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Audi A2 und die neue KFZ-Steuer


time2smile

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Ich sehe den Unterschied zwischen einem am 31.12. und einem am darauf folgendem 1.1. geborenen Kind im Bezug auf Elterngeld weiterhin nicht. Die Kinder leben doch ab dem 1.1. auch beide in der gleichen Zeit. Ein Kind ist halt einen Tag älter als das andere, das gilt für die Autos aber auch. Beim Elterngeld wird auch "unnötig" ungleich behandelt.

 

Im einen Fall will der Gesetzgeber die Menschen über finanzielle Anreize animieren mehr Kinder in die Welt zu setzen, in dem anderen Fall sollen verbrauchsarme Neufahrzeuge gekauft werden.

 

Ich will hier aber auch nicht ins OT abrutschen. War nur ein Beispiel warum die Stichtagsregelung im Falle der KFZ-Steuer vermutlich eben doch relevant und auch rechtskonform ist auch wenn sie sich quasi als Unrecht "anfühlt".

 

Ich finde es sehr schade und politisch falsch, dass der Gesetzgeber die Stichtagsregelung so gewählt hat. Aber nicht alles was man für politisch falsch hält, ist auch ungesetzlich.

 

Gruß

 

Ralflz

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Ich finde es sehr schade und politisch falsch, dass der Gesetzgeber die Stichtagsregelung so gewählt hat. Aber nicht alles was man für politisch falsch hält, ist auch ungesetzlich.

 

...

 

Ich füge hinzu, dass alle Bürger das Recht haben, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn sie es denn wollen und damit das Recht, juristisch etwas zu hinterfragen, insbesondere dann vielleicht sinnvoll, wenn es - wie im konkreten Fall "neue KFZ-Steuer" - keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt.

 

(OT: Ich habe schon einiges an Gesetzen fallen sehen. Zuletzt gerade die "überproportionale Besteuerung von Auslandseinkünften", die vom EUGH gekippt wurde.)

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Inzwischen habe ich doch einige Zweifel, ob es lohnend wäre, so ein Verfahren durchzuziehen. Natürlich betrifft die Ungerechtigkeit nicht allein die Fahrer des Audi A2. Für mich war dieses mehr eine Art Aufhänger - denn, um ein Verfahren durchziehen zu können, braucht es zunächst einmal einer Grundlage.

 

Ein Ruhenlassen bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung setzt voraus, daß diese irgendwo von irgendjemandem angestrengt wird. Leider habe ich bisher nicht in Erfahrung bringen können, ob irgendwo so ein Verfahren anhängig ist.

 

Dafür habe ich inzwischen zwei Antworten auf Anfragen vorliegen. Eine vom Bundesfinanzministerium und eine vom ADAC. Vorab sei gesagt, daß beide Antworten völlig unbefriedigend sind.

 

Im Hause des Bundesfinanzministeriums hält man die Regelung für verfassungskonform. Man hat mir empfohlen, doch das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn ich Bedenken sehe.

 

Beim ADAC hat man recht lapidar darauf hingewiesen, daß es gerade der ADAC war, der sich zur Vermeidung von Härten dagegen ausgesprochen hat, die neue Regelung auch auf Besatndsfahrzeuge anzuwenden. Für die meisten Autofahrer mag diese Regelung günstiger sein - aber eben nicht für alle. Dieses kann oder will man offfenbar auch im Hause des ADAC nicht wahrhaben.

 

Immerhin wurde aber vom ADAC eingeräumt, daß es dem Gesetzgeber darum geht, umweltpolische Anreize zu schaffen. Daß man diese von einem Stichtagsprinzip abhängig macht, erachte ich nach wie vor als häöchst bedenklich. Hinzu kommt, daß die Regelung durch die Möglichkeit, bei Erstzulassungen zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 die günstigere Anwendung auszusuchen, aufgeweicht wird.

 

Eine klare Linie ist nicht zu erkennen, denn dem nachvollziehbaren Gedanken, umweltpolitische Anreize zu schaffen, steht ein scheinbar politisch gewollter Wirrwar entgegen. Ein Anreiz, neue Fahrzeuge anzuschaffen, wurde durch die Verschrottungsprämie geschaffen. Da bedarf es nicht einer zusätzlichen, einseitigen und kaum nachvollziehbaren steuerlichen Regelung.

 

Wenn der Gesetzgeber (oder die im angeblich im Sinne der Bürger agierenden Politiker) es gewollt hätten, wäre es einfach gewesen, die umweltpolitischen Anreize so zu konstruieren, daß alle, die ein umweltfreundliches Auto fahren, davon profitieren. Denn selbst bei 10 Jahre alten Autos ist der Schadstoffausstoß zumeist bekannt bzw. läßt sich unschwer ermitteln.

 

Leider muß ich zum jetzigen Zeitpunkt aber wohl zu dem Ergebnis kommen, daß es kaum lohnend sein dürfte, ein Verfahren gegen politische Ignoranz und ohne Rückendeckung einer Interessenvereinigung wie dem ADAC durchzuziehen. Ungeachtet dessen werde ich die Rahmenbedingungen aber weiter ausloten.

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Immerhin wurde aber vom ADAC eingeräumt, daß es dem Gesetzgeber darum geht, umweltpolische Anreize zu schaffen. Daß man diese von einem Stichtagsprinzip abhängig macht, erachte ich nach wie vor als häöchst bedenklich. Hinzu kommt, daß die Regelung durch die Möglichkeit, bei Erstzulassungen zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 die günstigere Anwendung auszusuchen, aufgeweicht wird.

 

Eine klare Linie ist nicht zu erkennen, denn dem nachvollziehbaren Gedanken, umweltpolitische Anreize zu schaffen, steht ein scheinbar politisch gewollter Wirrwar entgegen. Ein Anreiz, neue Fahrzeuge anzuschaffen, wurde durch die Verschrottungsprämie geschaffen. Da bedarf es nicht einer zusätzlichen, einseitigen und kaum nachvollziehbaren steuerlichen Regelung.

 

Wenn der Gesetzgeber (oder die im angeblich im Sinne der Bürger agierenden Politiker) es gewollt hätten, wäre es einfach gewesen, die umweltpolitischen Anreize so zu konstruieren, daß alle, die ein umweltfreundliches Auto fahren, davon profitieren. Denn selbst bei 10 Jahre alten Autos ist der Schadstoffausstoß zumeist bekannt bzw. läßt sich unschwer ermitteln.

Hallo @HSV, danke für Deine Zusammenfassung. Dass das Bundesfinanzministerium - also die Politik allgemein - seine Gesetze für verfassungsgemäß hält, oder es zumindest so darstellt, dürfte klar sein.

Und dass der ADAC nicht unbedingt eine 'Politik für alle Autofahrer macht' - nun ja.

 

Ich glaube die wesentlichen Punkte sind: was wollte der Gesetzgeber? Hierzu sollte die Beratungsvorlage (Drucksache) des Deutschen Bundestages Aufschluss geben, weil die Abgeordneten auf deren Basis abgestimmt haben. (Ich habe leider im Moment keine Zeit diese Bundesdrucksache zu suchen, aber ich werde mich demnächst mal darum bemühen.)

Ich vermute, dass dieser Vorlagentext nicht unwesentlich ist. Stünde hier etwas von 'Anreiz zum Neukauf verbrauchsarmer Fahrzeuge' könnte sich ein Gericht nur darüber äußern, ob der auf den Neuwagenkauf beschränkte Anreiz einen Verstoß etwa gegen ein Gleichbehandlungsprinzip darstellt. Stünde gar noch etwas von 'gewolltem Konjunkturanreiz' dabei, wäre die Sache aus meiner Sicht nahezu aussichtslos.

Sind jedoch recht allgemein und weit interpretierbar lediglich der Wille zur Verbreitung / Steigerung schadstoffarmer Fahrzeuge zwecks CO2-Minderung / Einhaltung von Minderungszusagen o.ä. als Gesetzesgrundlage genannt, dürften bzw. müssten natürlich auch Altfahrzeuge mit einbezogen werden, denn auch deren Gebrauchtwagenhandel / Existenz führt und führte ja bereits zur gewollten Schadstoffminderung. Dies dürfte gerichtlicherseits leichter als 'Ungleichbehandlung' beurteilbar sein. Und es käme zudem noch die Frage, ob die Ausgestaltung der Gesetzesausführung sich mit dem Willen des deutschen Bundestages (Bundesdrucksache) deckt.

Auch Antworten aus dem Bundesfinanzministerium von vor ca. einem 3/4 Jahr, in dem die CO2-Ausstoßfeststellung als Gegenargument für die Einbeziehung 'alter' Fahrzeuge mehr oder weniger direkt genannt wurde, deutet eher auf, hier erfolgreich sein zu können. Denn - auch das ist richtig - für die meisten Fahrzeuge steht ein amtliches, internationales Dokument, nämlich die COC zur Verfügung.

 

Auf dem Wege der letzteren Argumentationen dürften die von Dir @HSV genannten Ausnahmeregelungen bei den Erstzulassungen sicherlich hilfreich sein.

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Hallo, Joachim_A2! Danke für die Stellungnahme.

 

Daß das Bundesfinanzministerium die Angelegenheit als verfassungskonform einstufen würde, war natürlich von vornherein klar. Die stille Hoffnung, die hinter meiner Anfrage stand, war die, etwas mehr über die tatsächlichen Hintergründe dieser Kraftfahrzeugsteuernovelle herauszubekommen. Dieses gelang mit meiner Anfrage aber leider nicht.

 

Die eigentliche Enttäuschung war für mich die Antwort des ADAC, von der ich mir erheblich mehr versprochen hatte. Von einer Interessenvertretung "aller" Autofahrer hätte ich es ehrlich gesagt nicht erwartet, daß eine derart ungenügende Antwort kommen würde.

 

Der Hinweis auf die Einsichtnahme der Beratungsvorlage des Bundestages könnte in der Tat vielversprechend sein. Nach wie vor muß ich zugeben, daß ich etwas im Zwiespalt bin. Zum einen würde man so ein Verfahren vermutlich nicht allein durchstehen können, zum anderen macht mich die "Ignoranz" auch etwas stutzig. Warum vertritt der ADAC die Haltung, daß die Regelung ausgewogen und gerecht ist owohl viele Autofahrer nachweislich benachteiligt werden? Warum geht der Bund der Steuerzahler (BdSt) nun offenbar doch nicht gegen die Regelung vor? Und das, obwohl man im Vorwege mehr oder weniger vollmundig angekündigt hatte, sehr wohl dahgegen vorgehen zu wollen?

 

Ein anderer Weg, den ich gerade durchdenke, ist der Anruf des Petitionsausschusses des Bundestages. Auch hier habe ich momentan aber leider keinerlei Überblick, ob und/oder welchen Erfolg dieser bringen könnte.

 

Vielleicht ergibt sich ja auch vor dem Hintergrund der genannten Argumente doch noch ein Weg, etwas zu erreicehn? Ich werde die sich bietenden Möglichkeiten auf jeden Fall weiter prüfen.

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...

 

Ein Ruhenlassen bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung setzt voraus, daß diese irgendwo von irgendjemandem angestrengt wird. Leider habe ich bisher nicht in Erfahrung bringen können, ob irgendwo so ein Verfahren anhängig ist.

 

...

 

Das wird man so früh wohl auch nicht finden. Das ist im Grunde ein spekulatives Vorgehen.

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..., zum anderen macht mich die "Ignoranz" auch etwas stutzig. Warum vertritt der ADAC die Haltung, daß die Regelung ausgewogen und gerecht ist owohl viele Autofahrer nachweislich benachteiligt werden? Warum geht der Bund der Steuerzahler (BdSt) nun offenbar doch nicht gegen die Regelung vor? Und das, obwohl man im Vorwege mehr oder weniger vollmundig angekündigt hatte, sehr wohl dahgegen vorgehen zu wollen?

Ich fürchte @HSV, dass ist das 'normale' Vitamin B heutzutage. Schau, da gibt es Leute die im Inneren ein ähnliches (Rechts-) Empfinden haben wie wir: oh, das ist ungerecht, das geht nicht, da müssen wir was dagegen tun, usw.

Aber, diese Leute, egal ob ADAC, BdSt oder andere sitzen des Öfteren mit den Personen aus der Legislative zusammen, gehen Essen, treffen sich, halten Smalltalk ... und bilden sich gegenseitig, aber eben nur in diesem Kreise / diesen Kreisen, eine (neue) Meinung - die sozusagen bestenfalls als Kompromiss zwischen der eigenen ursprünglichen und der der Anderen liegt. Das ist das Problem! Denn weder der ADAC, noch der BdSt, noch ... unterhalten sich mit uns, den A2-Besitzern oder den Besitzern der vielen anderen betroffenen Fahrzeuge. Denn nur dann würde auch unsere Meinung in die Gesamtmeinungsbildung einfließen und Wirkung haben können.

 

Nichts desto trotz, werde ich bei Gelegenheit ebenfalls recherchieren. Vielleicht finden wir ja Aussagen, Hinweise etc. die uns weiter helfen könnten. Wer seinen Bundestagsabgeordneten kennt, kann ihn ja ggf. um Hilfe bitten - 'meiner' ist leider nicht in der Lage, etwa bei Abgeordnetenwatch.de, zu antworten; er weiß zwar wie es geht, aber von 32 Fragen hat er seit Anfang 2007 nur 3 überhaupt beantwortet.

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Hallo zusammen,

 

wie oben bereits gesagt, wollte ich mich um die Bundesdrucksache zum Gesetzentwurf bzw. zur Abstimmungsvorlage zur 'neuen Kfz-Steuer' kümmern.

 

Nun ich bin zumindest erst mal bei Ausschussitzungsprotokollen fündig geworden, aber sicherlich noch nicht komplett - daher so etwas wie einen Zwischenbericht.

Über www.bundestag.de kommt man u.a. an (alle?) öffentlichen Dokumente, Beratungsvorlagen usw. heran.

 

Einige Punkte, die ich beim ersten Überfliegen interessant fand habe ich fett oder kursiv markiert; und auch einige aufgenommen, die mehr der Frage einer Lenkungswirkung der Kfz-Steuer oder Kosten nachgehen.

 

Fazit: Nach dem Lesen der Informationen (unten) weiß ich nun, dass unsere Problematik der Benachteiligung in der Steuerreform durchaus bekannt ist und bei den Beratungen angesprochen wurde. Ich weiß nun auch, dass wir, sofern wir den A2 lange genug fahren, ab 2013 in den dann geltenden Bereich der ‚neuen Kfz-Steuer’ kommen. Eigentlich sollte dies ausreichen, um zumindest über Widersprüche beim Finanzamt und Weiteres nachzudenken!

 

 

 

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/119/1611931.pdf

 

Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode

 

Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 12.02.2009

Zu Buchstabe b

Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11742 soll zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer für ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen die Kraftfahr- zeugsteuer aus einem hubraumbezogenen Sockelbetrag und aus einer nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berechneten Komponente ermittelt werden. Die Steuer für den CO2-Ausstoß wird über einer steuerfreien Basismenge von 120 g/km CO2 in den Jahren 2010 und 2011 (2012 und 2013: 110 g/km; ab 2014: 95 g/km) mit einem linearen Steuersatz von zwei Euro je g/km ermittelt. Der hubraumbezogene Sockelbetrag bestimmt sich mit zwei Euro je angefangene 100 ccm für Personenkraftwagen mit Fremdzündungsmotor und 9,50 Euro je angefangene 100 ccm für Personenkraftwagen mit Selbst- zündungsmotor. Personenkraftwagen mit Selbstzündungs- motor, die vorzeitig die Abgasvorschrift Euro 6 erfüllen, er- halten eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro.

Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt und ab 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt. Darüber hinaus erhalten die Länder als Erstattung der Verwaltungskosten für die im Wege der Organleihe zunächst weiterhin von ihnen vorzunehmende Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer einen Ausgleich von 170 Mio. Euro jährlich. Schließlich ist die bisherige Beteiligung der Länder am Aufkommen der Autobahnmaut, die als Kompensation für eine zum 1. September 2007 umgesetzte Kraftfahrzeugsteuersenkung eingeführt worden war, zu ändern.

Zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 16/ 11742 …

Die veränderte Kraftfahrzeugsteuerstruktur berücksichtige so wohl die Größe wie auch die von dem Fahrzeug ausgehende Umweltbelastung. Mit dem Gesetzentwurf werde der Systemwechsel von der bisherigen Hubraumbesteuerung zu einer verstärkten CO2-Ausrichtung vollzogen. Die ökologische Lenkungswirkung setze sowohl bei Fahrzeugkäufern wie auch bei den -herstellern Anreize für umweltgerechtere Fahrzeuge. Die Festlegung einer CO2-Basismenge (bis zum Jahr 2011: 120 g/km, 2012/2013: 110 g/km, ab 2014: 95 g/ km) entspreche dem auf EU-Ebene festgelegten Flottenver- brauchswert und werde über die steuerliche Freistellung zum Kauf emissionsarmer Fahrzeuge anreizen. Für kleinere CO2- arme Fahrzeuge sei aus dem Regelungsmechanismus mit einer spürbaren Entlastung zu rechnen. Die Koalitionsfraktionen bewerteten die Reform der Kraftfahrzeugsteuer insbesondere im Hinblick auf das Zusammenspiel mit der für die Neuanschaffung von Pkw zeitlich begrenzten Umweltprämie positiv. Es würden über die wechselseitige Ergänzung der Maßnahmen erhebliche Anreize für den Kauf umwelt- freundlicher Fahrzeuge gesetzt. Für Pkw mit Erstzulassung in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009, auf die die im Konjunkturpaket I eingeführte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zutreffe, werde eine Günstigerprüfung vorgesehen, so dass die Halter der in diesem Zeitraum erworbenen Fahrzeuge nicht schlechter gestellt würden. Für Zeiträume ab 1. Juli 2009 werde mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Planungssicherheit über das künftig anzuwendende Besteuerungsregime bei der Kraftfahrzeugsteuer hergestellt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN … Ferner solle eine Günstigerprüfung für Bestandsfahrzeuge mit Neuzulassung ab 2001 vorgesehen werden, um frühzeitig umgesetztes ökologisches Engagement finanziell anzuerkennen.

 

 

----------------------

 

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a07/anhoerungen/2009/116/116-09-02-09-__A.pdf

 

Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode

 

Finanzausschuss, Wort-Protokoll, 116. Sitzung vom 09.02.2009

Frage von Ingrid Arndt-Brauer (SPD); Seite 4:

„Ich habe eine Frage an den DGB und an die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Sehen Sie ein Problem mit der Regelung, dass man Autos gleicher Art vor und nach dem Stichtag unterschiedlich besteuert?“

Antwort der Sachverständigen Dr. Susanne Uhl (Deutscher Gewerkschaftsbund):

„Grundsätzlich hat der DGB mit der Stichtagsregelung keine Schwierigkeiten. Im Zusammenhang mit dem Stichtag könnte man natürlich auf das verweisen, was der Kollege vor mir angedeutet hat, dass nämlich die Lenkungswirkung desto höher wäre, je früher man die Bestände miteinbezieht.“

Antwort des Sachverständigen Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft):

„… Wir kennen das schon aus der Vergangenheit: Irgendwo muss man einen Cut machen. Für Verwaltungsvorgänge hat die Festlegung eines Stichtages meines Erachtens keine besondere Bedeutung.“

 

Frage von Carl-Ludwig Thiele (FDP); Seite 4:

„Wie bewerten Sie diese Vorschläge? Sind die einfach und praktikabel? Wirken sie so, dass sich die Verbraucher direkt darauf einstellen können? Wie würden Sie das Ganze bewerten?“

Antwort vom Sachverständigen Zenon Bilaniuk (Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.):

„Das Steuerrecht wird durch die Neukonstellation bei der Kfz-Steuer gewiss nicht einfacher. … Zudem sehen wir ein Problem darin, dass die Neuregelung bisher nur für Neuzulassungen ab dem 1. Juli dieses Jahres gilt. Es fehlen Detailregelungen zum Altbestand, die ja für viele Bürger sehr wichtig sind.

Wenn, wie bisher vorgesehen, der Altbestand ab 2013 eins zu eins in die Neuregelung der Kfz-Steuer überführt wird, wird dies zu einer deutlichen Mehrbelastung für die Masse der Autohalter führen. Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, schon im Rahmen dieses Gesetzentwurfs die Regelungen für den Altbestand deutlich zu machen, damit auch Entscheidungen im Hinblick auf Neukäufe besser abschätzbar sind. …“

Antwort vom Sachverständigen Jörg Schwenker (Bundessteuerberaterkammer):

„Wir sehen ebenfalls die Problematik, dass die Regelung für den Altbestand, wie schon gerade vom Vorredner angesprochen, zu Verunsicherung führt. …“

 

Frage von Dr. Axel Troost (DIE LINKE); Seite 5:

„Meine Frage geht an den Verkehrsclub Deutschland und an die Deutsche Umwelthilfe. Wie beurteilen Sie aus umweltpolitischen Gesichtspunkten zum einen die Abwrackprämie und zum anderen die jetzt vorgelegte Neuregelung der Kfz-Steuer? Wir haben ja schon gehört, dass man sagen kann, das Glas sei jetzt halbvoll, weil man sich stärker am CO2-Ausstoß orientiert. Es wäre ja schön, wenn das Glas ganz voll wäre. Gibt es nicht ambitioniertere Positionen für eine Neuregelung der Kfz-Steuer gerade unter dem Gesichtspunkt umweltpolitischer Herausforderungen?“

Antwort vom Sachverständiger Gerd Lottsiepen (Verkehrsclub Deutschland e. V.):

„…Sie können theoretisch ein Dreiliterauto, das vor zehn Jahren gebaut wurde - zum Beispiel den VW Lupo mit 2,99 Liter Verbrauch -, jetzt verschrotten, die Prämie kassieren und sich ein Auto kaufen, das 10, 15 oder 20 Liter verbraucht. …“

„Zur Kfz-Steuer: Im vorliegenden Entwurf sind aus unserer Sicht einige Fehler enthalten. Wir waren immer für eine CO2-basierte Kfz-Steuer. Weil die ökologische Lenkungswirkung dieses Entwurfes jedoch sehr gering ist, appellieren wir, gegen diesen Entwurf von CDU/CSU- und SPD-Fraktion zu stimmen.“

(Norbert Schindler (CDU/CSU): Nein! Das machen wir nicht! So nicht!)

Antwort vom Sachverständigen Jürgen Resch (Deutsche Umwelthilfe e. V.):

„…Jetzt wird die Besteuerung selbst von Fahrzeugen mit relativ hohen CO2-Emissionen gesenkt und auf insgesamt 1,8 Milliarden Euro Kfz-Steuereinnahmen bis 2014 verzichtet.“

 

Frage von Christine Scheel (Bündnis 90 / Die Grünen) u.a. bzgl. Stichtagsregelung (Seite 6)

„Deswegen möchte ich Sie, Herr Resch und Herr Lottsiepen, noch einmal vertiefend fragen,

wie Sie …, bewerten und wie Sie dazu stehen, dass Autokäufer, die schon vor dem Stichtag 5. November 2008 ein CO2-armes Fahrzeug gekauft haben, benachteiligt werden. Für diese ist ja keine Günstigerprüfung vorgesehen; vielmehr unterliegen sie bis 2013 der bisherigen Besteuerung nach dem Hubraum.“

Antwort vom Sachverständigen Gerd Lottsiepen (Verkehrsclub Deutschland e. V.):

„Zunächst zur Stichtagslösung: … Leute, die auf Basis der VCD Auto-Umweltliste in den letzten Jahren Autos, die besonders energieeffizient, aber teilweise deutlich teurer als vergleichbare Fahrzeuge sind, gekauft haben, werden nun einfach kaltgestellt und bekommen überhaupt keine Förderung. Sie haben früh in solche Autos investiert und eine Vorbildfunktion wahrgenommen, gehen aber jetzt vollkommen leer aus.

Zugleich werden ab dem Stichtag Käufer belohnt, die Fahrzeuge mit überdurchschnittlich hohen CO2-Emissionen kaufen. …“

Antwort vom Sachverständigen Jürgen Resch (Deutsche Umwelthilfe e. V.):

„Bei der Stichtagsregelung ist unseres Erachtens eine Nachbesserung ganz dringend notwendig, um Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen, die sich schon früher für ein CO2-optimiertes Fahrzeug entschieden haben, zu beseitigen. …“

 

 

Frage von Patricia Lips (CDU/CSU), Seite 9:

Meine zweite Frage geht an den ADAC. Die Neuregelung der Kfz-Steuer sieht ja grundsätzlich für Neuzulassungen ab 5. November 2008 das Prinzip der Günstigerprüfung vor. Wie beurteilen Sie diese

Übergangsregelung insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz der Gesamtreform?

Antwort vom Sachverständiger Jürgen Albrecht (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V.):

„Die Günstigerregelung betrifft Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen wurden bzw. werden. Für diese Fahrzeuggruppe besteht die Möglichkeit einer Günstigerprüfung. Wir halten dies für eine sinnvolle, ja sogar für eine notwendige Maßnahme; denn ohne diese Maßnahme würden jetzt ökologisch erwünschte Kaufentscheidungen auf den Zeitraum nach dem 30. Juni verschoben werden, um in den Genuss der neuen Kfz-Steuer zu kommen. Das wäre natürlich im Sinne der angestrebten Umweltziele, also der CO2-Reduktion, kontraproduktiv. Wir halten daher für einen begrenzten Zeitraum eine Regelung dieser Art für richtig und notwendig.

Wir sind außerdem der Auffassung, dass die Beibehaltung der bisherigen Besteuerung für den Altbestand über mehrere Jahre der richtige Weg ist. Beide Regelungen tragen aus unserer Sicht zur Akzeptanz der Neuregelung bei den Autobesitzern, bei den Fahrzeugproduzenten und bei den Fahrzeugkäufern bei.“

Antwort der Sachverständigen Dr. Susanne Uhl (Deutscher Gewerkschaftsbund):

„…

Ich gebe zu, dass wir uns noch keine Gedanken darüber gemacht haben, wie man potenzielle Ausfälle bei der Kfz-Steuer ausgleichen könnte. Wir sehen beim Staat ganz andere Einnahmeprobleme in einer viel höheren Größenordnung. In unserem Fokus steht also nicht die Frage, an welcher Stelle man dann im Rahmen einer gerechten Steuerreform Mehreinnahmen erzielen könnte.“

 

Frage von Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Seite 12:

„Von der EU ist ja den Mitgliedsländern aufgetragen worden, die Kfz -Steuer auf CO2-Basis umzustellen und so eine Lenkungswirkung auszulösen. Das Ziel war, Klimaschutz durch moderne, klimabezogene Besteuerungsformen zu befördern. …“

Antwort vom Sachverständiger Gerd Lottsiepen (Verkehrsclub Deutschland e. V.):

„… So habe ich auch die Bundeskanzlerin verstanden, als sie mehrfach von der Kfz-Steuer sagte, sie soll ein ganz klares, in die Zukunft gerichtetes Signal sein, dass man sich energieeffiziente Fahrzeuge kaufen soll und dass für Fahrzeuge, die nicht energieeffizient sind, viel gezahlt werden soll.“

Jörg-Otto Spiller (SPD): „Darf ich kurz dazwischenfragen? Ist das Fahrzeug, von dem Sie gesprochen haben, ein Dieselfahrzeug?“

„Der VW Golf Blue Motion mit 99 Gramm CO2-Ausstoß ist ein Dieselfahrzeug, ein sehr gutes Dieselfahrzeug. Dieselfahrzeuge, die energieeffizient sind, sollen bei der Steuer gut abschneiden; das ist doch überhaupt keine Frage.“

Jörg-Otto Spiller (SPD): „Da gilt natürlich ein anderer Tarif.“

„Nehmen wir ein anderes Fahrzeug. Ein Fahrzeug, über das in der letzten Zeit viel diskutiert wurde, ist der Audi Q7 mit 500 PS. Nach dem ersten Entwurf, der aus dem Finanzministerium kam, sollte die Kfz-Steuer für dieses Auto im Vergleich zu heute um 270 Euro günstiger werden. Darüber gab es eine öffentliche Empörung, und Ergebnis war, dass auf Druck der SPD diese Deckelung gestrichen wurde. Aber in dem jetzt vorliegenden Entwurf beträgt die Änderung bei der Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug genau null; dieses Fahrzeug wird im nächsten Jahr genauso teuer sein wie in diesem Jahr, ein Fahrzeug mit zwölf Zylindern, 500 PS und einem entsprechenden Schadstoffausstoß.“

(Dr. Hans -Ulrich Krüger (SPD): Wie viele Fahrzeuge gibt es denn davon?

Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Machen die hier jetzt ein Privatissimum, oder was?)

„Von diesem Fahrzeug gibt es sehr wenige, weil es sehr teuer ist. Entscheidend ist aber das Signal, das hier ausgesendet wird: Fahrzeuge, die sehr viel CO2 emittieren und die sehr viel Kraftstoff verbrauchen, werden nicht adäquat zur Besteuerung herangezogen, weil letztendlich nur zählt, dass die deutsche Autoindustrie ihre Saurier von gestern, die spritschluckenden, geländegängigen Luxuslimousinen, weiter verkaufen darf.“

(Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Die werden aber auch von Arbeitnehmern produziert, ja?)

„…“

Sachverständiger Jürgen Resch (Deutsche Umwelthilfe e. V.):

„Ich möchte noch einen Satz nachtragen, und zwar zu der Anzahl der Q7. Dieses Fahrzeug wird gerade erst, seit Januar, ausgeliefert. Deswegen gibt es davon nur wenige auf den Straßen. Ich kann aber ankündigen, dass weitere Modelle mit ähnlicher oder höherer Motorisierung auf den Markt kommen. Das ist eine Folge dieses Fehlens der Lenkungswirkung. …“

Bearbeitet von Joachim_A2
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@Joachim_A2

Danke für die weitere Stellungnahme und die Ausführungen zu den Vorlagen des Deutschen Bundestages.

Ich habe parallel mal eine öffentliche Petion zu dem Thema eingereicht. Nach Prüfung müßte diese auf der Seite Deutscher Bundestag: Petitionen

erscheinen. Hier besteht auch die Möglichkeit, daß andere diese Petition dann unterstützen. In der Quintessenz habe ich das gefordert, was auch die Grünen gefordert haben. Eine Ausdehnung der Günstigerprüfung für Bestandsfahrzeuge auf Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 liegt.

 

Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich sie posten. Vielleicht findet sich ja der eine oder andere Unterstützer der Petition und wir erreichen gemeinsam etwas.

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Nachreichen möchte ich noch den Link zum Gesetzesentwurf vom 26.01.2009

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611742.pdf

 

Bedeutsam dürfte diese Passus in den Erläuterungen sein:

 

"Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäi- schen Union zur Minderung der CO2-Emissionen."

 

Damit dürfte das Ziel der Reform klar umrissen sein. Die Tasache, daß dieses klar formulierte Ziel durch willkürlich gewählte Stichtage aufgeweicht wird, bedeutet letztlich nichts anderes, als daß Altfahrzeugfahrer damit ausgegrenzt werden und das eigentliche Ziel für diese somit nicht zu gelten scheint.

Da dieses mehr als widersinnig erscheint und nicht im eigentlichen Sinne der Regelung sein kann, wachsen meine Bedenken, was diesen Punkt angeht.

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@HSV: Du kennst diesen Thread https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=28818 schon?

 

Ungeachtet Deinem Wortlaut liegt der Fall nun natürlich so, dass heute das Gesetz bereits existiert - während damals noch kein Gesetz verabschiedet war.

 

 

 

Eine Ausdehnung der Günstigerprüfung für Bestandsfahrzeuge auf Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 liegt.

In diesem Zusammenhang bitte daran denken, dass der CO2-Ausstoss per COC-Dokument nachgewiesen werden kann. In beiden oben zitierten Dokumenten kommt "COC" jedoch nicht vor, so als würde es dieses Dokument gar nicht geben.

Und natürlich ist es auch und gerade dann eine Benachteiligung - ja eine Verwehrung von Vorteilen -, wenn wir (erst) ab 2013 in den Genuss der günstigeren CO2-Steuer kommen. Im Übrigen müssten spätestens dann die CO2-Werte konkret nachgewiesen werden, womit Argumente hinsichtlich höheren Verwaltungsaufwands etc. ad absurdum geführt wären.

 

PS: Habe Deinen Beitrag von 15:16 Uhr erst nachträglich gelesen.

PS2: Artikel 4 dürfte ja noch in Ordnung gehen. Aber Begründung, Seite 10 letzter Absatz in linker Spalte, eher nicht, weil einerseits zwar festgelegt wird, dass Bestandsfahrzeuge ab 2013 in die neue Regelung übernommen werden, aber "Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt." einen tatsächlichen Ausschluss bedeutet. Auch im Gesetzentwurf kommt "COC" nicht vor.

Bearbeitet von Joachim_A2
PS & PS2
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@ Joachim_A2: Danke für den Hinweis! Den von Dir erwähnten Thread kannte ich bisher leider nicht.

 

Inzwischen habe ich mich dort aber umgesehen. Begründet durch die Tatsache, daß dieser Thread mit der Petition vor einer entsprechenden abschließenden gesetzlichen Regelung entstanden ist stehen wir nunmehr vor einer konkret angreifbaren Faktenlage, die uns eben klar benachteiligt.

 

Dieses zeichnete sich zwar auch schon damals ab, war aber keinesfalls als sicher anzusehen. Insofern meine ich, daß es sich heute aus einer Faktenlage unter Umständen etwas anders argumentieren läßt als damals.

 

Einen (weiteren) Versuch sollte es nach meinem persönlichen Dafürhalten nach wie vor wert sein. Klar ist das Ergebnis völlig offen und in keinster Weise absehbar, ob es einen (Teil-) Erfolg bringen wird.

 

Ich meine aber auch, daß wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht allzu sehr darauf versteifen sollten, daß die Neuregelung ab 2013 tatsächlich -und dann vollen Umfanges- auf Altfahrzeuge ausgedehnt wird. Da die Kassen- und Haushaltslage des Bundes bis dahin nicht besser werden wird, könnte ich mir argumentativ durchaus vorstellen, daß die umfassende Umsetzung über das Jahr 2013 hinausgezögert werden wird. Schließlich wird man die Halter von "Stinkekutschen" nicht unnötig verprellen wollen und könnte dann argumentieren, daß eine Erleichterung für uns Geld kostet, das nicht vorhanden ist. Es würde auf eine (weitere) Quersubventionierung hinauslaufen, die das Kraftfahrzeugsteuerrecht praktisch heute schon ist. Mit der Folge, daß das eigentliche Ziel, echte umweltpolitische Anreize zu schaffen, vom Gesetzgeber selbst untergraben bzw. außer Kraft gesetzt wird.

 

Eine klare und bindende gesetzliche Regelung würde hier eine Rechtssicherheit schaffen. Nach wie vor meine ich, daß die jetzige Regelung nicht oder nur sehr schwer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Da das Grundgesetz das "Dach" aller unserer Gesetze ist, hat jedes nachgeordnete Gesetz die durch das Grundgesetz geforderten Regularien zu beachten und zu erfüllen. Gerade auch vor dem Hintergrund, daß seit Jahren bekannt ist, welch ein "Flickenteppich" gerade die Steuergesetzgebung ist und wie viele steuerliche Gesetzesänderungen schon "einkassiert" wurden, sehe ich hier unvermindert Chancen.

Als Beispiele unausgegorener steuerlicher Regelungen möchte ich hier nur die Steuerfreistellung des Existenzminimums, die Anwendung der Kinderfreibeträge und die Kappung der Entfernungspauschale erwähnen - um einige Dinge zu benennen, die gerade in den letzten Jahren für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar befunden wurden.

 

---> Nur weil schlaue Leute sich ein Gesetz ausgedacht haben, muß dieses eben noch lange nicht durchdacht sein. Daß die Regelung ales andere als gerecht ist, haben ja zuvor auch schon andere erkannt.

 

Ich denke aus den vorgenannten Überlegungen nach wie vor, daß es durchaus Sinn machen könnte, gegen diese Regelung anzugehen.

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Ergänzend zu meinem letzten Beitrag kommt hier noch der Wortlaut meiner Petition, mit der ich mich heute an den Deutschen Bundestag gewendet habe.

 

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Es wird beantragt, die nach dem Schadstoffausstoß bemessene Kraftfahrzeugsteuer im Rahmen der sogenannten

"Günstigerprüfung" nicht ausschließlich auf Fahrzeuge, deren Erstzuassungsdtum zwischen dem 05.11.2008 und

dem 30.06.2009 liegt, anzuwenden, sondern diese Möglichkeit auch für Fahrzeuge zu öffnen, deren Erstzulassung

vor dem 05.11.2008 liegt.

Bitte begründen Sie Ihre Petition!

Ich sehe in der seit dem 01.07.2009 geltenden Anwendung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eine Unvereinbarkeit

mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die hier gesetzlich garantierte Gleichheit

vor dem Gesetz wird hier meiner Meinung nach nicht beachtet.

Der Gesetzgeber hat das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert und die Neuauslegung auf den Schadstoffausstoß

ausgerichtet. Nach dem Inhalt des gesetzlichen Wortlautes soll diese Regelung grundsätzlich gelten für Fahrzeuge,

deren Erstzulassung ab dem 01.07.2009 erfolgt ist. Darüber hinaus soll die Regelung auf dem Wege einer

Günstigerprüfung auch gelten für Fahrzeuge, deren Erstzulassung erfolgt ist zwischen dem 05.11.2008 und dem

30.06.2009.

Die hier getroffenen gesetzlichen Regelungen führen dazu, daß es bei technisch völlig identischen Fahrzeugen allein

aufgrund eines gerade vom Halter von älteren Fahrzeugen nicht zu beeinflussenden Erstzulassungsdatums zu völlig

unterschiedlichen Besteuerungen kommt. Ich meine, daß für technisch gleichartige Fahrzeuge auch nur die gleiche

Summe an Kraftfahrzeugsteuer erhoben werden kann - und das unabhängig vom Datum der Erstzulassung.

Vor diesem Hintergrund möge der Deutsche Bundestag beschließen, das durch die Günstigerprüfung eingeräumte

Wahlrecht in der Besteuerung auch auf vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Kraftfahrzeuge auszudehnen,

sofern für diese verläßliche Daten zum Schadstoffausstoß vorhanden vorgelegt werden können.

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Danke @HSV. Ich hoffe es werden möglichst viele A2ler und andere Betroffene diese neue Petition unterstützen. Vielleicht sollten wir in anderen Foren, wenn die Petition öffentlich zugänglich ist, ein wenig Werbung betreiben.

 

 

Ich sehe es wie Joachim: Die Zeit der Petitionen ist vorbei.

Ich glaube, da hast Du mich missverstanden. Wenn ich mich recht erinnere, lag ein Problem der ersten Petition in einem noch nicht vorhandenen Gesetz. Nun ist das Gesetz da, gegen das wir uns per Petition konkret wenden können.

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Aber eine Petition wird wohl kaum einen konkreten Verwaltungsakt "KFZ-Steuerbescheid" in seiner Rechtswirksamkeit stoppen. Da kann m. E. nur ein Widerspruch abhelfen.

 

Die Petition verfolgt das Ziel, eine Änderung der gesetzlichen Regelung herbeizuführen. Eine geänderte gesetzliche Regelung würde dann unter Umständen später zur Folge haben, daß ein Kraftfahrzeugsteuerbescheid entsprechend zu ändern wäre.

 

Ein Einspruch (kein Widerspruch) kann hier im übrigen auch nicht wirklich abhelfen. Das Finanzamt hat materiell nur die Möglichkeit, auf Grundlage des geltenden Rechts (also des Gesetzes) zu entscheiden. Nach dieser Prüfung kann das Finanzamt zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, daß mein Einspuch in der Sache unbegründet ist und daher zurückgewiesen werden wird. Entscheidend ist beim Durchlauf dieses Prozederes etwas anderes: Die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes stellt eine klagefähige Grundlage dar, um den Weg der Finanzgerichtsbarkeit zu durchlaufen. Natürlich macht auch diese Überlegung nur dann Sinn, wenn diese Absicht konkret besteht. Ob ich diese Absicht konkret habe, kann ich aber leider noch immer nicht klar beantworten - dafür liegen die Stellungnahmen und Handlungsweisen der einzelnen Institutionen und Verbände einfach zu weit auseinander.

 

Nicht zu vergessen ist zudem der Aspekt, daß so ein Verfahren eine Menge Zeit und Geld kostet - ein Aufwand, der sich für den einzelnen kaum lohnt. Erst recht dann nicht, wenn es ab 2013 tatsächlich zu einer Umsetzung der Neuregelungen auf den dann noch vorhandenen Fahrzeugbestand kommt.

 

Wenn es so wirklich so kommen würde, wäre der kumulierte Mehraufwand für den einzelnen im Höchstfall bei etwa 500 EUR anzusiedeln. Diesem Mehraufwand stünden aber weit höhere Verfahrenskosten gegenüber.

 

Das, was leider abermals fehlt, ist die Verläßlichkeit. Wenn der Gesetzgeber verbindlich erklären würde, daß die Neuregelung ab 2013 in identischer Form auch auf Bestandsfahrzeuge angewendet wird, würde ich mich hiermit vermutlich aus wirtschaftlichen Gründen zufrieden geben. Da es sich aber auch hier bis jetzt lediglich um Absichtserklärungen handelt und die Kassen- und Haushaltslage des Bundes sich in den nächsten Jahren eher verschärfen als verbessern wird, sollte der Grundsatz der mehrfach erwähnten gesetzlichen Gleichbehandlung eine tragende Rolle spielen.

 

Ungeachtet dessen bleibt aber in jedem Falle eine Kernfrage offen. Die, wozu es überhaupt einer "Übergangsfrist" bis 2013 für Altfahrzeuge bedarf, wenn den Halter von ab dem 05.11.2008 erstmals zugelassenen Fahrzeugen bereits jetzt die Möglichkeit einer Günstigerprüfung eingeräumt wird.

Bearbeitet von HSV
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Die Chancen einer erfolgreichen Petition erachte ich für sehr gering, weil der neue Petitionsausschuß voraussichtlich regierungskonform agieren wird.

 

Dem Gesetzgeber ist soziale Akzeptanz wichtiger denn grundgesetzliches Recht. Beim einem juristische Weg geht's um dieses Prinzip, weil sich die Kosten nicht rechnen.

 

So ein Schritt will gut überlegt sein.

 

Beim Stichtagsprinzip hat sich der Gesetzgeber m. E. selbst ein Beinchen gestellt, indem er erst argumentiert, es lägen keine belastbaren Daten für Altfahrzeuge vor, die er dann dennoch - aber erst 2013 - aus dem Hut zu zaubern beabsichtigt.

Bearbeitet von Jim Lovell
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Hallo zusammen,

 

ich habe die derzeitigen 3 Dokumente aus dem Bundestag daraufhin überprüft, ob im Zusammenhang mit den Konjunktur-Maßnahmen explizit eine Verkaufsförderung von Neuwagen über die neue, CO2-basierte Kfz-Steuer erreicht werden sollte.

 

Auch wenn im gesamten Zusammenhang natürlich auch konjunkturelle Aspekte beraten wurden, kann ich aus den Unterlagen keinen Willen des Gesetzgebers interpretieren, der explizit die neue Kfz-Steuer mit der Förderung des Verkaufs von Neuwagen begründete oder dies ausschließlich beabsichtigte. Lediglich an einer Stelle im „Bericht des Finanzausschusses“ könnte man das Vorhandensein der ‚Günstigregelung’ so interpretieren, dass diese nur deshalb existiere, weil man die Neuwagenkäufer die im Rahmen des Konjunkturpakets I (Steuerbefreiung) ein Fahrzeug gekauft haben, nun nicht schlechter stellen wolle (als die, die ab 01.07.2009 gekauft haben). Aber gerade dieser Punkt wirft die Frage auf, warum Bestandsfahrzeuge dann nicht ebenfalls in den Genuss der Günstigregelung kommen sollen - zumal sie das eigentliche Ziel der Kfz-Steuerreform längst erfüllen!? (Siehe Absätze "Dokument: 1611931.pdf" und "Dokument: 1611742.pdf" unten).

 

In so fern sollte aus diesem Bereich unserem Wunsch möglichst sofort - und nicht erst 2013 - in den Genuss der neuen, CO2-basierten Kfz-Steuer zu kommen, eher wenig im Wege stehen.

Oder liege ich mit meinen Interpretationen falsch? :rolleyes:

 

 

 

 

Dokument: 116-09-02-09-__A.pdf; Wortprotokoll des Finanzausschuss, 116. Sitzung vom 09.02.2009:

Seite 7 letzter Absatz und Seite 8 zweiter Absatz. Weiteres zur Konjunktur wurde dann im ‚Zweiten Themenkomplex, dem im Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland’ angesprochen; ab Seite 14 unten.

 

 

 

Dokument: 1611931.pdf; Bericht des Finanzausschusses, 7. Ausschuss, vom 12.02.2009:

Seite 3: „Mit dem Gesetzentwurf werde der Systemwechsel von der bisherigen Hubraumbesteuerung zu einer verstärkten CO2-Ausrichtung vollzogen. Die ökologische Lenkungswirkung setze sowohl bei Fahrzeugkäufern wie auch bei den -herstellern Anreize für umweltgerechtere Fahrzeuge. … Für kleinere CO2- arme Fahrzeuge sei aus dem Regelungsmechanismus mit einer spürbaren Entlastung zu rechnen.“

‚Fahrzeugkäufer’ sind natürlich auch Gebrauchtwagenkäufer.

 

„Die Koalitionsfraktionen bewerteten die Reform der Kraftfahrzeugsteuer insbesondere im Hinblick auf das Zusammenspiel mit der für die Neuanschaffung von Pkw zeitlich begrenzten Umweltprämie positiv. Es würden über die wechselseitige Ergänzung der Maßnahmen erhebliche Anreize für den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge gesetzt.

Für Pkw mit Erstzulassung in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009, auf die die im Konjunkturpaket I eingeführte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zutreffe, werde eine Günstigerprüfung vorgesehen, so dass die Halter der in diesem Zeitraum erworbenen Fahrzeuge nicht schlechter gestellt würden. Für Zeiträume ab 1. Juli 2009 werde mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Planungssicherheit über das künftig anzuwendende Besteuerungsregime bei der Kraftfahrzeugsteuer hergestellt.“

Also die Kfz-Steuer an sich und das ‚Zusammenspiel mit der für die Neuanschaffung von Pkw zeitlich begrenzten Umweltprämie’ auf der anderen Seite? Und die im Rahmen des Konjunkturpaket I (vom 05.11.2008 – 30.06.2009) erworbenen Fahrzeuge sollten nicht schlechter gestellt werden – hier könnte ein Knackpunkt liegen, weil der Autokäufer, der sich nur wegen des Konjunkturpakets ein neues Auto kaufte, nun nicht schlechter gestellt werden soll.

Im übertragenen Sinne könnte man vor dem Willen des Gesetzgebers und dem Ziel der Kfz-Steuerreform „die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2)“ durchzuführen, nun auch für die Autokäufer eine Günstigregelung verlangen, die dem eigentlichen Ziel der neuen Kfz-Steuer längst vorgegriffen haben und dieses Ziel seit Jahren erfüllen.

 

Die Worte ‚Konjunktur’ oder ‚Neuwagen’ oder ‚Neufahrzeug’ kommen im Text weiter mehr vor.

 

 

 

Dokument: 1611742.pdf; Gesetzentwurf 16/11742 vom 27.01.2009:

Seite 1, Punkt A: „Zur Erhaltung dieser Struktur, zur Stabilisierung der Konjunktur und zur Sicherung von Arbeitsplätzen am Standort Deutschland wurde im Dezember 2008 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ auch eine befristete Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen eingeführt. Im Zusammenhang damit hat die Koalition ihre Absicht erklärt, den Umbau der Kraftfahrzeugsteuer zügig voranzutreiben.“

Die konjunkturellen Maßnahmen bezogen sich also auf die „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ und „eine befristete Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für bis zum 30. Juni 2009“. Hier müsste man sich evtl. das Paket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ mal ansehen.

 

Das Ziel dieser (Kfz-Steuer-) Reform lautet, wie @HSV schon zitierte:

„Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.“

 

Die Worte ‚Konjunktur’ oder ‚Neuwagen’ oder ‚Neufahrzeug’ kommen im Text nicht weiter vor.

Bearbeitet von Joachim_A2
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Die Chancen einer erfolgreichen Petition erachte ich für sehr gering, weil der neue Petitionsausschuß voraussichtlich regierungskonform agieren wird.

Das dürfte die Gemeinsamkeit aller Petitionsausschüsse sein. Dennoch sitzen in diesen Ausschüssen auch oppositionelle.

Um den Aufwand und die Kosten eines Rechtsweges zu vermeiden, ist doch gegen diesen Weg nichts einzuwenden, oder? Danach wird man weiter sehen.

 

Und: wer's nicht versucht - hat sicher verloren.

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Ganz sicher ist es generell so, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Das bedeutet für diesen Fall leider, daß ein Petitionsausschuß (der ja ebenfalls aus Abgeordneten des Bundestages besteht) wahrscheinlich nicht zu dem Ergebnis kommen wird, daß das, was der Bundestag (möglicherweise sogar unter Mitwirkung der Abgeordneten, die im Petitionsausschuß sitzen) beschlossen hat, rechtlich nicht haltbar ist und daß der Bürger im Ergebnis Recht hat.

 

Wie zuvor bereits geschrieben, ist der Durchlauf des Rechtsweges zeit- und kostenaufwendig. Da zudem das Instrument Petionsausschuß vorhanden ist, sollte es nach meiner Überzeugung zumindestens versucht werden, über diesen Weg etwas zu erreichen. Überrascchungen gibt es ja immer wieder...

 

@ Joachim_A2: Danke für die weiteren Ausführungen und Kommentierungen. Vor dem Hintergrund dieser Äußerungen in Verbindung mit der eindeutig formulierten Zielsetzung der Neuregelung dürfte nunmehr unzweifelhaft feststehen, daß die Regelung, Halter von älteren umweltfreundlichen Fahrzeugen auszugrenzen, klar an der eigentlichen Zielsetzung vorbei geht.

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Ich möchte hier noch auf eine weitere Kuriosität des ganzen Verfahrens hinweisen die uns möglicherweise helfen könnte.

 

Das Finanzamt hat mir unter dem Datum 10.09.2009 einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid für meinen A2 zugestellt. Dieser bemißt sich nach den § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa in Verbindung mit § 9a KraftStG auf einen Steuertarif in Höhe von 16,64 EUR je angefangene 100 ccm - also nach 15 angefangenen 100 ccm Hubraum. So weit, so gut.

 

Was mich aber verblüfft, ist eine weitere Angabe unter "Grundlagen der Festsetzung", über die ich erst jetzt gefallen bin...

Es steht dort nämlich unter anderem auch folgendes:

Kohlendioxidemission (g/km) . . . . . . . 118

 

Diese schlichte Angabe bedeutet in meinen Augen nichts anderes als die Tatsache, daß dem Finanzamt -und damit dem Gesetzgeber- der Schadstoffausstoß eines A2 auch schon jetzt zwiefelsfrei bekannt ist. Man kann somit folglich eigentlich nur noch zu dem Ergebnis kommen, daß es schon einen Hauch von böser Absicht haben muß, diesen Wert einerseits unter "Grundlagen der Festsetzung" zu benennen, um ihn dann bei der eigentlichen Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer dennoch zu ignorieren.

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Was mich aber verblüfft, ist eine weitere Angabe unter "Grundlagen der Festsetzung", über die ich erst jetzt gefallen bin...

Es steht dort nämlich unter anderem auch folgendes:

Kohlendioxidemission (g/km) . . . . . . . 118

 

Diese schlichte Angabe bedeutet in meinen Augen nichts anderes als die Tatsache, daß dem Finanzamt -und damit dem Gesetzgeber- der Schadstoffausstoß eines A2 auch schon jetzt zwiefelsfrei bekannt ist. Man kann somit folglich eigentlich nur noch zu dem Ergebnis kommen, daß es schon einen Hauch von böser Absicht haben muß, diesen Wert einerseits unter "Grundlagen der Festsetzung" zu benennen, um ihn dann bei der eigentlichen Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer dennoch zu ignorieren.

 

 

Kinnlade runter. Großes Staunen.

 

Ein gezielte Link zur neuen Petition und/oder ein neuer thread damit wird die neue Petition allgemein bekannter machen.

 

Eigentlich wäre es Aufgabe eines VCD oder ähnlicher Institutionen eine Musterklage zu führen. Wer da Kontakte hat, nur zu.

 

Man weiß meistens nicht, ob überhaupt solche Instutionen eine Musterklage durchführen. Nach meiner Erkenntnis führen Gewerkschaften z. B. ihre Musterklagen über betroffene Mitglieder. Hängen dies aber erst an die große Glocke, wenn sie Erfolg hatten.

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Nach meinen bisherigen Feststellungen ist es so, daß verschiedene Institutionen (z.B. ADAC, Bund der Steuerzahler) im Vorwege zwar angekündigt haben, gegen das neue Gesetz vorgehen zu wollen. Wirklich getan hat es bis jetzt aber scheinbar niemand - eine entsprechende Musterklage bzw. ein Musterverfahren, an das man sich anhängen könnte, ist bisher jedenfalls nicht bekannt.

 

Ich hatte dieses vor einiger Zeit bereits ausgeführt. Über die Gründe, die scheinbar alle Kritiker zu einem Rückzieher veranlaßt haben, wird man nur spekulieren können.

 

Wenn irgendwo ein Musterverfahren anhängig wäre, würde man es schon mitbekommen. Von daher sind wir zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig auf uns selbst gestellt, was es nicht eben besser macht.

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mach halt selbst eins

 

Eben dieses versuchen wir ja derzeit gerade auszuloten (siehe vorherige Ausführungen und Erläuterungen in diesem Thread)!

 

Ein Kernproblem ist und bleibt aber die Wirtschaftlichkeit eines solchen Verfahrens. Unter der Maßgabe, daß das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz ab 2013 für alle kommt, reden wir von einer bis dahin kumulierten Mehrbelastung von höchstens 500 EUR für den einzelnen von uns.

 

Ein Verfahren dürfte aber weitaus mehr kosten, ganz abgesehen von der Zeit und den Nerven, die dabei draufgehen. Von daher will so ein Schritt gut überlegt sein.

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Es ist im Frühstadium unmöglich zu wissen, ob einer klagt, mit der Absicht es bis oben durchzuziehen, wenn er es nicht ankündigt.

 

Wir bräuchten nur 260 Leute die zehn Euro beisteuern. Dann könnte einer direkt ohne Umwege vor das BVG.

 

 

Wenn wir nichts tun, bleiben wir quasi der Weg des geringeren Widerstandes für den Gesetzgeber.

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Kannst du diese Rechnung mal auf machen/genauer erklären?

Ich wäre dabei und 10-20EUR würd ich in den Topf schmeißen.

Die Rechnung interessiert mich auch. Und wenn sich genügend Viele finden, bin auch ich dabei. Wobei ich mir sicher bin, es würden sich auch Betroffene anderer Fahrzeugmarken beteiligen.

 

 

Zum Beitrag #41 von @Jim Lovell: Wenn der Bund der Steuerzahler schreibt:

"Soweit sich Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Einschätzung rechtfertigen, werden wir die Angelegenheit natürlich wieder aufgreifen."

 

Ohne zu wissen auf welchen Text sich die Antwort bezog - wäre es nicht eine Idee und einen Versuch wert, (noch) mal 'unsere' (anderen) Anhaltspunkte darzulegen?

Hat evtl. jemand einen persönlichen Kontakt zum Bund der Steuerzahler?

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Der Bund der Steuerzahler schrieb:

 

"Nach Prüfung der Angelegenheit gehen wir gegenwärtig jedoch davon aus, dass ein juristisches Klageverfahren gegen die Stichtagsregelung nicht überwiegend erfolgsversprechend ist. Mittlerweile hat der Bundesfinanzhof nämlich ein Urteil zur Stichtagsregelung bei den sogenannten Rußpartikelfiltern gefällt und die Stichtagsregelungen dort für zulässig erachtet. Im Hintergrund dieser Entscheidung ist nicht zu erwarten, dass die Gerichte die Stichtagsregelungen bei der Kfz-Steuer anders bewerten werden. Soweit sich Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Einschätzung rechtfertigen, werden wir die Angelegenheit natürlich wieder aufgreifen."

 

 

 

Das könnte Begründung genug zu sein, um sich direkt mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, ohne vorher den Finanzgerichtsweg zugehen.

 

Eine Verfassungsbeschwerde kann von jedermann eingereicht werden und sie ist kostenlos. Allerdings ein Missbrauch kann mit bis zu 2.600 Euro geahndet werden.

 

 

Quelle:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

 

Es lohnt sich, das ganze zu lesen.

 

Punkt 2. Die "Erschöpfung des Rechtsweges" ist dabei ein zentrales Problem.

 

"Die Verfassungsbeschwerde ist in der Regel erst zulässig, nachdem die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer die sonst zuständigen Gerichte erfolglos angerufen hat."

 

Heißt Ausnahmen sind scheinbar möglich. (Der Bundesfinanzhof hat die Stichtagsregel bereits gutgeheißen. Der Rechtsweg wird nichts neues bringen.)

 

"Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG)."

Bearbeitet von Jim Lovell
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Eine Verfassungsbeschwerde kann von jedermann eingereicht werden und sie ist kostenlos. Allerdings ein Missbrauch kann mit bis zu 2.600 Euro geahndet werden.

 

was soll daran missbrauch sein? ich wäre auch dabei.... selbst wenns wirklich 10-20€ kostet....

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Der Bund der Steuerzahler schrieb:

 

"Nach Prüfung der Angelegenheit gehen wir gegenwärtig jedoch davon aus, dass ein juristisches Klageverfahren gegen die Stichtagsregelung nicht überwiegend erfolgsversprechend ist. Mittlerweile hat der Bundesfinanzhof nämlich ein Urteil zur Stichtagsregelung bei den sogenannten Rußpartikelfiltern gefällt und die Stichtagsregelungen dort für zulässig erachtet. Im Hintergrund dieser Entscheidung ist nicht zu erwarten, dass die Gerichte die Stichtagsregelungen bei der Kfz-Steuer anders bewerten werden. Soweit sich Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Einschätzung rechtfertigen, werden wir die Angelegenheit natürlich wieder aufgreifen."

 

 

 

Das könnte Begründung genug zu sein, um sich direkt mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, ohne vorher den Finanzgerichtsweg zugehen.

 

Eine Verfassungsbeschwerde kann von jedermann eingereicht werden und sie ist kostenlos. Allerdings ein Missbrauch kann mit bis zu 2.600 Euro geahndet werden.

 

 

Quelle:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

 

Es lohnt sich, das ganze zu lesen.

 

Punkt 2. Die "Erschöpfung des Rechtsweges" ist dabei ein zentrales Problem.

 

"Die Verfassungsbeschwerde ist in der Regel erst zulässig, nachdem die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer die sonst zuständigen Gerichte erfolglos angerufen hat."

 

Heißt Ausnahmen sind scheinbar möglich. (Der Bundesfinanzhof hat die Stichtagsregel bereits gutgeheißen. Der Rechtsweg wird nichts neues bringen.)

 

"Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG)."

 

 

Ich meine, daß der nun hier diskutierte Sachverhalt grundsätzlich ein anderer ist als der der Rußpartikelfilterproblematik.

 

Durch die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters wird die technische Ausstattung eines Fahrzeuges verändert. Um den Bürger zu animieren, dieses zu tun, kann es durchaus sinnvoll erscheinen, die Nachrüstung durch Steuererleichterungen zu fördern. Ähnlich ist es damals auch mit den Katalysatoren gelaufen.

 

Die Probelematik, vor der wir nun aber stehen, führt durch die unnötige Stichtagsregelung dazu, daß für technisch absolut identische Fahrzeug allein aufgrund eines Stichtages eine völlig unterschiedliche Steuer erhoben wird. Gerade an dieser Stelle wird der gesetzlich garantierte Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) nachhaltig verletzt.

 

Ich meine, daß dieser Umstand durchaus erheblich ist für den jetzigen Fall der Ungleichbehandlung. Insofern vermag ich mich auch nicht der Darstellung des BdSt anschließen, nach der sich dieser scheinbar um die Führung eines Verfahrens herumzuwinden versucht. Allerdings ist der BdSt da ja scheinbar in guter Gesellschaft mit anderen Interessenverbänden.

 

Abschließend sei nur nochmals deutlich gemacht, daß ein einheitlicher Maßstab der entscheidende Punkt sein dürfte. Eben dieser ist gegeben, wenn man sich zwei technisch völlig identische Fahrzeuge einer Marke heraussucht. Das eine wurde am 04.11.2008 und das andere am 05.11.2008, also nur einen einzigen Tag später, erstmals zugelassen. Trotzdem werden beide Fahrzeuge völlig unterschiedlich (das eine nach der Hubraum-Regelung und das andere nach der Günstigerprüfung nach dem Schadstoffausstoß) besteuert. Wo das auch nur ansatzweise logisch, fair und mit der Gleichbehandlung vor dem Gesetz vereinbar ist, würde ich gern von kompetenter Stelle erklärt bekommen. Ich selbst kann mir dieses nämlich leider noch immer nicht erklären.

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Ich bin kein Jurist. Es ist auch vermessen, das räume ich ein, die Situation anders und besser zu beurteilen als der Bund der Steuerzahler, der vermutlich eine Rechtsabteilung hat.

 

Die Regel ist der lange Rechtsweg und dann zuletzt das Verfassungsgericht. Wie genau sind die Ausnahmen geregelt?

Die Sache ist, die meisten Verfassungsbeschwerden werden abgewiesen.

 

Ein Erfolg vor dem Verfassungsgericht ist ungewiss. Es kann auch sein, dass das Verfassungsgericht eine dreijährige Übergangszeit toleriert, was uns zwar recht gäbe.

 

 

Und das Rußpartikel-Urteil müsste man auch mal studieren.

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Gerade über die Sache mit der Übergangsfrist habe ich auch schon mehrfach nachgedacht. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit schon einige Male gegen den Gesetzgeber entscheiden und ihm dann zur Abhilfe Übergangsfristen eingeräumt.

 

Möglich wäre vor dem Hintergrund, daß die Neuregelung ab 2013 für alle gelten soll auch, daß es dem Gesetzgeber durchaus bewußt ist, daß die derzeitige Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dieses würde unter Umständen erklären, warum diese Ankündigung schon jetzt im Raume steht.

 

Ein anderer Weg wäre ja der gewesen, die Neuregelung von vornherein nur für Neufahrzeuge anzuwenden und Altfahrzeuge bis zur Verschrottung bei der alten Besteuerung zu belassen. Dieses sind aber alles nur Mutmaßungen.

 

Nach wie vor sehe ich in unserem Fall aber durchaus Chancen, die ein Verfahren für die Gesamtheit der Autofahrer sinnvoll erscheinen lassen könnten. Mit der Gleichbehandlung als zentralem Kritikpunkt ist und bleibt es so, daß durch die Neuregelung technisch völlig identische Fahrzeuge unterschiedlich besteuert werden. Hier ist der entscheidende Unterschied zu den Rußpartikelfiltern. Denn die Nachrüstung dieser bewirkt (abgas-) technisch einen Unterscheid am Fahrzeug.

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Mit der Gleichbehandlung als zentralem Kritikpunkt ist und bleibt es so, daß durch die Neuregelung technisch völlig identische Fahrzeuge unterschiedlich besteuert werden.

Zumal die Altfahrzeuge ja genau die im Gesetzentwurf genannten Ziele des Gesetzes längst und ohne Änderungen erfüllen. Und das Ziel des Gesetzes nicht lautete 'den Verkauf von Neufahrzeugen zu fördern' - hierzu gab / gib es parallel die entsprechenden 'Konjunkturpakete'.

 

 

Abschließend sei nur nochmals deutlich gemacht, daß ein einheitlicher Maßstab der entscheidende Punkt sein dürfte. Eben dieser ist gegeben, wenn man sich zwei technisch völlig identische Fahrzeuge einer Marke heraussucht. Das eine wurde am 04.11.2008 und das andere am 05.11.2008, also nur einen einzigen Tag später, erstmals zugelassen. Trotzdem werden beide Fahrzeuge völlig unterschiedlich (das eine nach der Hubraum-Regelung und das andere nach der Günstigerprüfung nach dem Schadstoffausstoß) besteuert.

Wahrscheinlich ist die Anzahl der Betroffenen größer als anfangs gedacht.

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Wenn ich @Jim_Lovells links richtig verstanden habe, ist eine Verfassungsbeschwerde für jedermann kostenfrei möglich; einen Missbrauch schließen wir ja aus.

 

Nach meinem unfachmännischen Eindruck sollte Punkt 2c des Merkblatts für uns gelten. Der Vollzug der Rechtsvorschrift ist spätestens mit dem Kfz-Steuerbescheid bzw. mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt; die Frist von einem Jahr diesbezüglich einhaltbar.

 

Allerdings - und da kenne ich mich gar nicht aus - steht die Forderung nach 'Erschöpfung des Rechtswegs' im Raum, was bedeutet, dass vor dem Anruf des Bundesverfassungsgerichts alle anderen Möglichkeiten erschöpft sein müssen.

 

§ 90 Abs. 2 BVerfGG führt allerdings auch aus:

"(2) Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde."

 

Die allgemeine Bedeutung würde ich mal grundsätzlich bejahen, schließlich, wie oben vermutet, dürften wohl eine Vielzahl von Autobesitzern betroffen sein. Wobei ich anmerken möchte, dass sich unser Begehren möglichst auf eine Wahlfreiheit in der Art der Kfz-Besteuerung (alt oder neu) richten sollte - nicht dass plötzlich Betroffene auftauchen, die durch eine (grundsätzliche) Änderung benachteiligt würden!

Wie ein schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Verweis auf den vorherigen Rechtweg zu bewerten ist, lass ich mal offen. Ich nehme an, dass dieser Halbsatz für uns eher nicht zutreffen würde.

 

Vielleicht würden wir uns mit Hilfe eines Rechtsanwalts, der sich auskennt, etwas leichter tun. Kennt nicht jemand einen? Schulfreund, selbst Betroffenen, …!?

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...

Die allgemeine Bedeutung würde ich mal grundsätzlich bejahen, schließlich, wie oben vermutet, dürften wohl eine Vielzahl von Autobesitzern betroffen sein. Wobei ich anmerken möchte, dass sich unser Begehren möglichst auf eine Wahlfreiheit in der Art der Kfz-Besteuerung (alt oder neu) richten sollte - nicht dass plötzlich Betroffene auftauchen, die durch eine (grundsätzliche) Änderung benachteiligt würden!

...

 

 

Ich würde es argumentativ so gestalten, daß ich mich ganz einfach dagegen zur Wehr setze, daß Haltern von Fahrzeugen, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 liegt, überhaupt die vom Gesetzgeber offensichtlich gewollte Chance einer Günstigerprüfung genommen wird. Die entscheidende Frage ist und bleibt vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes die, warum diese Möglichkeit den einen eingeräumt und den anderen verwehrt wird.

 

Wenn wir diese zentrale Frage in den Mittelpunkt der Argumentation rücken, laufen wir nach meiner Meinung keine Gefahr, für andere eine nachteilige Wirkung zu provozieren.

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Ich habe noch eine Stellungnahme vom Bund der Steuerzahler (BdSt) gefunden, die Ihr hier nachlesen könnt:

http://www.steuerzahler.de/files/40/Stellungnahme_Neuregelung_der_Kraftfahrzeugsteuer.pdf

 

Bemerkenswert daran sind die Ausführungen auf Seite 2 zu Nr. 14. Darin kommt der BdSt zu einem ähnlichen Ergebnis wie wir. Ein Kernzitat der Ausführungen ist dieses hier:

Dies dürfte vor allem dem Gleichheitsgrundsatz entgegenstehen, wonach wesentlich Gleiches, gleich besteuert werden muss, das heißt, für gleiche Steuertatbestände muss die gleiche steuerliche Veranlagung erfolgen

 

Interessant, daß der BdSt im März 2009 offensichtlich auch schon zu dem Ergebnis gekommen ist, daß diese Neuregelung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein dürfte.

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... Ein Kernzitat der Ausführungen ist dieses hier:

Dies dürfte vor allem dem Gleichheitsgrundsatz entgegenstehen, wonach wesentlich Gleiches, gleich besteuert werden muss, das heißt, für gleiche Steuertatbestände muss die gleiche steuerliche Veranlagung erfolgen

 

Interessant, daß der BdSt im März 2009 offensichtlich auch schon zu dem Ergebnis gekommen ist, daß diese Neuregelung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein dürfte.

 

Der nächste Satz in der zitierten Quelle lautet:

 

"Zumindest die Fahrzeuge mit den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 sollten daher in die Günstigerprüfung einbezogen werden."

Ob die Argumentation zum Thema Gleichheitsgrundsatz mit einer Quelle, der es offensichtlich nicht wirklich um die Gleichheit geht - schließlich werden Euro 4 Fahrzeuge hier aus dem Gleichheitsgrundsatz ausgeklammert - zielführend ist, wage ich zu bezweifeln.

 

Ansonsten empfehle ich mal mit dem Stichwort "Stichtagsregelung" auf den oben verlinkten Seiten des Bundesverfassungsgerichts zu suchen. Meine Prognose ist, eine entsprechende Klage würde vom Bundesverfassungsgericht nicht zugelassen werden.

 

So sehr ich die Regelung auch politisch für falsch halte und bedauere, bin ich noch immer der Meinung sie ist und bleibt verfassungskonform und ich hoffe sehr, dass sich das Verfassungsgericht auf wichtigere Dinge konzentrieren kann als die KFZ-Steuer.

 

Gruß

 

Ralflz

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Der nächste Satz in der zitierten Quelle lautet:

 

"Zumindest die Fahrzeuge mit den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 sollten daher in die Günstigerprüfung einbezogen werden."

Ob die Argumentation zum Thema Gleichheitsgrundsatz mit einer Quelle, der es offensichtlich nicht wirklich um die Gleichheit geht - schließlich werden Euro 4 Fahrzeuge hier aus dem Gleichheitsgrundsatz ausgeklammert - zielführend ist, wage ich zu bezweifeln.

 

...

 

Gruß

 

Ralflz

 

Dieser Satz spielt nach meiner Ansicht keine entscheidende Rolle. Denn, es geht generell um die Frage der Günstigerprüfung. Wahrscheinlich ist es so, daß Euro5- und Euro6- Fahrzeuge stärker als Euro4-Fahrzeuge von der Günstigerprüfung profitieren würden. Diese deshalb aber erneut von vornherein auszuklammern, würde aber keinen Sinn machen.

 

Im übrigen bedeutet die Formulierung "zumindest" etwas anderes als die Formulierung "ausschließlich".

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Unterschiedliche Abgasnormen sind ein Knackpunkt in dem sich ältere und neuere KFZ neben dem CO2-Ausstoß tatsächlich unterscheiden.

 

Nach meinem Kenntnisstand, wollte der Gesetzgeber im Prinzip neben dem CO2-Ausstoß noch je nach Abgasnorm unterscheiden. Das hat er teilweise in Antwortschreiben zur "ersten" Petition betont: Also nicht nur CO2-Steuer.

 

Bei der neuen KFZ-Steuer wird's nicht deutlich, die wurde nur für Neufahrzeuge eingerichtet.

 

Niemand würde eine derartige zusätzliche Rasterung nach Abgasnormen rügen wollen. Es kann aber auch nicht unser Problem sein, dass der Gesetzgeber das nicht vorgelegt hat.

 

Denn natürlich bleibt das Rechtsproblem, dass derzeit auch völlig identische Fahrzeuge wegen unterschiedlicher Erstzulassung ungleich besteuert werden, bestehen.

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@Jim_Lovell: im Grunde völlig richtig. Nur wenn der Gesetzgeber weitere Abgaskomponenten hätte berücksichtigen wollen, hätte er eben ein besseres Gesetz machen müssen.

 

So bleibt, ungeachtet vorheriger Antworten auf unsere Schreiben / Anfragen bei Parteien, Abgeordneten oder Ministerien der im Gesetzentwurf festgehaltene Wille des Gesetzgebers ...

 

"Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen."

 

Vielleicht sollten wir mal auf die Suche nach dem "Willen der Europäischen Union" gehen. Denn wenn unser aktuelles Gesetz hiermit 'im Einklang' steht, wäre es evtl. hilfreich zu wissen, wie der Wille der Europäischen Union formiliert wurde. Auch wäre interessant, wie, falls in anderen Ländern ähnliche Regelungen existieren, diese durchgeführt wurden / werden.

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...

 

... bin ich noch immer der Meinung sie ist und bleibt verfassungskonform ... die KFZ-Steuer.

...

 

 

So lange die neue KFZ-Steuer nicht wirklich vom Verfassungsgericht auf Herz und Nieren geprüft wurde, läßt sich trefflich über Stärken, Schwächen und den Ausgang spekulieren.

 

Niemand kennt den Ausgang eines derartigen Verfahrens - der ist ungewiss.

 

Wie ich es sehe, ist es ein Novum im Steuerrecht Gleiches ungleich zu besteuern, also zu fordern nicht zu fördern. (Erziehungsgeld u. Rußpartikelfilter sind im Vergleich dazu Fördeungen.) Wenn man so will - das ist eine andere Qualität, die noch nicht auf dem Prüfstand war.

Bearbeitet von Jim Lovell
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Hallo zusammen,

 

da ich ja schon enige Male zum Ausdruck gebracht habe, dass man nur etwas ändern kann, wenn man es zumindest versucht, habe ich heute eine E-Mail an die FDP geschrieben. Wohl wissend, dass es eigentlich das falsche Ministerium ist - aber irgendwo muss man ja mal anfangen :) ...

 

... mit folgendem Text:

 

 

Sehr geehrter Herr Brüderle,

 

Sie und ihre Partei sind im vergangenen Wahlkampf u. a. mit dem Anspruch auf „Steuergerechtigkeit“ angetreten – wie man sieht, sehr erfolgreich.

 

Deshalb möchte ich mich heute mit den folgenden Sachverhalten zur aktuellen Kfz-Steuer mit Stichtagsregelung an Sie wenden …

 

Die alte Bundesregierung hat eine, grundsätzlich nicht zu beanstandende, neue Kfz-Steuer mit dem Ziel eingeführt, den CO2-Schadstoffausstoss im Straßenverkehr zu senken.

Leider hat die alte Bundesregierung diesbezüglich auch eine Stichtagsregelung eingeführt, die dazu führt, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, eines beispielsweise am 04.11.2008 zugelassen, das andere nur einen Tag später, also am 05.11.2008, lediglich aufgrund des unterschiedlichen Zulassungsdatums bereits unterschiedlich besteuert werden und damit unterschiedlich hohe Kfz-Steuern zu entrichten sind. Diese Ungleichbehandlung stellt nach meiner Ansicht einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz unserer Verfassung dar.

 

Identisch ist die Sachlage bei Bestandsfahrzeugen. Ein Audi A2 beispielsweise, der nur 119 g CO2/km ausstößt wird, da vor allen Stichtagen zugelassen, zumindest bis 2013 nach der alten, nur hubraumbezogenen Bemessungsgrundlage besteuert. Während ein nach der neuen Kfz-Steuer zu versteuerndes Neufahrzeug selbst bei höherem CO2-Ausstoß (und gleichem Hubraum) deutlich weniger Steuern kostet. Auch dies verstößt gegen das Gleichheitsprinzip; hier sind sogar für höhere, in der Kfz-Steuer berücksichtigte Schadstoffemissionen, weniger Steuern zu entrichten!

 

In beiden genannten Beispielen wäre die Verfassungskonformität leicht durch eine Wahlfreiheit in der Kfz-Steuer zu gewährleisten; Stichwort: ‚Günstigerprüfung’. Die hierfür nötigen CO2-Emissionen scheinen den Finanzämtern längst bekannt; sie wären ggf. mittels „EWG-Übereinstimmungserklärung“ („Certificate of Conformity“ (CoC)) leicht nachweisbar.

 

Sehr geehrter Herr Brüderle, als Fazit der aktuellen Kfz-Steuergesetzgebung ist darüber hinaus nicht nur eine Ungleichbehandlung bei identischen Steuertatbeständen festzuhalten. Die fehlende Wahlfreiheit zur Kfz-Besteuerung durch die Stichtagsregelung bedeutet auch Steuerungerechtigkeit und Bestrafung – sogar in mehrfacher Hinsicht.

Einerseits weil Bürgerinnen und Bürger sich, gemäß dem Willen der Politik bis hin zum Herrn Bundespräsidenten, vorbildlich engagiert haben und hierfür sogar Mehrkosten bei der Beschaffung ihrer schadstoffarmen Fahrzeuge in Kauf genommen haben. Und nun andererseits mit dem Verbleib in der alten Steuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu Neufahrzeugen einen ungerechtfertigt höheren Steuersatz zu entrichten haben.

Mit anderen Worten: das dem Gesetz voreilende Engagement der Bürgerinnen und Bürger wird mit Ungerechtigkeit und der Verletzung des Gleichheitsprinzips bestraft, obwohl dieses frühe Engagement exakt mit den heutigen Gesetzeszielen zur Senkung von CO2-Emissionen übereinstimmt.

 

Deshalb habe ich folgende Fragen an Sie, Herr Brüderle:

Wie und wann werden die o. g. Verstöße gegen das Gleichheitsprinzip sowie die Ungerechtigkeiten – im Sinne Ihrer Wahlaussagen – in der Kfz-Steuer beseitigt und gegen eine gerechte, verfassungskonforme Wahlfreiheit zur Kfz-Besteuerung ersetzt? Wie werden konkret die bis dahin entstandenen Nachteile für die Betroffenen ausgeglichen?

 

Für Ihre verbindliche Antwort bedanke ich mich im Voraus. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 

Joachim xxx

 

Nachahmen erwünscht – idealer weise mit eigenen Worten!

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@ Joachim_A2: Danke für den sehr guten Brief!

 

Auch dann, wenn das Bundeswirtschaftsministerium zumindestens auf den ersten Blick nicht die richtige Adresse für die berechtigte Kritik zu sien scheint, erachte ich diesen Weg als den grundsätzlich richtigen.

 

Zum einen kann Herr Brüderle für sich und seine FDP mal intensiv darüber nachdenken, wie man dort die Steuergerechtigkeit wirklich interpretiert, zum anderen denke ich ganz persönlich, daß es uns in der Sache nur dienen kann, wenn unser Anliegen möglichst weite Kreise zieht und hohe Wellen macht.

 

Leider hat sich in der Sache meiner Petition noch nichts ergeben, was ich hier mitteilen könnte. Sobald sie (hoffentlich) öffentlich gemacht wird, werde ich den Link hier einstellen.

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