-
Gesamte Inhalte
853 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle erstellten Inhalte von HolgerBY
-
Na, ob den jetzt einer kaufen würde? Damals wurde der von Privat angeboten, hat keiner zugeschlagen, dann war der relativ lange auf der östereichischen Verkaufsplatform im Angebot eines Händlers, und wieder hat keiner hier aus dem Forum zugeschlagen. Wahrscheinlich auch wegen der relativ hohen Laufleistung und weil es "bloss" ein ungeliebter FSI war. Die Farbe alleine hat zumindest keinen nach Österreich gelockt...
-
Hallo an alle Interessierten! Nachdem wir uns zwangsweise von unserem 1.2TDI verabschieden mussten, habe ich eine abschliessende Kostenaufstellung gemacht, wie bereits nach 60 bzw. 120tkm. https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=23874 https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=31893 Wartung und Reparaturen: 126.019 Osram Night Breaker EUR 19,30 139.250 Bremsen vorne komplett, Reparatur Manschette Bremssattel, hinten nur Einbau Bremsbeläge EUR 561,82 139.250 Winterräder gewechselt EUR 21,62 139.250 TÜV/AU EUR 92,86 139.775 Gebläsemotor + Regler ersetzt EUR 167,53 (EUR 371,07) Garantie 145.679 LongLifeService EUR 272,30 + Öl 5W-30 EUR 29,46 + Glühbirne 14,76 Gesamt EUR 316,52 150.531 Osram Night Breaker EUR 19,26 152.823 Sommerreifen neu einschl. Montage EUR 232,- Summe Eigenanteil: EUR 1430,91 Letzte Mängel: Sitzbezüge/Türverkleidung beige schmutzanfällig (Wasserflecken, wie bekannt) Türfangband Fahrertür knackt (wie bekannt) Wärmeleitblech am Fahrzeugboden verloren (war zum Inspektionszeitpunkt nicht lieferbar) Verbrauch: auf Gesamtstrecke: 3,73L/100km letzte 34tkm: 3,78L/100km Reifenverschleiss: 2. Satz Winterreifen 33.307km 1. Satz Sommerreifen 65.600km 2. Satz Sommerreifen 1.498km Fazit: Die Reparatur-/Wartungskosten haben sich innerhalb der letzten 1,5 Jahre eher positiv entwickelt, was aber auch an der vergleichsweise geringen Fahrleistung lag. Es gab bis zum Schluss keine besonders aussergewöhnlichen Reparaturen mehr. Die laufenden Kosten (Reparaturen, Wartung, Steuer, Versicherung, Sprit) in diesem Zeitraum betragen somit ca. 14 Cent/km ohne Wertverlust. Diese haben sich aufgrund der fast halbierten jährlichen Fahrleistung und wegen der kurz vor Schluss noch durchgeführten teuren Verschleissreparaturen (Bremsen/Reifen) fast verdoppelt. Auf den Gesamtzeitraum vom 5,5 Jahren bezogen entstanden laufende Kosten in Höhe von ca. 10 Cent/km ohne Wertverlust. Da ich nun "dank" der Versicherung eine genaue Werteinschätzung des Wagens habe, kann auch der Wertverlust genau bestimmt werden. Dieser liegt bezogen auf die Gesamtlaufleistung bei weniger als 7 Cent/km. Damit hat der Wagen insgesamt Kosten von 17 Cent/km verursacht, und blieb somit sogar unter den bisher ermittelten Kilometerkosten. Es bleibt mir nur zu sagen: Schade um dieses aussergewöhnlich komfortable und sparsame Fahrzeug. Wir werden den A2 vermissen... Wäre er noch neu zu bestellen, würden wir es erneut wagen.
-
Nein, einen Ersatz haben wir nicht gekauft. Wenn, dann würde wir wieder einen 1.2TDI haben wollen. Aber das Angebot ist eher dürftig, und wenn mal ein interessantes Fahrzeug angeboten wird, ist es wirklich noch am gleichen Tag weg. Und was dazu kommt, dass alle Angebote sehr weit entfernt sind, und man eigentlich nur durch "blindes" Kaufen einen bekommen kann. Dafür ist mir das Risiko zu gross. Aktuell haben wir noch "ausreichend" Fahrzeuge zur Verfügung, und in absehbarer Zeit wird die jährliche Kilometerleistung erstmal um mind. 20tkm zurückgehen. Jetzt wird weiter der Markt beobachtet, und abgewartet. Entweder kommt doch nochmal der Wunsch-1.2TDI, oder zukünftig ein durchdachtes und sparsames Neufahrzeug. Jedoch kann ich dies für die nächsten 2-3 Jahre nicht erkennen...auch nicht bei Audi mit dem geplanten "Elektro"-A2.
-
Zum Abschluss noch eine freudige Mitteilung: Nachdem die Versicherung die 19% MwSt. zunächst einbehalten hat, mit dem Verweis auf das Gutachten und die Gesetzgebung, hatte ich diesbezüglich meine Bedenken geäussert und diese auch belegt (BGH, Marktbeobachtung). Nun erhielt ich heute ein Schreiben, in dem man mir die Erstattung der ausstehenden MwSt. zusagte. Insgesamt wurde somit der komplette Wiederbeschaffungswert abzgl. der vereinbarten Selbstbeteiligung gezahlt.
-
@A2-D2 Freut mich, dass ihr wieder heil angekommen seid! Und schön zu sehen und zu hören, dass der Motor wieder läuft. Klingt, als wäre nix gewesen. Dann hast Du ja doch noch ein gutes Geschäft gemacht... ;-) Der Motor war auch immer trocken, bis auf eine Ölleitung zum Turbolader, ebenso wie der Gangsteller der verbaut ist. Der Motor hat auch immer zwischen den Inspektionen noch einen Ölwechsel von mir bekommen, immer mit Mobil1 ESP 5W-30, und hat auch während den Intervallen nur ca. 0,5L Öl verbraucht (nach ca. 20tkm aufgefüllt). Was den Gangwechsel betrifft: ich denke, es wurde hier schon mal darüber berichtet, dass bei dichtem Gangsteller und intakter "Bombe" 5-6 Schaltvorgänge möglich sind, bevor die Pumpe wieder anläuft. Die 2-3 Schaltvorgänge waren bei unserem A2 normal, sind also durch den Unfall nicht verändert worden. In der letzten Zeit ging auch der Rückwärtsgang, nach Stehen über Nacht, nicht immer sofort rein. Deswegen wollte ich in absehbarer Zeit auch den Druckbehälter mal tauschen. Ach ja, und die Generatorlampe hat immer geleuchtet, wenn der der Motor aus war (Zündung an natürlich)! Hat also nix mit dem Start-Stop-System zu tun. Da stimmt also etwas nicht. Und eigentlich braucht der 1.2TDI nicht mal nen Kühler. Der wird ja selbst im Winter kaum warm, warum sollte er dann nen Ölkühler haben. Zum Schluß friert der Motor beim fahren noch ein... gg PS: Radioknopf noch gefunden? ;-)
-
Wenn Du Dir Arbeit machen möchtest, kannst ja einfach mal versuchshalber ein gutes 15W-40 reinkippen, und beobachten, ob sich der Blaurauch vermindert, was ich stark annehme. Das ist die billigste Lösung, wobei ein wirklich gutes 15W-40 kein Billigöl sein muss. Im übrigen ist jede Art von verbranntem Öl abträglich für den Katalysator. Also auch aus dem Aspekt heraus vielleicht mal das bei Kälte viskosere Öl verwenden.
-
Ok, nach 7tkm sollte sich dann eine Veränderung (eventl. Lösen von Ablagerungen) durch das andere Öl schon längst wieder gegeben haben. Meine persönliche Erfahrung zum Thema Öl ist folgende: Welche Öle in einen Motor gehören, ist nicht nur abhängig von dem was der Hersteller angibt, und auch nicht nur von dem was mehr oder minder begabte "Experten" von sich geben, sondern viel mehr von dem was der Motor tatsächlich mit dem Öl macht. Klingt blöd und einfältig, aber ist so. Ich habe z.b. den berühmten Thread vom Sternendocktor sehr lange verfolgt, und dann auch das Mobil 1 0W-40 in einen alten (fast 200tkm) 2.4D AAB Diesel geschüttet. Vorher immer 15W-40, 10W-40, sogar mal 5W-40 bei den Inspektionen rein gekommen. Quintessenz: besseres Startverhalten, kein Ölverbrauch. Ebenfalls habe ich dann in einen Wagen, der 20W-50 drin hatte, das Pendant Mobil 1 5W-50 reingeschüttet. Quintessenz: Öldruck im warmen Zustand schlechter, Blaurauch beim Starten. Was aber angeblich technisch nicht zu erklären gewesen wäre. Wieder 20W-50 rein, und gut war es. Ich kann mir ein derartiges Verhalten nur über unterschiedliche Verschleisszustände der Motoren erklären, die aber nicht gravierend sind. Folglich sollte man einfach bei dem bewährten Öl bleiben, wenn ein Wechsel ungewünschte Phänomene hervorruft. Diese deuten immer auf einen Schaden hin, der durch ein vermeindlich besseres Öl nur deutlicher zu Tage tritt. Dieser muss aber nicht derart ausgeprägt sein, dass man gleich den Motor überholen muss. Denn häufig bleibt es bei blossen Verdachtsreparaturen, die dann evtl. die tatsächliche Ursche nicht beheben. Machst Du jetzt die Ventilschaftdichtungen, ändert sich vielleicht gar nichts, und Du bist nur um eine Erfahrung reicher und um viel Geld ärmer. Ich denke, das Kosten-Nutzen-Verhältnis liegt hier eher auf Seiten des ursprünglichen Öls.
-
Ich hatte mal ein BMW e36 325iC. Der hat auch beim Anlassen, vor allem bei längerem Stillstand leicht gebläut. Ölverbrauch lag bei 1L auf 3000km. Der lief aber trotzdem wunderbar. Dennoch war mir das zu viel des Guten, und hab den dann 2001 verkauft. Der fährt übrigens immer noch... Ich habs ja jetzt erst gelesen: 48tkm in 9 Jahren! Der hat sich ja fast tot gestanden. Da könnte es schon auch sein, dass sich u.a. die Ventilschaftdichtungen kaputt gestanden haben. Aber wieso fällt es gerade jetzt nach dem Ölwechsel auf? Ich würde bei sowas immer erst den Ursprungszustand wieder herstellen, also ursprüngliches Öl rein und beobachten. Auch wenn oft was anderes behauptet wird, ein Standardmotor, der 0,5 Liter Öl auf 2000km braucht, insbesondere Benziner, hat einen Mangel. Und vielleicht bewahrheitet es sich doch wieder mal: never touch a running system. PS: Wie viele KM sind denn seit dem Ölwechsel gefahren worden? PPS: Wenn es über die Kurbelgehäuseentlüftung käme, was durchaus sein kann, wäre dies ein dauernder Vorgang, und darüber hinaus eher wieder ein Zeichen für verschlissene Kolbenringe.
-
Ich würde es so lassen. Nach Deinen Ausführungen kommt es tatsächlich von dem anderen Öl. Ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht mit einem Wechsel von 20W-50 auf 5W-50 wieder zu 20W-50 bei einem anderen Fahrzeug. Das hat anfangs auch nach dem Start gebläut (nach dem letzten Wechsel), hat sich aber wieder gegeben. Da sich am Fahrzeug aber sonst nichts geändert hatte, hab ich das auf die unterschiedlichen Viskositäten geschoben (und natürlich auf den Verschleiss aufgrund des Alters). Beobachte das mal weiter, ob es so bleibt. Falls ja, wechsel doch auf die ursprüngliche Viskosität zurück. Das dürfte einfacher sein, als über einen möglichen Defekt (eher Verschleiss) zu sinnieren. Schaftdichtungen erscheinen mir eher unwahrscheinlich, da dies eher zu einem Bläuen im Schubbetrieb führen würde. Blaurauch beim Anlassen ist eher ein Grund für schlechte Kolbenringe. Und hat der AUA nicht sowieso ab Werk schon ein Ölproblem? Deswegen fahren doch viele das 15W-40, damit der Ölverbrauch sinkt.
-
Das mit dem Wegfall des Zuschlags hat nichts mit der Umschlüsselung zu tun, sondern ist nur ein Termin, zu dem der Malus aufgrund der Gesetzgebung wegfällt. Der Aufschlag von EUR1,20/100cm³ für den fehlenden DPF war scheinbar nur bis zum 30.03.2011 geplant, und sollte wohl im Zuge einer KFZ-Steuerreform für Altfahrzeuge bis dahin in irgendeiner Form mit beinhaltet sein. Diesen neuen Steuerbescheid erhält jeder Dieselfahrer, der keinen DPF drin hat.
-
Gibts hierzu auch nähere Angaben worüber diese Gruppendiskussionen geführt werden sollen? 3,5h sind ja doch eine recht lange Dauer!
-
Vorausgesetzt die Angebe in der Signatur stimmt (EZ 11.2005), sollten es insgesamt vier einzelne Strahlen sein, die die Scheibe treffen. Fächerdüsen wurden da schon lange nicht mehr verbaut.
-
Ich hoffe ja nicht, dass er "völlig" frei zugänglich ist... ;-) Wenn man zu Geschäftszeiten hinfährt, und er noch an der gleichen Stelle steht, sollte er zugänglich sein, und hoffentlich wirklich abgedeckt. Ja, das verbindliche Angebot liegt bei EUR 1000,- nach Gutachten.
-
@Nachtaktiver Ja, genau dort. Das Angebot ist befristet bis 22.05., also sollte ich mich vorher entschieden haben.
-
Hab noch vergessen anzugeben, dass der Wagen in 87764 Legau (Allgäu) steht.
-
Ich habe jetzt die Endabrechnung der Versicherung erhalten. Es bleibt bei den EUR 1000,- Restwert, und dem Wiederbeschaffungswert von EUR 9500,-, natürlich mit dem Abzug der 19% Mehrwertsteuer. Aber da ist schon ein Brief unterwegs... Wir haben uns erstmal entschlossen den aktuellen Fuhrpark "aufzubrauchen", da meine Frau nur noch 5 Monate (also insgesamt ca. 11-12.000km Arbeitsweg, oder EUR 750,- Spritmehrkosten) arbeitet, und dann gute 14 Monate zuhause sein wird (Elternzeit). Da lohnt es sich nicht, jetzt noch einen A2 nur zum Parken vor die Tür zu stellen. Da stehen schon genug Autos... Trotzdem danke nochmal an Mütze für die Bemühungen! War super! Ich werde jetzt wohl das Angebot des Verwerters annehmen, da nach Rücksprache mit dem Sachverständigen Schäden an Motor/Getriebe nicht ausgeschlossen sind (nicht fahrbereit). Und dann bliebe nicht mehr viel Verwertbares. Falls noch jemand Interesse an dem Wagen hat, und ihn für mehr als die gebotenen EUR 1000,- ankaufen möchte, kann er sich gerne melden. Allerdings muss dann der Wagen bis 21.05. verkauft sein, da ich sonst den Verwerter bemühen muss. Bezüglich der Schäden einfach meine Postings hier durchlesen, da habe ich die Aussagen des Gutachtens bereits angegeben. Im Gutachten selbst steht auch nicht mehr drin, da die Gesamtheit der Schäden zu umfangreich ist.
-
Dieses Thema wurde im Jahr 2006 schon vom BGH geklärt. Nachfolgend ein Auszug aus einem Kommentar zum Urteil: ...Das BGH legt dar, wie in einem Fall der fiktiven Abrechnung auf Totalschadenbasis der zu ersetzende Netto-Wiederbeschaffungswert zu ermitteln ist: Es muss geklärt werden ob das beschädigte Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt regel- (§ 10 UstG) oder differenzbesteuert (§ 25 a UstG) oder nur noch von Privat an Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird. Insoweit genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO). Wann allerdings von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit auszugehen ist, wird vom BGH nicht näher dargelegt. ... vergl. BGH, Urteil v. 09.05.2006, Az.: VI ZR 225/05 Also muss man (bzw. der Gutachter) nachweisen, dass das beschädigte Fahrzeug üblicherweise nur noch von Privat an Privat verkauft wird, dann fällt der Abzug der MwSt. weg.
-
Was hat denn die Versicherung genau zum Thema "Steuererstattung" gesagt, bzw. welchen Wert setzen die hierfür an? Ich hab dies hier zum ersten Mal gelesen, dass die Steuer beim Totalschaden nicht ersetzt wird (der letzte ist schon 16 Jahre her...). Bei der Suche im Netz habe ich dann ein paar interessante Urteile bzw. Ansichten zum Thema Differenzbesteuerung, Regelbesteuerung, und keine Besteuerung bei Totalschäden gefunden. Und so wie ich das verstanden habe, zahlt die Versicherung beim Kauf von Privat den vom Wiederbeschaffungswert einbehaltenen Steueranteil nicht! Darüber hinaus sollte bei Privatpersonen auch nicht die Regelbesteuerung angewandt werden (Ansatz der MwST. von 19% ), sondern die Differenzbesteuerung (versteuerter Gewinn eines Händlers beim Ankauf von Privat und Verkauf mit Gewinn - 19% vom Gewinn, ca. 2,4% vom Verkaufspreis), da ja vergleichbare Fahrzeuge nicht mehr neu erhältlich sind, und nur noch auf dem gewerblichen Gebrauchtwagenmarkt bzw. von Privat erhältlich sind. Falls das Fahrzeug zu alt, bzw. aufgrund seiner Art nicht mehr im gewerblichen Handel zu bekommen ist, und nur noch von Privat zu kaufen ist, dürfte überhaupt kein Abzug vom Wiederbeschaffungswert vorgenommen werden. Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch verstanden habe, bzw. berichtet kurz über vergleichbare Totalschadenabrechnungen (keine blossen fiktiven Reparaturkostenabrechnungen, da ist der MwSt.-Einbehalt auch legitim).
-
Also bei unserem A2 war weder am Öleinfülldeckel, noch am Deckel des Servicemoduls jemals irgendeine Ablagerung, und das auf die gesamte Laufzeit von fast 155tkm. Und der Wagen wurde immer Langstrecke bewegt, und nach 25-30tkm (einmal im Jahr) das Öl gewechselt. Wenn es dort Ablagerungen gibt, dann stimmt definitiv etwas nicht. Entweder zu viel Kurzstrecke, oder Kühlwasser im Öl, oder Öl zu lange im Motor, oder ganz was Falsches im Öl... Darüber hinaus würde ich mal die Motorhaube abnehmen, und dort mal den "richtigen" Öldeckel abnehmen, um den zu begutachten.
-
Ich habe das Gutachten von der HUK bekommen: Marktwert: EUR 9500,- Restwert: EUR 1000,- (noch unter Vorbehalt der Zustimmung der Versicherung) Aufgrund der Gesamtheit der Schäden wurde keine detaillierte Reparaturkostenaufstellung erstellt. Nur ein fiktiver Wert, der dem Neupreis entsprechen würde. Schadenbeschreibung: Fahrzeugstrukur nach Überschlag und mehrfachem Anstoss zerstört. Fahrzeugfront ist eingedrückt, die Längsträger sind gestaucht. Das Dach ist eingedrückt und eingerissen. Das Fahrzeugheck ist eingedrückt. Die Radaufhängungen sind stark beaufschlagt. Die Scheiben sind gebrochen. Seitenairbag und Gurtstraffer vorne rechts haben ausgelöst. Der Motor ist angestossen. Vor allem der letzte Satz lässt mich doch wieder überlegen den Wagen komplett abzugeben.
-
Danke erstmal, das hilft mir schon etwas. Ich denke mal, der Motor/Getriebe wird eh nur dann noch brauchbar sein, wenn sie wirklich an ihrem ursprünglichen Platz sind. Ansonsten hat bestimmt der Alublock an den Motorhalterungen Schaden genommen, und dann wäre es wohl nicht sinnvoll den noch verwerten zu wollen. Ich hab mir nochmal die Bilder angesehen, dabei habe ich nun die Vermutung, dass eine starke Stauchung vor allem vorne links stattgefunden haben muss. Was wiederum nicht so förderlich für Getriebe und dessen Anbauteile wäre... Ist einfach blöd, dass der Wagen zu weit weg ist für eine genauere Begutachtung. Und sicher würde ich den Motor nicht einfach so starten. Mir ging es bei der Frage eher darum, ob man noch "im" Motor was tun muss, also evtl. Öle aus Stellen herausholen, wo es nicht hingehört, z.b. Ansaugung, Zylinderkopf, oder Zylinder selbst, oder würde das sowieso wieder zurücklaufen (ausser aus der Ansaugung...), wenn er nur lange genug "richtig rum" steht?
-
Wie einige von Euch gelesen haben ist unser 1.2tdi nach 1,5-maligem Überschlag auf dem Dach liegen geblieben. So wie ich die Sicherheitstechnik verstanden habe, wurde bei Auslösung des Airbags das Motorsteuergerät gesperrt, wodurch eine Abschaltung des Motors durchgeführt wurde. Somit dürfte er nicht auf dem Kopf liegend gelaufen sein. Nun ist aber bei dem Aufprall, soweit ich mich erinnern kann, bzw. anhand der Bilder, wahrscheinlich der Kühler zerstört worden, und der Motor auf dem Kopf gestanden. Nun meine Fragen: Denkt ihr, dass der Motor dabei Schaden genommen hat? Falls nein, ist etwas zu beachten, wenn man diesen Motor wieder starten möchte? Muss das Motorsteuergerät wieder freigeschaltet werden, bzw. der Crash-Eintrag gelöscht werden vor einem Motorstart? Ich überlege nämlich das Wrack evtl. zu behalten...
-
Da ich mich selber mit dem Thema Totalschaden und VK auseinandersetzen muss, kann ich Dir Folgendes dazu sagen: Du kannst Dich für eine Reparatur entscheiden, wenn diese "vollständig und fachgerecht" (also keine Teil- oder Notreparaturen)durchgeführt wird. In diesem Falle zahlt die Vollkaskoversicherung ohne Berücksichtigung des Restwertes die Reparaturkosten bis zur Höhe des vor dem Unfall vorhandenen Marktwertes, also in Deinem Fall bis zu den besagten 11.000EUR. Dies sind die aktuellen Bedingungen der HUK. Ich rate Dir mal Deine Versicherungsbedingungen durchzulesen. Dort müsste die Vorgehensweise Deiner Versicherung aufgeführt sein.
-
Man muss da aufpassen: Bei einem Haftpflichtschaden, bei dem man selbst Anspruchsteller (Geschädigter) ist, hat man freie Gutachterwahl und bekommt auch das Gutachten. War zumindest bei meinen Unfällen immer so. Bei Vollkaskoschäden sieht das anders aus. Da ist die Versicherung weisungsberechtigt, und sie bestimmt den Gutachter, bzw. die Fahrzeugverwertung. Und so wie ich den Gutachter verstanden habe, bestimmt hierbei auch die Versicherung, ob ich das Gutachten erhalte. Wobei ich auch darauf bestehen werde, das Gutachten von der Versicherung zu bekommen.
-
Heute habe ich mit dem Gutachter telefoniert. Er wird den Wagen voraussichtlich mit EUR 9500,- bewerten. Ich denke, dies ist im Hinblick auf die Laufleistung akzeptabel. Den Restwert wird er im Laufe des Montags erhalten, nachdem das Fahrzeug in einer Restwertbörse versteigert worden sein wird. Leider bekomme ich das Gutachten nicht vom Sachverständigen selbst (scheint die HUK dagegen zu sein). Ich muss versuchen es über die HUK selbst zu bekommen.