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Probefahrt auf Sommerreifen bei Schnee


d3lphin

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Hallo,

ich bin auf der Suche nach einem Auto und telefoniere dementsprechend viel rum wegen Probefahrten etc. . Es erschreckt mich ein wenig, wie viele Autohändler ihre Autos auf Sommerreifen stehen lassen (was noch zu erklären ist wenn keine Wintterreifen dabei sind) und dann die Käufer einfach auf Probefahrten schicken.

 

Mir ist klar, dass das Bußgeld ich bezahlen müsste, wenn der Mangel von der Polzei geprüft wird.

 

Falls nun aber ein Unfall passiert, zahlt im Normalfall die Kasko des gewerblichen Verkäufers. ABER die wird sich ja quer stellen, da ja ein Mangel am Fahrzeug vorlag.

 

Und wer ist dann dran ? Muss ich dann bezahlen, oder der Verkäufer ?

 

Würde das vor ner evtl. Probefahrt definitiv noch abklären, wobei ich denke dann lieber selbst Winterräder mitzunehmen, falls optisch alles in Ordnung ist und lieber die halbe Stunde ins Montieren zu investieren.(Die WR liegen noch passend daheim im Keller)

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Und wer ist dann dran?

Als verantwortlicher Fahrzeugführer solltest Du vor Beginn der Probefahrt in der Lage sein zu sehen ob winterliche Verhältnisse (Eis, Schnee oder Schneematsch) vorliegen.

- Falls nein: Wo ist das Problem?

- Falls ja: Dann fährst Du einfach nicht Probe solange da keine Winterräder dran sind.

 

Cheers, Michael

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Für mich ist das ein ganz klarer Fall von "Vorher Hirn einschalten spart Rechtsstreitigkeiten". Wenn du absehen kannst, dass es schief geht (und das kannst du wenn Schnee liegt und SR montiert sind), dann lass die Kiste einfach stehen.

 

Sehr unkompliziert das...

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Einzige Frage die ich mir Stelle wieso lässt man dich bei Schnee und Eis mit Winterreifen fahren, ich als Händler würde dir kein Auto geben.

Wenn doch liegt das Problem auf deiner Seite!

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@ Nachtaktiver: geeenau. Und so werd ich das handhaben.

 

@ Ge.Micha : Deine Antwort geht in die Richtung, die ich mir erhofft habe :)

 

Warum macht man das als Händler ? Ist der nicht dann auch evtl. in Schwierigkeiten ?

 

Aber wenn mir im Grunde genommen jeder nur sagen will, dass mans lassen sollte, kann man den Thread löschen. Soviel Hirn darf man selbst mir von vornerein unterstellen.

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Warum macht man das als Händler ?

 

Weil er verkaufen will und die Haftung auf deiner Seite liegt, du unterschreibst doch das du dich mit 1000.- am Kaskoschaden beteidigst.

Ein seriöser Händler, falls es sowas gibt, gibt dir das Auto nicht.

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Bei uns war es so, dass alle Vorführwagen entsprechend mit Winterreifen für Testfahrten ausgerüstet waren. Die Gebrauchten hatten (je nach dem, wann sie in Zahlung genommen wurden; oft Leasingwagen) durch Zufall WR drauf oder eben SR.

 

Als guter Händler ist es kein Problem einen entsprechenden Wagen mit WR bereitzustellen. Wenn es nicht der grüne Passat mit 2.0TDI ist, dann hat er sicherlich nen silbernen Passat 2.0TDI mit passender Bereifung bereitstehen, mit dem man den Motor "erfahren" kann.

 

Und wenn das Wetter so katastrophal ist, dass man den Probewagen nicht fahren kann, wird kaum jemand mit seinem Privatwagen zum Autohaus eiern.

 

Termin verschieben und fertig.

 

Über manche Sachen wundere ich mich manchmal echt.

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Verwundert es dich, dass es mich interessiert ?

 

also fahrzeug wurde angeschaut und für den Rest wird ein neuer Termin vereinbart, wie von vorne herein geplant.

 

Weil er verkaufen will und die Haftung auf deiner Seite liegt, du unterschreibst doch das du dich mit 1000.- am Kaskoschaden beteidigst.

Ein seriöser Händler, falls es sowas gibt, gibt dir das Auto nicht.

 

-> und genau da liegt der Kern meiner Frage. Die Kasko zahlt doch nur, wenn es nicht fahrlässig war, oder liegt da mein Fehler? Also würde doch die Klausel gar nicht greifen, und dann ?

 

Dann muss ich den vollen Schaden bezahlen, da ich über die Mängel informiert war ?

 

Oder (unwahrscheinlicher)

 

Muss der Händler zahlen, da er, also vorübergehender Besitzer, mich damit hat fahren lassen ?

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Muss der Händler zahlen, da er, also vorübergehender Besitzer, mich damit hat fahren lassen ?

 

Da bei uns nicht die Halterhaftung sondern die Fahrerhaftung gültig ist.....wird der Fahrer haften.

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Da bei uns nicht die Halterhaftung sondern die Fahrerhaftung gültig ist.....wird der Fahrer haften.

 

Genauso ist es. Das neue Winterreifengesetz bestätigt das auch noch einmal. Der Fahrer haftet, denn er hat sich davon zu überzeugen, dass die richtigen Reifen drauf sind. Gilt im übrigen auch für Mietwagen.

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