Wenn du unschuldig am Unfallgeschehen bist, muss die gegnerische Versicherung einen Gutachter deiner Wahl bezahlen. Dessen Gutachten darf sie anzweifeln und auch eigene Gutachter beauftragen. Aus meiner Erfahrung kommt es aber selten dazu. Dein Gutachter sollte halt Ahnung haben was er da macht und nicht völlig explodieren mit den Kosten. Und die Schuldfrage sollte wirklich eindeutig geklärt sein, ich hatte bei meinem letzten Ding da ganz schönes Hick-Hack obwohl MIR jemand von links in die Seite gefahren ist und somit die Vorfahrt missachtet hat. Wortlaut der Versicherung: Mitschuld meinerseits, ich hätte mir die Vorfahrt "erzwungen". Insgesamt haben sie dann aber bezahlt und sind eigentlich noch gut bei weggekommen, da ich weder Leihwagen noch anderes geltend gemacht habe. Gutachten war knapp unter Marktwert angesetzt, davon dann Märchensteuer und noch ein paar Kleinigkeiten abgezogen und dann das Geld (zwar in zwei Raten aber egal) gekriegt...
Edit: Kann ja keiner ahnen, dass du gleich antwortest
Sperrlinie überfahren?