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Nochmal: welches Concert passt in die Kugel ??


DiMiZi

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Hallo,

 

habe mich dazu entschlossen, bei mir ein Concert einzubauen.

 

Mein A 2 ist Ez. 01/03 und hat ab Werk das Chorus 1.

 

Welches Concert mit welcher Teilenummer passt jetzt bei mir rein ?

(bei Ebay werden nämlich diverse aus dem A 4 und A 6 angeboten)

 

Gruß

 

Dirk

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hmmm, ende 2002 kann eigentlich auch nicht sein. ich fahr ein 6/02 und da war ein chorus II drin. guck noch mal nach, je nach chorusversion liegt eine andere steckerbelegung vor (can, gala, zündungsplus etc.)

 

EDIT: probier mal die suchfunktion mit "concert II". da findest du die passenden teilenummern. ich gehe davon aus, dass du ein chorus II drin hast, und dann passen concert II vom A2, A6 und TT.

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Wieviel Drehknöpfe hat denn Dein Chorus? Wenn es Zwei hat (Recht und Links jeweils einen) dann ist es ein Chorus II. Hast Du aber nur einen in der Mitte ist es ein Chorus I.

 

Mütze - der Concert II nachgerüstet hat und auch nur auf die Boardsuche verweisen kann

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Hi

 

ich glaub der steht im Scheckheft auf einer der ersten Seiten.

Kann ja auch sein, dass dein Auto ein Vorführwagen war und 1,5 Jahre im Autohaus stand... Soll bei A2 ja vorkommen.

 

Vielleicht hat dein Vorbesitzer (ich denke mal es gibt einen) auch ein Chorus 1 eingebaut... Meinetwegen war vorher ein Chorus2 drin, dann hat er sich ein fremdes Radio eingebaut und dann als er den Wagen verkauft hat wieder ein Chorus1 von ebay oder so.

Generell gibt es die 2. Radioserie seit 06/2001 oder, soweit ich weiß...

 

mfg

 

Christoph

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Hallo,

 

jetzt kommt der Hammer: meine Kugel ist zwar 01/03 erstzugelassen, er wurde aber laut Datenaufkleber Inspektionsheft im September 2000 (in Worten: zweitausend) produziert.

 

Mir wurde der Wagen von einem großen Audihändler in Solingen aber als 11/2 Jahreswagen verkauft. Jetzt ist das Auto schon 4 Jahre und ich habe in Anbetracht des Alters ein Schweinegeld für den Wagen bezahlt: 14.950,- Euronen.

 

Ich habe die Rechtslage bereits prüfen lassen und werde das Auto wandeln.

 

Soviel zum Thema "vertrauensvoller Autokauf" beim Freundlichen.

 

Und somit hat sich auch die Chorusfrage gelöst.

 

Gruß

von einem, der stinksauer ist......

 

Dirk

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Hallo,

 

strafrechtlich gesehen liegt hier zweifelsfrei ein Betrug vor, da alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und die weiteren Voraussetzungen auch zutreffen. Das verkaufsargument des Verkäufers war ja immer wieder das "junge Alter" des Autos.

 

Rein zivilrechtlich betrachtet liegt hier das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (hier das Alter) vor, in deren Fall eine Wandlung oder MInderung (Senkung des Kaufpreises) verlangt werden kann.

 

Entsprechende Grundlagen ergeben sich aus höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH.

 

Für die erfolgte Nutzung des Fahrzeug kann der Verkäuder 0,67 % pro Tausend gefahrene Kilometer vom Kaufpreis abziehen. Das wären in meinem Fall ca. 400,- € (entspricht 4000 km).

 

Ich werde ersteinmal am Montag versuchen, mich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen.

 

Sollte das nicht fruchten, werde ich natürlich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.

 

Seit der Änderung des Gewährleistungsrechts beim Autokauf ist der Kunde in einer eheblich stärkeren Stellung als der Verkäufer, entsprechend urteilen auch die Gerichte.

 

Wer da noch mehr wissen möchte, solllte mal rumgooglen, da findet man wirklich viel zu.

 

Und ich bin immer noch stinksauer und fühle mich verarscht.......

 

Das Auto werde ich definitiv wandeln.

 

Ich werde nachbereichten, wie sich die Sache entwickelt.

 

 

 

Gruß

 

Dirk

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Verständlich, zumal das Auto nicht nur älter ist, sondern auch dem Stand der Technik von 2000 entspricht. In 2002 wurde ja noch mal einiges geändert, die Fahrwerksabstimmung vom FSI (Mitte 2002) wurde ja für alle anderen Modelle übernommen u.v.m.! Demnach ist es nicht nur Betrug hinsichtlich des wahren Fahrzeugalters, sondern auch, weil Du bei einem Alter von 1,5 Jahren ein Fahrzeug der neuen Technikgeneration erwartest. Die Änderungen sind auch hier im Forum aufgelistet, ein wenig Sucharbeit hilft da sicherlich.

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Mal ne Auflistung, welche Nachteile Du gegenüber MJ2003 hast:

 

- kein Bremsassistent

- ESP MK20 statt MK60

- kein Aerotwinwischer

- kein Zweistrahldüsen

- alte Wegfahrsperre

- nicht optimierte Stoßdämpfer

- Etliche Serienfehler der ersten A2's noch nicht behoben

- geringere Serienausstattung

uvm.

 

Wieviel km hatte der beim Kauf? Kann sein, daß es eine Werksgurke war, die nicht zugelassen wurde.

 

Gruß

Thomas

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Hi,

 

der hatte beim Kauf 9870 km und war angeblich ein Werkstattersatzwagen.

 

Danke für die Auflistung !

 

Nach der Wandelung werde ich wohl mal bei Kamps in Bergkamen vorbeischauen, denn laut Mobile hat der ja doch eine grpße Auswahl und ganz interessante Preise.

 

Gruß

 

Dirk

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Hallo,

 

es ein paar kleine Neuigkeiten im Hinblick auf die beabsichtigte Wandlung des Kaufvertrages.

 

Ich habe gestern den Freundlichen, dort die Geschäftsleitung, schriftlich auf die Sach - und Rchtslage hingewiesen und aufgeordert, das Fahrzeug unverzüglich zurückzunehmen und den KAufvertrag zu wandeln. Ausserdem sollte mich der Freundliche am selben Tag zurückrufen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen, damit man sich gütlich einigen kann.

 

Es erfolgte keinerlei Reaktion, kein Anruf, kein Wort der Entschuldigung, einfach nichts.

 

Ich habe jetzt am Donnerstag einen Termin beim Anwalt, der Freundliche will es ja nicht anders.

 

Nach dem Abschluß des Verfahrens werde ich auf jeden Fall Audi über das Geschäfttgebaren des "mehrfach von Audi zertifizierten Händlers" informieren.

 

Weiter werde ich mir überlegen, ob ich ggf. strafrechtliche Schritte gegen den Saftladen einleiten werde.

 

(Ich bin immer noch tierisch sauer.......)

 

Gruß

 

Dirk

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