Leute, Leute, bekommt Euch doch mal bitte nicht in die Haare!
Grundsätzlich habt ihr ja alle recht:
Um einen Rechtsanwalt zu beauftragen, braucht es nicht zwingend eine RS-Versicherung. Nur kann es dann eben passieren, dass man ggf. auf den RA-Kosten sitzenbleibt. Die würde jedoch ggf. eine RS-Versicherung übernehmen.
Die Wahl des Gutachters steht dem Geschädigten ja grundsätzlich frei. Entweder, die Versicherung schickt einen eigenen (unabhängigen?) Gutachter, oder aber, ich suche mir als Geschädigter einen Gutachter aus. Dessen Kosten hat die Versicherung dann ebenfalls zu tragen.
Abzüge beim KVA sind wohl nicht zulässig, werden aber erstmal von der Versicherung versucht durchzusetzen. Klar, die will ja ihre eigene Leistung so gering wie möglich halten.
Hiergegen sollte man dann vorgehen.
Der Abzug der MwSt. bei fiktiver Abrechnung nach KVA ist hingegen rechtens.
Also, nun bitte wieder etwas mehr Contenace