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Posted (edited)

Hallo, mich würde mal interessieren, ob es möglich ist, sein Auto irgendwie über die Hausratversicherung laufen zu lassen. Was ich meine ist, wenn das Auto aus der Garage gestohlen werden sollte oder ähnliches. Habe im Internet nur Zusammenfassungen zu dem Thema gefunden (http://www.versicherung-portal1.de/hausratversicherung/)und deswegen dachte ich mir, vielleicht hat hier ja einer schon Erfahrungen damit gemacht.

 

Hinweis vom Moderator
Beitrag wurde ursprünglich hier eingestellt und als extra Thema ausgegliedert.
Edited by A2-D2
Posted

Interessante Frage. Da würd ich mich doch mal anschließen und die Frage anders stellen wollen:

 

Wie versichere ich ein abgemeldetes KFZ gegen allerlei Gefahren wie Diebstahl, Brand, Naturkatastrophen usw?

Posted (edited)

@RalfT: Eine einfache Hausratversicherung ist nur für Hausrat, sprich Mobiliar und Zubehör zuständig. In der Ausbildung wurde das anschaulich so erklärt:

 

"Nehmt das Haus, macht das Dach ab und dreht es auf den Kopf. Was rausfällt, dafür ist die Hausratversicherung zuständig. Was drin bleibt, dafür die Gebäudeversicherung..."

 

Zusätzlich können, wie im Link beschrieben, auch andere Sachen mitversichert werden (verbundene Hausrat).

Für das Auto ist aber immer die KfZ-Kaskoversicherung zuständig.

 

@Manu: Für solche Fälle gibt es eine sog. Ruheversicherung. Denn eine Kaskoversicherung wie bei einem zugelassenen Fahrzeug gibt's ja dann nicht.

 

 

Ansonsten fragt doch mal hier an... ;)

Edited by A2-s-line
Rechtschreibung überholt, Tippfehler während der Kindsfütterung
Posted

Wie versichere ich ein abgemeldetes KFZ gegen allerlei Gefahren wie Diebstahl, Brand, Naturkatastrophen usw?

 

Moin.

Das nennt sich wie erwähnt Ruheversicherung. Diese ist in der Regel kostenlos (:)), wenn das Fahrzeug bei der Versicherung auch versichert war, als es regulär angemeldet war und eine Kaskoversicherung bestand.

Genaueres steht in dem Kleingedruckten des Vertrages. Muss das Auto beim VN auf dem Grundstück stehen? Muss der VN ein Interesse haben, dieses Fahrzeug auch wieder zuzulassen? Muss das Grundstück umfriedet sein? etc etc

 

Für eingelagerte Felgen mit Saisonreifen muss man mal in die Hausratbedingungen schauen. Wenn dies als mitversichert gilt, hat man hier den Vorteil einer Entschädigung zum Neuwert (!!!).

 

Gruß

Murat

 

Ach so, der link von A2 s-line geht bei mir nicht. Wohin führt der?

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