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HSV

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  1. Zunächst einmal geht mein ausdrücklicher Dank an alle, die dieses Thema hier bis jetzt weiter verfolgt haben. Nach der offensichtlichen Aufhebung des Beschlusses zur Neuregelung der Besteuerung von Altfahrzeugen bleibt nach meinem Dafürhalten im Kern nur noch eine Sache, die man aufgreifen könnte bzw. müßte. Das Sächsische Finanzgericht hat in seiner damaligen Urteilsbegründung auf eine offenkundig vorübergehende Benachteiligung hingewiesen. Fatal an der Sache ist, daß es auf Grund der Erklärungen des Gesetzgebers damals auch tatsächlich so ausgesehen hat und es insoweit keinen Anlaß für ein Vorgehen gegen dieses Gerichtsurteil gab. Heute sieht die Situation dagegen ganz anders aus. In diesem Zusammenhang erachte ich es für hilfreich, daß das Sächsische Finanzgericht schon damals die offenkundige Ungleichbehandlung erkannt und auch moniert hat. Problematischer ist nach meinem Dafürhalten die aus diesen Erkenntnissen zu ziehende Folge. Da man an das damalige Finanzgerichtsurteil nicht mehr herankommen wird, sehe ich nur noch die Möglichkeit eines neuen Rechtsstreits - mit offenem Ausgang - Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die weitere Klärung der Frage, ob eine solche Vorgehensweise überhaupt mit der gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeit des Parlaments vereinbar ist. Ich meine, der Bürger hat ein Recht auf eine Art Orientierung im Hinblick auf die Regelungen des Gesetzgebers. Schließlich hängt davon manch eine Entscheidung ab. Insofern kann und darf es nach meiner Meinung nicht geduldet werden, wenn eine entsprechende Absichtserklärung einige Zeit später zum Nachteil vieler Bürger schlichtweg per Federstrich eingestampft wird. Aber, es gilt auch hier die Grundsatz, auf der einen Seite Recht zu haben und dieses Recht auf der anderen Seite auch tatsächlich zu bekommen. Ein weiteres Problem sehe ich in dem Anlaß, ggf. eine neue KLage einreichen zu können. Alle, die wir einen älteren Steuerbescheid für unseren A2 haben, hätten hier formell keine Möglichkeit der Klage. Dazu bräuchte es eines neuerlichen Steuerbescheides, der z. B. durch eine kurzzeitige Abmeldung und Wiederanmeldung erlangt werden könnte. Und es steht für mich auch noch eine weitere Frage im Raum. Die, ob das Thema unter Umständen sogar für eine Verfassungsbeschwerde reichen könnte. Betroffen ist im Kern der Art. 3 des Grundgesetzes - die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Aufgrund der Rahmenbedingungen, daß alle Fahrzeughalter innerhalb der durch den Gesetzgeber definierten Gruppen (Datum der Erstzulassung) aber wohl gleich behandelt werden, tue ich mich hier etwas schwer, was eine konkrete Begründung für die Ungleichbehandlung betrifft. Diese ließe sich allein darauf stützen, daß mehrere technisch völlig identische Fahrzeuge allein aufgrund unterschiedlicher Daten der Erstzulassung völlig unterschiedlich besteuert werden.
  2. Ich möchte Joachim_A2 zunächst für seine vielfältigen Bemühungen danken. Er hat alle relevanten Fakten noch einmal zusammengetragen. Wir sollten jetzt nicht locker lassen, wenngleich sich mir momentan noch immer die Frage nach der Stelle, an der wir den Hebel ansetzen können, stellt. Daß einer sich auf den anderen verlassen hat und der Petitionsausschuß zu einem falschen, folgeunrichtigen Ergebnis gelangt ist, dürfte mittlerweile allen klar sein. Die Frage muß nun die sein, wie diese Absage des Petitionsausschusses tatsächlich zu werten ist. Stellt sie eine sachlich begründete Entscheidung dar oder handelt es sich eher um eine Folgeentscheidung? Für letzteren Aspekt spricht der Umstand, daß meine Petition rund 3 1/2 Jahre in der Bearbeitung war, zumal einige vermeintlich sachverhaltsrelevante Details aus dem Schriftsatz definitiv unrichtig sind. Für eine bewußte Entscheidung spräche ein Einschwenken auf die Linie der Bundesregierung, nach der der Aufwand für eine Angleichung ab 2013 zu groß ist und man diesen Weg daher verworfen hat. Dafür sprechen würde auch der Umstand, daß außer den Linken alle im Petitionsausschuß gegen eine Weiterverfolgung meines Antrages votiert haben. Wenn dieses in Unkenntnis der aktuellen Umsetzung der Problematik geschehen ist, dann wiegt es umso schwerer. Mithin bleibt die Frage, was jetzt noch getan werden kann. Ein Rechtsmittel gegen den Petitionsausschuß einzulegen verliefe im Sande. Ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts einzulegen dürfte ebenso sinnlos sein - denn hier geht es ja lediglich um die Umsetzung einer (Neben-) Bestimmung aus dem Urteil. Eine andere Frage wäre die, ob und inwieweit man aus der Sache etwas für den Gesetzgeber verpflichtendes ableiten könnte. Wenig überzeugend finde ich dagegen die etwas dünn wirkende Argumentation hinsichtlich des Aufwandes. Es sei nochmals betont, daß ich in meiner Petition niemanden schlechter stellen wollte. Ganz bewußt sollte es lediglich um eine Angleichung gehen - daher der Antrag, das (wie wir heute wissen) konjunkturpolitisch motivierte Wahlrecht aus der Zeit 2008/2009 eben auch auf andere Fahrzeuge auszudehnen. Im übrigen gibt es auch Beispiele, aus denen eine konkrete Anerkennung des Schadstoffausstoßes des A2 auf Basis der bekannten Werte erkennbar ist. So hat die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt Kiel 2010 die sogenannte "Albig-Plakette" eingeführt. Mit dieser können umweltfreundliche Fahrzeuge (bis maximal 120 Gramm Sachdstoffausstoß je km) kostenlos in der Kieler Innenstadt parken. Es war für mich überhaupt kein Problem, diese Plakette unter Vorlage meines Fahrzeugscheines zu bekommen. Weder 2010 noch vor wenigen Wochen, als ich die Plakette verlängert habe. Diese behördliche Vorgehensweise kann insofern sicher als Bestätigung der Darlegung der Firma Audi im Bezug auf die Ermittlung von Abgasen seit 2000 gewertet werden. Nach wie vor glaube ich daran, daß es für uns als Fahrer des A2 eine Lösung geben kann. Vielleicht mangelt es auch einfach nur an der nötigen Überzeugungskraft der Argumentation. Ein separater Rechtsstreit dürfte dagegen vor dem Hintergrund der Verfahrenskosten eher schwierig sein.
  3. HSV

    Notrad

    Mir ist gestern auf der B 404 bei Kiel-Moorsee der rechte Vorderreifen platt gegangen, von jetzt auf gleich. Ich habe daraufhin den ADAC bemüht und der freundliche Pannenhelfer hat mir vor Ort das Notrad montiert. Somit weiß ich nun, warum ich die Jahre ein Notrad an Bord hatte. Immerhin konnte ich die Heimreise so fortsetzen und bin noch ca. 120 km bis nach Hause gekommen mit dem Notrad. Unpraktisch ist nur die Möglichkeit, das regulär montierte Rad zu transportieren. Es ging insofern, als daß ich mein Reisegepäck auf die Rücksitzbank verfrachtet habe und das kaputte Rad hinten in den Kofferraum gestellt habe. Mit mehreren Insassen und Reisegepäck hätte ich es aber vermutlich nur noch aufs Dach binden können... Trotzdem ist das Notrad eine gute Sache, die sich für mich gestern bezahlt gemacht hat. Da der ursprüngliche Reifen einen Riß an der Flanke hat, ist eine Reparatur unmöglich.
  4. Ganz so resignativ wie zinn2003 vermag ich die Sache noch immer nicht zu sehen. Auch, wenn die Entscheidung des Petitionsausschusses erstmal als Ohrfeige zu werten ist geht das Leben weiter. Hätten einige andere und ich die Sache von vornherein als aussichtslos angesehen und abgeschenkt, dann wären wir alle nicht da, wo wir jetzt sind. Von daher meine ich noch immer, daß es völlig umsonst war. Zwar habe ich jetzt noch keine genaue Idee, wie es weitergeht. Ich bin mir aber sicher, daß das nicht das letzte war und daß es irgendwie weitergehen wird. Aufgeben sollten wir jetzt nicht.
  5. Hallo Stefan! Ich interpretiere es in der Form, daß man sich seitens des Petitionsausschusses überhaupt nicht die Mühe einer Prüfung, der jetzigen Sachlage gemacht hat. Da das Steuerjahr 2013 am 01.01. beginnt, hätte eigentlich schon beim Schreiben dieses Satzes klar sein müssen, daß etwas nicht (mehr) stimmen kann. Der Umstand, daß es dennoch in der Form rausgegangen ist, zeigt m. E. nur die "Ernsthaftigkeit", in der das Anliegen verfolgt wurde. Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf den Beitrag von zinn2003 vom 10.12.2012, 08.26 Uhr. Auch dieser steht im klaren Widerspruch zu der Darlegung des Petitionsausschusses. Nach den Ermittlungen von zinn2003 und den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums gibt es eben keine Gesetzesänderung ab 2013 im Hinblick auf die Halter von Altfahrzeugen. Begründet wird das mit einer vermeintlichen Rechts- und Planungssicherheit für die Halter dieser Fahrzeuge. So nachvollziehbar ich diesen Ansatz finde, so unverständlich erscheint mir nach wie vor die Verweigerung der Erweiterungsmöglichkeit bezüglich der Günstigerprüfung. Vor dem Hintergrund umweltpolitischer Ziele macht diese Verweigerung überhaupt keinen Sinn, vor dem Hintergrund rein wirtschaftspolitischer Aspekte (wie im letzten Schriftsatz des Petitionsausschusses mehr oder weniger offen eingeräumt...) erklärt sie sich jedoch von selbst. Wenigstens wissen wir nun klar und deutlich, woran wir sind. Höchst unbefriedigend und dazu noch mit einem faulen Beigeschmack behaftet bleibt die Sache dennoch. Zu einem Wahlrecht bzw. einer Einräumung der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Günstigerprüfung gehört m. E. auch eine weitgehende Entscheidungsfreiheit für den Bürger. Analog zu dieser Überlegung meine ich, daß auch das für viele Fahrzeuge vermeintlich fehlende Vorliegen verläßlicher Daten kein Ausschlußkriterium darstellt. Bei dieser Argumentation werden die Fahrzeughalter, für deren Fahrzeuge entsprechende Daten vorliegen, von vornherein benachteiligt. Im übrigen würde zu einer konsequent umgesetzten Wahlmöglichkeit auch gehören, daß jedem Fahrzeughalter die Möglichkeit der Beschaffung entsprechender Daten aingeräumt würde. Ich bin mir sicher, daß bei hier auch die Fahrzeughersteller behilflich sein könnten, da sie wahrscheinlich über die entsprechenden Daten verfügen dürften. Vielleicht wird an der letztgenannten Stelle der eigentliche Komplott deutlich. Wir wissen nun ja, daß die damalige Günstigerprüfung und die daraus resultierende Wahlmöglichkeit allein auf wirtschaftlichen Überlegungen fußte. Ebenso dürfte es nun auf wirtschaftlichen Überlegungen fußen, die Beschaffung der entsprechenden Daten für schwierig oder gar unmöglich zu erklären - bestimmte Altfahrzeuge werden damit unattraktiver und der Absatz von Neufahrzeugen unter Umständen weiter angekurbelt. Wobei ich diesen Punkt nicht unkritisch sehe, denn wir wissen ja auch, daß die Gruppe der Altfahrzeuge, bei denen sich wie beim A2 eine günstigere Steuer ergeben würde, eine Minderheit ist. Zusammenfassend meine ich, daß die Argumentation nur in die Richtung laufen kann, daß das sich auf Basis der Günstigerprüfung ergebende Wahlrecht auf alle Fahrzeughalter erweitert werden muß - auch mit der Konsequenz, daß Fahrzeughaltern die Möglichkeit der Beschaffung entsprechender Daten ausdrücklich eingeräumt wird. Alle anderen Überlegungen würden vermutlich von vornherein ins Leere laufen. Der Gesetzgeber wäre gefragt, sich hier an eigenen, früheren Aussagen messen zu lassen und könnte so zumindestens den Weg für die Möglichkeit einer Gleichbehandlung ebnen.
  6. Natürlich ist das Ergebnis unbefriedigend. Gespannt bin ich, was jetzt aus der Überführung von Altfahrzeugen in die neue Systematik wird, die ja ab 2013 erfolgen sollte. Das nämlich wird in dem Schriftsatz auch noch einmal bekräftigt - allerdings offensichtlich, ohne hier den heutigen Sachstand konkret zu überprüfen. Momentan meine ich, daß wir nur abwarten können. Nach einer "angemessenen" Übergangsfrist wäre später zu überlegen, ob es Sinn machen könnte, auf dem Rechtsweg gegen die dann vielleicht noch immer fehlende Umsetzung vorzugehen. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfte das aber (noch) nicht erfolgversprechend sein.
  7. Es gibt Neuigkeiten aus Berlin vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Und das nach bald vier Jahren... Statt den kompletten (drei Seiten umfassenden) Text hier einzustellen, möchte ich über das leider ernüchternde Ergebnis berichten - der Petitionsausschuß stellt nicht in Aussicht, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Entsprechend wird dem Deutschen Bundestag vom Petionsausschuß empfohlen, das Petitionsverfahren mittels Beschluß zu beenden. Schade. Bemerkenswert ist neben der in meinen Augen unzureichenden Auseinandersetzung mit der Frage der faktisch bestehenden Ungleichbehandlung ein anderer Passus. Es wird nämlich klar und unmißverständlich eingeräumt, daß die damalige Regelung (Übergangsfrist mit Günstigerprüfung zwischen den Erstzulassungsdaten 05.11.2008 und 30.06.2009) einzig einem konjunkturpolitischen Zweck diente. Dem Zweck, einer möglichen Rechtsunsicherheit zu begegnen und so den Absatz an neuen Fahrzeugen anzukurbeln. Für alle, die in diesem Zusammenhang an umweltpolitische Aspekte gedacht haben, werte ich das als eine donnernde Ohrfeige. Diese Aspekte haben in dem Verfahren offensichtlich überhaupt keine Rolle gespielt - auch, wenn die Änderung der Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Schadstoffausstoß -und somit auf die Auswirkungen auf die Umwelt- abzielt. Möge sich jeder seinen Teil dazu denken - insbesondere im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen. Einzig die Fraktion "DIE LINKEN" hat nach dem mir nunmehr vorliegenden Schriftsatz den Antrag auf Überweisung der Materialien an das Bundesministerium der Finanzen gestellt, ist hiermit aber gegen die Mehrheit von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen nicht angekommen. Sogar die Grünen haben innerhalb des Petitionsausschusses schlußendlich offensichtlich gegen meine Petition votiert und somit die Empfehlung an den Deutschen Bundestag, nach dem das Petitionsverfahren zu beenden ist, unterstützt. Damit ist die Angelegenheit nunmehr, nach fast vier Jahren, abgeschlossen. Ich spare mir an dieser Stelle, den kompletten Text des letzten Schreibens zu veröffentlichen. Wenn sich jemand im Detail dafür interessiert bin ich aber gern bereit, es zur Verfügung zu stellen. Ich erbitte diesbezüglich eine PN.
  8. Nach wie vor steht die seinerzeitige Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts im Raum. Wie Joachim_A2 noch einmal zutreffend ausgeführt hat, stand als Grundlage für das seinerzeitige Urteil im Raume, daß es sich um eine Übergangsfrist (bis 2013) handelt und daß der Gesetzgeber sich seinerzeit verpflichtet hat, nach dieser Übergangsfrist für Abhilfe zu sorgen. Hieran muß sich der Gesetzgeber heute messen lassen. Insoweit kann man durchaus von Wort- oder Vertrauensbruch (oder Vertrauensmißbrauch) wenn von Seiten des Gesetzgebers nun so getan wird, als sei der Aufwand generell zu groß. Bei Fahrzeugen, bei denen die notwendigen Daten bekannt sind, kann der garnicht wirklich groß sein. Ich verweise hierzu auch auf den Umstand, daß ich bereits 2009 einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid erhalten habe, in dem der Schadstoffausstoß als deklaratorische Größe ausgewiesen war. Der Gesetzgeber bzw. das Finanzamt (als ausführendes Organ) kennt diese Größe also genau und müßte sie nur noch anwenden, sofern das ernsthaft beabsichtigt ist. Insofern dürfte es unter Hinweis auf die hier bereits mehrfach genannten Fakten nach einer angemessenen Frist durchaus erfolgsversprechend sein, den Gesetzgeber bei Nichtumsetzung unter Hinweis auf die seinerzeitige Zusage bzw. Absichtserklärung noch einmal an diese zu "erinnern" oder auch rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Ob das am Ende erfolgreich ist, steht sicher auf einem anderen Blatt - von vorneherein als sinnlos abschenken würde ich es aber eben auch nicht. Dazu ist der Wortlaut des Urteils aus Sachsen zu eindeutig.
  9. In meinem Auto befindet sich eine Halterung auf der Beifahrerseite im Fußraum zur Mittelkonsole hin. Einen Feuerlöscher habe ich dafür nicht, ich habe es so vom Vorbesitzer übernommen. Die Stelle erscheint mir dennoch recht sinnvoll zu sein. Der Platzverlust dürfte sich in Grenzen halten und die Erreichbarkeit dürfte auch gegeben sein - sofern denn ein Feuerlöscher an der Halterung befestigt ist.
  10. Bei mir gibt es seit dem letzten Winter auch ein mehr oder weniger starkes Poltern an der Vorderachse zu monieren. Dieses scheint sich nur bei frostigen Temperaturen bemerkbar zu machen. Aufgefallen ist es mir erstmals, als ich in einem Parkhaus über eine Bodenwelle gefahren bin. Ein paar Tage später war ich in der Werkstatt und habe mein Auto einer Sichtprüfung unterziehen lassen. Das Ergebnis war, daß nichts gefunden wurde. Ich habe die Sache dann etwas aus den Augen verloren, da während der wärmeren Monate nichts festzustellen war. Seit ein paar Tagen (nach teilweise - 10 Grad und mehr) ist das Geräusch nun wieder da. Daher ist meine Vermutung die, daß es mit den kalten Temperaturen zutun haben könnte.
  11. Noch einmal zur Verdeutlichung: In der Frage, ob es eine Erweiterung des Wahlrechts für die Halter von Altfahrzeugen geben kann, geht es nicht um eine Entscheidung des BVG. Auch diese Sachfrage wurde hier bereits hinreichend dargestellt, als es um die Rückschlüsse aus dem hier detailliert gewürdigten Urteil des Sächsischen Finanzgerichts ging. Alles ist nachlesbar! Hinsichtlich dieser Frage wäre der Gesetzgeber gefragt, denn der hat die Möglichkeit, ein entsprechendes Gesetz anzuschieben. Genau aus diesem Grunde habe ich seinerzeit meine Petition beim deutschen Bundestag (Petitionsausschuß) in Berlin eingereicht. Auch das ist übrigens hier nachlesbar bzw. nachvollziehbar! Vor dem Hintergrund der hier bereits hinreichend erörterten Problematik und der in vielen Fällen mehrfach wiederholten Argumentationskette verstehe ich es ehrlich gesagt nicht, an welcher Stelle jetzt konkret das Problem liegt. Die Lage der Fakten ist klar. Der Gesetzgeber wäre am Zuge, wenn er ernsthaft ein wirkliches, nachhaltiges und aufrichtiges umweltpolitisches Signal setzen möchte und dieses eben nicht einer wirtschaftlichen Interessenlage untergeordnet werden soll. Klarheit hinsichtlich dieses Punktes kann (in negativer Hinsicht) eine klare Absage des Gesetzgebers an seine früher getroffene Bindungserklärung oder auch eine Absage meines Petitonsbegehrens bringen (ich warte hier seit mittlerweile drei Jahren auf eine stichhaltige Antwort...). In positiver Hinsicht kann Klarheit durch eine Gesetzesänderung erlangt werden. Zusammenfassend ist festzustellen, daß alle Mutmaßungen uns hier in der Sache nicht weiter bringen werden. Wir können nur abwarten, ob auf Basis aller zuvor erwähnten Sachverhaltsmerkmale irgendwann eine verwertbare Entscheidung aus Berlin kommt oder ob diese ausbleibt. Im Falle des Ausbleibens wäre nach einer angemessenen Frist (vielleicht Anfang 2014) zu prüfen, ob uns inwieweit der Gesetzgeber mit Hilfe des Rechtsweges dazu gebracht werden kann, seine seinerzeit gegenüber dem Sächsischen Finanzgericht abgegebene Bindungserklärung auch tatsächlich umzusetzen. Ich hoffe, daß mit dieser weiteren Wiederholung von meiner Seite zu diesem Themengebiet nun die Sache klar genug dargestellt ist. Weiter äußern werde ich mich nur noch, wenn es Neuigkeiten in der Sache zu vermelden gibt.
  12. Wir drehen uns hier wohl momentan ein wenig im Kreis. Das Argument der vermeintlichen Planungssicherheit hatten wir nämlich bereits. Dieser aber geht am Kernpunkt der Problematik vorbei. Denn: - eine Rechts- und Planungssicherheit für die Besitzer von Altfahrzeugen würde es auch dann geben, wenn man ihnen analog zu den Fällen der Übergangsfrist aus 2008/2009 ebenfalls das Wahlrecht einräumen würde. In diesem Zusammenhang hier noch einmal der Hinweis auf meine Petition, mit der ich nichts anderes als eine Erweiterung des Wahlrechts auf die Halter von Altfahrzeugen begehrt habe. - beim A2 stehen hinreichend präzise Emissionswerte zur Verfügung, sodaß es möglich wäre, die Besteuerung nach dem Schadstoffausstoß zu bemessen. - der Gesetzgeber hat sich in dem hier ebenfalls bereits hinreichend erörterten Urteil des Sächsischen Finanzgerichts ausdrücklich gebunden, die Besteuerung von Altfahrzeugen ab dem 01.01.2013 neu zu regeln. Hiervon nun also unter irgendeinem Vorwand generell Abstand zu nehmen, wäre nichts anderes als Wortbruch des Gesetzgebers. ---> Fazit: Es gibt in der Sache nach wie vor keine wirklichen Neuigkeiten zu vermelden...
  13. Ich habe diese im vergangenen Jahr benötigt, um eine andere Reifen- / Felgenkombination eintragen zu lassen. Eine kurze Meldung an den Kundendienst von Audi und ein paar Tage später hast Du die auf Dein Fahrzeug (Fahrgestellnummer) zugeschnittene Bescheinigung in der Post. Entweder wie beschrieben per E-Mail oder auch per Anruf bei "AUDIHILFE" (Telefon 0800/AUDIHILFE).
  14. Nachfolgend noch einmal ein Auszug aus einem früheren Beitrag von mir, der sich auf eine Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts zur Problematik bezieht:
  15. Das ersetzte Teil hat die Teilenummer 045 957 147 C, nennt sich Impulsgeber und kostet netto 72,16 EUR. Der Arbeitsaufwand war laut Rechnung etwas größer.
  16. Danke für die Antwort, wobei diese Aussage nicht des Pudels Kern ist. Ausschlaggebend für meine damalige Petition war der Umstand, daß einigen Fahrzeughaltern (Erstzulassungen in bestimmten Zeiträumen der Jahre 2008 und 2009) ein Wahlrecht eingeräumt wurde und anderen (Erstzulassungen vor dieser Zeit) nicht. Für den A2 stehen Emissionswerte zur Verfügung, die nutzbar gemacht werden könnten, sofern der Gesetzgeber dieses auch wirklich will. Messen lassen muß der Gesetzgeber sich bei der Beurteilung dieser Frage an den selbst gesetzten umweltpolitischen Zielsetzungen. Hier würde sich nach meiner Auffassung zeigen, ob es tatsächlich um umweltpolitische Zielsetzungen oder eben doch mehr um wirtschaftspolitische Zielsetzungen geht. Der A2 wird schon aufgrund seiner Aluminiumbauweise noch einige Zeit zum Alltagsbild auf den Straßen gehören. Im übrigen handelt es sich um ein Fahrzeug, das seiner Zeit in vielerlei Hinsicht einen Schritt voraus war bzw. ist. Insofern wäre hier eine Chance, aber auch eine Notwendigkeit, für Gerechtigkeit bzw. Gleichmäßigkeit in der Besteuerung zu sorgen. Genau um dieses Ansinnen geht es nach wie vor. Ein simples Wahlrecht würde allen Interessen entgegenkommen. Bei Fahrzeugen, für die die Daten wie beim A2 zur Verfügung stehen, wäre die Entscheidung wohl recht einfach. Bei anderen wäre es eine Frage der Abwägung zwischen anfallenden Kosten und daraus resultierendem Nutzen. Ich meine noch immer, daß es durchaus lohnend ist, diese Zielsetzungen ernsthaft zu verfolgen - schon allein aus dem Grunde, den umweltpolitischen Zielsetzungen etwas mehr Nachdruck zu verleihen. Wenn alles bleibt, wie es ist, bleibt immer auch ein sehr fauliger Beigeschmack, der hinter der Zeit des Wahlrechts der Zeiträume aus den Jahren 2008 und 2009 eine gezielte politische Maßnahme, die allein der Absatzankurbelung der damals etwas lahmenden Automobilindustrie gedient haben dürfte.
  17. Da das Jahr 2012 nun kurz vor der Tür steht und die Änderung / Angleichung für Altfahrzeuge nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes ab dem 01.01.2013 umzusetzen ist möchte ich mich heute noch einmal melden. Festzuhalten ist ein mehr als ernüchterndes Resultat. In mehr als drei Jahren seit Beantragung meiner Petition ist (fast) nichts passiert. Eine (abschließende) Antwort liegt mir bis heute ebenso wenig vor, wie ich im Steueränderungsgesetz 2013 (Bereich Verkehrsteueränderungsgesetz) eine Einarbeitung bzw. Angleichung dieser Problematik erkennen kann. So wie es derzeit aussieht, werden wir uns wohl noch eine Weile gedulden müssen. Statt endlich für eine Angleichung der Besteuerung von Altfahrzeugen zu sorgen wird soll nun offensichtlich eine (zeitlich befristete) Steuererleichterung von Elektrofahrzeugen beschlossen werden. Im Ergebnis kann ich leider nur eine Ernüchterung feststellen. Gespannt bin ich, ob bzw. wann wir die überfällige Änderung / Angleichung erleben werden. Vielleicht hilft ja irgendwann auch das Bundesverfassungsgericht wenn der Gesetzgeber nicht in der Lage scheint, die von dort getätigten Auflagen / Beschlüsse in geltendes Recht umzusetzen.
  18. Der Freundliche sprach von zwei Reglern, von denen einer defekt ist. Einer ist oben und recht leicht zu erreichen, der andere unten und nur unter großem Aufwand zu erreichen. Das würde demnach passen.
  19. Von einem "unplausiblen" Signal war beim Freundlichen nicht die Rede. Die Diagnose war recht klar. Insofern kann ich als Laie nur davon ausgehen, daß es so stimmt. Wobei ich heute keine Rückmeldung mehr erhalten habe, welcher der beiden Regler nun defekt ist. Sagen kann ich aber auch, daß das Anzugsverhalten auf der Fahrt zum Freundlichen (subjektiv empfunden) etwas anders war als sonst. Das würde also zu der Diagnose passen.
  20. HSV

    Motor Exitus :(( TDI

    Von Drehzahlschwankungen im Leerlauf kann ich nicht berichten. Weder in der ersten Minute noch später. Er läuft sehr gleichmäßig.
  21. Ich komme vom Freundlichen. Es war die Anzeige dafür, daß das Fahrzeug im Notlaufprogramm läuft. Die Fehlerdiagnose hat ergeben, daß ein Kontaktgeber zur Regelung der Motordrehzahl defekt sein soll. Davon gibt es offensichtlich zwei, sodaß als nächstes eine geführte Fehlerdiagnose durchgeführt werden muß. Ein genaues Ergebnis habe ich folglich noch nicht - das Fahrzeug mußte aber in der Werkstatt bleiben. Es klang sehr danach, als würde die Reparatur etwas teurer werden...
  22. HSV

    Motor Exitus :(( TDI

    Danke, das beruhigt mich. Leider ist ja beim 90 PS Diesel immer und immer wieder das Thema Turbolader eines. Ich möchte mir da nicht in die Hose machen, verspüre manchmal dennoch eine gewisse Unsicherheit.
  23. Ich habe seit gestern auch das Problem der blinkenden Vorglühleuchte. Dazu leuchtet bei mir allerdings auch noch die Abgaskontrolleuchte. Dem vorangegangen war eine Kurzfahrt innerhalb des Ortes nachdem ich eine halbe Stunde zuvor von einer längeren, 200 km Fahrt gekommen bin. Zurück zum Thema. Ich wollte den Motor starten, er sprang kurz an, um dann sofort auszugehen. Weitere Startversuche mißlangen dann. So rief ich den ADAC an und bat um Hilfe. Nach etwa 40 Minuten kam diese Hilfe, der Mann vom ADAC versuchte zu starten, was auf Anhieb gelang. Seitdem blinkt nun die Vorglühleuchte und es leuchtet die Abgaskontrolleuchte. Eine Erklärung konnte der Mann vom ADAC mir nicht geben. Mal sehen, was der Freundliche nachher nach der Diagnose sagt.
  24. Herzlichen Glückwunsch! Als Fahrer eines 90 PS TDI kann ich nur sagen, die Wahl ist gut, das Auto macht Spaß. Ich habe meinen zweiten, da ich den ersten leider selbst zerlegt habe und würde ihn wieder kaufen.
  25. HSV

    Motor Exitus :(( TDI

    Auch von meiner Seite herzliches Beileid! Dazu eine Frage im Hinblick auf den weißen Rauch. Meine Kugel schmeißt seit ein paar Tagen (seit es merklich kühler geworden ist) in der Warmlaufphase auch einiges an weißem Rauch raus. Muß ich mir da Sorgen machen oder ist das unter Umständen als "normal" zu bezeichnen?
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