
Joachim_A2
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Bzgl. meiner E-Mails aus Beitrag #97 und #98 sowie in Ergänzung zu #124 habe ich eine Reihe weiterer Antworten bekommen; außer von den Automobil-Vereinen/-Clubs. Auf zwei Antworten habe ich wiederum geantwortet und explizit dargelegt, dass die derzeitigen Planungen hinsichtlich Gültigkeit der neuen CO2-Steuer für "Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2009 zugelassen werden" bzw. "Fahrzeuge, die seit dem 05.12.2007 zugelassen wurden" unzureichend sind. In diesem Zusammenhang wies ich darauf hin, dass es sowohl Ungerecht als auch eine Art Bestrafung der 'Umwelt-/Klimaschutzvorreiter' darstelle, wenn Besitzer von Fahrzeugen, wie beispielsweise dem, nur bis Mitte 2005, produzierten Audi A2, nicht in den Genuss einer Wahlfreiheit bzgl. neuer Kfz-Steuer kämen. Denn für weniger CO2-Emissionen des Altfahrzeugs Audi A2 müssten höhere Steuern bezahlt werden, als für mehr CO2-Ausstoss bei Neufahrzeugen.
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
Ja, der hat leider keine Gültigkeit... Warum sollte das keine Gültigkeit haben ? Auch die Damen und Herren von der DUH haben Dir doch die Inanspruchnahme eines Anwalts (siehe Deinen Beitrag #831) empfohlen, oder ?- 1.444 Antworten
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Hallo zusammen, vom 'Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag' ist eine Antwort eingetroffen (siehe Beitrag #97) - mit positiver Rückmeldung in dem Sinne, meinen Vorschlag der Wahlmöglichkeit für Altfahrzeuge {und COC-Nachweis} konkret aufzunehmen.
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Sollte es nicht der Lichtaustritt nach unten sein, weil der untere Teil des Reflektors das Licht nach oben abgibt - und damit der Lichtaustritt des 'unteren Teils des Leuchtmittels' ggf. beschnitten sein müsste ? Siehe richtig und falsch eingebaute Leuchtmittel - ist der untere Teil des Scheinwerfers heller als der Obere blendest es (mehr); im Normalfall sollte der obere Bereich des Scheinwerfers heller sein als der Untere (weil dieser 'nach unten' leuchtet).
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Zitat aus dem Link: "2. Warum muss ich für ein COC zahlen? Seit dem 01.06.2003 erhebt die Volkswagen AG für die Zweitausstellung eines COC (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) der Marken Volkswagen und Audi eine Gebühr in Höhe von 34,40 Euro zzgl. 19% MwSt. je Dokument, die per Nachnahme durch die Post AG vereinnahmt wird. Die VW AG stellt seit 1996 automatisiert alle COC-Daten den europäischen Importeuren zur Verfügung. " Folglich sollten, wenn AUDI auch unter diesem Link vertreten ist und Gleiches gilt (siehe Punkt 4), auch die AUDI-Fahrzeuge bereits seit 1996 mit der COC ausgeliefert werden. Somit sollte auch @flixe seine COC mit dem Fahrzeugbrief bekommen haben. Damit ergibt sich, dass alle Anforderungen der Zweitschrift - zumindest ist aus dem Link nichts anderes zu entnehmen - nur kostenpflichtige Zweitschriften bestellt werden können. Wenn also jemand seine COC (Erstschrift) mit dem Fahrzeugbrief nicht erhält / erhalten hat, @2001 A2 1,4 hat seine kostenlos bekommen - also ggf. nachfragen .
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Hallo zusammen, vom BMF (Bundesministerium der Finanzen) habe ich die Nachricht erhalten, dass meine E-Mail an die zuständigen Fachabteilungen weiter geleitet wurde. Nun denn, warten wir die Ergebnisse ab . Unter dem Link http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_54/DE/Aktuelles/072.html sind einige, derzeit aktuelle, Details nachzulesen. Die Punkte 6 - 9 und 11 dürften am Interessantesten sein - aber da soll sich / wird sich ja hoffentlich noch was ändern.
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Danke, aber das ist die kostenpflichtige Bezugsadresse für eine Zweitschrift der COC (34,40 € + Versand), die wir in Beitrag #75 schon mal hatten. Wenn die COC fehlerhaft ist, wollen wir natürlich kostenlos eine Fehlerfreie.
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Danke @flixe für Deine Mühe - nun hab auch ich's verstanden . Es wäre schön, wenn Du die Antwort bzw. die Handhabung mit einer korrigierten COC hier ebenfalls posten würdest. Denn wenn die Antwort von Audi stimmt, müssten viele A2-Besitzer betroffen sein; und eine kostenlose Korrektur scheint - allein der Plausibilität willen - nötig, auch wenn die wesentliche Angabe zum CO2-Ausstoß 'Insgesamt' korrekt ist.
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Na, da kann ich erst mal keinen Fehler entdecken - es sei denn es gilt "oder irgendwie so". Der Verbrauch 'Innerorts' ist i.d.R. höher, als der 'Außerorts' - logisch, oder ? Das hängt auch mit dem, den Angaben zu Grunde liegenden, Fahrzyklus zusammen und entspricht hier auch der Praxis, da unsere Fahrzeuge im Stadtverkehr (Start, Stop, Ampeln usw.) relativ viel verbrauchen. Für den 1.4 TDI (75 PS) gilt nach Audi-Angaben: 'Innerorts' (also 'Städtisch') 5,6-5,7 l/100km, 'Außerorts' (also 'Außerstätisch') 3,5-3,6 l/100km und in Kombination (also 'Insgesamt') 4,3-4,4 l/100km. Für letzteren Wert wird ein CO2-Ausstoß von 116-119 g/km angegeben. Die obige Frage, ob 116 oder 119 g/km für die 75 PS-Version gelten, war, dass obige Verbrauchsangaben auch für die 66 kW TDIs (90 PS) - Version gelten, mit Ausnahme der Innerorts-Angabe mit 5,8-5,9 l/100km - woraus sich für 'Insgesamt' bzgl. CO2-Ausstoß bei der 75PSlern die 116 g/km und für die 90 PSler die 119 g/km ableiten ließen. Deshalb bitte mal die Werte für den 75 PS - TDI mit EU-4 posten. Nun vermutlich sind die Angaben gar nicht so falsch, wenn überhaupt. Und die COC dürfte im europäischen Raum die einzig verlässliche und für Händler wie Käufer einsehbare und verwendbare Dokumentation sein.
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Ich habe schon vermutet, dass Einige die Sache 'geil' finden. Aber die Sache mit der 'E-geprüft'-Nummer ist ... Meines Wissens, und ich glaub bezüglich TFLs hatten wir auch schon darüber diskutiert, muss der gesamte Scheinwerfer inkl. aller seiner Komponenten eine Zulassung, hier "E-Nummer" haben - nicht zu verwechseln mit einem nichts Sagenden 'E-geprüft' (was immer es heißen mag). Demzufolge erlischt seine Zulassung, wenn eine der Scheinwerferkomponenten gegen eine Komponente ausgetauscht wird, für die der Scheinwerfer nicht konstruiert und zugelassen wurde. Was wohl beispielsweise die Versicherungen bei einem eventuellen 'Problem' dazu sagen ...
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... d.h. Deine 'Xenons' sind Steckerkompatibel zu H7-Lampen !??? Oder anders gesagt: Der Umbau von H7 auf 'Xenon' beschränkte sich nur auf den Austausch der Leuchtmittel !? Ah, verstanden . Deine 'Lampen' umfassen Leuchtmittel, Sockel etc. - und vorsichthalber auch noch die Elektronik samt Kabelsätzen, richtig ?
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... sehr schön !? Und vor jedem TÜV wechselst Du die Scheinwerfer - oder hoffst auf einen 'blinden' Prüfer ? Vor Allem, was heißt >("E"-gepüft)< ? Soll da ein unbedarfter Käufer 'reingelegt' werden oder ist es eine echte "E-Nummer" ? Falls Ersteres meine ich, sollten solche Bausätze (auch für den Verkauf) verboten werden - denn was zum Einbau in ein Kraftfahrzeug hergestellt wird, aber nicht zugelassen ist, hat im Handel m. E. nichts zu suchen. Noch ein PS: Es wird langsam zu einer Unsitte, Dinge "für den Gebrauch" herzustellen und zu verkaufen, deren Benutzbarkeit / Zulassung / Unbedenklichkeit etc. aber vom Kunden / Käufer erst verifiziert werden muss.
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Es wäre vielleicht hilfreich und zum besseren Verständnis geeignet, wenn Du etwas konkreter werden würdest ! Was ist falsch, welche Punkte, und welche Fehler hat Audi sofort eingesehen und will sie nachbessern ? Schließlich würde es bedeuten, dass auch unsere COCs falsch sind - und wir derzeit für eine, dann hoffentlich korrigierte, Zweitschrift der COC rund 35 € zahlen müssten (was bei fehlerhaftem Original natürlich nicht einzusehen wäre !). Außerdem ist es etwas dumm, wenn man sich, etwa zum Nachweis des CO2-Ausstoßes, auf 'falsche COCs' berufen müsste. PS @flixe: falls die COC-Angabe korrekt sein sollte, nenn' doch mal den Wert für den CO2-Ausstoß; Deiner ist doch ein 1.4 TDI (75 PS) - EU-4, oder ?
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Ja, kann sein (danke für den Hinweis). Da ich die COC nicht zur Hand habe, verließ ich mich (hoffentlich ohne Verlassen zu sein) auf die Aussage der Audi-Hotline, die für meinen 1.4 TDI (55kW / 75PS), EU-4, die 116 g CO2/km angab. Anmerkung: Die A2 'Technischen Daten' aus "A2 Details" (Gültig ab September 2003) geben als Insgesamt Verbrauch: 4,3 - 4,4 l bei 116 - 119 g CO2 / km an - ohne zwischen den 75 PS- und 90 PS-Versionen zu unterscheiden. Allerdings wird - wie gesagt bei gleichem 'Insgesamt' - für die 90 PS-Version ein im 0,2 l / 100 km höherer Verbrauch unter 'Städtisch' ausgewiesen. Vielleicht kann ja mal ein 75 TDI-PSler mit EU-4 in seiner COC nachsehen. Notfalls muss ich mit dem 3-Gramm-Fehler leben .
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... auch der BUND(.net) hat Post bekommen.
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Deshalb dürften die echten Scheinwerfer mit LEDs wohl vom Typ 'Projektionsscheinwerfer' sein; siehe auch: http://www.autosieger.de/article13808.html.
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Hallo zusammen, wie bereits in Beitrag #14 angekündigt, habe ich heute per E-Mail meinen Unmut über die, nur für Neuwagen, geplante CO2-basierende Kfz-Steuer an folgende Adressen kund getan: Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin Herrn Sigmar Gabriel, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Herrn Wolfgang Tiefensee, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Herrn Michael Glos, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Herrn Peer Steinbrück, Bundesministerium der Finanzen sowie an den ADAC, den AvD, die DUH und AutoBild, weiterhin an die Fraktionen / Parteien: SPD, CDU, CSU, FDP, Bündnis 90 - Die Grünen, Die Linke. Inhaltlich habe ich Bezug genommen auf die aktuellen Pläne zur geplanten CO2-basierenden Kfz-Steuer, der Benachteiligung vorbildlichen Umweltbewusstseins (Ressourcen- und Klimaschutz) sowie der Ungerechtigkeit gegenüber 'Altfahrzeugbesitzern' etc. Ebenso verwies ich auf die falsche Signalwirkung. Und habe nebenbei ein Rechenbeispiel mittels ADAC-Tabelle angefügt, aus dem hervor geht, dass, für einen AUDI A4, 1.9 TDI (Neuwagen) mit 157 g CO2/km nur 192 € Steuer p.a. zu entrichten wären, während für einen A2 1.4 TDI (Altwagen) mit 116 g CO2/km weiterhin min. 249 € zu zahlen wären; also für 16,1% weniger CO2 rund 29,7% mehr Steuern - bezogen auf die derzeitige Planung. Geschlossen habe ich mit dem Wunsch, meinen Lösungsvorschlag zu übernehmen, in dem zur geplanten Gesetzgebung den Altwagenbesitzern eine Wahlmöglichkeit in der Kfz-Steuer zur CO2-basierenden eröffnet wird, wenn die Altwagenbesitzer beispielsweise den CO2-Ausstoß ihres Fahrzeugs per COC des Herstellers nachweisen. Ggf. haben die Ministerien / Minister einen Zusatztext erhalten; z.B. der Finanzminister den Hinweis, die 'Aufkommensneutralität' auch über eine Anpassung des Steuersatzes 'Gramm CO2/km' erreichen zu können. Für mich ist damit das Thema CO2-basierende Kfz-Steuer erst mal abgeschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird zeigen, ob meine / unsere Hinweise akzeptiert und umgesetzt wurden. Falls nicht, wäre es dann an der Zeit evtl. über 'Rechtliches' nachzudenken. PS: Es sei ausdrücklich jeder aufgefordert, ebenfalls in geeigneter Form seine Meinung zum Thema an geeignete Stelle zu senden !
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.... ebenfalls abgestimmt (unter http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/15335).
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
@miwei: ... und falls Dein Anwalt sein Geld Wert sein sollte, wird er Dir anhand Deiner Unterlagen, Deines Kaufvertrags etc. sagen können, ob Du Kaufpreis und / oder Umbaukosten und / oder Rückbaukosten und / oder ... zurück fordern kannst - und vor allen Dingen, wie. PS: Wenn Du allabendlich hier mitliest, wirst Du auch den 2. Link im Beitrag #566 zu einem Schreiben des 'Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V.' gelesen haben, oder ?- 1.444 Antworten
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und ggf. per COC (Certificate of Conformity) des jeweiligen Fahrzeugherstellers nachweisbar. Deshalb ist die zusätzliche Möglichkeit zu fordern, dass mindestens alle Altfahrzeuge mit vorhandener COC wahlweise auch nach der neuen, CO2-bezogenen, Kfz-Steuer bemessen werden können."
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
@erstens: Bis Du sicher, dass Deinem Beitrag #816, der mit dem Satz beginnt "Die DUH macht aber auch aus nichts einen Skandal." jeder folgen konnte - ich zumindest nicht. Denn Deine Einleitung erweckte zumindest bei mir den Eindruck, dass der Rest Deines Beitrags sich darauf bezog. In so fern stellte sich mir die Frage, ob denn - wie im Mittelalter - der Überbringer schlechter Nachrichten gehängt werden sollte. Schließlich, wenn ich das einigermaßen richtigt verfolgt habe, war es doch gerade auch die DUH, die den, ich nenne es Betrug, bzgl. den DPFs ins Rollen gebracht hat. Deshalb sollte man der DUH eher dankbar sein - denn 'nichts' lag nicht vor, so dass 'der Skandal' auf Tatsachen beruht. Und schließlich entnahm ich Deinem Beitrag, die DUH hätte, in einem meiner angegebenen Links, z.B. von GAT den Austausch von Fremdfiltern verlangt. Deshalb mein Wunsch nach 'Links und Texten' .- 1.444 Antworten
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
Du hast sicherlich noch die Freundlichkeit die Passagen, auf die Du Dich beziehst, zu nennen (Link und Text) !?- 1.444 Antworten
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
Hallo zusammen, nur mal zwei Überschriften zur Info aus http://www.duh.de/presse.html?&no_cache=1: Donnerstag, 20.12.07 Dieselfilter-Skandal: Kulanzregelung der Regierung verstößt gegen geltendes Recht Mittwoch, 12.12.07 Austausch von Diesel-Betrugsfiltern ist zum Erliegen gekommen- 1.444 Antworten
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... oder mit der seiner Kolleginnen und Kollegen oder ... ! Nein, warum nicht direkt sagen, Wo es Wie und mit Wem schief läuft - verlieren kann man ja schließlich nichts, allenfalls gewinnen (auch, wenn man die Chancen als eher gering einschätzen mag).
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Ob Herr Steinbrück wohl merken wird, dass Herr/Frau Fuzel etwas anderes gewählt haben ? Und falls doch, ob Herr Steinbrück sich dann denken kann, warum ?