Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Armer Service - oder denke ich falsch?


MichieHN

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

 

Bei unserem A2, Kaufdatum Mitte Mai 2007 fing die Kupplung an zu knarzen.

Meine Freundin, ein vorsichtiger Mensch wollte das der Wagen in die Werkstatt kommt und danach geschaut wird (Der Kauf ist ja erst 3 Monate her, und man hat noch Garantie).

Am Montag wars soweit, ich gab ihn ab - Bei der Testfahrt mit dem Mitarbeiter schloss er auf die Übertotpunktfeder.

Gestern hab ich den kleinen wieder geholt, gewaschen mit großen Kalkflecken der Waschanlage auf dem Lack.

Knarzen war weg, alles klar - kostet 110€ (Fehlerspeicher wg. Verbrauch und Ruckeln, Ablage unter Schalttafel ausgebaut, Übertotpunktfeder geschmiert) + Leihwagen.

 

- ich hoffte wenigstens auf ein bißchen Kulanz, der Kauf ist ja schliesslich erst 3 Monate und 2500km her... - NIX (weil TÜV Zertifizierter Gebrauchtwagen aha?)

 

Heute hats wieder geknarzt, genau wie vorher....

Anruf mit dem Hinweis dass ich den Wagen jetzt ca. 70km bewegt hab.

Meine Frage danach ob ich den Tausch wieder zahlen oder ob das diesmal über die Garantie oder Kulanz geht, beantwortete er nur mit - ähm, muss ich mal in den Unterlagen schauen, aber ich glaube nicht...

 

Alles klar, so springt also ein Autohaus mit seinen Kunden um das einen "alten" A2 fährt der nur 14000€ gekostet hat....

 

Versteht mich nicht falsch, das Geld ist mir nicht so wichtig, aber ich sehs eigentlich nicht ein, die erste "gepfuschte" Reperatur zu zahlen und dann noch die 2. richtige Reperatur.

 

Wie seht ihr das? Speziell das mit dem zertifizierten Gebrauchtwagen, ich dachte immer in den ersten 6 Monaten kommt der Händler für solche einigermaßen auf.

 

Gruss, Michael

 

Edit: Audi Garantie wurde natürlich noch zusätzlich mit abgeschlossen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diskutieren, protestieren, drohen, schmeicheln, beweisen, vergleichen und nicht verzweifeln.

 

Ein sog. "Freundlicher" funktioniert ähnlich angenehm wie ein schwererziehbares Kind oder eine ungepflegte Dampfmaschine, wenn man nicht jedes Jahr mindestens 40.000 Euro hinträgt.

 

In diesem Forum wirst du hunderte vergleichbare Fälle finden.

 

NB: Recht hast du, meiner Meinung nach. Das darf nichts kosten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum bezahlst du eigentlich? Bei jedem Mangel, der binnen eines halben Jahres nach Kauf auftritt, geht man davon aus, dass er bei Übergabe schon vorhanden war. Der Händler muss also im Rahmen der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern.

 

Darüberhinaus hast du ne Grantieversicherung abgeschlossen. Nur, dass du den Selbstbehalt natürlich im ersten halben Jahr auch net bezahlst. Können sie garnix gegen machen...

 

Hau doch mal auf den Tisch, die versuchen es halt. Lass dich net verarschen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du brauchst im ersten halben Jahr keinen Cent für solche Reparaturen bezahlen, wenn das Auto beim Händler gekauft wurde.

 

Mein toller Händler hat das anfangs auch nicht eingesehen. Die wollten mir klar machen, dass ich die Eigenbeteiligung der Gebrauchtwagengarantie auf jeden Fall bezahlen muss...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original von MichieHN

@nachtaktiver

 

Die Argumentation des Autohauses gegen die 6 Monats frist war dass der Wagen vor Verkauf noch "Tüv Zertifiziert" wurde.

Darüber muss ich mich noch informieren.

 

Der Mann vom Autohaus betet aber auch jeden Abend: "Lieber Gott, erhalte mir meine guten Ausreden."

 

Im Ernst:

Entweder greift die Gewährleistung (2 Jahre - In den 1. 6 Monaten muß das Autohaus beweisen, dass der Defekt beim Kauf nicht war. Ab dem 7. Monat mußt du beweisen, dass der Defekt beim Kauf schon war) oder aber es wird eine Garantie (1 Jahr) abgeschlossen

So ist es mir bekannt. Andere Möglichkeiten gibts meines Wissens bei einem Kauf eines Privatiers bei einem Händler nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ah, jetz versteh ich, wa du meinst.

 

Nur stellt sich die Frage, wie beweiskräftig das ist. Ist darin aufgeführt, was alles geprüft wurde?

 

Oder war das mehr eine Art TÜV-Prüfung, wie sie abläuft, wenn man zu TÜV muß?

 

Folgt man der Argumentation des Händlers, dann könnte der sich auch um nen eventuellen Turboschaden drücken. Wenn ich hier die Beiträge zu solchen Schäden lese, sieht man es einem Turbo vorher nicht an, wann er sich verabschiedet. Somit könnte sowas gar nicht geprüft werden, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Imho kann dieses Zertifikat nicht reichen. Er ist in der Beweispflicht, genau diesen Mangel ausschließen zu können und das kann er sicher nur, wenn genau dieses Teil im Zertifikat erwähnt wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original von MichieHN

@nachtaktiver

 

Die Argumentation des Autohauses gegen die 6 Monats frist war dass der Wagen vor Verkauf noch "Tüv Zertifiziert" wurde.

Darüber muss ich mich noch informieren.

 

Einfach mal bei der lokalen KfZ-Schiedsstelle anrufen.

 

www.kfz-schiedsstellen.de

 

Kostet nix und gibt hier eine klare Antwort.

 

Gruß

Lutz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original von MichieHN

@nachtaktiver

 

Die Argumentation des Autohauses gegen die 6 Monats frist war dass der Wagen vor Verkauf noch "Tüv Zertifiziert" wurde.

Darüber muss ich mich noch informieren.

 

Totaler Quatsch. Dazu bräuchte er nen Prüfbericht, in dem genau diese Punkte erwähnt sind. Ich hab mal nen Gebrauchtwagencheck beim TÜV machen lassen. Ist mehr als schlampig. Wenn ein Auto echt was hat, was nicht ganz offensichtlich ist, finden die es da net.

 

Im Zweifelsfalle erstmal Schiedstelle, wenn er denn in der KFZ-Innung ist, ansonsten gleich Anwalt. Die Rechtslage ist mal sowas von klar, lass dich net ins Bockshorn jagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann muss sich der Händler wohl mit dem TÜV auseinandersetzen, weil der ihm ein Zertifikat ausgestellt hat, nach dem die Kupplung in den nächsten 6 Monaten nicht quietschen wird??? Fakt ist, daß ein Mangel vorliegt, dan hat sich der TÜV halt geirrt. Kann Dir egal sein. Du zahlst nix.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

ohne Dir zu Nahe treten zu wollen, aber wieso fragst Du überhaupt ob Du die Nachbesserung

zahlen musst ?

Hier wurde geschrieben, dass ein "(un)freundlicher" wie ein schwer erziehbares Kind zu behandeln sei. Der Vergleich ist zumindest in Teilbereichen richtig.

 

Letztendlich sind solche Probleme bzw, deren Lösung, auch immer eine wenig von der Art u. Weise des Auftretens gegenüber des Autohauses abhängig.

 

Mach denen klar, dass Du vor einem viertel Jahr 14000,- € dagelassen hast, und für eine erfolglose Reperatur, kurz später, nochmals ungerechfertigterweise hast Kohle dalassen müssen.

Ob mit oder ohne dubiose Zertifikate.

 

Gruß

Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Aktivitäten

    1. 5

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    2. 5

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    3. 319

      [TDI] Pumpe Düse Abhilfe Korpushalter Sammelbestellung?

    4. 52

      [1.4 BBY] Kein TÜV, CO-Gehalt zu hoch

    5. 52

      [1.4 BBY] Kein TÜV, CO-Gehalt zu hoch

    6. 24

      A2 Scheinwerfer abdichten?

    7. 8

      Beurteilung des hinteren manuellen Fensterhebers

    8. 514

      [1.4 TDI] Übersetzung 5.Gang verlängern

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.