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Unfall


jenvu69

Empfohlene Beiträge

Moin,

Meine Frau wurde letzten Freitag die Vorfahrt genommen, Sie trifft keine Schuld, der Unfallgegner hat die Schuld im Beisein der Polizei zugegeben. Die rote FSI Kugel hat einen Schaden, laut Gutachten von 3488€.

Es sollen die Motorhaube,  Stoßfänger, Scheinwerfer links, Aufprallträger, Kleinteile und die obere Verstärkung des Stoßfängers gewechselt werden. Festgestellt ohne Demontage, kann vielleicht eventuell noch was nach der Demontage dazu kommen.

Meine Frage, Stoßfänger  gibt's noch bei Tradition. Scheinwerfer gibt's auch noch, bei Audi. Motorhaube und Prallträger nicht mehr, jedenfalls habe ich nichts gefunden.

Wie siehts dann mit der Reparatur in der Werkstatt aus?

Übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Transportkosten von Audi Tradition. Die würden dann ja auch noch dazu kommen.

Lohnt sich das noch?

Weil, in nächster Zeit noch ein neuer Auspuff vonnöten ist, den es ja auch nicht mehr gibt.

Selber machen fällt aus, momentan keine Zeit.

Die Möglichkeit, das die fehlenden Teile noch irgendwo neu rumliegen, ist eher gering. Oder sehe ich das falsch?

Anwalt ist übrigens eingeschaltet.

 

Grüße 

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Wenn Du / Deine Frau keine Schuld hat, das Gutachten nicht falsch ist, ... und Du den Schaden nicht selbst beheben kannst, dann fahr doch zum Freundlichen und lass ihn reparieren. Im Gutachten sollten alle Kosten der Reparatur berücksichtigt sein. Und Dein Freundlicher wird vor Beginn der Reparatur sicher stellen, dass er das Fahrzeug zu den genannten Kosten reparieren kann.

Falls sich während der Reparatur Probleme ergeben, kann es auch ein 'Nachgutachten' geben.

 

Alternativ kannst Du Dich auch an den Gutachter wenden und fragen.

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Hauptsächlich ging es um nicht mehr lieferbare Ersatzteile, wie Motorhaube etc. Wie dann die Vorgehensweise ist.

Da die freundlichen Werkstätten, keine Gebrauchtteile einbauen dürfen, Aussage VW Werkstatt.

Bearbeitet von jenvu69
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Also die gegnerische Versicherung versucht natürlich nur das geringste an Kosten zu übernehmen.

Von daher die Frage woher kommt das Gutachten? Habt ihr euch Beistand vom Anwalt rangeholt? Auch ohne Rechtsschutz kannst du dir bedenkenlos einen nehmen. Trägt die gegnerische Versicherung in dem Fall.

Sonst hätte ich vor 4 Jahren für meinen alten G4 Variant nur 75€ Schrottwert statt um die 1,5K bekommen o.O... 

 

Dabei bin ich selber kein Freund alles rechtlich gleich zu verkomplizieren. 

 

 

EDIT: Letzten Satz überlesen, sry :D 

 

 

Bearbeitet von Wosche
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Das Gutachten wurde von einem unabhängigen Gutachter gemacht. 

Darum geht es aber nicht.

Es geht darum, wenn keine neuen Ersatzteile mehr verfügbar sind, ist ja eine Reparatur nach Vorgabe vom Hersteller nicht möglich.

Was tritt dann für ein Fall ein?

Das ist die Frage, die ich meine.

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Zeitwertgerechte Reparatur, entweder Instandsetzung der beschädigten Teile, oder gute Gebrauchtteile.

Darum kümmert sich die ausführende Werkstatt, nach Herstellervorgaben ist da teilweise nicht mehr, macht auch keinen Sinn.

Bloß nicht zu Audi, lieber ein Instandsetzer, der auch Youngtimer und Oldtimer macht, die kennen die Problematiken und auch die Beschaffung (z.B. Audi Tradition oder diverse Spezialschrotthändler).

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Was wäre wenn:

Unfallauto zu Audi/ VW

Können Reparatur nicht durchführen, Keine bzw. wichtige Teile nicht mehr lieferbar?

Rein Fiktiv gesehen, was passiert dann?

Wie würde die gegnerische Versicherung, versuchen den Schaden zu regulieren?

Ist ja nicht mein Problem, wie ich wieder zu einem reparierten Fahrzeug komme, als Geschädigter. 

Bearbeitet von jenvu69
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vor 12 Minuten schrieb jenvu69:

Was wäre wenn:

Unfallauto zu Audi/ VW

Können Reparatur nicht durchführen, Keine bzw. wichtige Teile nicht mehr lieferbar?

Rein Fiktiv gesehen, was passiert dann?

Wie würde die gegnerische Versicherung, versuchen den Schaden zu regulieren?

Ist ja nicht mein Problem, wie ich wieder zu einem reparierten Fahrzeug komme, als Geschädigter. 

Wenn die den Reparaturauftrag annehmen, geht alles auf deren Kappe.

ABER, den möglichen Stress würde ich mir nicht antun, der A2 ist und bleibt ein ungeliebtes Kind bei den allermeisten Audi Werkstätten.

Für Youngtimer gibt es deutlich bessere Werkstätten.

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Meine VW/ Audi Werke, die sehr gut sind, haben den Auftrag angenommen. Termin steht schon. Muss die gegnerische Versicherung nur noch die Freigabe erteilen.

Dann bin ich mal gespannt, wie es ausgeht!

Bearbeitet von jenvu69
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Ich glaube 

vor einer Stunde schrieb jenvu69:

 

Es geht darum, wenn keine neuen Ersatzteile mehr verfügbar sind, ist ja eine Reparatur nach Vorgabe vom Hersteller nicht möglich.

Was tritt dann für ein Fall ein?

Das ist die Frage, die ich meine.

 

Ich glaube das kann dir am Besten letzten Endes der Anwalt verraten. Aus Erfahrungen und Vergleichsfällen etc. Alles andere ist Spekulation. 

Denke der Knackpunkt wird am Ende der Zeitwert / Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs gegenüber den Instandsetzungskosten sein und hier hast du Glück das das die Preise seit nem Jahr stark gestiegen sind. 

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Also ich hatte lediglich einen kleinen Schaden vor ca. 2-3 Jahren.

Ich hatte auch erst Bedenken, dass ich keine Schürze behr bekomme. Jedoch war das für Audi kein Problem.

 

Es ist nur eine Vermutung, aber ich glaube, deine Schürze solltest du bekommen. Was den Träger angeht, ist es evlt. möglich das Audi dich anruft und sagt, wir bekommen keine Schürze mehr usw. wie dann weiter verfahren wird.

 

Entweder ist es möglich deinen Träger zu reparieren oder man bedient sich eines Gebrauchteils. (Das ist jetzt nur eine Vermutung)

 

Aber bevor du Dir den Kopf zerbrichst, warte erst einmal ab.

 

Viele Grüße

 






 

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Laut Gutachten erreicht der Reparaturwert beiweitem nicht den  Wiederbeschaffungswert.

Was ja schonmal gut ist.

Jetzt soll laut Anwalt der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden, vom Gutachter.

Dann hat man 3 Möglichkeiten:

Reparatur bei Audi

Reparatur selbst machen

Oder die Geschichte mit dem Wiederbeschaffungswert, gleichwertiger Ersatz. Anwalt meinte, das könnte sich eventuell zur Zeit lohnen, wenn es saugut für uns läuft. 

Sehe nur das Problem des gleichwertigen Ersatzes.

Mal abwarten!

Bearbeitet von jenvu69
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vor 3 Minuten schrieb jenvu69:

Laut Gutachten erreicht der Reparaturwert beiweitem nicht den  Wiederbeschaffungswert.

Was ja schonmal gut ist.

Jetzt soll laut Anwalt der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden, vom Gutachter.

Dann hat man 3 Möglichkeiten:

Reparatur bei Audi

Reparatur selbst machen

Oder die Geschichte mit dem Wiederbeschaffungswert, gleichwertiger Ersatz. Anwalt meinte, das könnte sich eventuell zur Zeit lohnen, wenn es saugut für uns läuft. 

Sehe nur das Problem des gleichwertigen Ersatzes.

Mal abwarten!

 

eben, was ich schon sagte Abwarten.

Würd mich freuen wenn du uns auf dem laufenden hälst und uns mitteilst wie du dich eintschieden hast. Immerhin wird das den einen oder anderen vermutlich auch irgendwann mal treffen :(

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