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da2

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Alle erstellten Inhalte von da2

  1. Sorry Harald, aber habe ich mich so mißverständlich ausgedrückt? In THREAD #10 STEHT DOCH ALLES DRIN. SOLL ICH AUCH NOCH DEN §19 STVZO EINSTELLEN? DU MUSST KEINE EG-TYPGENEHMIGUNG MITFÜHREN. WER SAGT DAS? Spreche ich TSCHINESISCH? Daniel
  2. So, hier also nun Bilder vom verbauten AGR-Rohr beim 1,6er Benziner. Das Rohr liegt in Fahrtrichtung gesehen rechts vom Bremsflüssigkeitsausgleichsbehälter hinter dem Motorblock und hinter der Hochdruckeinspritzpumpe. Ist mit abgenommener Haube relativ gut zu erkennen. Daniel
  3. GANZ TOLLES BEISPIEL! Die selbe Problematik stellt sich z.B. bei nachgerüsteten Endschalldämpfern mit EG-Typgenehmigung. Hier ist der Fahrzeugführer nicht in der Pflicht den Nachweis zu erbringen, dass dieses Bauteil an das betreffende Fahrzeug gehört, sowohl beim TÜV als auch bei einer Fahrzeugkontrolle. Siehe §19 Absatz 4 StVZO in Verbindung mit §19 Absatz, 2., a); da steht alles drin, was Du wissen mußt; sehr verständlich! Das ist nunmal der Unterschied zwischen nationaler und EG-Betriebserlaubnis. Unsere Fahrzeuge (Audi A2) und die dazugehörigen Teile weisen nunmal eine EG-Typgenehmigung auf. Oder hat Deiner vielleicht noch ne ABE? Dann gebe ich Dir recht. Wäre wohl aber der einzigste A2 meines Wissens, der im Besitz einer nationalen Betriebserlaubnis ist . Außerdem ist mir nicht bewußt, dass ich dazu verpflichtet bin CoC-Papiere mitzuführen. Alles klar Harald? Für weitere Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung. Daniel
  4. Das kann der "normale" TÜV nicht beurteilen, ob die die ECE R87 einhalten. Hierfür ist ein Einzelgutachten notwendig, das nur das Lichttechnische Institut Karlsruhe erstellen kann. Mit positivem Gutachten sollte das dann jeder TÜV-Prüfer eintragen. Daniel
  5. Gehört die Rad-/Reifenkombination zur EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs, paßt alles. (In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht immer nur eine Reifengröße; zumeist die kleinste genehmigte). Wurden diese nicht mit dem Fahrzeug genehmigt erlischt die Betriebserlaubnis. So mancher Fahrzeughersteller stellt im Nachhinein zusätzliche Freigaben für Rad-/Reifenkombinationen bezogen auf ein Fahrzeug aus. Diese muß man nicht eintragen, die Bescheinigung allerdings mitführen (z.B. Mercedes Benz). Von Audi kenne ich so etwas nicht. Im übrigen bin ich nicht verpflichtet nachzuweisen, dass diese Rad-/Reifenkombination zum Fahrzeug gehört. Daniel
  6. Das ist doch ein Vogel namens Specht der da rattert Daniel
  7. Felgenbandbreite für die 205/45R16 reicht von 6,5 bis 7,5 Zoll Breite, wobei die Normfelge 7 Zoll breit ist. Montage geht nur mit Reifenfreigabe des jeweiligen Reifenherstellers. Dann Eintragung nur in Kombination mit Reifenfabrikatsbindung. Daniel
  8. Ich finde gold ist die schönere Farbe . Also Vorspannung war/ist schon da. Mußte den Dämpfer allerdings nicht lösen. Mit etwas Kraftaufwand konnte ich die Feder verdrehen. Laß´ mich wissen, was ATB zu der Problematik sagt. Daniel
  9. Schade, dachte schon, dass Du vom TÜV seist . Daniel
  10. Hi Nachtaktiver, genau das selbe Problem hatte ich auch. Beim mir war das sogar akustisch wahr zu nehmen und zwar direkt nach dem Einbau auf dem Weg Heim. Ziemlich übles Geräusch; eben Metall auf Metall. Auf halbem Weg war es dann weg. Das war genau das "Einarbeiten" der linken hinteren Feder an der Karosserie (habe hier im Forum ein Bild eingestellt). Undzwar in Fahrtrichtung gesehen hinter der Feder (zweite Windung von oben, hinten; auf dem Bild ist diese bereits wieder in Normalposition). Danach hatte ich ein übles Quietschen; dachte schon die neuen FSD wären kaputt. Wie gesagt: das Problem ließ sich beheben durch verdrehen der Feder. Jetzt ist Ruhe. Die abgetragene Farbe habe mit Grundierung und Lack ausgebessert. Somit ist hier Vorbeugung gegen Korrosion getroffen. Denke nicht, dass die ganze Feder getauscht werden muß. Ich denke ABT trifft wohl keine Schuld. Liegt ja am einbauen. Daniel
  11. Servus Schnellstrecker, hast Du die oben genannte Arbeitsanweisung schriftlich? Hätte Interesse daran, vorallem für die 1,5%-Abweichung nach oben vom größten Serienabrollumfang. Nach unten ist der Gesetzgeber deutlich kulanter, -4% vom kleinsten Serienabrollumfang, als die Arbeitsanweisung; daher irrelevant. Daniel
  12. Na na na, nicht ganz richtig. Zumindest bei den 215/40 (Abrollumfang: 1842 mm) ist streng genommem zumindst eine Tachoprüfung notwendig, wenn man davon ausgeht, dass der 205/40R17 der Reifen mir dem größten Serienabrollumfang (1818 mm) ist. Die Abweichung im Abrollumfang der 215/40 zu den 205/40er beträgt +1,3%. Vom Gesetz her sind +1,0% vom größten Serien- und -4,0% vom kleinsten Serienabrollumfang zulässig. Daniel
  13. Also eindeutig; als Stand-/Positionsleuchten nicht genehmigt. Erlöschen der BE und somit des Versicherungsschutzes. Daniel
  14. ist nur die halbe Wahrheit ! Siehe Thread #206. Daniel
  15. Wenn Deine TFL eine Elektronik beinhalten, und die TFL zusätzlich als Positions-/Stadlichtleuchten genehmigt wurden (erkennbar an dem Buchstaben "A" auf der Leuchte), können diese in gedimmter Form, das ist die Aufgabe der Elektronik, in Kombination mit den Scheinwerfern leuchten. Siehe zum Beispiel dieverse Audi- oder Porschemodelle. Müßte mal ein Bild von der Leuchte mit dem E-Prüfzeichen und den anderen Buchstaben sehen. Daniel Daniel
  16. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für das Höchstalter von Neureifen. Daher können Reifen, die vor drei Jahren produziert wurden und fachgerecht gelagert wurden durchaus als Neureifen angeboten werden. Die Rechtssprechung ist sich in diesem Punkt uneinig. So gab es Rechtssprechungen die fünf Jahre alte Reifen als Neureifen für vertretbar hielten. Eine andere Rechtssprechung geht bei einer dreijährigen Lagerung von Reifen von einer nicht unerheblichen Auswirkung auf auf die weitere Lebensdauer und den Wiederverkaufswert aus und stellt somit einen Sachmangel dar. Daniel
  17. die inpro-Lösung ist, so finde ich, eine sehr gelungene Lösung. Zudem völlig legal sofern die Schaltung und die Grenzmaße eingehalten sind. Sind die inpro-TFL auch als Stanslicht/Positionsleuchte genehmigt? Wie sind diese bei dir verschalten? Mit Abblendlicht in gedimmter Ausführung? Auf dem letzten Bild leuchten TFL in Kombination mit den Standlichtern? Wenn ja: unzulässig! Daniel
  18. Ne, ne. Der hat ganz bestimmt nichts dagegen . Fehlt nur noch die Kennzeichnung "RL" auf dem Scheinwerfer; aber das müßte doch auch zu machen sein . Daniel
  19. In den CoC-Papieren stehen sämtliche Reifengrößen drin, die man fahren darf (wie im alten Fahrzeugschein). Daniel
  20. Na, na, na. So schwer sind die Sitze auch nicht . Außerdem war ein Laptopkoffer, ein Aktenkoffer und Kleinkram im Heck. Für mich wird sich das mit dem "kackenden Elch" zeigen, wenn die Sommerräder (dieses Jahr leider nur die 16 Zöller in Verbind mit Distanzscheiben montiert sind. Aber bitte noch ein wenig Geduld bis nach Ostern. Aller Wahrscheinlichkeit nach gehts noch mal zum Skifahren . Daniel
  21. Ach wie gerne würde ich mich an der Suche beteiligen. Ich kann nicht glauben, dass da nix zu finden ist! Und so aufwändig ist die Vorderachskonstruktion am A2 wohl wirklich nicht! Daniel
  22. Ich finde der ist zu teuer für seine Laufleistung und den Schaden. Daniel
  23. Das 5-Gang-Getriebe im A2 ist wohl das nervigste Bauteil in der ganzen Kiste. Mein 1,6er FSI fährt, sofern ich mich nicht täusche, bei 140 km/h (normale Reisegeschwindigkeit) im 5. Gang mit 4000 1/min. Das kann einem ziehmlich auf die Nerven gehen. Der Karre fehlt einfach ein 6er Gang. Daniel
  24. Hi Schnellstrecker, Ich meine gelernt zu haben, dass man beim Gewindefahrwerk das Fahrwerk/die Federn immer mittels einer Radlastwaage einstellen sollte, sprich also nach Last und nicht nach Abstandsmaß. Nur so sind an allen Rädern die selben (Anpreß)Kräfte und somit die höchst möglichen Radkräfte übertragbar. Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Daniel
  25. Hi D.Vibes, ja mei, so könnte ich mir meine S-Lines auch vorstellen. Klasse Farbe. Bei mir stellt sich bloß die Frage, ob diese in anthrazit zu meinem silbernem paßen? Ich komme auch aus der Gegend um Stuttgart; da könnte man zum gucken doch mal umschrauben . Natürlich nur gucken, nicht . Wann werden se denn draufgeschraubt? Dann komme ich vorbei. Daniel
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