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Geschrieben

Moinsen,

 

hat schon mal jemand versucht, die Stützlast ändern zu lassen? Vermute mal nicht und es dürfte auch nicht einfach werden.

 

Hab mal ein paar Fakten als Diskussionsgrundlage zusammengetragen.

 

1. Der Haken von der originalen Audi-AHK wurde nicht nur beim A2 verbaut. Rein technisch sollten was den Kupplungsträger inkl. Haken angeht massig Reserven vorhanden sein. Wenn ichs noch richtig im Kopf hab gabs den Haken auch am A3 8l mit 75kg Stützlast und irgendwas um 1,500kg Anhängerlast.

 

2. Ähnlich siehts bei der Zubehörkupplung von GDW aus. Früher wurde die GDW-Kupplung für den A2 mit dem Haken T30 ausgeliefert. Ich hab diese Woche eine nagelneu Kupplung verbaut und habe festgestellt, dass diese mit einem neuen, stabileren Haken ausgeliefert wird. Der neue Haken hat nicht mehr diesen schwergängigen Drehknopf zum ver-/entriegeln. Ob man den Haken umrüsten kann, weiß ich nicht - kommt auf das Stichmaß der Befestigungspunkte an.

 

Das ist der GDW T30 Haken und hier gibts die Anleitung für die alte T30. Keine Ahnung ob die T30 je eine Homologation hatte. 

Das ist die GDW T60 Haken und hier gibts die Anleitung für die neue T60. Homologationsnummer der T60: E6-55R-011327 - somit allgemeine Zulassung für den Haken und seine Aufnahme.

 

Interessanterweise steht auf meinem T60-Haken, abweichend zu den Angaben auf der Website, ein D-Wert von 14,00kN (1427.6kg) hat und einen S-Wert von 170kg. Wow!  Da kann man den A2 dran aufhängen und für bessere Reifung luftrocknen lassen... Der alte T30 Haken hatte irgendwas um D-Wert=10 und S-Wert=85.

 

Der D-Wert ist die Kraft, die horizontal gezogen werden darf (Gewicht vom Anhänger). S-Wert ist die Stützlast, die statisch vertikal auf den Haken wirken darf (=Stützlast).

 

 

3. Der A2-spezifische Träger bei der neuen Kupplung hat einen D-Wert von 6,10 und ein S-Wert von 50 angegeben (beides ohne Einheit, aber ziemlich sicher auch kN und kg).

 

 

4. A2 bis MJ2002 hatten ja von Anfang an keine Stützlast in der CoC oder anderswo stehen. Das hatten nur jene Fahrzeuge drin stehen, die mit AHK ausgeliefert wurden. Man kann für solche Fahrzeuge bei Audi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern und bekommt die in der Regel auch. Somit sind alle A2 (mit Ausnahme des 1.2TDi?) für AHK zugelassen.

 

 

5. Das Zulassungsprozedere von AHKs in PKWs im groben (soweit ich das auf die Schnelle recherchiert habe):

 

1. Der Hersteller legt einen maximal S-Wert fest.

2. Belastungsfähigkeit der Anhängerkupplung wird konstruktiv bestimmt

3. Labortests / Prüfergebnis des Dauerbelastungstests nach ECE R55

-> Der kleinste der drei Werte bestimmt den maximal zulässigen S-Wert

 

Punkt 3 beinhaltet Schwingungsprüfungen und Funktionsprüfung der Verriegelung sowie Maßhaltigkeitsbewertung am Ende der Prüfung, ebenso Korrosionsprüfungen.

Es scheinen keine Fahrversuche für die Zulassung stattzufinden. Alles basiert auf Berechnungen und Laborwerten.

 

 


 

 

Achso... Warum? Früher hat die Stützlast locker für einen Fahrradträger und 2 Biobikes ausgereicht. Im E-Zeitalter reicht das halt leider nicht mehr. Bevor ich ohne Eintragung unterwegs bin, würde ich gerne - sofern mit vertretbarem Aufwand möglich - die Stützlast auf 60-65kg für Trägersysteme anheben lassen. Dass solche Differenzierungen möglich sind, zeigt z.B. der Seat Mii: Der scheint wohl 50kg Stützlast für Anhänger zu erlauben aber für Fahrradträger sinds 60 oder 65kg.

 

Mehr Stützlast für Anhängerbetrieb wäre zwar auch toll, aber ich vermute, dass das noch unrealistischer ist.

 

Meiner Einschätzung hach, sind mindestens die Herstellerangaben von Audi der Knackpunkt, wenn man mit dem Anliegen zum TÜV will.

 

Rein aus dem Bauch raus, würde ich sagen, dass ein Träger nicht mit einem Anhänger vergleichbar ist und wesentlich mehr Stützlast aufbringen darf, bevor die gleiche Belastung erreicht ist wie bei einem Anhänger, der nur 50kg Stützlast hat. Die Last ist starr mit dem Auto verbunden und Lastspitzen und Vibrationen, wie sie beim Anhänger auftreten, sind wesentlich geringer. In Gefahrensituationen folgt der Träger und die Last (sofern gesichert) erstmal dem Auto und macht sich nicht in andere Richtungen selbstständig.

 

 

Ich hab mal bei Audi angefragt, ob sie dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellen können. Viel Hoffnung hab ich nicht.

 

Ich hab auch an GDW geschrieben und gefragt, ob sie die AHK für Träger bis 60-65kg freigeben können.

 

Mal sehen, was bei rum kommt. Zur Not heißt es halt einfach machen...

 

Grüße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb A2-D2:

Rein aus dem Bauch raus, würde ich sagen, dass ein Träger nicht mit einem Anhänger vergleichbar ist und wesentlich mehr Stützlast aufbringen darf, bevor die gleiche Belastung erreicht ist wie bei einem Anhänger, der nur 50kg Stützlast hat. Die Last ist starr mit dem Auto verbunden und Lastspitzen und Vibrationen, wie sie beim Anhänger auftreten, sind wesentlich geringer. In Gefahrensituationen folgt der Träger und die Last (sofern gesichert) erstmal dem Auto und macht sich nicht in andere Richtungen selbstständig.

 

Ic hätte gegenteiliges behauptet, da der Anhänger immer eine gelagerte Verbidnung ist, die kein Drehmoment in die AHK Kugel einleitet, während der Träger mit der Kompletten Last auch Wank und Nickbewegungen über die AHK abfangen muss

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