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Geschrieben

Dann googlet euch doch ein Gutachten für die 18zoll auf dem A2 und nehmt es als Vergleichsgutachten. Wenn der Tüver ein Dokument in der Hand hat, in dem der Abrollumfang legitimiert ist, dann trägt er es auch ein. Die Grundlage jeder Sondereintragung ist genug Papier. Wenn der Herr Ingenieur auf Papier arbeiten kann, macht er das auch.

Weiterhin viel Erfolg!

Geschrieben

Sodele, war gerade nochmal beim TÜV in Plettenberg und bin die Sache mit dem TÜV- Chef durchgegangen. Eintragung der 195/50R16 erfolgt nach Probe-Tachovergleichsfahrt. Es wird mit einem GPS- Messgerät 30,50,80 und 100 Km/h gefahren und das Messgerät dabei mit der Tachoanzeige verglichen. Zeigt der Tacho dabei immer min. 2 Km/h mehr an, wovon wir ausgehen, gibt es die Eintragung ohne Tachoangleichung.

Kosten: ca. 100 Euro für die Einzelabnahme plus 30 Euro für die Vergleichsfahrt plus 13 Euro für einen neuen Fahrzeugschein.

Geht das evt. auch günstiger?

Die Vergleichsfahrt muss sein, da dem TÜV Nord keine Daten für den Reifen 195/50 R16 auf einem A2 vorliegen. Wenn jetzt also jemand einen TÜV- Prüfer hat, der diese Daten bereits ermittelt hat, und diese dem TÜV-Nord (Filiale Plettenberg) zur Verfügung stellt, würde es deutlich günstiger.

Geschrieben

Frag' doch mal beim ADAC, ob so ein Service wie in Fürth auch in Deiner Nähe ist... Oder ruf mal in Fürth an, ob die da bereits Daten vorliegen haben bzw die Tachodaten deS A2 - das müsste ja auch schon reichen...

  • 9 Monate später...
Geschrieben
Am 11/02/2008 um 09:15 schrieb Odiworst:

Hi,

ich habe mal von verschiedenen Reifenherstellern Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Reifendimension 195/50R 16 84V

angefordert. Felgenbreite jeweils 5.5 - 7.0. In wie weit das nützlich ist bei der TÜV Abnahme kann ich noch nicht sagen - aber vielleicht nutzt es ja etwas.

 

Es handelt sich dabei um folgende Modelle:

 

Michelin Pilot Primacy

Goodyear Eagle F1 GS-D3

Falken ZE912

 

Bescheinigungen als PDF kann ich euch gerne schicken, falls Interesse besteht.

 

Grüße

Odi :D

Ich habe mir gerade einen 1.4 tdi 55 kw aus 1. Hand gekauft. Möchtebjezztbdie 195/50 -16 Felge darauf machen. Kannst du mir bitte die Unbedenklichkeits Bestätigung der 3 Reifenhersteller zusenden?  Wenn noch vorhanden an "copkolli@gmx.de"  welche ET muss die 6 und 6,5x16 haben ?  Danke!!!

Geschrieben

Ich habe es so gemacht, wie im Post vom 19. Oktober 2016 beschrieben. Die Reifen befanden sich auf den Original A2 16 Zoll 6- Speichenfelgen. Einen Unbedenklichkeitsnachweiß brauchte ich nicht, da die Traglast des 195/50R16 größer ist, wie die Serienbereifung.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich war vor kurzem bei der Dekra mit 195/50 R16 Yokohama ADVAN Sport (V105) drauf und dank vorher besorgter Herstellerbestätigung gab es keine Problem

  • 10 Monate später...
Geschrieben
Am 6.8.2008 um 23:13 schrieb Schnelletrecker:

Also die 16 Zoll Reifengröße mit dem höchsten realisierbaren Komfortwert und welche ohne Tachoanpassung montiert werden kann, ist 195/50R16.

 

Dies wäre auch meine erste Wahl bei 6x16 oder 6,5x16 Felgen, wenn es um Komfortverbesserung bei 16 Zoll geht (ein Dämpferwechsel zu Koni FSD bleibt jedoch immer die eindeutig nachhaltigere Lösung). 7x16 Felgen sind schon grenzwertig in Verbindung mit einer 195er Reifenbreite hinsichtlich Komfortreserven, weil die Reifenflanke hier kaum dämpfend elastisch "einfedern" kann.

 

Per TÜV-Einzelabnahme sollte es also kein Problem geben, wenn man vor dem 195/50R16 Reifenkauf alles mit dem TÜVer abklärt. Wenn sich ein Prüfer dennoch querstellen sollte, dann einfach zur nächsten Prüfstelle fahren...

 

Ein in allen wichtigen Disziplinen in seiner Preisklasse kaum zu schlagender preiswerter Qualitäts-Sommerreifen ist der Falken ZIEX ZE-912 MFS, der auch in 195/50R16 angeboten wird.

 

Gruss

Hallo, hat hier schon jemand auf den 6j 16 sechs Arm Felgen Reifen in der Größe 195 50 16 eingetragen bekommen? Ich habe jetzt die 195 50 16 Reifen montieren lassen und muss sie eintragen lassen. Vielleicht hat hier aber jemand schon ein Gutachten? 

Geschrieben
Am 6.8.2017 um 18:54 schrieb copkolli:

Bescheinigungen als PDF kann ich euch gerne schicken, falls Interesse besteht.

 

Hallo, ich habe im Moment das Problem 195 50 16 Reifen auf den 6Arm Audi Felgen...bevor ich jetzt zur Abnahme fahre wollte ich mal abchecken ob hier jemand mir helfen kann.

Hilft mir Deine PDF weiter? Kann ich mit der PDF einfach eintragen lassen ohne zur Abnahme zu müssen? Falls Du mir die PDF senden möchtest bitte unter satire@ok.de ...danke im Voraus

Geschrieben
Am 19.10.2016 um 16:40 schrieb Nupi:

würde es deutlich günstiger.

Hallo Nupi, wurde Dir geholfen? Ich habe im Moment 195 50 16 Reifen drauf und  weiß  nicht ob ich direkt zur Abnahme fahren soll oder mir hier jemand ein Gutachten bereit stellen würde?

Geschrieben

Fahr einfach zur Abnahme. Entweder der Prüfer ist fähig und willig, dann braucht er keine weiteren Papiere und findet alles in seinem Rechner. Wenn er grundsätzlich ablehnend ist helfen auch keine -wie auch immer gearteten- Papiere. Dann auf zum nächsten Prüfer...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Lord Of Rings:

Hallo Nupi, wurde Dir geholfen? Ich habe im Moment 195 50 16 Reifen drauf und  weiß  nicht ob ich direkt zur Abnahme fahren soll oder mir hier jemand ein Gutachten bereit stellen würde?

Die Eintragung war nach einer Tempovergleichsmessung, bzw. Tachovoreilungmessung (kostet extra, wieviel weiß ich grad nicht) kein Problem.  Gemessen wurde mit meinem Handy und der Blitzersoftware mit GPS. Das Tüv-eigene geeichte Messgerät war grad nicht zu finden.:D

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Bluman:

Jop da wäre noch das Motorengeräusch den Klang kanste zu dem AUA-Rasseln nicht sagen :jaa: der BBY hört sich dagegen schon wie ein Motor an ;)

 

Bei einem 1,4l Motor mit 75PS möchte ich so wenig vom Motor hören wie möglich, völlig egal wie der klingt .....

Geschrieben
Am 13.10.2016 um 22:18 schrieb 19kw:

Dann googlet euch doch ein Gutachten für die 18zoll auf dem A2 und nehmt es als Vergleichsgutachten. Wenn der Tüver ein Dokument in der Hand hat, in dem der Abrollumfang legitimiert ist, dann trägt er es auch ein. Die Grundlage jeder Sondereintragung ist genug Papier. Wenn der Herr Ingenieur auf Papier arbeiten kann, macht er das auch.

Weiterhin viel Erfolg!

 

Update:

 

Die entscheidende Frage ist am Ende , ob es am Ende ein §19 oder 21 Gutachten wird. Die Regeln beim TÜV  besagen, dass es immer eine 21er Einzelabnahme ist, wenn die Felgen- oder Reifengröße nicht original eingetragen oder zumindest eine Serienfelge/Brereifung dieser Größe vom Hersteller freigegebenen ist.  Da hilft zumindest beim TÜV Nord keine TÜV Tourismus mehr. Ich hatte das Papaier alles am Start. Traglastbescheinigung für die einzutragende Felge, ABE von audi für die S-Line 17", die bei mir nicht in den coc stehen,  Gutachten für andere 16" Felge mit der gleichen ET,  Obwohl also sämtliche einzutragende Werte als zulassungsfähig belegbar waren, wurde die Felge nicht einfach so eingetragen, sondern als Einzelabnahme nach 21 für 150€ mit der dazugehrigen Prüfung auf der Bühne inkl. Freigängogkeut beim eingefedereten Rad usw..  Die Aktion hat auch einen Stunde gedauert inkl. Papierkram. Ich habe 3 weitere TÜV Stationen angefragt, die halbwegs in der Nähe waren, alle wollten nur 21er machen. Die sind sich da mittlerweile alle einig. Ich habe dann einfach entschieden, den Preis zu bezahlenn weil die Felgen schon drauf sind und ich keine Lust hatte, noch länger halblegal rumzufahren. Außerdem will ich mir einen 2. Satz besorgen, weil ich die Felgen echt schick finden, dann revidiert sich das wieder, zumal die Reifengröße auch günstiger ist bei der Anschaffung, nach 2 Sätzen neuerer Reifen hat man den Preis für den TÜV wieder drin und ich plane die Kugel bis zum Oldie zu fahren.

 

Ich lade das Gutachten nochh hier hoch bzw. in dem Audi A2 Felgenthread hoch,  vielleicht hilft es ja jemandem weiter...

Geschrieben

Eine §19 Eintragung bekommst du doch sowieso nur wenn du ein zu deinem Auto passendes Teilegutachten hast.

 

Wenn nicht, dann rutscht du automatisch in die §21er.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Nagah:

Eine §19 Eintragung bekommst du doch sowieso nur wenn du ein zu deinem Auto passendes Teilegutachten hast.

 

Wenn nicht, dann rutscht du automatisch in die §21er.

 

Sag ich doch ....

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