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Gutachten AHK - schlechte Erfahrungen mit DEKRA in Oldenburg - Fragen


Stephan77

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

Ich möchte in meinen A2 eine AHK nachrüsten. Dazu hab ich mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung von AUDI besorgt und versucht bei der DEKRA in Oldenburg das Gutachten zu bekommen, um die Änderung der Fahrzeugpapiere machen lassen zu können. (Wie im Wiki beschrieben).

 

Jetzt versuche ich schon seit 5 Wochen (!) von der DEKRA Oldenburg die Infos zu bekommen:

Wie teuer wird das Gutachten?

Muss der Wagen dafür vorgeführt werden?

Bisher leider ohne Erfolg...

 

Als Randnotiz hieß es, dass in der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Schlüsselnummern für den alten Fahrzeugschein stehen und nicht die für die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.

 

Die DEKRA in Bremen sagte mir jetzt, dass das Gutachten ca. 180,- € kosten würde!?!

 

Ich verliere gerade das Vertrauen in die DEKRA.

 

Meine Fragen an Euch:

Ist der Preis von 180,- € nicht überteuert?

Gibt es eine andere Organisation bei der ich das Gutachten bekommen kann? Welche?

Muss der Wagen vorgeführt werden?

Muss in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von AUDI die Schlüsselnummern für die neue Zulassungsbescheinigung stehen?

 

Vielen lieben Dank!

 

 

 

 

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Ist der Preis von 180,- € nicht überteuert?

 

Ja, eigentlich sollte sich das im Bereich von 50-100€ abspielen.

 

Gibt es eine andere Organisation bei der ich das Gutachten bekommen kann? Welche?

 

TÜV?

 

Muss der Wagen vorgeführt werden?

 

In der Regel muss ein Fahrzeug bei einer technischen Änderung IMMER Vorgeführt werden.

 

Muss in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von AUDI die Schlüsselnummern für die neue Zulassungsbescheinigung stehen?

 

Nein. Das sollte auch so gehen. Die AHK hat ja eine Typengenehmigung für den A2.

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Danke für die Antworten.

 

Inzwischen habe ich von der DEKRA Oldenburg die Preisauskunft, dass das Gutachen bei 150-250 € liegen soll.

 

Außerdem sage man mir, dass ich das Typenschild mitbringen soll und dass ich das nur bei AUDI bekommen würde. Die DEKRA könnte kein neues Typenschild erstellen.

 

Auf die Frage, warum ich eine AHK mit allgemeiner Betriebserlaubnis vorführen müsste, kam nur die Antwort, das sei ihm zu "unsicher", wenn nicht.

 

> > Muss der Wagen vorgeführt werden?

> In der Regel muss ein Fahrzeug bei einer technischen Änderung IMMER Vorgeführt werden.

 

Genaugenommen ist es keine technische Änderung, oder? Es wird an dem Wagen nichts technisches geändert, sondern nur die Fahrzeugpapiere geändert, so dass die Papiere genauso sind wie bei die baugleichen neueren A2s. Es ist nur eine bürokratische Formalität.

 

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb HellSoldier:

In der Regel muss ein Fahrzeug bei einer technischen Änderung IMMER Vorgeführt werden

 

Nein.... Schon lange nicht mehr...

 

Was willst du denn ??

 

Original nachrüsten ??? AH Last eingetragen ?? Dann brauchst du gar nichts machen

 

Zubehör AHK ??

 

Die von GDW hat eine E Nummer -> auch eintragungsfrei.

 

Von daher fragst du nach einer unnützen Dienstleistung und bekommst doofe Preise.

 

Tja

Screenshot_20240515-175045.png

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Hier nochmal von rameder:

 

Die größten Kosten-Fehler beim Anhängerkupplung nachrüsten

So vermeiden Sie die größten Kosten-Fehler beim Nachrüsten einer Anhängerkupplung:

 

https://www.rameder.de/anhaengerkupplung/anhaengerkupplung-nachruesten-kosten.html

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vor 4 Stunden schrieb Stephan77:

Ich möchte in meinen A2 eine AHK nachrüsten. Dazu hab ich mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung von AUDI besorgt

 

Zunächst ist die wichtigste Frage, ob in deinen Fahrzeugpapieren unter O.1 und O.2 Zahlen eingetragen sind. Da du dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi besorgt hast, gehe ich davon aus, dass bei dir keine Zahlen unter O.1 und O.2 eingetragen sind, sondern ein Minuszeichen vorhanden ist.

 

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Wenn das der Fall ist, dann ist es egal ob du eine originale AHK von Audi (Alko) oder GDW montierst, denn offiziell sind keine Anhängelasten eingetragen und du darfst also 0 (kg) ziehen.

 

Damit die Zulassungsstelle nun die Papiere "berichtigen" kann, muss das von einem Sachverständigen "geprüft" werden, also musst du zur Dekra oder zum TÜV bzw. genauer zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS), und die gibt es zum Beispiel in Berlin nur bei der Dekra oder beim TÜV. Das kann bei deiner Region anders sein.

 

Für die "Prüfung" des aaS brauchst du dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung, in der von Audi eintragen ist, wie viel Anhängelast gebremst/umgebremst gezogen werden kann, und welche Achslasten zulässig sind. Hier ein Beispiel einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.

 

image.thumb.png.f112d5e8914403e3ec2b82483a269520.png

 

 

Anders sieht es aus, wenn bereits Anhängelasten in den Papieren eintragen sind.

 

image.thumb.png.f00cd4306ae2d7ba444b6ddcb3d58b62.png

 

Dann muss die AHK nicht mehr von einem aaS "geprüft" werden. Dann reicht es aus, wenn die montiert wird.

 

vor 4 Stunden schrieb HellSoldier:

Ja, eigentlich sollte sich das im Bereich von 50-100€ abspielen.

 

2017 hab ich 135,76€ beim TÜV +11€ bei der Zulassungsstelle gelöhnt.

 

  • Daumen hoch. 3
  • Danke! 3
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Geschrieben (bearbeitet)

@_Manni_: Ich muss die Anhängelasten in die Papiere eintragen lassen. Wie janihani geschrieben hat.

 

@janihani Danke für die ausführliche Erklärung! Genauso ist es bei mir. Ich geh dann zum TÜV. Traurig, dass die DEKRA die eintragungsfreie AHK unnötigerweise prüfen will. Kein Wunder, dasss dann alles so teuer werden soll.

 

Eine Frage bleibt noch: Im Wiki steht (https://wiki.a2-freun.de/wiki/index.php/Anhängerkupplung), dass neben AUDI auch die DEKRA das neue Typenschild machen könnte. Die DEKRA Oldenburg sagt, das könnten sie nicht.
Fehler im Wiki oder falsche Aussage der DEKRA Oldenburg?

 

Bearbeitet von Stephan77
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vor 1 Minute schrieb Stephan77:

dass die DEKRA die eintragungsfreie AHK unnötigerweise prüfen will

 

Es geht weniger um die Prüfung deiner AHK selbst, sondern darum, dass deine Papiere berichtigt werden müssen, da noch keine Anhängelasten eingetragen sind.

Und eine Prüfung beinhaltet in dem Fall auch, dass eine ordnungsgemäße AHK montiert wurde, die die auftretenden Kräfte auch ab kann. Ferner auch, ob die Elektrik ok ist.

 

Ich war wegen eines Rahmentauschs für einen Motorroller damals bei der Zulasssungsstelle, die mir eine Einschlaggenehmingung erteilt hat. Mit der Einschlaggenehmigung bin ich zur (gegenüberliegenden) Dekra-Prüfstelle, die dann die VIN in ein neues Typenschild eingeschlagen hat. Ich nehme mal an, dass wegen der örtlichen Nähe zur Zulassungsstelle meine Dekra-Prüfstelle über blanko Typenschilder verfügt(e).

 

Die Frage sollte vielmehr sein, ob die Dekra in Oldenburg überhaupt ein (blanko) Typenschild hat, in das was eingeschlagen/eingetragen werden kann. Wenn solch ein Typenschild nicht vorhanden ist, kann die Dekra auch nichts einschlagen/eintragen. Dann bleibt nur der Weg zu Audi.

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Gleiches beim TÜV in Bayern.

Audi Typenschild kostet mit der Bescheinigung ca. 110€, TÜV Gebühren 173€ und Eintragung in die Papiere steht noch aus.

Es wird nochmal geprüft, was eigentlich schon geprüft wurde, ein paar Bilder vom Typenschild und dem „neuen“ Typenschild und Elektrik- Prüfung.

Normalerweise würde theoretisch ein Schreiben von Audi an die Zulassung ausreichen, dass 1000 Kilo Anhängelast nachgetragen werden kann und fertig. Die AHK hat ja eine EU Genehmigung 🙄

In Deutschland echt ein Affentanz

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Am 16.5.2024 um 08:24 schrieb 340r:

Normalerweise würde theoretisch ein Schreiben von Audi an die Zulassung ausreichen, dass 1000 Kilo Anhängelast nachgetragen werden kann und fertig. Die AHK hat ja eine EU Genehmigung 🙄

In Deutschland echt ein Affentanz

 

Genau auf den Punkt gebracht! 👍

 

Ich hab mich jetzt an die DEKRA Bremen Nord gewand und innerhalb von 3 Tagen hatte ich problemlos das Gutachten und sogar für „nur“ 133 € plus 2 Stunden Fahrt.

 

Also einfach ein schlechter Gutachter bei der DEKRA Oldenburg, der keine Ahnung hatte. Er wollte sogar, dass ich das neue Typenschild mit zum Termin für das Gutachten bringen sollte !?!

 

Wenn alles erledigt ist, schreib ich nochmal was mich das neue Typenschild bei AUDI gekostet hat und die Änderung der Papiere bei der Zulassungsstelle.

 

Danke Euch allen für die Hilfe!

 

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Kann meiner Ansicht nach nicht sein.

1. Wollte Audi das Gutachten sehen, um das neue Typenschild zu bestellen.
2. klebt Audi das Typenschild bei mir nur direkt ins Fahrzeug. (Händigt es nicht aus.)

3. Wird das neue Typenschild erst nach/bei der Änderung der Papiere eingeklebt.

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Bei und hat die GTÜ sowohl den Einbau geprüft als auch das Typschlid mit der erhöhten Achslast hinten eingeklebt. (Hatte bei O.1 und O.2 auch nur Striche)

Kosten muss ich nachschauen….

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  • 2 Monate später...

Und die Odyssee geht weiter:
Nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi, dem Gutachten der Dekra und dem Ändern der Fahrzeugpapiere bei der Stadt, fehl jetzt "nur" noch das neue Typenschild.

Das hab ich vor 10 Wochen beim Audi Zentrum Oldenburg bestellt und seitdem nichts mehr gehört. Jetzt hab ich mal nachgefragt wie lange das noch dauert. Erst war der zuständige Mitarbeiter im Urlaub und kein anderer wusste Bescheid. Ich sollte einen Rückruf bekommen, der nie kam. Später hab ich den Mitarbeiter dann endlich doch noch erreicht und er hatte sich wohl meine Nummer falsch aufgeschrieben ... obwohl ich dort als Kunde mit meinen richtigen Daten gespeichert bin.

Jetzt sagte er zu mir, dass das Typenschild noch nicht da ist, da die Audi Zentrale die Rechnung von dem Einbau der AHK noch bräuchte...

Die AHK hab ich selbst eingebaut. Es gibt keine Rechnung!

 

Auch Audi bekommt es nicht hin.

 

Mal sehen wann und ob ich das Typenschild überhaupt noch bekomme.

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vor 2 Stunden schrieb Durnesss:

Bullshit! Das Gutachten bescheinigt doch den fachgerechten Einbau des Hakens, was soll der Quatsch mit der Rechnung? Ausflüchte weil die es verpennt haben, oder?

 

Schon möglich.

 

 

vor 2 Stunden schrieb Joachim_A2:

Statt bei den Oldenburgern... ruft doch mal direkt in Ingolstadt an.

 

Gute Idee. Da kann mich herausfinden, ob die wirklich die Einbaurechnung haben wollten.

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