
Joachim_A2
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Gern, da melde ich mich doch mal - ggf. auch per PN. Danke.
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Wenn man sich offensichtlich keine Freunde bei Freundlichen macht, wenn man im Vorfeld Preise anfragt und dann auch noch die Frechheit besitzt zu fragen, ob man - basierend auf den Audi-Komplettpreisangeboten - über das vorliegende Angebot verhandeln könne... ... kann man sich mit ein paar Fragestellungen auch gleich an Audi wenden. Etwa, ob es dem Verständnis nach Service entspricht, wenn man sich selbst die 'teilnehmenden Audi Partner' suchen muss, diese ganz offensichtlich aber nur einzelne Komplettpreisangebote gewähren wollen (1), mehrere zusammengeschlossene und unter einem organisatorischen Dach firmierende Vertragshändler / -werkstätten allenfalls an ausgesuchten Standorten (2) die Angebote evtl. anbieten möchten... Na ja, der Wertschätzung meiner Person, meines Fahrzeugs und dessen Behandlung werde ich wohl keinen Gefallen getan haben. Also wie im richtigen Leben, oder? Aber so ist es, wenn man als informierter Kunde Angebote wahrnehmen möchte, die dem Servicedienstleister nicht schmecken wollen. Angemerkt sei, dass ich bei der Kundenbetreuung auch nachgefragt habe, ob die Komplettpreisangebote so kalkuliert seien, dass der 'teilnehmende Audi Partner' bei der Angebotsgewährung nicht 'drauflegen' müsse. (1): zwar wurde das Komplettpreisangebot 'Bremsen vorn' - falls nötig - akzeptiert, mehrfache explizite Nachfragen, ob dies auch für die Positionen Inspektion, Zahnriemen usw. gelte, beharrlich ignoriert. (2): dabei hatte ich an einem günstigeren Standort auf dem Land nachgefragt.
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Anmerken kann ich... ... dass ich seit Hinweis auf die Audi-Komplettpreisangebote (siehe Post #40) bisher einmal keine Antwort erhalten habe und einmal lediglich bzgl. Bremsen (vorn) den Audi-Preis bestätigt bekam; bzgl. Inspektion und Zahnriemen nicht. Aber das unvollständige Lesen / Beantworten von E-Mails ist ja ein allgemein bekanntes Problem.
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Aus der 'Sachbearbeitung Team Rechtsdurchsetzung' der 'Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.' habe ich folgende Antwort erhalten... Sehr geehrte Verbraucherin, Sehr geehrter Verbraucher, vielen Dank für Ihre E-Mail. Es ist für unsere Arbeit äußerst wichtig, über Unregelmäßigkeiten bzw. Geschäftspraktiken zum Nachteil der Verbraucher frühzeitig Kenntnis zu erhalten. Leider können wir wegen der Vielzahl der bei uns eingehenden Anfragen und begrenzter Kapazitäten nicht jedem Fall nachgehen. Zum Teil ist es erforderlich, weitere Verbraucherbeschwerden abzuwarten, um gegen betroffene Unternehmen Unterlassungsverfahren einleiten zu können. Ihre Beschwerde haben wir registriert und werden sie in geeigneter Weise entsprechend unseren satzungsmäßigen Aufgaben verwenden. Sollten Sie eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an die örtliche Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.de). Wir sind in erster Linie verbraucherpolitisch und kollektivrechtlich tätig, die Verbraucherzentralen beraten die Endverbraucher und sind zum Teil auch rechtsbesorgend tätig. Mit freundlichen Grüßen Also: schreibt an die Verbraucherzentrale(n)!
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Da nach meiner Rückfrage bzgl. eingegangener Angebote, ob diese denn auf den 'Komplettpreisangeboten' der Audi AG basieren, plötzliche Ruhe eingekehrt ist, habe folgende Seite gefunden, die Teilnehmende Audi Partner aufführt; sowohl bzgl. 'Verkauf' als auch bzgl. 'Service' (2. Seite). Scheinbar gehören jedoch nicht alle Filialen / Standorte eines Unternehmens zu den 'teilnehmenden Audi Partnern'!? Offen ist evtl., ob die Liste eine zeitlich begrenzte Gültigkeit hat.
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Danke für Eure Ausführungen. Ja, es geht um einen 1.4 TDI (75 PS). Und da ich aus den Zeiten des selber Bastelns hinaus bin, wird ein Freundlicher die Arbeiten übernehmen müssen. Um nicht erneut eine Rechnung für im Voraus abgesprochene Leistungen zu erhalten, die deutlich über dem zuvor genannten Preis liegt, habe ich diesmal Angebote von mehreren Freundlichen erbeten; 3 von 4 haben geantwortet. Nun müssen wir noch ein wenig verhandeln... . Diesbezüglich, weil es immer mehr um sich greift, habe ich mal bei den Verbraucherzentralen nachgefragt, was die davon halten. Denn eigentlich kann es nicht angehen, dass Hersteller allgemeine Angebote gegenüber Endkunden unterbreiten, aber es dem Endkunden obliegt, sich einen 'teilnehmenden Partner' zu suchen. Richtig spannend wird es nämlich bei bündelbaren Angeboten, wenn ein Kunde etwa auf die Idee kommt, eine Inspektion, Zahnriemenwechsel und Bremsen parallel machen zu lassen. Und er sich im Ernstfall sogar eine Werkstatt suchen müsste, die an allen Angeboten 'teilnimmt'. Wenn ich eine Antwort erhalten habe, wird sie hier irgendwo nachzulesen sein.
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Wenn Zahnriemen komplett zu obigem Preis vom Freundlichen machbar ist, welchen Aufschlag (komplett) muss man für die Wasserpumpe (Material und Arbeitszeit) ansetzen? PS: Das Material von welchem Hersteller wird standardmäßig vom Freundlichen verbaut (Conti, ...)? Gibt es hier was zu beachten?
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Na ja, den Übersichtlichkeitspreis wird Audi da nicht gewinnen. Aber auf Seite 14 meines o.g. 'Audi Serviceplans' wird unter Zusatzarbeiten, Keilrippenriemen ersetzen ausgeführt: "Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor wird der Keilrippenriemen nur in Verbindung mit dem Zahnriemen ersetzt." Dafür finde ich die von Dir genannte Aussage nicht.
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Siehe Seite 16 im Audi Serviceplan (8.04 254.563.8S0.00): Alle 120.000 km ... Tätigkeiten: "Zahnriemen und Spannrolle für Nockenwellenantrieb ersetzen." Bemerkungen: "3- und 4-Zyl. TDI Motoren Pumpe Düse".
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Interessante Diskussion "Tesla gegen AMS: 258 zu 184 km".
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Es gibt aber Viele (Vertreter, Berater, heute hier und morgen da Arbeitende, etc.) die langstreckenfähige Fahrzeuge brauchen und dennoch in Ortschaften gern elektrisch fahren würden. Ich denke, diese Klientel - die oftmals Firmenfahrzeuge bewegen - sollte man nicht vergessen (insbesondere, wenn Hotels entsprechende Lademöglichkeiten bieten (würden)). Und es sind vielleicht diejenigen, die die Mehrkosten (wegen dem einen Prozent) am Ehesten am Wenigsten im Geldbeutel merken.
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... und der Golf GTE schafft die versprochenen 900 km mit 40 Litern - zumindest nach gestriger VOX - AutoMobil - Sendung. Um das 'wie' zu beantworten, wäre ich gern mitgefahren . PS: Vielleicht sollte man den Begeisterten mitteilen, dass dies mit einem über 10 Jahre alten Fahrzeug so im Prinzip auch schon ohne Elektro-Anteilen möglich war und ist; und das zum fast halben Neuwagenpreis.
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... wenn Du mit 'nem A2 vorfährst, geht der TÜV-Prüfer selbstverständlich davon aus, dass Heizung und Gebläse funktionieren!
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Übrigens gibt es hier auch einen Praxistest (07.2014) - leider noch mit 'Tücken der Technik'.
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Unfälle mit CFK Kunststoff sind krebserregend!
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Geplante Obsoleszenz. Die Markenhersteller sind darauf angewiesen, einen gewissen Umsatz zu erzielen. Die Discounter-Aktions-Birnen kommen heute von A, morgen von B, ... - und es gibt Ärger, wenn sich zu viele Kunden beschweren.
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Eine Anmerkung zu obigem Reichweitentest (Post #2870)... Die Fahrzeuge wurden mit 'neuen' Batterien getestet. Aber wie sieht es am Ende der 'Batterie-Garantie' aus? Nach 8 Jahren oder 160.000 km (VW E-Golf) kann die Batterie evtl. nur noch gut 70% ihrer Neukapazität (*) haben. D.h. die erzielbaren Reichweiten sinken im Laufe der Garantiezeit evtl. deutlich. Ein Effekt der bei Hybridfahrzeugen im Alltag wahrscheinlich kaum auffallen wird, da er einerseits schleichend stattfindet und andererseits kaum jemand die reinen Elektroreichweiten unter identischen Bedingungen in regelmäßigen Abständen überprüft. Wozu auch, schließlich ackert ggf. der 'normale' Antrieb etwas früher, länger, ...; was allenfalls zu einem höheren Spritverbrauch führt. Wer den Hinweisen zu seinem E-Bike- / Pedelec-Akku folgt, scheint gut daran zu tun, den Akku nicht unbedingt (100%) voll zu laden. Scheinbar ist das der Lebensdauer nicht zuträglich. So wird zur Lagerung empfohlen nur zu etwa 60% aufzuladen und erst nach Entladung auf ca. 20% wieder auf 60% zu laden (Bosch Bedienungsanleitung für 400 Wh-Akku). Schaut man sich an in welcher Zeit der Bosch-Akku auf etwa 80% geladen werden kann (2 h) und wie lange im Vergleich die Vollladung (100%) dauert (3,5 h), könnte auch das ein Hinweis sein, dass Vollladungen nicht das Gelbe vom Ei darstellen; Bosch. (In einigen Foren werden Aussagen zitiert die die Anzahl der Ladezyklen für den genannten E-Bike-/Pedelec-Akku sinngemäß mit: 500 Vollladezyklen oder 1.000 Teilladezyklen angeben.) Geht man von identischen Akkutypen auch bei Elektromobilen aus, sollte im Prinzip das Gleiche gelten. Doch sind Teilladungen von der Ladetechnik vorgesehen und in der Praxis überhaupt real? Denn die Reichweite würde sich dann ja (gegenüber der schon unrealen 100%-Angabe) gleich nochmals um 20% und mehr verkürzen!? Natürlich werden die Automobil-Hersteller bzgl. ihrer Batterie-Garantie auf Nummersicher gehen und 'Vollladungen' als Grundlage annehmen. Allerdings bedeutet das, dass der Kapazitätsverlust gegen Ende der Garantie schon näher an der 'Garantiegrenze', also 70%, liegen dürfte. Oder ist die in Automobilen eingesetzte Batterie-/Ladetechnik doch eine Andere? (*) Quelle: Bordbuch des e-Golf. PS: Stimmen die Aussagen in o.g. Quelle, können Gebrauchtwagenkäufer erkennen, wie es um die Restkapazität ihres Gebrauchtwagen-Akkus bei Vollladung bestellt ist, da sich die Kapazitätsanzeige im Fahrzeug auf die reale Akkukapazität in Bezug auf die Neukapazität bezieht. Also eine Akku-Restkapazität von 85% (nach Vollladung) auch nur mit 85% angezeigt wird.
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... außerdem sind ab einem bestimmten Zeitpunkt Verzugszinsen zu zahlen. Allerdings erscheint mir die Vorgehensweise der gegnerischen Versicherung nicht neu. Und solange die Verzugszinsen o.ä. nicht tatsächlich fällig werden, kann man noch l a n g e warten und hin und her schreiben. Aber: Versicherung merken und bei dieser Gesellschaft nie einen Versicherungsvertag abschließen! Und den Namen der Gesellschaft im Bekanntenkreis kundtun.
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Ich schreib es mal hier rein: Aktuell sind hier[/url] Teile des letzten Sendung "automobil" (VOX) zu sehen; u.a. "Kein Nachrüstfilter für Nischenmodelle - was tun?".
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Aktuell sind hier Teile der letzten Sendung "automobil" (VOX) zu sehen; u.a. "E-Autos - Die Zukunft der Mobilität?" mit einem Reichweitentest von Elektrofahrzeugen (BMW i3, Tesla - Modell S, VW E-Golf und Nissan Leaf).
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... außerdem darauf achten, dass er jede Deiner Zusatzausstattungen berücksichtigt.
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Noch einmal zur "Zukunft des Automobils" allgemein... Über Handbücher für / auf iPhone & Co. kann man ja noch streiten, solange es auch noch eine gedruckte Form gibt. Denn anderenfalls müsste man sich - eigentlich muss man sich bereits, wenn man bestimmte Multimedia-Funktionen nutzen will - bestimmte Mobilfunkgeräte (zumindest solche mit für die jeweilige App passenden Betriebssystemen) kaufen; Hardware-Interoperabilität allein reicht nicht mehr aus. Das Ergebnis für den Verbraucher sieht dann so aus, dass er bei der Wahl seines neuen Mobiltelefons gut beraten ist, eines zu wählen, das möglichst von 'allen' (hier: Automobilherstellern) unterstützt wird. Ob uns das tatsächlich Recht sein kann, sei mal dahingestellt. Auf das Thema komme ich übrigens, weil einerseits diese 'Konzentration auf wenige Betriebssysteme' (kennen wir auch aus anderen Bereichen) ein zunehmendes Sicherheitsrisiko sein kann und andererseits es gestern in der ARD den Beitrag "Im Visier der Hacker" gab. In diesem Thread ist der Beitrag deshalb, weil es um die Thread-Überschrift geht und weil u. a. Audi freundlicherweise zu diesem Thema etwas zu zeigen und zu sagen hatte.
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... ja, nur fällt es mir leider schwer, eine klare, verlässliche Linie bei Audi zu sehen. Und was die Personaländerungen (Lichte / Hackenberg) wann bewirken, scheint mir auch eher nebulös. Für mich als Kunden kann ich jedenfalls noch immer keinen A2-Ersatz auch dem Hause Audi ausmachen; somit muss ich mich auch mit anderen Marken beschäftigen, was für Audi negativ sein kann.
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Eigener Gutachter? Oder der, der Versicherung?
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Ferndiagnosen sind zwar schwer... Aber die Idee mit einem übervollen Telefonbuch ist schon gut. Könntest Du Dein Telefonbuch des Lumia sichern, löschen, ein paar Einträge erstellen und neu testen? Evtl. wäre es sinnvoll mit wenigen Einträgen mal die Batterie abzuklemmen, um die Komponenten im Fahrzeug zurückzusetzen. Auch das ggf. explizit nötige Löschen des Telefonbuchs im Fahrzeug nicht vergessen. Funktioniert die Anzeige danach mit wenigen Telefonbucheiträgen, könntest Du das gesicherte Telefonbuch zurückspielen und sehen, ob der Fehler dann wieder auftritt.