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@AudiTDI er MUSS zur Zulassungsstelle. Bei Änderung der Emissionsklasse, hier von 45 (Euro3; 5l) in 44 (Euro3) sind die Papiere umgehend berichtigen zu lassen! Bei der Rad-/Reifenkombination gebe ich Dir recht. Daniel
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Servus Andreas, vielen Dank für Deine Antwort. Genau, habe mir schon fas gedacht, dass es sich bei dem ummantelten Rohr rechts vom Motorbllock (entgegen der Fahrtrichtung gesehen) um das AGR-Rohr handelt. Aber wo reißt dieses? Unter der Ummantelung wird man ja nur schwer einen Riß feststellen können im eingebauten Zustand. Hast Du vielleicht Bilder vom schadhaften Rohr? Daniel
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Hab den Verdacht, dass bei meinem FSI wo möglich das Abgasrückführungsrohr gerissen ist. Emissionsgeruch im Motorraum. Dies scheint ja ein bekanntes Problem zu sein. Gerne würde ich dieses erstmals selbst kontrollieren. Weiß jemand, wo dieses Abgasrückführungsrohr reißt? Am besten wären Bilder von dem genannten Bauteil und der Lage im Motorraum. Und ja, ich habe die Suche verwendet, aber leider kein genau passenden Threat gefunden. Daher Neueröffnung. Daniel
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@erstens die maximale Verzögerung ist rein vom µ der Straßenoberfläche abhängig, siehe Formel in #19. Reine Physik. Daniel
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@SchwarzerFSI, bei Dir handelte es sich bestimmt um eine Einzelabnahme nach §19(2) StVZO in Verbindung mit §21 StVZO. Das ist immer teurer, da es für Dein Rad keine ABE/Teilegutachten für den A2 gab. Ist bei chg_a2 anders, er hat einen Nachtrag zu einer ABE. Daniel
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Wen es interessiert...DOTZ Shuriken am A2
da2 antwortete auf AmanoYaku's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Hab mal den Nachtrag zur ABE mit dem A2 als Verwendungsbereich angehängt. Es kann nicht generell gesagt werden, dass Teile mit ABE nicht eingetragen werden müssen. Bei einer ABE muss man genau lesen. Bei Rädern sind dies die Auflagen A01, A02 bzw. 11A, 11B. Hingegen müssen Teile mit Teilegutachten IMMER eingetragen werden. Bei dem oben genannten Rad ist eine Eintragung beim A2 nicht erforderlich, sofern diese Reifengröße Seriengröße ist (Auflage 51G). Hingegen ist beim Audi A3 (8L) eine Eintragung der aufgeführten Rad-/Reifenkombination erfordrlich (Auflage 11A), trotz ABE! Daniel Dotz-Shurikan-Rad.pdf -
@chg_a2, entscheidend ist, wie oben bereits beschrieben, ob die 205/40R17 bei Dir Serienbereifung ist. Also im alten Schein/Brief oder CoC nachschauen. Wenn ja Gutachten mitführen und Ruhe ist. Ist dies nicht der Fall, ab zum TÜV. Kosten beim TÜV: schätze so um die 30-40 Euro für Rädereintrag + Änderung Abgasschlüsselung. Dann ab zur Zulassungsstelle, denn die Änderung der Abgasschlüsselnummer muss umgehend berichtigt werden. Kosten bei der Zulassungstelle schätze ich auf vielleicht 20 Euro, kann sein, dass ich mich aber bei den Kosten hier verschätze. Daniel
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@erstens FBremskraft= m*a=m*g*µ. Daniel
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@chg_a2 zu Deiner Frage: rein rechtlich ist der 5-Liter-Status Deines Fahrzeugs zu streichen, wenn die 205/40R17 keine Serienbereifung ist. Allerdings hat das keinerlei Einfluss auf die KFZ-Steuer und auch Umweltplakette. Bis zum 31.12.2005 waren Euro3 und Euro4 Fahrzeuge mit 3- bzw. 5-Literstatus steuerbefreit. Dies ist allerdings Historie. Ich empfehle Dir: Fahre zum TÜV, laße die Räder eintrage und laße den 5-Literstatus streichen. Aus Abgasschlüsselnummer 45 (Euro3, 5l) wird dann Abgasschlüsselnummer 44 (Euro3). Wie gesagt, Nachteile bringt dies keine. Hoffentlich gerätst Du nicht an einen Prüfer, der Dir den 5-Liter-Status nicht streichen will und Dir daher die Räder nicht einträgt. Daniel
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Ein paar Fragen zur Carlife Plus und Perfect Car Pro
da2 antwortete auf A2-D2's Thema in Verbraucherberatung
@216 die CarLifePlus-/Lifetime-Garantie ist eine Neuwagenanschlussgarantie und muss direkt im Anschluss an die Herstellergarantie bei Neufahrzeugen abgeschlossen werden. Wird dies versäumt besteht keinerlei Abschlussmöglichkeit der CarLifePlus/Lifetime. Der gravierendste Unterschied zur PerfectCarPro ist, dass Teile bis 100.000 km und ich glaube bis 6 Jahre Alter zu 100% ersetzt werden im Vergleich zur PerfectCarPro. Lohn wird bei beiden zu 100% bezahlt. Garantiebedingungen habe ich leider keine zur CarLifePlus/Lifetime; konnte die nette Dame vom VVD mir nicht schicken (ist nicht Ihr Bereich). Daniel -
7. und 8. Stelle der FIN müsste 8Z (A2) lauten. FIN muß 17stellig sein. Daniel
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@hirsetier meins ist auch heute angekommen. Vielen Dank nochmals für Deine Bemühungen. Schöne Pfingsten wünscht, Daniel
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Ein paar Fragen zur Carlife Plus und Perfect Car Pro
da2 antwortete auf A2-D2's Thema in Verbraucherberatung
Servus A2-D2, wo steht, dass bei der Perfect Car Pro das Material zu 100% übernommen wird? Nach meinem Kenntnisstand ist diese Aussage falsch. Ich habe so eben mit dem Volkswagen Versicherungs Dienst telefoniert und mir wurde mitgeteilt, dass bei der Perfect Car/Perfect Car Pro die Lohnkosten zu 100%, die Teilekosten pozentual in Abhängigkeit von der Kilometerleistung ersetzt werden. Dieser Sachverhalt (100% Kostenübernahme auf Teile bis 100.000 km) trifft ausschließlich bei der Lifetimegarantie (Neuwagenanschlussgarantie) zu. Im Anhang habe ich die Garantiebedingungen der Perfect Car/Perfect Car Pro, die mir so eben vom VVD zu gemailt wurden angehängt. Hier im Forum wurde ja schon häufiger berichtet, dass sich die Garantiebedingungen der Perfect Car/Perfect Car Pro-Garantie verbessert hätten mit 100% Kostenübernahme auf Teile bis 100.000 km. Nach den mir vorliegenden Aussagen vom VVD ist dies schlicht weg falsch! Daniel Perfect Car_Perfect Car Pro-Garantiebedingungen.pdf -
Und der morgen hat noch nicht einmal dieses "OPA-LENKRAD":racer: Daniel
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Hatte an meinem A2, 1,6er ebenfalls Kühlmittelverlust. Aber bei mir waren es eindeutig die Verbindungen von Rohr auf Schlauch und umgekehrt mit den dazugehörigen Schellen; man konnte es sehr gut an dem rot eingefärbten Frostschutzmittel erkennen, das sich an diesen Stellen samt Kalk ablagerte. Aus meiner Sicht sind die Schellen nicht von hoher Qualität und zudem kann man sie nicht fest ziehen sondern lediglich schließen. Bei mir wurden sämtliche gewechselt. Seit dem ist Ruhe. Sollte es wieder auftreten, werde ich darauf bestehen, dass welche von Würth verbaut werden, die man fest ziehen kann. Daniel
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Hilfe! Kein TÜV für 225 Reifen auf 66kW (nur 55kW !?)
da2 antwortete auf fritzidachl's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
@fritzidachl das Keskin-Gutachten wird Dir und Deinem Prüfer nur begrenzt weiterhelfen. Diese Felge hat eine ET30, sprich sie steht 5mm im Vergleich zu Deiner (ET35) weiter nach außen. Das heist, dass nach innen hin 5 mm mehr Platz sind. Daher bringt es Dir nur in dem Maße was, wenn Du Deine Felgen mit 5mm Distanzscheiben auf jeder Seite montierst wie bereits von Muench erwähnt. Nenne Deinem TÜV-Prüfer das von Muench genannte Keskin-Rad und er wird Zugriff auf das Gutachten haben. Falls es Probleme mit dem Gutachten gibt, nochmals bei mir mit PN melden. Daniel -
Bist Du Dir da sicher Muench. Ich kenne keine ABE in der eine Reifengröße aufgeführt ist die nicht Seriengröße ist und bei der keine Anbauabnahme zu erfolgen hat (das sind die typischen Auflagen A01/A02). Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Daniel
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Hilfe! Kein TÜV für 225 Reifen auf 66kW (nur 55kW !?)
da2 antwortete auf fritzidachl's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Servus, stimme Muench zu. Nahe zu alle Gutachten zu 7,5Jx17, ET35-Felgen in Verbindung mit dem 66kW Diesel sind ausschließlich für 205/40R17-Bereifung genehmigt. Es gibt eine einzige Felge mit den oben genannten Maßen von Zender, Typ: "Tunerrad" auf der laut Gutachten neben den 205/40 R17 auch 215/40R17 Reifen zugelassen sind. Ich gehe davon aus, dass es bei avant-tdi eine Einzelabnahme nach §19(2) StVZO war, denn ich habe auch kein Gutachten in Verbindung mit dem 55kW-Diesel-A2 in der oben genannten Reifendimension gefunden. Sollte bei der Anbauabnahme/Begutachtung wirklich festgestellt worden sein, dass alles paßt (Freigängigkeit etc.) wie vom Themenstarter geschrieben, könnte man durchaus eine Abnahme nach §19(2) StVZO machen. Das hängt aber vom jeweiligen Prüfer ab. Daniel -
Servus bret, darf ich Dich korrigieren. ABE heißt nicht zwangsläufig "kein TÜV notwendig". Das hängt unter anderem auch von der Rad-/Reifenkombination ab. Wird beispielsweise eine Reifengröße gefahren, die keine Seriengröße ist, wird eine Anbauabnahme notwendig (Auflage A01/A02). Bei einer ABE heißt es immer Auflagen genau lesen. Richtig ist, dass bei einem Teilegutachten hingegen iimmer eine Anbauabnahme erforderlich wird. Die Grenzeinpreßtiefe (~2% von der breitesten Spur) ist beim A2 ET13. Das heißt bis dahin werden keine Nachweise bezüglich der Fahrwerksfestigkeit erforderlich. (Teile-)Gutachten zur Fahrwerksfestigkeit gibts bis ET -2 von SCC. Daniel
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Servus Chris, im Großen und Ganzen stimme ich Nachtaktivem zu. Reifen auf Deine Felgen montieren. 205/50R16 passen auf Felgen 5,5-7,5 Zoll (Normfelge ist 6,5 Zoll). Deine müsste eine 6Jx16 sein. Also paßt. Der Abrollumfang der 205/50 R16 (1867 mm) ist um 3,4% größer als der der 185/50R16 (1806 mm). Also bevor es zum TÜV zwecks Eintragung geht erstmals mit montierten Reifen zur Tachoprüfung. Wird hierbei festegestellt, dass der Tacho mit den montierten Reifen immer noch voreilt ist keine Tachoanpassung notwendig und Du kannst in jedem Fall auch weiterhin die Serienbereifung fahren. Mit dier Tachoprüfung dann zum TÜV und eintragen lassen falls Freigängigkeit etc. paßt. Eins solltest Du zudem noch vorab klären: Laß Dir von Audi die zulässige Traglast beim maximalen Abrollumfang Deiner Serienfelge bescheinigen. Keine Frage, dass die Traglast der Felge für den A2 aus reicht; ist ja einen A2-Felge. Wichtig ist nur der dazugehörige maximale Abrollumfang, bei der siew geprüft wurde. Wir sind immerhin 3,4% größer im Abrollumfang gegenüber serienbereifung. Sollte festgestellt werden, dass der Abrollumfang größer ist als der zulässige, kann gegebenenfalls interpoliert werden. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Daniel
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Ja von mir aus gerne. Daniel
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Servus Svenno, tja so eines würde ich doch glatt auch nehmen. Bin leider kein e-bay-Mitglied. Denke, dass man aber auch direkt bei denen bestellen kann (http://www.parkschilder.de). Daniel
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Servus, kann mir jemand sagen, alle wieviel Kilometer beim 1,6 FSI die Zündkerzen gewechselt werden müssen. Diese wurden bei mir beim zweiten Longlife-Service bei 50.720 km gewechselt. Mein kleiner war jetzt (77.300 km) bei der dritten Inspektion und die guten Teile wurden nicht gewechselt. Ist das Intervall alle 50.000 km? Ebenso wurde der Luftfilter auch nur bei der zweiten Inspektion gewechselt. Hingegen wurde der Pollenfilter bei jeder Inspektion getauscht. Ansonsten wird ja außer Öl, Bremsflüssigkeit, Bremse je nach Verschleiß und den oben genannten Positionen bei der Inspektion nichts gewechselt. Es wird ansonsten nur geprüft. Das müsste nächstes mal selbst gehen. Daniel
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Ist 1.2 TDI, Euro3, 3 L, auf Euro4 oder Euro5 umbauen möglich?
da2 antwortete auf Jim Lovell's Thema in Technik
Tja Jim, versuche Dein Glück, bin auf positive Antwort gespannt:D. Daniel -
hilfe ! ! ! suche gutachten 215/40 reifen
da2 antwortete auf streetlife's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
@streetlife, ganz einfach: in West-D hat der TÜV die Hoheit über die Technischen Prüfstellen (TP), hier ist die Dekra eine Überwachungsorganisation ÜO; im Osten hat hingegen die Dekra die Hoheit über die TPs, hier ist der TÜV ein ÜO. Das ist genauso wie bei den Fahrerlaubnisprüfungen. Nur in Berlin haben sowohl TÜV, als auch Dekra die Hoheit über die TPs. Daniel