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HolgerBY

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Alle erstellten Inhalte von HolgerBY

  1. Wenn Du Dir Arbeit machen möchtest, kannst ja einfach mal versuchshalber ein gutes 15W-40 reinkippen, und beobachten, ob sich der Blaurauch vermindert, was ich stark annehme. Das ist die billigste Lösung, wobei ein wirklich gutes 15W-40 kein Billigöl sein muss. Im übrigen ist jede Art von verbranntem Öl abträglich für den Katalysator. Also auch aus dem Aspekt heraus vielleicht mal das bei Kälte viskosere Öl verwenden.
  2. Ok, nach 7tkm sollte sich dann eine Veränderung (eventl. Lösen von Ablagerungen) durch das andere Öl schon längst wieder gegeben haben. Meine persönliche Erfahrung zum Thema Öl ist folgende: Welche Öle in einen Motor gehören, ist nicht nur abhängig von dem was der Hersteller angibt, und auch nicht nur von dem was mehr oder minder begabte "Experten" von sich geben, sondern viel mehr von dem was der Motor tatsächlich mit dem Öl macht. Klingt blöd und einfältig, aber ist so. Ich habe z.b. den berühmten Thread vom Sternendocktor sehr lange verfolgt, und dann auch das Mobil 1 0W-40 in einen alten (fast 200tkm) 2.4D AAB Diesel geschüttet. Vorher immer 15W-40, 10W-40, sogar mal 5W-40 bei den Inspektionen rein gekommen. Quintessenz: besseres Startverhalten, kein Ölverbrauch. Ebenfalls habe ich dann in einen Wagen, der 20W-50 drin hatte, das Pendant Mobil 1 5W-50 reingeschüttet. Quintessenz: Öldruck im warmen Zustand schlechter, Blaurauch beim Starten. Was aber angeblich technisch nicht zu erklären gewesen wäre. Wieder 20W-50 rein, und gut war es. Ich kann mir ein derartiges Verhalten nur über unterschiedliche Verschleisszustände der Motoren erklären, die aber nicht gravierend sind. Folglich sollte man einfach bei dem bewährten Öl bleiben, wenn ein Wechsel ungewünschte Phänomene hervorruft. Diese deuten immer auf einen Schaden hin, der durch ein vermeindlich besseres Öl nur deutlicher zu Tage tritt. Dieser muss aber nicht derart ausgeprägt sein, dass man gleich den Motor überholen muss. Denn häufig bleibt es bei blossen Verdachtsreparaturen, die dann evtl. die tatsächliche Ursche nicht beheben. Machst Du jetzt die Ventilschaftdichtungen, ändert sich vielleicht gar nichts, und Du bist nur um eine Erfahrung reicher und um viel Geld ärmer. Ich denke, das Kosten-Nutzen-Verhältnis liegt hier eher auf Seiten des ursprünglichen Öls.
  3. Ich hatte mal ein BMW e36 325iC. Der hat auch beim Anlassen, vor allem bei längerem Stillstand leicht gebläut. Ölverbrauch lag bei 1L auf 3000km. Der lief aber trotzdem wunderbar. Dennoch war mir das zu viel des Guten, und hab den dann 2001 verkauft. Der fährt übrigens immer noch... Ich habs ja jetzt erst gelesen: 48tkm in 9 Jahren! Der hat sich ja fast tot gestanden. Da könnte es schon auch sein, dass sich u.a. die Ventilschaftdichtungen kaputt gestanden haben. Aber wieso fällt es gerade jetzt nach dem Ölwechsel auf? Ich würde bei sowas immer erst den Ursprungszustand wieder herstellen, also ursprüngliches Öl rein und beobachten. Auch wenn oft was anderes behauptet wird, ein Standardmotor, der 0,5 Liter Öl auf 2000km braucht, insbesondere Benziner, hat einen Mangel. Und vielleicht bewahrheitet es sich doch wieder mal: never touch a running system. PS: Wie viele KM sind denn seit dem Ölwechsel gefahren worden? PPS: Wenn es über die Kurbelgehäuseentlüftung käme, was durchaus sein kann, wäre dies ein dauernder Vorgang, und darüber hinaus eher wieder ein Zeichen für verschlissene Kolbenringe.
  4. Ich würde es so lassen. Nach Deinen Ausführungen kommt es tatsächlich von dem anderen Öl. Ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht mit einem Wechsel von 20W-50 auf 5W-50 wieder zu 20W-50 bei einem anderen Fahrzeug. Das hat anfangs auch nach dem Start gebläut (nach dem letzten Wechsel), hat sich aber wieder gegeben. Da sich am Fahrzeug aber sonst nichts geändert hatte, hab ich das auf die unterschiedlichen Viskositäten geschoben (und natürlich auf den Verschleiss aufgrund des Alters). Beobachte das mal weiter, ob es so bleibt. Falls ja, wechsel doch auf die ursprüngliche Viskosität zurück. Das dürfte einfacher sein, als über einen möglichen Defekt (eher Verschleiss) zu sinnieren. Schaftdichtungen erscheinen mir eher unwahrscheinlich, da dies eher zu einem Bläuen im Schubbetrieb führen würde. Blaurauch beim Anlassen ist eher ein Grund für schlechte Kolbenringe. Und hat der AUA nicht sowieso ab Werk schon ein Ölproblem? Deswegen fahren doch viele das 15W-40, damit der Ölverbrauch sinkt.
  5. Das mit dem Wegfall des Zuschlags hat nichts mit der Umschlüsselung zu tun, sondern ist nur ein Termin, zu dem der Malus aufgrund der Gesetzgebung wegfällt. Der Aufschlag von EUR1,20/100cm³ für den fehlenden DPF war scheinbar nur bis zum 30.03.2011 geplant, und sollte wohl im Zuge einer KFZ-Steuerreform für Altfahrzeuge bis dahin in irgendeiner Form mit beinhaltet sein. Diesen neuen Steuerbescheid erhält jeder Dieselfahrer, der keinen DPF drin hat.
  6. Gibts hierzu auch nähere Angaben worüber diese Gruppendiskussionen geführt werden sollen? 3,5h sind ja doch eine recht lange Dauer!
  7. Vorausgesetzt die Angebe in der Signatur stimmt (EZ 11.2005), sollten es insgesamt vier einzelne Strahlen sein, die die Scheibe treffen. Fächerdüsen wurden da schon lange nicht mehr verbaut.
  8. Ich hoffe ja nicht, dass er "völlig" frei zugänglich ist... ;-) Wenn man zu Geschäftszeiten hinfährt, und er noch an der gleichen Stelle steht, sollte er zugänglich sein, und hoffentlich wirklich abgedeckt. Ja, das verbindliche Angebot liegt bei EUR 1000,- nach Gutachten.
  9. @Nachtaktiver Ja, genau dort. Das Angebot ist befristet bis 22.05., also sollte ich mich vorher entschieden haben.
  10. Hab noch vergessen anzugeben, dass der Wagen in 87764 Legau (Allgäu) steht.
  11. Ich habe jetzt die Endabrechnung der Versicherung erhalten. Es bleibt bei den EUR 1000,- Restwert, und dem Wiederbeschaffungswert von EUR 9500,-, natürlich mit dem Abzug der 19% Mehrwertsteuer. Aber da ist schon ein Brief unterwegs... Wir haben uns erstmal entschlossen den aktuellen Fuhrpark "aufzubrauchen", da meine Frau nur noch 5 Monate (also insgesamt ca. 11-12.000km Arbeitsweg, oder EUR 750,- Spritmehrkosten) arbeitet, und dann gute 14 Monate zuhause sein wird (Elternzeit). Da lohnt es sich nicht, jetzt noch einen A2 nur zum Parken vor die Tür zu stellen. Da stehen schon genug Autos... Trotzdem danke nochmal an Mütze für die Bemühungen! War super! Ich werde jetzt wohl das Angebot des Verwerters annehmen, da nach Rücksprache mit dem Sachverständigen Schäden an Motor/Getriebe nicht ausgeschlossen sind (nicht fahrbereit). Und dann bliebe nicht mehr viel Verwertbares. Falls noch jemand Interesse an dem Wagen hat, und ihn für mehr als die gebotenen EUR 1000,- ankaufen möchte, kann er sich gerne melden. Allerdings muss dann der Wagen bis 21.05. verkauft sein, da ich sonst den Verwerter bemühen muss. Bezüglich der Schäden einfach meine Postings hier durchlesen, da habe ich die Aussagen des Gutachtens bereits angegeben. Im Gutachten selbst steht auch nicht mehr drin, da die Gesamtheit der Schäden zu umfangreich ist.
  12. Dieses Thema wurde im Jahr 2006 schon vom BGH geklärt. Nachfolgend ein Auszug aus einem Kommentar zum Urteil: ...Das BGH legt dar, wie in einem Fall der fiktiven Abrechnung auf Totalschadenbasis der zu ersetzende Netto-Wiederbeschaffungswert zu ermitteln ist: Es muss geklärt werden ob das beschädigte Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt regel- (§ 10 UstG) oder differenzbesteuert (§ 25 a UstG) oder nur noch von Privat an Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird. Insoweit genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO). Wann allerdings von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit auszugehen ist, wird vom BGH nicht näher dargelegt. ... vergl. BGH, Urteil v. 09.05.2006, Az.: VI ZR 225/05 Also muss man (bzw. der Gutachter) nachweisen, dass das beschädigte Fahrzeug üblicherweise nur noch von Privat an Privat verkauft wird, dann fällt der Abzug der MwSt. weg.
  13. Was hat denn die Versicherung genau zum Thema "Steuererstattung" gesagt, bzw. welchen Wert setzen die hierfür an? Ich hab dies hier zum ersten Mal gelesen, dass die Steuer beim Totalschaden nicht ersetzt wird (der letzte ist schon 16 Jahre her...). Bei der Suche im Netz habe ich dann ein paar interessante Urteile bzw. Ansichten zum Thema Differenzbesteuerung, Regelbesteuerung, und keine Besteuerung bei Totalschäden gefunden. Und so wie ich das verstanden habe, zahlt die Versicherung beim Kauf von Privat den vom Wiederbeschaffungswert einbehaltenen Steueranteil nicht! Darüber hinaus sollte bei Privatpersonen auch nicht die Regelbesteuerung angewandt werden (Ansatz der MwST. von 19% ), sondern die Differenzbesteuerung (versteuerter Gewinn eines Händlers beim Ankauf von Privat und Verkauf mit Gewinn - 19% vom Gewinn, ca. 2,4% vom Verkaufspreis), da ja vergleichbare Fahrzeuge nicht mehr neu erhältlich sind, und nur noch auf dem gewerblichen Gebrauchtwagenmarkt bzw. von Privat erhältlich sind. Falls das Fahrzeug zu alt, bzw. aufgrund seiner Art nicht mehr im gewerblichen Handel zu bekommen ist, und nur noch von Privat zu kaufen ist, dürfte überhaupt kein Abzug vom Wiederbeschaffungswert vorgenommen werden. Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch verstanden habe, bzw. berichtet kurz über vergleichbare Totalschadenabrechnungen (keine blossen fiktiven Reparaturkostenabrechnungen, da ist der MwSt.-Einbehalt auch legitim).
  14. Also bei unserem A2 war weder am Öleinfülldeckel, noch am Deckel des Servicemoduls jemals irgendeine Ablagerung, und das auf die gesamte Laufzeit von fast 155tkm. Und der Wagen wurde immer Langstrecke bewegt, und nach 25-30tkm (einmal im Jahr) das Öl gewechselt. Wenn es dort Ablagerungen gibt, dann stimmt definitiv etwas nicht. Entweder zu viel Kurzstrecke, oder Kühlwasser im Öl, oder Öl zu lange im Motor, oder ganz was Falsches im Öl... Darüber hinaus würde ich mal die Motorhaube abnehmen, und dort mal den "richtigen" Öldeckel abnehmen, um den zu begutachten.
  15. Ich habe das Gutachten von der HUK bekommen: Marktwert: EUR 9500,- Restwert: EUR 1000,- (noch unter Vorbehalt der Zustimmung der Versicherung) Aufgrund der Gesamtheit der Schäden wurde keine detaillierte Reparaturkostenaufstellung erstellt. Nur ein fiktiver Wert, der dem Neupreis entsprechen würde. Schadenbeschreibung: Fahrzeugstrukur nach Überschlag und mehrfachem Anstoss zerstört. Fahrzeugfront ist eingedrückt, die Längsträger sind gestaucht. Das Dach ist eingedrückt und eingerissen. Das Fahrzeugheck ist eingedrückt. Die Radaufhängungen sind stark beaufschlagt. Die Scheiben sind gebrochen. Seitenairbag und Gurtstraffer vorne rechts haben ausgelöst. Der Motor ist angestossen. Vor allem der letzte Satz lässt mich doch wieder überlegen den Wagen komplett abzugeben.
  16. Danke erstmal, das hilft mir schon etwas. Ich denke mal, der Motor/Getriebe wird eh nur dann noch brauchbar sein, wenn sie wirklich an ihrem ursprünglichen Platz sind. Ansonsten hat bestimmt der Alublock an den Motorhalterungen Schaden genommen, und dann wäre es wohl nicht sinnvoll den noch verwerten zu wollen. Ich hab mir nochmal die Bilder angesehen, dabei habe ich nun die Vermutung, dass eine starke Stauchung vor allem vorne links stattgefunden haben muss. Was wiederum nicht so förderlich für Getriebe und dessen Anbauteile wäre... Ist einfach blöd, dass der Wagen zu weit weg ist für eine genauere Begutachtung. Und sicher würde ich den Motor nicht einfach so starten. Mir ging es bei der Frage eher darum, ob man noch "im" Motor was tun muss, also evtl. Öle aus Stellen herausholen, wo es nicht hingehört, z.b. Ansaugung, Zylinderkopf, oder Zylinder selbst, oder würde das sowieso wieder zurücklaufen (ausser aus der Ansaugung...), wenn er nur lange genug "richtig rum" steht?
  17. Wie einige von Euch gelesen haben ist unser 1.2tdi nach 1,5-maligem Überschlag auf dem Dach liegen geblieben. So wie ich die Sicherheitstechnik verstanden habe, wurde bei Auslösung des Airbags das Motorsteuergerät gesperrt, wodurch eine Abschaltung des Motors durchgeführt wurde. Somit dürfte er nicht auf dem Kopf liegend gelaufen sein. Nun ist aber bei dem Aufprall, soweit ich mich erinnern kann, bzw. anhand der Bilder, wahrscheinlich der Kühler zerstört worden, und der Motor auf dem Kopf gestanden. Nun meine Fragen: Denkt ihr, dass der Motor dabei Schaden genommen hat? Falls nein, ist etwas zu beachten, wenn man diesen Motor wieder starten möchte? Muss das Motorsteuergerät wieder freigeschaltet werden, bzw. der Crash-Eintrag gelöscht werden vor einem Motorstart? Ich überlege nämlich das Wrack evtl. zu behalten...
  18. Da ich mich selber mit dem Thema Totalschaden und VK auseinandersetzen muss, kann ich Dir Folgendes dazu sagen: Du kannst Dich für eine Reparatur entscheiden, wenn diese "vollständig und fachgerecht" (also keine Teil- oder Notreparaturen)durchgeführt wird. In diesem Falle zahlt die Vollkaskoversicherung ohne Berücksichtigung des Restwertes die Reparaturkosten bis zur Höhe des vor dem Unfall vorhandenen Marktwertes, also in Deinem Fall bis zu den besagten 11.000EUR. Dies sind die aktuellen Bedingungen der HUK. Ich rate Dir mal Deine Versicherungsbedingungen durchzulesen. Dort müsste die Vorgehensweise Deiner Versicherung aufgeführt sein.
  19. Man muss da aufpassen: Bei einem Haftpflichtschaden, bei dem man selbst Anspruchsteller (Geschädigter) ist, hat man freie Gutachterwahl und bekommt auch das Gutachten. War zumindest bei meinen Unfällen immer so. Bei Vollkaskoschäden sieht das anders aus. Da ist die Versicherung weisungsberechtigt, und sie bestimmt den Gutachter, bzw. die Fahrzeugverwertung. Und so wie ich den Gutachter verstanden habe, bestimmt hierbei auch die Versicherung, ob ich das Gutachten erhalte. Wobei ich auch darauf bestehen werde, das Gutachten von der Versicherung zu bekommen.
  20. Heute habe ich mit dem Gutachter telefoniert. Er wird den Wagen voraussichtlich mit EUR 9500,- bewerten. Ich denke, dies ist im Hinblick auf die Laufleistung akzeptabel. Den Restwert wird er im Laufe des Montags erhalten, nachdem das Fahrzeug in einer Restwertbörse versteigert worden sein wird. Leider bekomme ich das Gutachten nicht vom Sachverständigen selbst (scheint die HUK dagegen zu sein). Ich muss versuchen es über die HUK selbst zu bekommen.
  21. @erstens Ja, da hast Du Recht. Ich habe mich wohl verlesen, bzgl. "immer". Nach nochmaligem Studieren der Betriebsanleitung würde ich nun auch sagen, dass die Auslösung der Kopfairbags kein "Muss" ist.
  22. Bzgl. der Wasserkästen kann ich sagen, dass meine Frau tatsächlich im Kofferraum einen getrennten 12'er Kasten mit 1 Liter Kunststoffwasserflaschen im Kofferraum hatte. Davon wurde beim Einschlag des Pfostens ins rechte Seitenteil einer zerstört (beide Kästen standen rechts), und die Flaschen wurden zum Teil im Auto herumgewirbelt, trotz zugezogener Abdeckung, die vermutlich durch die Stauchung herausgeschleudert wurde. Zumindest war die Abdeckung nicht mehr auffindbar, oder die Feuerwehr konnte sie samt der ebenfalls nicht mehr auffindbaren 9 Wasserflaschen und der Autobatterie gut gebrauchen... Was das OSS betrifft: Also meine Frau hat einige Blutungen auf der Kopfhaut durch die Splitter, bzw. vor allem durch den Kontakt mit dem Dach, trotz ausgelöstem Gurtstraffer (die Prellmarken am rechten Oberschenkel schauen kriminell aus). Ich möchte nicht wissen, womit der Kopf Kontakt gehabt hätte, wenn da Glas gewesen wäre... Was mich etwas irritiert ist allerdings die Angabe in der Betriebsanleitung: Der Kopfairbag wird immer ausgelöst, wenn der Seitenairbag der entsprechenden Seite aktiviert wird. Der Seitenairbag der Beifahrerseite war offen, der Kopfairbag nicht...
  23. Was ich Euch noch ans Herz legen möchte: Ich hatte, wie einige hier im Forum, den Audi CD-Wechsler anstelle des Ablagefachs unter der Klimaanlage "eingebaut". Da dort keine Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sind, wurde der Wechsler "nur" eingeklemmt, was ja auch 5 1/2 Jahre ohne Probleme funktioniert hat. Doch als ich dann das Wrack in Augenschein nahm, war das Fach leer, und der CD-Wechsler hing nur noch am Kabel im Beifahrerfussraum, ergo hatte er sich beim Überschlag aus "seinem" Fach gelöst und wirbelte im Innenraum umher, wenn auch durch das Kabel begrenzt. Da dieses Gerät doch ein nicht unerhebliches Gewicht hat, und sehr kantig ist, kann meine Frau auch dafür dankbar sein, dass das Kabel kurz war und durch die Wucht nicht abgerissen ist. Deswegen mein Hinweis: Einbauten wirklich auf ihre feste Verbindung zum Fahrzeug prüfen, und es im Zweifel lieber sein lassen. Ich bin da jetzt auch etwas ernüchtert...
  24. Ich möchte mich für die rege Anteilnahme hier, auch im Namen meiner Frau, bedanken! Ihr gehts, um es zu betonen, den Umständen entsprechend gut, aber es nervt sie schon sehr, dass der A2 nun Kernschrott ist. Immerhin war es ihr erstes selbst zusammengestelltes, fabrikneues Auto. Halt ihr Wunschwagen... Und zur Frage wegen der Airbags: Es ist nur der Beifahrerseitenairbag aufgegangen, vermutlich aufgrund des seitlichen Heckeinschlags. Weder die Kopfairbags noch die Frontairbags wurden ausgelöst, da die Verzögerungswerte für deren Aktivierung wohl zu gering waren. Zum Thema Aussteigen nach dem Überschlag, fand ich es auch bemerkenswert, dass meine Frau dies ohne fremde Hilfe geschafft hat. Sie ist aus dem Beifahrerfenster rausgekrochen, und dies verleitete die Helfer anzunehmen, der Fahrer wäre noch drin. Anfangs wollte keiner der "Fachleute" (Feuerwehr, Rettungsdient, Polizei) glauben, sie hätte sich alleine befreit. Sie hatte schon einen großen Schutzengel, der leider vorher für 2 Sekunden weggeschaut hatte... Falls ich bzgl. der Bilder Forenregeln nicht beachtet haben sollte, möchte ich mich dafür entschuldigen. Aufgrund früherer gleichartiger Threads war ich der Ansicht dies wäre erwünscht, bzw. zumindest nicht verboten.
  25. Warum der A2 abgekommen ist lässt sich nur vermuten. Meine Frau hat keinerlei Erinnerung mehr an das Geschehen. Nach Angaben eines LKW-Fahrers, den sie überholt hatte, ist sie einfach nach dem Einscheren immer weiter nach rechts gefahren. Lag also weder am Audi noch an anderen Verkehrsteilnehmern. Die 120km/h stimmen garantiert, da sie noch wusste den Tempomat so eingestellt zu haben, und langsamer wurde sie auch nicht, da es keine Bremsspuren gegeben hat. Meine Frau ist eigentlich eine sichere und defensive Fahrerin, die immerhin seit mehr als 10 Jahren jährlich 30tkm zurücklegt. Sie weiss was sie macht, aber wer ist schon unfehlbar... Ob der tatsächliche Unfall sich so ereignet hat, kann ich nicht mal mit Bestimmtheit sagen. Ich habe mir nur die Spuren auf dem Grünstreifen angesehen, und kann nur mutmaßen, dass es sich derart zugetragen hat. Einen adäquaten Ersatz wird es nicht mehr geben, da wir Erstbesitzer waren, die Farbkombination "individuell" war, Sideguard und Nebelscheinwerfer hatte, und er die immer wieder verlängerbare Audi CarLifePlus Garantie besaß. Natürlich neben den Dingen wie dem genialen vaglupo Tempomaten, dem unnützen Partikelfilter, und dem originalen Einschub-CD-Wechsler. Es war einfach kein Gebrauchtwagen, es war mal unser Neuwagen, und den gibts nun nicht mehr...heul Nachtrag: Sicherheit war auch mit ein ausschlaggebendes Kaufargument. Deswegen hatten wir auch den Sideguard bestellt. Und nebenbei erwähnt: Das Dach wurde ja eingedrückt, und meine Frau hatte tatsächlich mit dem Kopf dort Berührung! Zumindest hatte sie dort extremen Druckschmerz. Jetzt überlegt mal, was bei einem "Normal-Flachdach" passiert wäre. Ich wills lieber nicht wissen...der Struktur sei gedankt! Es wird entweder wieder ein 1.2TDI, bin da aber sehr skeptisch bzgl. der versteckten Mängel bzgl. des ASG, oder ein anderes vergleichbar sparsames Fahrzeug. Nur leider gibts aktuell in dieser Richtung nichts. Auch die vermeintlichen "Eco-Modelle" diverser Hersteller verbrauchen alle fast einen Liter mehr auf 100km. In der Überlegung war mal VW Polo Blue Motion, aber der ist eben kein Audi was das Ambiente betrifft, von der Variabilität und er Sitzposition mal ganz zu schweigen. Aber ich breche da nichts übers Knie. Noch haben wir genug "Ersatzfahrzeuge", da muss jetzt nichts blind angeschafft werden. Vielleicht gibts ja doch noch irgendwo einen zweiten piemontroten/beigen 1.2TDI...
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