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Was genau fällt unter gesetzliche Gewährleistung?


timmymaxi

Empfohlene Beiträge

Hallo ihr,

 

folgende Frage. Ich habe mir im Oktober 08 einen A2 beim Audihändler in Mainz gekauft (damals schon Probleme mit dem Händler gehabt, aber naja...).

 

Jetzt habe ich zwei kleine Probleme mit meiner Kugel: 1) der Türsteller knackt, 2) die Frontscheibe hat einen Fehler (ich meine keinen Sprung, sondern sie ist nicht sauber verarbeitet, und deswegen bricht sich das Licht an einer Stelle - die ist leider genau in meinem Sehfeld und das ist nervig).

 

Nunja, Händler kontaktiert, der meinte ich soll zu meinem örtlichen Audihändler gehen... Der hat nun alles zu dem in Mainz geschickt, doch die melden sich nicht.

 

Meine Frage also: Wie sieht es denn rechtlich mit den beiden Fehlern oben aus? Gibt es da eine Chance, habe ich ein Anrecht auf die Behebung dieser Probleme oder nicht?

 

Davon hängt für mich auch ab, wie sehr ich mich mit den Händler nochmal anlege...

 

Danke für die Infos;)

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Der Türfeststeller ist ein Verschleißteil, wird man dir sagen. Es steht aber in keinem Gesetz, dass Verschleißteile von der Gewährleistung ausgeschlossen sind!

 

Wenn die Scheibe nicht im Kaufvertrag als mangelbehaftet aufgeführt ist, fällt auch sie streng genommen unter Gewährleistung.

 

Wenn beides bei Übergabe nicht in Ordnung war - was zumindest bei der Scheibe der Fall war - darfst du Ersatz fordern.

 

Ich würde sagen, du hast Anspruch auf Mangelbeseitigung in beiden Fällen. Wie leicht sich dein Anspruch durchsetzen lässt ist wieder ne andere Geschichte.

Bearbeitet von A2-D2
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Hallo ihr,

 

folgende Frage. Ich habe mir im Oktober 08 einen A2 beim Audihändler in Mainz gekauft (damals schon Probleme mit dem Händler gehabt, aber naja...).

 

Jetzt habe ich zwei kleine Probleme mit meiner Kugel: 1) der Türsteller knackt, 2) die Frontscheibe hat einen Fehler (ich meine keinen Sprung, sondern sie ist nicht sauber verarbeitet, und deswegen bricht sich das Licht an einer Stelle - die ist leider genau in meinem Sehfeld und das ist nervig).

 

Nunja, Händler kontaktiert, der meinte ich soll zu meinem örtlichen Audihändler gehen... Der hat nun alles zu dem in Mainz geschickt, doch die melden sich nicht.

 

Meine Frage also: Wie sieht es denn rechtlich mit den beiden Fehlern oben aus? Gibt es da eine Chance, habe ich ein Anrecht auf die Behebung dieser Probleme oder nicht?

 

Davon hängt für mich auch ab, wie sehr ich mich mit den Händler nochmal anlege...

 

Danke für die Infos;)

 

 

Tach auch,

 

tja, zwei blöde Sachen:

 

Türfeststeller ist eigentlich kein typisches Verschleißteil und sollte unter Garantie laufen ... das Getrieb und der Motor ist auch kein typisches Verschleißteil (auch wenn es verschleißt und sogar gelegentlich kaputt geht).

 

Scheibe müßte schon vom TÜV bemängelt werden. Der unsaubere Einbau und die Lichtreflektion an sich ist keine Garantieleistung da reine Kosmetik. Das hättest du beim Kauf schon erkennen können und regeln müssen ... Augen auf bei Autokauf.

 

Wie sieht den die Reflektion genau aus ... kann ich mir beim besten Willen nichts drunter vorstellen. Auch korrekt eingebaute Scheiben haben störende Reflektionen.

 

Du bist noch in den ersten 6 Monaten und da gilt die Beweislastumkehr

noch nicht. Der Händler kann dich nicht einfach irgendwo hinschicken.

Er ist Vertragspartner und muß für die Garantieleistung geradestehen.

Die Garantie gilt für dein komplettes Auto ... also auch für den Türfeststeller.

Bei der Scheibe wird es schwierig, wegen der Reflektion müßte schon ein Produktionsfehler in der Scheibe vorliegen, der unsaubere Einbau ist im nachhinein keine Garantieleistung.

 

Spreche mit dem Autohändler wegen des Türfeststellers und fordere die Nachbesserung ... zur Not mit Androhung sich umgehend an die Schlichtungsstelle für das Kraftfahrzeuggewerbe zu wenden, dann aber auch wegen der Scheibe.

Lasse mal von einem Freund oder Bekannten die Reflektion der Scheibe "begutachten" und hole deren Meinung ein.

 

 

Tot ziens,

Christoph

Bearbeitet von Christoph
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Hallo und vielen Dank für die Antworten,

 

@Christoph,

 

was die Scheibe angeht. Ich hatte mich nicht klar ausgedrückt. Die Scheibe ist völlig korrekt eingebaut und es gibt auch keine Reflexionen. Das Problem ist, dass die Scheibe an sich einen Verarbeitungsfehler aufweist. Das heißt, sie ist an einer Stelle nicht 100%ig glatt, sondern hat eine kleine Wölbung oder ähnliches, die sich genau in meinem Sehfeld befindet. Aufgrund dieser Wölbung bricht sich das Licht (genau da drin) und deshalb sieht es so aus, als würde das Bild, welches man durch die Scheibe sieht, verzerrt werden, oder eben gebrochen werden.

 

So, besser kann ich es jetzt erstmal nicht erklären. Aber es ist schonmal gut, dass ihr zumindest der Meinung seid, ich hätte da ne Chance. Werd mal schauen, ob ich den Gesetzestext irgendwo finde...

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Vielleicht bei solchen Sachen auch einfach mal in einem Forüm für Recht nachfragen!

 

Wie gesagt, meine Scheibe hat auch so einen Knick drin, der allerdings eher auf der Beifahrerseite drin ist und ich daher nur Klagen von rechts höre ;)

 

Christoph: Audi definiert einen Türfeststeller als Verschleißteil. Versuch mal über die Gebrauchtwagengarantie das Teil zu tauschen lassen, du wirst es nicht gezahlt bekommen.

 

Wichtig ist doch nicht, ob man beim Kauf vom Händler alles gesehen hat, sondern ob die Sache bei Gefahrenübergabe mangelfrei waren. Du könntest beim Händler ein gebrauchtes Auto kaufen, ohne es vorher angeschaut zu haben. Sind die Mängel dann nicht im Vertrag aufgelistet, muss der Händler dafür eigentlich grade stehen. Manche Mängel sind versteckt und nicht offensichtlich oder werden von unerfahrenen nicht sofort als Mangel interpretiert.

Bearbeitet von A2-D2
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Audi definiert einen Türfeststeller als Verschleißteil. Versuch mal über die Gebrauchtwagengarantie das Teil zu tauschen lassen, du wirst es nicht gezahlt bekommen.

 

Habe ich leider letztes Jahr auch so erleben müssen.

 

Keine Chance die Kosten über die Gebrauchtwagengarantie/Anschlussgarantie bezahlt zu bekommen. Selber löhnen war wiedermal angesagt.

 

Wobei das mit dem "Verschleißteil" sowieso für mich so eine Definitionsfrage ist, weil ganz streng genommen ist ja das ganze Auto ein "Verschleißteil".

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So, mal noch ne Meinung...

 

Der Türfeststeller geht bei so fast jedem A2 irgendwann kaputt - mein Verkäufer wollte den auch nicht ersetzen, weil ein Verschleißteil. Da hat er in meinen Augen auch nicht ganz unrecht - war denn deiner bei Übergabe in Ordnung (meiner ehrlicherweise schon)?

Wenn ja - leider Pech, wobei die Kosten für einen neuen so bei 18€ liegen, also nicht die Welt, wenn man es dann selber einbaut.

Meistens sind es ja nur die Nieten, die locker geworden sind --> durch Schrauben mit Muttern ersetzen und gut. Nach etlichen Jahren gehen aber auch die Kunststoffrollen kaputt, also wenn da schon dicke Riefen drin sind, gleich nen neuen einbauen.

 

Bei der Scheibe ist das so ne Sache... Ist die schon mal neu gemacht worden? Ich hab jetzt nirgends gelesen, wie alt der Wagen ist. Könnte ja mal ausgewechselt worden sein.

Es stellt sich für die Gewährleistung die Frage, ob du das bei der Übergabe hättest sehen können, es also offensichtlich war.

Mal ein Beispiel aus dem Leben:

Der A2 meiner Freundin hatte folgendes Problem: Radioempfang sporadisch gestört. Haben wir innerhalb der ersten 6 Monate reklamiert, der Händler hat's geprüft - kein Fehler gefunden.

Nach längerer Zeit ist dann aufgefallen, dass es nur bei eingeschalteter Heckscheibenheizung auftritt - unser Audi Zentrum hier diagnostizierte einen Kurzschluss zwischen den Antennendrähten und den Heizdrähten in der Heckscheibe.

Der Verkäufer wollte allerdings davon nix wissen, weil die 6 Monate exakt 3 Tage vorbei waren.

Da es sich hier aber um einen versteckten Mangel gehandelt hat - dem Käufer ist nicht zuzumuten, alle Funktionen des Autos in allen erdenklichen Kombinationen auszuprobieren - musste er zahlen. Wenn auch sehr widerwillig... :P

 

Ich würde mal zum TÜV oder DEKRA fahren, die sollen sich das ansehen und wenn die dir bescheinigen können, dass sich da tatsächlich was verzerrt oder die Sicht behindert wird und das NICHT SOFORT auffällt, solltest du gute Karten haben.

Wichtig: SCHRIFTLICH bemängeln, das war auch unser Anker in der Not, da der Mangel mit dem Radioempfang rechtzeitig und schriftlich beim Händler eingegangen war.

 

 

Wenn das alles nicht hilft, fahr mal ein wenig hinterm LKW auf der Autobahn, mit etwas Glück wird's ja ein Steinschlag... ;)

 

Viel Erfolg!

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  • 8 Monate später...

Hallo, ich habe auch eine Frage zur Gebrauchtwagengewährleistung:

 

Ich werde morgen einen A2 1.4 Benziner anschauen, der Bj 2001 ist und 115.000 km auf der Uhr hat. Zahnriemen, Wasserpumpe würde noch nicht gemacht, laut Händler sei nur eine Sichtprüfung nötig.

 

Was ist, wenn ich den Wagen jetzt kaufe und innerhalb 6 Monaten reisst der Zahnriemen? Bekomme ich dann mein Geld zurück? Oder heisst das, Zahnriemen sei ein Verschleissteil?

 

Kann mir da jemand weiterhelfen?

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Zahnriemen ist ein Verschleißteil, auch wenn nur eine Sichtprüfung seitens Audi vorgeschrieben ist. Jedoch geben hier meistens die Rollen vor dem Riemen auf und diese sind schwer per Augenmaß zu prüfen.

 

Würde ihn bei nem 2001er auf jeden Fall neu machen lassen, wenn noch nicht geschehen. Ein seriöser Händer würde dies vor Auslieferung machen.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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Also dann Zahnriemen, Rollen und Wasserpumpe erneuern? Werd ich in die Verhandlungen mit einfliessen lassen. Will das auf jeden Fall erledigt haben. Kann man das anschließend auch irgendwie unkompliziert prüfen, ob die Rollen und Wasserpumpe auch mitgewechselt wurden oder wird das wenn dann sowieso alles auf einmal gemacht? Ist eine freie Werkstätte, kein Audi-Händler.

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