Nein
Nein, die Betriebserlaubnis hat nichts mit der Herkunft des Handbremsknopfes zu tun!
Solange die Funktion gleichwertig (oder besser) ist, ändert sich nichts.
Da die Haltbarkeit, zumindest bei den Teilen aus Metall, ja sogar deutlich besser ist als vom Original gibt es keinen Grund für Beanstandungen!
Bei denen aus Holz könnte man darüber diskutieren, weil sie ja rein theoretisch brechen könnten. Aber das ist eine sinnlose Diskussion.
Wer die Bremshebel gebaut hat spielt keine Rolle, solange sie die Funktion erfüllen und nicht anderweitig behindern.
Zu den Zeiten als ich noch Rally gefahren bin, haben wir die Handbremse immer zu einer sogenannten fly off Handbremse umgebaut. Die funktioniert im Prinzip umgekehrt wie die normale Handbremse.
Das bedeutet, wenn man den Hebel zieht rastete sie nicht ein. Sondern nur wenn man den Knopf drückt. Wenn man das mit der normalen Seilzug Bremse macht ist das völlig legal und eintragungsfrei.
Wenn man allerdings eine hydraulische fly off Bremse verbaut, muss die abgenommen und eingetragen werden.
Und glaub mir, die Abnahme Kommissare bei eine Rally achten weit strenger auf die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs als das bei eine HU der Fall ist.