Okay, dann bringen wir mal wieder Licht in dieses Thema. Die Eintragung von anderen Reifenformaten ist kein Hexenwerk und man ist auch nicht dem Wohlwollen des TÜV "ausgeliefert":
Grundlage der Eintragung
Nach §36 StVZO
Eine Nachlauf-Abweichung von 0%-1% vom größten Serienrad ist eintragungsfähig. Über 1% nicht.
Eine Vorlauf-Abweichung von 0%-4% vom kleinsten Serienrad ist eintragungsfähig. Über 4% nicht
Bezugspunkt ist stets die kleinste und die größte Serienbereifung.
Abrollumfang kleinstes Serienrad 155/65 R15=1829,98mm
Abrollumfang größtes Serienrad 205/40 R17=1871,76mm
Quelle: Reifenkombinationen – A2-Freun.de Wiki
Klein und groß bezieht sich hier auf dem Umfang und nicht auf den Felgendurchmesser.
Ausrechnen könnt ihr euch also selber ob der gewünschte Reifen passt oder nicht. Für alles ausserhalb der festgelegten Grenzen ist eine Tachoangleichung erforderlich.
Reifenrechner