Nun ja, wenn der Vorbesitzer nun doch den Unfall hatte, dann hat er nicht gelogen und du kannst ihm nicht an's Leder...
Ansonsten erinnere ich mich düster, dass die Aussage von fendent auch für Deutschland gilt. Erst wenn bestimmte Fahrzeugteile ausgetauscht wurden, dann gilt ein Fahrzeug offiziell als Unfallwagen. Eine Motorhaube oder ein Kotflügel gehören m.W. nicht dazu, erst wenn tragende Teile o.ä. getauscht wurden, dann isses einer.
Also mal wieder der berühmte Unterschied zwischen landläufiger Bezeichnung und der formal-juristischen Bezeichnung
Trotz allem: Wenn die Beweise da sind ist es m.E. auf jeden Fall einen Versuch wert, mit dem Verkäufer nochmal ein Gespräch zu suchen...