Ich weiß überhaupt nicht wie ich auf so ein Thema komme..
Ich habe eine Frage zum Kolonnenfahren: Im Fahrzeugverbund (Kolonne) fährt man, wenn 15 oder mehr Fahrzeuge hintereinander fahren. Der Fahrzeugabstand muss entsprechend gering sein, alle müssen mit Abblendlicht fahren. Die Fahrzeuge müssen durch Flaggen gekennzeichnet sein (alle blau, nur letzter mit grüner Flagge).
Man bekommt dadurch Sonderrechte: Der Verbund muss als Ganzes überholt werden, es darf kein Fremder zwischendrin einscheren. Der Verbund darf Kreuzungen als Ganzes überqueren (auch wenn die Hälfte dafür über rot fährt), damit der Verbund nicht unterbricht. --> fällt in Sonderrechte in der StVO
Und, jetzt kommt's: Wenn man den Verbund anmeldet, darf er durch Blaulicht am ersten und letzten Fahrzeug ausgeleuchtet werden. (da Sonderrecht) Trotzdem gibt es keine Sonderrecht im Sinne von Vorfahrt, über rot fahren (des Führungsfahrzeuges), etc.
So, jetzt klärt mich auf. Stimmt's oder steckt gefährliches Halbwissen dahinter??