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HSV

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  1. Nachfolgend noch einmal ein Auszug aus einem früheren Beitrag von mir, der sich auf eine Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts zur Problematik bezieht:
  2. Das ersetzte Teil hat die Teilenummer 045 957 147 C, nennt sich Impulsgeber und kostet netto 72,16 EUR. Der Arbeitsaufwand war laut Rechnung etwas größer.
  3. Danke für die Antwort, wobei diese Aussage nicht des Pudels Kern ist. Ausschlaggebend für meine damalige Petition war der Umstand, daß einigen Fahrzeughaltern (Erstzulassungen in bestimmten Zeiträumen der Jahre 2008 und 2009) ein Wahlrecht eingeräumt wurde und anderen (Erstzulassungen vor dieser Zeit) nicht. Für den A2 stehen Emissionswerte zur Verfügung, die nutzbar gemacht werden könnten, sofern der Gesetzgeber dieses auch wirklich will. Messen lassen muß der Gesetzgeber sich bei der Beurteilung dieser Frage an den selbst gesetzten umweltpolitischen Zielsetzungen. Hier würde sich nach meiner Auffassung zeigen, ob es tatsächlich um umweltpolitische Zielsetzungen oder eben doch mehr um wirtschaftspolitische Zielsetzungen geht. Der A2 wird schon aufgrund seiner Aluminiumbauweise noch einige Zeit zum Alltagsbild auf den Straßen gehören. Im übrigen handelt es sich um ein Fahrzeug, das seiner Zeit in vielerlei Hinsicht einen Schritt voraus war bzw. ist. Insofern wäre hier eine Chance, aber auch eine Notwendigkeit, für Gerechtigkeit bzw. Gleichmäßigkeit in der Besteuerung zu sorgen. Genau um dieses Ansinnen geht es nach wie vor. Ein simples Wahlrecht würde allen Interessen entgegenkommen. Bei Fahrzeugen, für die die Daten wie beim A2 zur Verfügung stehen, wäre die Entscheidung wohl recht einfach. Bei anderen wäre es eine Frage der Abwägung zwischen anfallenden Kosten und daraus resultierendem Nutzen. Ich meine noch immer, daß es durchaus lohnend ist, diese Zielsetzungen ernsthaft zu verfolgen - schon allein aus dem Grunde, den umweltpolitischen Zielsetzungen etwas mehr Nachdruck zu verleihen. Wenn alles bleibt, wie es ist, bleibt immer auch ein sehr fauliger Beigeschmack, der hinter der Zeit des Wahlrechts der Zeiträume aus den Jahren 2008 und 2009 eine gezielte politische Maßnahme, die allein der Absatzankurbelung der damals etwas lahmenden Automobilindustrie gedient haben dürfte.
  4. Da das Jahr 2012 nun kurz vor der Tür steht und die Änderung / Angleichung für Altfahrzeuge nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes ab dem 01.01.2013 umzusetzen ist möchte ich mich heute noch einmal melden. Festzuhalten ist ein mehr als ernüchterndes Resultat. In mehr als drei Jahren seit Beantragung meiner Petition ist (fast) nichts passiert. Eine (abschließende) Antwort liegt mir bis heute ebenso wenig vor, wie ich im Steueränderungsgesetz 2013 (Bereich Verkehrsteueränderungsgesetz) eine Einarbeitung bzw. Angleichung dieser Problematik erkennen kann. So wie es derzeit aussieht, werden wir uns wohl noch eine Weile gedulden müssen. Statt endlich für eine Angleichung der Besteuerung von Altfahrzeugen zu sorgen wird soll nun offensichtlich eine (zeitlich befristete) Steuererleichterung von Elektrofahrzeugen beschlossen werden. Im Ergebnis kann ich leider nur eine Ernüchterung feststellen. Gespannt bin ich, ob bzw. wann wir die überfällige Änderung / Angleichung erleben werden. Vielleicht hilft ja irgendwann auch das Bundesverfassungsgericht wenn der Gesetzgeber nicht in der Lage scheint, die von dort getätigten Auflagen / Beschlüsse in geltendes Recht umzusetzen.
  5. Der Freundliche sprach von zwei Reglern, von denen einer defekt ist. Einer ist oben und recht leicht zu erreichen, der andere unten und nur unter großem Aufwand zu erreichen. Das würde demnach passen.
  6. Von einem "unplausiblen" Signal war beim Freundlichen nicht die Rede. Die Diagnose war recht klar. Insofern kann ich als Laie nur davon ausgehen, daß es so stimmt. Wobei ich heute keine Rückmeldung mehr erhalten habe, welcher der beiden Regler nun defekt ist. Sagen kann ich aber auch, daß das Anzugsverhalten auf der Fahrt zum Freundlichen (subjektiv empfunden) etwas anders war als sonst. Das würde also zu der Diagnose passen.
  7. HSV

    Motor Exitus :(( TDI

    Von Drehzahlschwankungen im Leerlauf kann ich nicht berichten. Weder in der ersten Minute noch später. Er läuft sehr gleichmäßig.
  8. Ich komme vom Freundlichen. Es war die Anzeige dafür, daß das Fahrzeug im Notlaufprogramm läuft. Die Fehlerdiagnose hat ergeben, daß ein Kontaktgeber zur Regelung der Motordrehzahl defekt sein soll. Davon gibt es offensichtlich zwei, sodaß als nächstes eine geführte Fehlerdiagnose durchgeführt werden muß. Ein genaues Ergebnis habe ich folglich noch nicht - das Fahrzeug mußte aber in der Werkstatt bleiben. Es klang sehr danach, als würde die Reparatur etwas teurer werden...
  9. HSV

    Motor Exitus :(( TDI

    Danke, das beruhigt mich. Leider ist ja beim 90 PS Diesel immer und immer wieder das Thema Turbolader eines. Ich möchte mir da nicht in die Hose machen, verspüre manchmal dennoch eine gewisse Unsicherheit.
  10. Ich habe seit gestern auch das Problem der blinkenden Vorglühleuchte. Dazu leuchtet bei mir allerdings auch noch die Abgaskontrolleuchte. Dem vorangegangen war eine Kurzfahrt innerhalb des Ortes nachdem ich eine halbe Stunde zuvor von einer längeren, 200 km Fahrt gekommen bin. Zurück zum Thema. Ich wollte den Motor starten, er sprang kurz an, um dann sofort auszugehen. Weitere Startversuche mißlangen dann. So rief ich den ADAC an und bat um Hilfe. Nach etwa 40 Minuten kam diese Hilfe, der Mann vom ADAC versuchte zu starten, was auf Anhieb gelang. Seitdem blinkt nun die Vorglühleuchte und es leuchtet die Abgaskontrolleuchte. Eine Erklärung konnte der Mann vom ADAC mir nicht geben. Mal sehen, was der Freundliche nachher nach der Diagnose sagt.
  11. Herzlichen Glückwunsch! Als Fahrer eines 90 PS TDI kann ich nur sagen, die Wahl ist gut, das Auto macht Spaß. Ich habe meinen zweiten, da ich den ersten leider selbst zerlegt habe und würde ihn wieder kaufen.
  12. HSV

    Motor Exitus :(( TDI

    Auch von meiner Seite herzliches Beileid! Dazu eine Frage im Hinblick auf den weißen Rauch. Meine Kugel schmeißt seit ein paar Tagen (seit es merklich kühler geworden ist) in der Warmlaufphase auch einiges an weißem Rauch raus. Muß ich mir da Sorgen machen oder ist das unter Umständen als "normal" zu bezeichnen?
  13. Ich hatte 1999 bei meinem A6 2,5 TDI (Baujahr 1994) nach ca. 213.000 km einen Zahnriemenriß mit daraus resultierendem Motorschaden. In der Werkstatt hatte man mir von einer Reparatur abgeraten und auch mitgeteilt, daß ich aufgrund der Laufleistung nicht mit einem Entgegenkommen rechnen könnte. Ich habe dennoch reparieren lassen und mich im Anschluß direkt an den Werkskundendienst der Firma Audi in Ingolstadt gewandt und das Problem dort geschildert. Dabei war mir durchaus bewußt, daß das Fahrzeug eine ordentliche Laufleistung absolviert hatte und ein gewisser Verschleiß "normal" ist. So war mein Ansinnen auch das, zumindestens ein Entgegenkommen zu erreichen. Das Fahrzeug war scheckheftgepflegt bei Audi, alle Wartungen wurden pünktlich erledigt und der Zahnriemen war bei 120.000 km erneuert worden, wäre also bei 240.000 km erst wieder dran gewesen. Nach kurzer Zeit rief mich ein Mitarbeiter des Werkskundendienstes an und erbat ein paar weitere Unterlagen, die ich sofort auf das Faxgerät gelegt hatte. Nach weniger als einer Stunde erhielt ich einen weiteren und das Angebot, die Firma Audi würde ohne weitere Diskussion und ohne Rechtsstreit 50 % der Kosten von rund 11.000 DM übernehmen, wenn ich mich mit dieser Regelung einverstanden erklären würde. Das war, wie gesagt, 1999. Dennoch war ich mit dieser kulanten Lösung damals sehr zufrieden und bin es auch heute noch.
  14. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Kauf und allzeit gute Fahrt! Ich habe mir vor rund zwei Jahren auch meinen zweiten A2 gegönnt nachdem ich meinen ersten zerlegt hatte...
  15. Die 111.111 scheint derzeit hoch im Kurs zu sein. Das habe ich nämlich gestern auch geschafft - allerdings nicht ganz so präzise geplant wie A2RJ
  16. Ich würde ihn trotz allem noch immer behalten - schließlich wirst Du so ein Auto nicht wieder bekommen!
  17. Herzlich Willkommen im Club! Exakt die gleiche Diagnose hat bei mir in dieser Woche auch zur Versagung der neuen Plakette geführt. Ergebnis: "Erhebliche Mängel"... Ich habe es beim Freundlichen reparieren lassen. Die aufgerufenen Preise sind folgende: 1 Stellmotor 1J0 941 295 B zu 37,57 EUR Arbeitslohn Aus- und Einbau 34,00 EUR Umsatzsteuer 13,60 EUR macht zusammen 85,17 EUR Nachkontrolle TÜV 12,50 EUR Gesamtausgabe somit 97,67 EUR Das bedeutet, ich habe nun für knapp 100 EUR auch wieder zwei Jahre Ruhe vor dem TÜV.
  18. Schade. Ich habe es gerade erst entdeckt... Hoffe, alle hatten einen schönen Tag in Soltau. Nach den Bildern zu urteilen war es sicher ein interessantes Treffen.
  19. Ich war die letzten Tage beim TÜV. Der Prüfer hat mir den Hinweis gegeben, daß sowohl an der vorderen als auch an der hinteren Bremsanlage Rost ist und daß ich das im Auge behalten soll. Er hält es aber insgesamt für so ungefährlich, daß es kein Grund war, mir deswegen die Plakette zu versagen. Die Bremswerte waren gleichmäßig und in Ordnung. Rost muß also nicht zwangsweise das Ende der Bremsen bedeuten.
  20. Heute kam mal wieder Post aus Berlin. Dieses Mal ist es ein etwas längerer (Form-) Brief, dessen Wortlaut ich nachfolgend gern wiedergeben möchte: Sehr geehrter Herr xyz, Ihre Petition befindet sich noch im sogenannten Berichterstatterverfahren. Das bedeutet, Abgeordneten der Regierungsfraktion und Abgeordneten der Oppositionsfraktion des Petitionsausschusses wurde Ihre Petition einschließlich der hierzu eingeholten Stellungnahme zur Prüfung übersandt. Diese Prüfung ist sehr gründlich und damit auch zeitaufwendig. Angaben des Petitionsausschusses über deren voraussichtliche Dauer sind deshalb nicht möglich. In der Regel ist die Prüfung einer Petition nach durchschnittlich 12 Monaten abgeschlossen, kann im Einzelfall aber auch mehrere Jahre dauern. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses als Abgeordnete des Bundestages keinen Zeitrahmen für die Prüfung von Petitionen haben. Sie entscheiden nach Artikel 38 des Grundgesetzes frei von Weisungen ungebunden über die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Art, Umfang und Dauer der Prüfung einer Petition liegen in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Das Ergebnis der Prüfung unterbreiten die Berichterstatter zu gegebener Zeit dem Petitionsausschuss in Form eines Antrages. Darin führen sie aus, wie ihre Feststellungen zu würdigen sind und welche Empfehlungen zum weiteren Verfahren mit der Petition daraus abgeleitet werden können. Über die Anträge der Berichterstatter entscheidet dann der Ausschuss in seiner Gesamtheit (Kollegialprinzip), der dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung mit Begründung über die Art der Erledigung Ihrer Petition vorlegt. Den Beschluss des Bundestages zu Ihrer Petition teilt Ihnen die Vorsitzende des Petitionsausschusses mit. Die Begründung zur Beschlussempfehlung wird beigefügt. Mit dieser Nachricht ist das Petitionsverfahren abgeschlossen. Bis dahin bittet Sie der Ausschussdienst um Geduld. Abschließend bittet Sie der Ausschussdienst darauf zu vertrauen. dass das Petitionsverfahren auch in ihrem Fall den aus Artikel 17 Grundgesetz (Petitionsrecht) abgeleiteten verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt, die Parteien an die Behandlung einer Petition durch den Ausschuss haben. Mit freundlichen Grüßen xyz Nun, was soll man dazu nach fast drei Jahren sagen? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Wobei ich unabhängig davon in den letzten Tagen mal auf den Seiten des BMF (Bundesministerium für Finanzen) geforscht habe, was zum Jahressteuergesetz 2013 alles an Änderungen geplant ist. Eine Änderung bzw. Angleichung der Kfz-Steuer scheint jedenfalls (noch) nicht geplant zu sein. Und das, obwohl der Gesetzgeber aufgrund eines Urteils des BVG (Bundesverfassungsgericht) angewiesen wurde, spätestens ab 2013 für eine Angleichung bei Altfahrzeugen Sorge zu tragen. Da die Kfz-Steuer eine Jahressteuer ist, wäre die Änderung zum 01.01.2013 umzusetzen, damit sie für das gesamte Jahr 2013 (Stichwort "ab 2013") auch gelten kann. Sollte es nicht passieren und sollte es bis dahin auch keine verwertbare Entscheidung in Sachen Petition geben, bliebe noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Diese müßte dann mit einer genauen Begründung direkt an das Bundesverfassungsgericht gerichtet werden. Mittlerweile bin ich soweit, daß ich mir auch diesen Schritt ausdrücklich offen halten möchte. Denn diese schleppende Abarbeitung bzw. Verzögerung empfinde ich langsam als unerträglich. Das aber ist natürlich nur meine persönliche Meinung. Sofern es Neuigkeiten in der Sache zu vermelden gibt, werde ich die Forumsgemeinde selbstverständlich zeitnah darüber informieren.
  21. Zunächst einmal finde ich 6.900 EUR eine ziemliche Frechheit und würde mich gegenüber dem Gutachter bzw. der Versicherung zur Wehr setzen. Das ist und bleibt nach meiner Meinung unverhältnismäßig niedrig. Nun zu der 130 %-Regelung. Als ich vor ziemlich genau zwei Jahren meinen A2 zu Klump gefahren habe, belief sich der Schaden, auf knapp 13.000 EUR. Der Wiederbeschaffungswert war niedriger, ich meine bei etwa 11.400 EUR. Der Restwert wurde angesetzt mit rund 7.000 EUR. Damals hatte ich die Möglichkeit zu reparieren, weil innerhalb oder gerade am Rand der 130 %-Wertgrenze. Von dieser Möglichkeit wurde mir jedoch von allen Seiten (Werkstatt, Gutachter der Dekra) abgeraten. Die Versicherung (HUK Coburg) hat mir damals auf ausdrückliche Nachfrage aber bestätigt, daß im Falle einer Reparatur der Restwert aufs Haus gehen würde und nicht zur Anrechnung gekommen wäre. Ich hatte quasi freie Auswahl und habe mich dann für einen Ersatz-A2 entschieden, den ich mit Glück gefunden habe.
  22. HSV

    Zulassungszahlen vom A2

    Da muß ich Dir leider widersprechen... Eine entsprechende Bescheinigung aus Belgien hat vorgelegen bzw. ist noch heute bei mir (in Kopie) vorhanden. Das Original dieser Bescheinigung wurde bei der Zulassung hier in Deutschland eingezogen vom Straßenverkehrsamt. Warum das geschah, ist mir nicht klar. Fakt ist, es wurde trotz vorliegen der Unterlagen vom TÜV eine Prüfung nach § 21 StVZO gemacht. Zum Zeitpunkt dieser Prüfung war das Fahrzeug in Deutschland (noch) nicht zugelassen, was logisch sein dürfte. Nach der mir vorliegenden Auskunft vom KBA ist das ganze Verfahren eine absolut gewöhnliche Vorgehensweise in derartigen Fällen. Entsprechend ist nach dieser Auskunft auch die Schlüsselung "00000000" der normale Weg. Ich weiß nicht, was richtig ist, habe mich aber auf den TÜV-Prüfer und die Zulassungsstelle verlassen und bin davon ausgegangen, sie würden es richtig machen. Interessant wäre nun, ob dieser Verfahrensfehler heilbar ist bzw. ob es die von Dir angesprochenen Richtlinien hinsichtlich der Vorgehensweise irgendwo schriftlich gibt. Vor allem wäre die Frage nach dem ursächlichen Fehler wohl von relevanz. Ist das Gutachten nach § 21 StVZO schlichtweg falsch an der Stelle oder liegt es nur an der Eintragung des Straßenverkehrsamtes?
  23. HSV

    Zulassungszahlen vom A2

    Eine Zunahme wäre eine interessante Entwicklung. Wobei die Zahlen ohnehin nicht ganz stimmig sind. Mein Auto taucht in den Statistiken beispielsweise überhaupt nicht auf. Es hat den Typschlüssel "00000000". Laut KBA hat das sogar seine Richtigkeit und entspricht der allgemein üblichen Praxis bei Fahrzeugen, für die keine allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO existiert. Mein Fahrzeug wurde Ende 2009 aus Belgien reimportiert und hat eine Zulassung auf Basis einer Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO. Insofern habe ich auch wieder etwas dazu gelernt.
  24. HSV

    Zulassungszahlen vom A2

    Ich habe heute die vollständige Auflistung der Zulassungszahlen zum A2 1,4 TDI 66 KW vom Kraftfahrt-Bundesamt bekommen und möchte sie hier zur Verfügung stellen: Hersteller-Schlüssel: 0588 Typ-Schlüssel: 840 Anzahl zugelassener Fahrzeuge am 01.01.2004: 270 am 01.01.2005: 2678 am 01.01.2006: 3813 am 01.01.2007: 3733 am 01.01.2008: 3582 am 01.01.2009: 3514 am 01.01.2010: 3492 am 01.01.2011: 3464 am 01.01.2012: 3419 Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Demnach wurde der höchste Stand am 01.01.2006 mit 3813 zugelassenen Fahrzeugen erreicht. Seitdem sind die Zahlen rückläufig, wobei nach sechs Jahren (also am 01.01.2012) immer noch 3419 dieser Fahrzeuge vorhanden waren. Die Abnahme beläuft sich in dieser Zeit also auf gerade einmal 394 Fahrzeuge oder 10,33 Prozent des Bestandes vom 01.01.2006. Das finde ich schon einen beachtlich niedrigen Wert.
  25. Kann hier jemand Angaben zu Typ.- bzw. Schlüsselnummern machen? Mir ist gerade aufgefallen, dass bei mir in den Fahrzeugpapieren unter der Kennziffer 2.2 die Angabe "00000000" steht. Unter 2.1 steht der Herstellerschlüssel "0588" für Audi. Bei meinem vorherigen A2 (ebenfalls 66 KW) stand unter der Kennziffer 2.2 (damals noch unter "zu 3") die Angabe "840003". Die "0588" für Audi dürfte klar sein, sie war auch hier vorhanden. Beide meine A2 hatten bzw. haben den 66 KW-Diesel-Motor. Mein jetziger hat das OSS, was der von mir zu Schrott gefahrene A2 nicht hatte. Ist die Schlüsselung bei beiden bzw. bei allen Varianten mit identischem Motor identisch oder gibt es hier weitere Unterschiede? Und wozu benötige ich die vollständigen Angaben außer für eine vollständige Statistik beim KBA? Bei der Versicherung und der Zulassung gab es keine Schwierigkeiten oder Rückfragen ob der hier fehlenden Angabe.
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