Frage bitte, ob sie die Kosten für die Kurzversicherung auch wirklich übernehmen oder vergessen, wenn du den Wagen dort anmeldest. Machen wohl die meisten, aber eben nicht alle. Und die 60-80 Euro kannst du dir dann sparen. Mein (VGH) macht es.
Einfacher wäre es jedoch, wenn der Vorgänger dir erlauben würde den Wagen mit seinen Kennzeichen zu überführen. Dann meldest du den bei deiner Zulassungsstelle einfach um.
So sparrst du dir die Kosten für das Kurzkennzeichen und die Kurzzulassung. Solche Klauseln stehen normal auch in den Kaufverträgen: Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von x Tagen den Wagen um- oder abzumelden
Heiko