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Aufkleber 3. Bremsleuchte erlaubt ??


Silverstar

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OK, aber dann bitte mit Begründung. Denn die 3 .Bremsleuchte ist ja trotz Aufkleber weiterhin funktionstüchtig und sichtbar, die Frage wird wohl sein ob sie dann noch genügend sichtbar ist um den Verordnungen zu entsprechen. Aber ich kann mir nicht vorstellen dass die Schrift verboten ist.

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Gast unregistered user
Original von Silverstar

OK, aber dann bitte mit Begründung. Denn die 3 .Bremsleuchte ist ja trotz Aufkleber weiterhin funktionstüchtig und sichtbar, die Frage wird wohl sein ob sie dann noch genügend sichtbar ist um den Verordnungen zu entsprechen. Aber ich kann mir nicht vorstellen dass die Schrift verboten ist.

 

Hi,

ich meine es geht in die Richtung das eine Leuchte eine Zulassung in Bezug auf Leuchtkraft, Größe (fest definierte Abmaße), Form bekommen hat und durch eine Änderung (auch Abkleben) diese Dinge nicht mehr zutreffen.

 

Erinnern wir uns mal an den Scirocco II da gab es mal eine weiße Edition mit Rückleuchten die mit feinen weißen Streifen durchzogen waren. Für diese Leuchte wurde extra ein Lichttechnisches Gutachten (oder wie das genau heißt) gemacht weil die Rückleuchten beklebt waren.

 

Mal schauen, bin im Moment aber räumlich getrennt von den Unterlagen

 

Gruß

MisterX

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also dezent ist es schon und ich find auch dass es ganz gut aussieht - mir wäre es aber zu risikoreich - nicht weil ich angst vor einer polizeikontrolle hätte, sondern vor einem auffahrunfall.

 

wie stellst du dir denn den aufkleber vor? es gäbe ja zwei möglichkeiten: entweder man druckt die schrift nicht lichtdurchlässig und den rest durchlässig, oder man druckt die schrift lichtdurchlässig - der rest des bremslichtes wird aber abgedeckt.

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Original von jai_p.

Dann versuche ich mal eine Begründung:

Alles was zur Beleuchtungseinrichtung gehört, muss ein E-Zeichen haben. Da die modifizierte 3. Bremsleuchte kein E-Zeichen hat, ist sie nicht zugelassen.

 

Die Bremsleuchte selbst wird ja nicht modifiziert, sie bleibt die selbe. Es kommt eben nur dieser Aufkleber in Schriftform drüber.

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Ist nich zulässig.

 

Im falle eines Auffahtunfalls erhält der "abgeklebte" Wagen min 50% Teilschuld bis zu 100% Gesamtschuld.

Die Funktion als Bremsleuchte ist nicht mehr eindeutig erkennbar und daher nicht als Bremsleuchte unzulässig.

Texte und Symbole dürfen nicht als Funktionsleuchten verwendet werden, selbst in Kombination mit anderen Leuchten nicht.

 

Sonderausnahme für beleuchtete Texte/Symbole gibt es nur für Einsatzfahrzeuge, Taxen und Notarzt.

 

Wird also bei einen Auffahrunfall ziemlich teuer werden.

 

Gruß

Otherland

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Original von Silverstar
Original von jai_p.

Dann versuche ich mal eine Begründung:

Alles was zur Beleuchtungseinrichtung gehört, muss ein E-Zeichen haben. Da die modifizierte 3. Bremsleuchte kein E-Zeichen hat, ist sie nicht zugelassen.

Die Bremsleuchte selbst wird ja nicht modifiziert, sie bleibt die selbe. Es kommt eben nur dieser Aufkleber in Schriftform drüber.

Wenn der Aufkleber nur noch ein stecknadelkopfgroßes "A2" freilässt ist die Bremsleuchte praktisch abgedeckt, das ist dann eben nur eine "unsichtbare" Bremsleuchte. Das erinnert mich an den alkoholfreien Wodka :D von "Der Firma" (uralte Comedy vom Sender FFN, der mitlerweile ein Superhitsder80erund90erSender ist).

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Original von Harlekin

Hallo,

 

kurze und knappe Antwort auf die Frage, die hier aber auch schon beantwortet wurde:

 

"Nein"

 

Viele Grüße,

 

Harlekin

Original von Silverstar

Danke Harlekin, warum nicht gleich so.

 

Coole Begründung "Nein" 8)

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Kleine Phantasiegeschichte am Rande?

 

Silverstar brettert mit seiner Aludose über die dritte Spur der ... na ... sagen wir ... A1 in Höhe Gevelsberg. Hinter ihm ein neidischer Mercedes CDI-Fahrer. Silverstar muss bremsen, Benz-Fahrer denkt sich: "Hä? Audi A2? Was will er mir jetzt damit sagen?" ... und rrrummms! Der Silverstar folgt der Discovery zu vielen anderen Silverstars in den Silverstarhimmel.

 

:(;heu

 

... und die Moral von der Geschicht: Bekleb' niemals Deine dritte Bremsleuchte nicht! =);)

 

Schönes Wochenende wünscht ein :Hofnarr:

 

A2Beta

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Nette Geschichte, nur das der Benz-Fahrer die anderen beiden Bremsleuchten ganz zufällig übersehen hat ?(

 

Aus dieser Logik heraus wäre natürlich jede 3. Bremsleuchte nicht zulässig, die in irgendeiner Weise einen Schriftzug o.ä. zu erkennen gibt. Hintergrund: Man könnte ja eine größe Bremsleuchte bauen, die nicht abgeklebt wird, sondern die von sich aus schon in Schriftzugform leuchtet. Ich nehme mal an die Beleuchtungsvorschriften besagen hier: 3. Bremsleuchte muss min/max. folgende Maße haben... und muss als eine Leuchte zu erkennen bleiben (keine Lücken).

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Ja, ich vermute mal, dass es hier ganz bürokratische Vorschriten gibt. Das find ich auch okay, denn so cool wie so ein Schriftzug wäre - im Ernstfall würde er vielleicht doch ziemlich ablenken, oder meinste nicht?

 

Ob das Gehirn eines Benz-Fahrers so schnell schalten und sich auf die verbleibenden zwei Bremsleuchten konzentrieren kann? So wie die manchmal fahren, wäre ich mir da nicht so sicher. :D;)

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Gast Staubsauger

hmm, ist eine 3. Bremsleuchte überhaupt vorgeschrieben ?

 

Ein rechter Aussenspiegel muss ja auch nicht sein. Jedenfalls nach STVO Ich rede nicht über das abkleben ( verändern ) , weil fahren noch 1 Drittel Fzg. mit ohne 3. Leuchte rum.

 

aber so lang die anderen beiden brennen , ist das doch Auslegungssache oder etwa nicht?

 

EDIT: Ich hab mir jetzt das ebay Ding angesehen und find das prollig. Kein Wunder das die DEKRA da rumzickt. Da deckt man ja wirklich ab.

 

Dat jeht nit.... :D

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