
Joachim_A2
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Na ja, wenn man dem Freundlichen vorschreibt, was er zu tun hat, wird es schwierig. Wenn man aber zum Freundlichen fährt und ihn mit der Beseitigung eines Fehlers beauftragt, ist es seine Sache, 'alte' - nicht defekte - Teile wieder zurück zu tauschen; für diese Nichtbeseitigung des Fehlers kann er natürlich, weil der Auftrag nicht erfüllt wurde, auch nichts berechnen. Und - falls es so etwas gibt - um einem eventuellen 'dann tausche ich mal Alles und sage Alles sei defekt gewesen' vorzubeugen, kann man sich alle getauschten Teile ins Auto legen lassen. Wenngleich dies bei dem Elektronikkram nur begrenzt sinnvoll ist, da man selbst keine Testmöglichkeiten hat. Sollte sich aber der Defekt wieder einstellen, kann man dem Freundlichen zumindest seine 'alten' Teile zwecks Rückbau auf den Tisch legen. Zugegebenermaßen ist Letzteres leichter gesagt als getan und idealerweise tauscht der Freundliche bei mehreren, nicht eingrenzbaren, Fehlermöglichkeiten die preisgünstigsten Teile zuerst und testet nach jedem Tausch .
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... dafür rollten sich früher Sicherheitsgurte auch nach Jahren noch problemlos auf; der in Meinem die ersten knapp 2 Jahre auch, aber der Ausgewechselte schafft es schon nach gut einem Jahr kaum mehr. Auch die Gummidichtungen der Heckklappe hielten früher einmal dichter am Karosserierand - heute nur mehr klebender Nachhilfe und auch nur, wenn sie sich nicht zuvor schon in ihre beiden Bestandteile zerlegte. Und ... Qualitätseinbußen bei den A2-Ersatzteilen wirken sich halt (kaum) mehr in einer Statistik aus - und sind somit (fast) Verkaufs- und Imageunschädlich - fast.
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Ob der Premium - Hersteller da nachträglich an der Qualität am Auslaufmodell gespart hat ? Und ob das wohl Auswirkungen auf heutige (und künftige) Ersatzteilqualität hat ?
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Ja, das ist richtig - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass jeder so denkt. Wenn sich JEDER beschweren würde, wenn es Anlass dazu gibt, sähe die Sache anders aus. Der Beschwerdeempfänger könnte nämlich dann nicht - korrekter Weise und guten Gewissens - behaupten, es habe sich noch niemand diesbezüglich beschwert ! Und falls eine objektive Qualitätskontrolle existiert, würde die Anzahl der Beschwerden auch Konsequenzen haben. Dies gilt für Euer Problem ebenso wie für Türscharniere, Federbeine, ... Anders herum formuliert: wer es nicht probiert - verliert.
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Bezugnehmend auf meine Beiträge #97, #98 sowie #113 und #124 gibt es als derzeitige Zwischenbilanz Antworten von folgenden Adressaten: BMF (Bundesministerium der Finanzen), BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.), Bündnis 90 / Die Grünen (Bundestag), CDU und CSU. Aufgrund der eingegangenen Antworten, die - auch wenn ich nochmals geantwortet hatte - mehrheitlich positiv hinsichtlich Bereitschaft zu Änderungen am Gesetzentwurf hin zu einer Gültigkeitserweiterung waren, könnte man den Eindruck gewinnen, dass die ursprünglichen Regelungen (auch) ein Konjunkturprogramm für die 'arme deutsche Automobilindustrie' darstellte. PS: An dieser Stelle möchte ich auf die Petition zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer unter 'https://a2-freun.de/forum/showthread.php?p=672874#post672874' verweisen.
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@erstens: Ich finde die grundsätzliche Idee eines Schreibens gut; nur wer es versucht hat, kann später über Erfolg oder Misserfolg reden und ggf. andere Wege einschlagen. Ziel sollte eine möglichst kulante Regelung sein. Wenngleich der Eindruck einer 'Fehlkonstruktion' entsteht und dafür - egal welches Baujahr - eine 100%ige Kulanz anzustreben ist. Wünschenswert ist deshalb, dass auch diejenigen in den Genuss einer entsprechenden Regelung kommen, bei denen die Folgen der 'Fehlkonstruktion' erst in Zukunft zu sichtbaren Ergebnissen führen. Ich selbst habe vor Wochen - allerdings mit dem Zusatz, dass es nicht eile - einen Meister meines Freundlichen per E-Mail angeschrieben, auf dieses Problem hingewiesen sowie über bisherige Reparaturmaßnahmen und eventuelle künftige Reparatursätze berichtet. Auf meine Bitte sich bei Audi bzgl. des Problems, deren Lösungen und Verrechnungen schlau zu machen, habe ich bisher keine Antwort erhalten. PS: auch wenn ich sicherlich nicht alle Beiträge gelesen habe, finde ich die obige Diskussion, ob denn jemand einem Ingenieur vorschreiben wolle, wie er zu konstruieren habe, etwas seltsam. Auch Ingenieure machen Fehler - und sei es das Softwareprogramm, mit dem er arbeitete . Und es kann kaum Aufgabe eines Kunden sein, einen Misstand aus Rücksicht auf Personengruppen evtl. nicht zu äußern; denn egal wie, der Hersteller insgesamt ist in der Pflicht und wer hier 'Schuld trägt' darf der Hersteller durchaus unter sich ausmachen. Im Ergebnis ist das Alles egal - wir haben einen Schaden (gekauft), der in der Lebenszeit eines Fahrzeugs nicht auftreten darf - selbst dann, wenn die Tür mal etwas schwergängiger zu Öffnen oder zu Schließen ist oder der Wind sie mal an den Anschlag geöffnet hat. Und natürlich ist es richtig und legitim, dies in gesammelter Form und im Namen dieses Clubs zu äußern - entweder nach Absprache mit Betroffenen oder in einer allgemeinen Form.
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
... ungeachtet nötiger Maßnahmen eignet sich die Entwicklung dieses Themas sicherlich für einen Artikel in AutoBild o.ä. und sicherlich auch für die Medien, die sich diesem Thema schon einmal (erfolgreich) angenommen hatten.- 1.444 Antworten
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
... da sage ich nur: SOFORT ZUM ANWALT und ohne Rücksicht auf Verluste die eigenen Interessen vertreten (eine Sammelklage dauert m.E. zu lange). Und - ich unterstelle @avant-tdi hat nichts dagegen - den Beitrag von ihm dem Anwalt gleich mit zur Kenntnis geben, damit der Anwalt weiß, was kommen könnte. Und noch etwas @famore: alles Registrieren inkl. schriftlicher Bestätigung werden wenig helfen, wenn GAT Pleite wäre oder zumindest Konkurs anmelden würde. Im Übrigen helfen Hinweise auf eine, für den A2 später anlaufende Filterproduktion - auch wenn das Argument natürlich nachvollziehbar ist - wenig, wenn die 'neuen Filter' evtl. noch gar nicht zur Prüfung beim KBA angemeldet wurden bzw. die Prüfung noch nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. PS: wenn es nicht so viele Geschädigte gäbe, die aus der Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz hier Geld in den Sand gesetzt haben, würde ich - bezogen auf €avant-tdis Beitrag #851 - die Frage aufwerfen wollen, ob eine Firma wie GAT mit solchem Personal überhaupt eine Existenzberechtigung hat !?- 1.444 Antworten
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Bzgl. meiner E-Mails aus Beitrag #97 und #98 sowie in Ergänzung zu #124 habe ich eine Reihe weiterer Antworten bekommen; außer von den Automobil-Vereinen/-Clubs. Auf zwei Antworten habe ich wiederum geantwortet und explizit dargelegt, dass die derzeitigen Planungen hinsichtlich Gültigkeit der neuen CO2-Steuer für "Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2009 zugelassen werden" bzw. "Fahrzeuge, die seit dem 05.12.2007 zugelassen wurden" unzureichend sind. In diesem Zusammenhang wies ich darauf hin, dass es sowohl Ungerecht als auch eine Art Bestrafung der 'Umwelt-/Klimaschutzvorreiter' darstelle, wenn Besitzer von Fahrzeugen, wie beispielsweise dem, nur bis Mitte 2005, produzierten Audi A2, nicht in den Genuss einer Wahlfreiheit bzgl. neuer Kfz-Steuer kämen. Denn für weniger CO2-Emissionen des Altfahrzeugs Audi A2 müssten höhere Steuern bezahlt werden, als für mehr CO2-Ausstoss bei Neufahrzeugen.
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
Ja, der hat leider keine Gültigkeit... Warum sollte das keine Gültigkeit haben ? Auch die Damen und Herren von der DUH haben Dir doch die Inanspruchnahme eines Anwalts (siehe Deinen Beitrag #831) empfohlen, oder ?- 1.444 Antworten
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Hallo zusammen, vom 'Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag' ist eine Antwort eingetroffen (siehe Beitrag #97) - mit positiver Rückmeldung in dem Sinne, meinen Vorschlag der Wahlmöglichkeit für Altfahrzeuge {und COC-Nachweis} konkret aufzunehmen.
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Sollte es nicht der Lichtaustritt nach unten sein, weil der untere Teil des Reflektors das Licht nach oben abgibt - und damit der Lichtaustritt des 'unteren Teils des Leuchtmittels' ggf. beschnitten sein müsste ? Siehe richtig und falsch eingebaute Leuchtmittel - ist der untere Teil des Scheinwerfers heller als der Obere blendest es (mehr); im Normalfall sollte der obere Bereich des Scheinwerfers heller sein als der Untere (weil dieser 'nach unten' leuchtet).
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Zitat aus dem Link: "2. Warum muss ich für ein COC zahlen? Seit dem 01.06.2003 erhebt die Volkswagen AG für die Zweitausstellung eines COC (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) der Marken Volkswagen und Audi eine Gebühr in Höhe von 34,40 Euro zzgl. 19% MwSt. je Dokument, die per Nachnahme durch die Post AG vereinnahmt wird. Die VW AG stellt seit 1996 automatisiert alle COC-Daten den europäischen Importeuren zur Verfügung. " Folglich sollten, wenn AUDI auch unter diesem Link vertreten ist und Gleiches gilt (siehe Punkt 4), auch die AUDI-Fahrzeuge bereits seit 1996 mit der COC ausgeliefert werden. Somit sollte auch @flixe seine COC mit dem Fahrzeugbrief bekommen haben. Damit ergibt sich, dass alle Anforderungen der Zweitschrift - zumindest ist aus dem Link nichts anderes zu entnehmen - nur kostenpflichtige Zweitschriften bestellt werden können. Wenn also jemand seine COC (Erstschrift) mit dem Fahrzeugbrief nicht erhält / erhalten hat, @2001 A2 1,4 hat seine kostenlos bekommen - also ggf. nachfragen .
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Hallo zusammen, vom BMF (Bundesministerium der Finanzen) habe ich die Nachricht erhalten, dass meine E-Mail an die zuständigen Fachabteilungen weiter geleitet wurde. Nun denn, warten wir die Ergebnisse ab . Unter dem Link http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_54/DE/Aktuelles/072.html sind einige, derzeit aktuelle, Details nachzulesen. Die Punkte 6 - 9 und 11 dürften am Interessantesten sein - aber da soll sich / wird sich ja hoffentlich noch was ändern.
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Danke, aber das ist die kostenpflichtige Bezugsadresse für eine Zweitschrift der COC (34,40 € + Versand), die wir in Beitrag #75 schon mal hatten. Wenn die COC fehlerhaft ist, wollen wir natürlich kostenlos eine Fehlerfreie.
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Danke @flixe für Deine Mühe - nun hab auch ich's verstanden . Es wäre schön, wenn Du die Antwort bzw. die Handhabung mit einer korrigierten COC hier ebenfalls posten würdest. Denn wenn die Antwort von Audi stimmt, müssten viele A2-Besitzer betroffen sein; und eine kostenlose Korrektur scheint - allein der Plausibilität willen - nötig, auch wenn die wesentliche Angabe zum CO2-Ausstoß 'Insgesamt' korrekt ist.
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Na, da kann ich erst mal keinen Fehler entdecken - es sei denn es gilt "oder irgendwie so". Der Verbrauch 'Innerorts' ist i.d.R. höher, als der 'Außerorts' - logisch, oder ? Das hängt auch mit dem, den Angaben zu Grunde liegenden, Fahrzyklus zusammen und entspricht hier auch der Praxis, da unsere Fahrzeuge im Stadtverkehr (Start, Stop, Ampeln usw.) relativ viel verbrauchen. Für den 1.4 TDI (75 PS) gilt nach Audi-Angaben: 'Innerorts' (also 'Städtisch') 5,6-5,7 l/100km, 'Außerorts' (also 'Außerstätisch') 3,5-3,6 l/100km und in Kombination (also 'Insgesamt') 4,3-4,4 l/100km. Für letzteren Wert wird ein CO2-Ausstoß von 116-119 g/km angegeben. Die obige Frage, ob 116 oder 119 g/km für die 75 PS-Version gelten, war, dass obige Verbrauchsangaben auch für die 66 kW TDIs (90 PS) - Version gelten, mit Ausnahme der Innerorts-Angabe mit 5,8-5,9 l/100km - woraus sich für 'Insgesamt' bzgl. CO2-Ausstoß bei der 75PSlern die 116 g/km und für die 90 PSler die 119 g/km ableiten ließen. Deshalb bitte mal die Werte für den 75 PS - TDI mit EU-4 posten. Nun vermutlich sind die Angaben gar nicht so falsch, wenn überhaupt. Und die COC dürfte im europäischen Raum die einzig verlässliche und für Händler wie Käufer einsehbare und verwendbare Dokumentation sein.
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Ich habe schon vermutet, dass Einige die Sache 'geil' finden. Aber die Sache mit der 'E-geprüft'-Nummer ist ... Meines Wissens, und ich glaub bezüglich TFLs hatten wir auch schon darüber diskutiert, muss der gesamte Scheinwerfer inkl. aller seiner Komponenten eine Zulassung, hier "E-Nummer" haben - nicht zu verwechseln mit einem nichts Sagenden 'E-geprüft' (was immer es heißen mag). Demzufolge erlischt seine Zulassung, wenn eine der Scheinwerferkomponenten gegen eine Komponente ausgetauscht wird, für die der Scheinwerfer nicht konstruiert und zugelassen wurde. Was wohl beispielsweise die Versicherungen bei einem eventuellen 'Problem' dazu sagen ...
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... d.h. Deine 'Xenons' sind Steckerkompatibel zu H7-Lampen !??? Oder anders gesagt: Der Umbau von H7 auf 'Xenon' beschränkte sich nur auf den Austausch der Leuchtmittel !? Ah, verstanden . Deine 'Lampen' umfassen Leuchtmittel, Sockel etc. - und vorsichthalber auch noch die Elektronik samt Kabelsätzen, richtig ?
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... sehr schön !? Und vor jedem TÜV wechselst Du die Scheinwerfer - oder hoffst auf einen 'blinden' Prüfer ? Vor Allem, was heißt >("E"-gepüft)< ? Soll da ein unbedarfter Käufer 'reingelegt' werden oder ist es eine echte "E-Nummer" ? Falls Ersteres meine ich, sollten solche Bausätze (auch für den Verkauf) verboten werden - denn was zum Einbau in ein Kraftfahrzeug hergestellt wird, aber nicht zugelassen ist, hat im Handel m. E. nichts zu suchen. Noch ein PS: Es wird langsam zu einer Unsitte, Dinge "für den Gebrauch" herzustellen und zu verkaufen, deren Benutzbarkeit / Zulassung / Unbedenklichkeit etc. aber vom Kunden / Käufer erst verifiziert werden muss.
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Es wäre vielleicht hilfreich und zum besseren Verständnis geeignet, wenn Du etwas konkreter werden würdest ! Was ist falsch, welche Punkte, und welche Fehler hat Audi sofort eingesehen und will sie nachbessern ? Schließlich würde es bedeuten, dass auch unsere COCs falsch sind - und wir derzeit für eine, dann hoffentlich korrigierte, Zweitschrift der COC rund 35 € zahlen müssten (was bei fehlerhaftem Original natürlich nicht einzusehen wäre !). Außerdem ist es etwas dumm, wenn man sich, etwa zum Nachweis des CO2-Ausstoßes, auf 'falsche COCs' berufen müsste. PS @flixe: falls die COC-Angabe korrekt sein sollte, nenn' doch mal den Wert für den CO2-Ausstoß; Deiner ist doch ein 1.4 TDI (75 PS) - EU-4, oder ?
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Ja, kann sein (danke für den Hinweis). Da ich die COC nicht zur Hand habe, verließ ich mich (hoffentlich ohne Verlassen zu sein) auf die Aussage der Audi-Hotline, die für meinen 1.4 TDI (55kW / 75PS), EU-4, die 116 g CO2/km angab. Anmerkung: Die A2 'Technischen Daten' aus "A2 Details" (Gültig ab September 2003) geben als Insgesamt Verbrauch: 4,3 - 4,4 l bei 116 - 119 g CO2 / km an - ohne zwischen den 75 PS- und 90 PS-Versionen zu unterscheiden. Allerdings wird - wie gesagt bei gleichem 'Insgesamt' - für die 90 PS-Version ein im 0,2 l / 100 km höherer Verbrauch unter 'Städtisch' ausgewiesen. Vielleicht kann ja mal ein 75 TDI-PSler mit EU-4 in seiner COC nachsehen. Notfalls muss ich mit dem 3-Gramm-Fehler leben .
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... auch der BUND(.net) hat Post bekommen.
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Deshalb dürften die echten Scheinwerfer mit LEDs wohl vom Typ 'Projektionsscheinwerfer' sein; siehe auch: http://www.autosieger.de/article13808.html.
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Hallo zusammen, wie bereits in Beitrag #14 angekündigt, habe ich heute per E-Mail meinen Unmut über die, nur für Neuwagen, geplante CO2-basierende Kfz-Steuer an folgende Adressen kund getan: Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin Herrn Sigmar Gabriel, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Herrn Wolfgang Tiefensee, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Herrn Michael Glos, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Herrn Peer Steinbrück, Bundesministerium der Finanzen sowie an den ADAC, den AvD, die DUH und AutoBild, weiterhin an die Fraktionen / Parteien: SPD, CDU, CSU, FDP, Bündnis 90 - Die Grünen, Die Linke. Inhaltlich habe ich Bezug genommen auf die aktuellen Pläne zur geplanten CO2-basierenden Kfz-Steuer, der Benachteiligung vorbildlichen Umweltbewusstseins (Ressourcen- und Klimaschutz) sowie der Ungerechtigkeit gegenüber 'Altfahrzeugbesitzern' etc. Ebenso verwies ich auf die falsche Signalwirkung. Und habe nebenbei ein Rechenbeispiel mittels ADAC-Tabelle angefügt, aus dem hervor geht, dass, für einen AUDI A4, 1.9 TDI (Neuwagen) mit 157 g CO2/km nur 192 € Steuer p.a. zu entrichten wären, während für einen A2 1.4 TDI (Altwagen) mit 116 g CO2/km weiterhin min. 249 € zu zahlen wären; also für 16,1% weniger CO2 rund 29,7% mehr Steuern - bezogen auf die derzeitige Planung. Geschlossen habe ich mit dem Wunsch, meinen Lösungsvorschlag zu übernehmen, in dem zur geplanten Gesetzgebung den Altwagenbesitzern eine Wahlmöglichkeit in der Kfz-Steuer zur CO2-basierenden eröffnet wird, wenn die Altwagenbesitzer beispielsweise den CO2-Ausstoß ihres Fahrzeugs per COC des Herstellers nachweisen. Ggf. haben die Ministerien / Minister einen Zusatztext erhalten; z.B. der Finanzminister den Hinweis, die 'Aufkommensneutralität' auch über eine Anpassung des Steuersatzes 'Gramm CO2/km' erreichen zu können. Für mich ist damit das Thema CO2-basierende Kfz-Steuer erst mal abgeschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird zeigen, ob meine / unsere Hinweise akzeptiert und umgesetzt wurden. Falls nicht, wäre es dann an der Zeit evtl. über 'Rechtliches' nachzudenken. PS: Es sei ausdrücklich jeder aufgefordert, ebenfalls in geeigneter Form seine Meinung zum Thema an geeignete Stelle zu senden !