Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Kündigung KFZ-Versicherung


Karat21

Empfohlene Beiträge

so habe folgendes Problem.

Habe eine Jahresversicherung die am 21/November beginnt -

Fälligkeit der Rechnung am 10.Dezember.

 

Rechnung wurde mir im Oktober zugeschickt. -kein direktes Datum- nur im Oktober.

 

Und natürlich hat sich die Versicherung erhöht.:janeistklar:

 

Wollte nun Kündigen (wg. Preiserhöhung) und die "Direkt-Versicherung" sagt mir, das es dafür zuspät sei. -Begründung nur 4 Wochen nach Rechnungszustellung wäre dies möglich-.

 

Nun meine Frage ist das Korrekt oder habe ich noch eine Kündigungsmöglichkeit?

 

Grund: Bei Online-Abfrage ist die gleiche Versicherung un ca.80€ günstiger -wenn der Zeitraum am 01 Januar beginnt. (Neukundenfang oder Lockangebote oder wie soll man das nennen)

 

MFG

Karat21

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber andererseits: Keiner der Millionen Briefe kommt per Einschreiben. Also werden die Gerichte wohl sagen, wenn man schon zu gibt, ihn bekommen zu haben, dass er 7 Tage nach Absenden (in der Software der Versicherung registriert), dann auch da sein muss. Könnte ich mir jedenfalls denken, weil sonst jeder jedes Jahr beliebig viel Zeit hätte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so habe folgendes Problem.

Habe eine Jahresversicherung die am 21/November beginnt -

 

MFG

Karat21

 

 

 

Tach auch,

 

was ist eine Jahresversicherung ???

Das Versicherungsjahr bei Kfz-Versicherungen ist immer vom 01.01. bis zum 31.12. ...

Hast du dein Auto am 21.11. auf einen neuen (nicht schon bestehenden) Vertrag angemeldet oder verstehe ich das falsch?!

 

Selbstverständlich hättest du den Vertrag vom 21.11. bis zum 01.12. (nur dieses Jahr, weil der 30.11. ein Sonntag war) kündigen können. Nur hätten sich dann die Konditionen drastisch verschlechtert, da Kurzzeittarife (unter 12 Monaten) teurer sind.

 

Nun fragst du am 04.12., da ist nichts mehr mit Kündigung zum Jahresende ... und die Kündigung 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung ist ebenfalls verstrichen (spätestens Ende November). Die Rechnung hast du ja im Oktober erhalten ... geschummelt wird nicht!

 

 

Ist also nichts mehr mit Kündigung, erst zum 31.12.2009 wieder, und das bis zum 30.11.2009 ... oder du wechselst das Fahrzeug oder verursachst einen Schaden.

 

 

Tot ziens,

Christoph

Bearbeitet von Christoph
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grund: Bei Online-Abfrage ist die gleiche Versicherung un ca.80€ günstiger -wenn der Zeitraum am 01 Januar beginnt. (Neukundenfang oder Lockangebote oder wie soll man das nennen)

 

MFG

Karat21

 

kündigen geht nicht mehr, da -wie oeben bereits angemerkt- beide fristen verstrichen sind.

 

aber:

du kannst auch innerhalb der laufzeit eine versicherungsanpassung vornehmen lassen. seriöse versicherer lassen sich darauf ein....

 

allerdings:

es ist ja nicht erst seit dem 31.10.2008 so, daß es fristen gibt. im nächsten jahr denkst du einfach dran und zahlst die 80€ plus für 2009 einfach....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

?

Das Versicherungsjahr bei Kfz-Versicherungen ist immer vom 01.01. bis zum 31.12. ...

 

Hi,

 

das Versicherungsjahr geht nicht immer vom 01.01. bis 31.12. Viele Versicherungen machen dies, aber beileibe nicht alle. Mit einem Wagen war ich mal bei der Direkt-Line versichert und da zählte die Versicherung ab dem Tag wo der Wagen angemeldet war. Entsprechend wurde auch mitten im Jahr der Jahresbeitrag fällig und die Kündigungsfrist wäre auch zu dem Tag gewesen.

 

Grüßle

Frank K.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Nun meine Frage ... habe ich noch eine Kündigungsmöglichkeit? ...

 

Aber sicher doch. Hab mich extra registriert um mal aufzuklären. ;)

Nur die Versicherungen verschweigen das.

 

Wie sagte immer mein alter Rechtsprofessor? "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" und Recht hat er.

 

Rechtsnorm sind hier das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die analogen Bestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Versicherungsvertrag.

 

Habe alle meine Sachversicherungen nach folgendem Strickmuster gekündigt.

 

Das Zauberwort heißt "Veräußerung".

 

War also in der gleichen Situation. Versicherung verweigerte sich mit den Worten: "Sie können nicht kündigen zum jetzigen Zeitpunkt"

 

Man braucht einen Vertragspartner dem man vertrauen kann, notfalls macht man einen Vorvertrag über den Rückkauf. Kaufvertragsformulare zum KFZ finden sich zu Hauf im Web zum Download.

 

 

  • Ich also meinen Wagen an meinen Bruder für 1,- € verkauft.
  • Wagen, Papiere und Schlüssel gegen den Kaufpreis übereignet (Einigung und Übergang nach 929 BGB).
  • Den Verkauf der Versicherung mit Übermittlung des Kaufvertrages angezeigt (§ 97 VVG).
  • Mein Bruder ist als Erwerber in den Versicherungsvertrag eingestiegen und hat gegenüber der Versicherung den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt (§ 96 VVG).
  • Wagen sodann rückübereignet.
  • Ich dann noch der Versicherung den Rückerwerb angezeigt mit dem Vermerk: Geht doch! :D

Die Versicherung hat keine Möglichkeit gegen diese Art der wasserdichten Verträge vorzugehen. Eine Ummeldung des Fahrzeugs ist nicht erforderlich. Die Verträge können der Versicherung in 5 Minuten zugefaxt werden.

 

Hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Man muss manchmal einfach nur ein wenig kreativ sein.

 

 

Gruß Piet62

 

P.S.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern grundgesetzlich geschützte Meinung. Ich meine nämlich, dass man jederzeit kündigen kann. ;)

Bearbeitet von Piet62
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

das Versicherungsjahr geht nicht immer vom 01.01. bis 31.12. Viele Versicherungen machen dies, aber beileibe nicht alle. g gewesen.

 

Grüßle

Frank K.

 

 

Tach auch,

 

das stimmt!

 

Es gibt noch Gesellschaften mit der sogenannten "unüblichen Variante" des Versicherungsjahres ... dieses gilt vom Tag der Zulassung bis zum Tag der Zulassung im nächsten Jahr.

 

Mir war nicht bewußt, dass es das immer noch gibt ... tuts aber.

 

 

Tot ziens,

Christoph

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Jahr später...

Das Zauberwort heißt "Veräußerung".

 

so passend zur Jahreszeit ein Nachtrag von mir....

 

Danke noch mal an Piet62 mit dem Tipp -über die "Veräußerung":TOP:

 

es handelte sich damals bei der "Direkt-Versicherung" um einen Jahresvertrag beginnend -ab dem Tag der Ummeldung der Kugel. 21.11.

 

Bin jetzt immer noch bei der neuen Versicherung - prüfe aber jedes Jahr -über "Versicherungsvergleichportale" den Tarif.-cool-

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.