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vfralex1977

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  1. zwar nix zur batterie aber zum fehler: genau diesen fehler mit den selben auswirkungen habe ich bei mir auch gehabt. ich habe dann bei WOBST eine batterie von AD (75Ah) gekauft und hänge die jeden abend ans CETEK-erhaltungsladegerät. die 75Ah reichen auch für STHZ-betrieb völlig aus. durch die erhöhung der kapazität der batterie steigert sich nicht die ladeleistung des A2, da diese ja von der LIMA und der laufzeit des motors abhängig ist. demnach müsste man entweder länger fahren oder eine größere LIMA verbauen. oder eben ein ladegerät regelmäßig anschließen.
  2. 2x war ich schuld 1x war die bat defekt
  3. ich bin der meinung, dass es nicht nötig ist, für viele euro eine starterbatterie zu verbauen, wenn man keine sonderlichen hifi-einbauten spazieren fährt. dann ist es sicherlich ein anderes thema. ich habe mittlerweile die fünfte batterie im 8 jahre alten A2. die ursprüngliche serienbatterie hielt knapp 4,5 jahre. dann wurde sie im urlaub vom ADAC ebenfalls gegen eine leistungsstärkere (bezügl. kaltstartstrom) VARTA getauscht. die hielt dann ein paar tage länger als 1 jahr. als nächstes kam dann eine VARTA vom freundlichen zum einsatz die mir bis novemer 2009 ihre dienste anbot, also auch etwa 1 jahr. allerdings hatte ich keinen nachweis mehr aufgehoben (selbst doof). jetzt habe ich für 70€ (inkl. prozente) eine AP von einem bekannten der bei WOBST arbeitet. kostet die hälfte und hat ebenso garantie wie die teuren. pflege ist wichtiger als teure batterien kaufen. öfter mal ans ladegerät, speziell in den kalten monaten und dann hält die günstige auch....
  4. ja. ich hatte meine zweite batterie vom ADAC bekommen und die war nach gut einem jahr wieder defekt. daraufhin war ich beim freundlichen zum elektrik- und batteriecheck. dieser hat mir eine VARTA eingebaut und den defeket der ADAC-VARTA bestätigt. das habe ich mit begleitschreiben zum ADAC geschickt und innerhalb von 14 tagen hatte ich die gutschrift inkl. 7,50€ pfandersatz. das altteil wollten sie nicht zurück haben.
  5. meine frau ist 1,57m groß und hat absolut keine probleme mit dem A2.
  6. das mit der abweichung verstehe ich schon. ich präzisiere meine frage: was meinst du mit "15mm größerem radius" aha...gefunden.... rollradius. und was sagt dieses plus 15mm aus? wie wirkt sich das aus?
  7. oioioi..... jetzt gehts los, ich hatte es befürchtet. am besten übergibst du die sache jetzt auch einem anwalt, wenn noch nicht geschehen. KFZ-RS ist natürlich hier angebracht, denn sonst wirds zunächst teuer. ein anwalt hat mehr möglichkeiten (aktenanforderung) als der privatmann, der meint sich selber verteidigen zu können. zum zeugen: den musst du benennen, denn wenn du erst später damit rauskommst macht es den eindruck, als hättest du ihn per casting gefunden. außerdem wird die polizei dem gegn. anwalt akteneinsicht gewähren und spätestens da steht dann auch drin, dass sie den von dir benannten zeugen befragt haben. zum AZ: hast du keinen abschrib des protokolls von der polizei bekommen? da müsste eigentlich das aktenzeichen drauf stehen. und: hast du denn eine ahnung, was dieser zeuge zu protokoll gegeben hat?
  8. er schreibt von "fahrzeugschein" und da müssten die tatsächlich eingetragen sein. meine waren ab werk dabei und sind deswegen aufgeführt. ich weiß aber nicht, ob die eintragung bei allen A2, als auch bei denen ohne serienmäßige 17er eingetragen waren. hast du den A2 vom händler oder privat? am besten dort mal nachfragen. nachträgliches eintragen mit reifen 205/40 ist eigentlich kein problem. 215/40 sind aber besser geeignet, da sie mehr komfort und schutz bieten. wenn vom händler: eintragung nachfordern
  9. interessante sache - halte uns bitte weiter auf dem laufenden.
  10. ja doch, wie die aussehen weiß ich ja dann mal ganz genau: bitte bilder von den o.g. original 17" s-liner an mich per PN
  11. da aber nur für RADIO/TV zu hause. ein radio im auf den lebenspartner zugelassenen KFZ ist zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig. EDIT: lutz war schneller.....
  12. ein schenkelklopfer so sind sie die jungs aus pink-city ein dreifachdonnerndes kölle alaaf kölle alaaf kölle alaaf
  13. hmmmm..... lächerlicher entscheidung..... aber naja, was ist nicht alles lächerlich
  14. richtig, die GEZ muss dir die nutzung deines TV/RADIO nicht beweisen. wohl aber den besitz. nur dann sind gebühren fällig. im falle des autoradios ist es aber so, dass es im privatgenutzten PKW mitangemeldet ist, sofern für den halter (bzw. ehepartner) ein konto bei der GEZ läuft. unstrittig ist, dass die GEZ sehen kann, dass im KFZ ein radio ist. unstrittig aber auch, dass sie dir die gewerbliche nutzung beweisen müssen. unabhängig von der GEZ-frage ging es dir aber eigentlich darum, dass du eine quelle suchst, mit der zwar musik (CD, MP3,....) höhren kannst, die aber auf einen epfangsteil verzichtet.
  15. unterstellen ist zum glück aber nicht gleichbedeutend mit beweisen. noch muss dir die GEZ beweisen, dass es sich beim fahrzeug um ein beruflich genutztes KFZ handelt. selbst wenn du auf dem fahrzeug werbung spazieren fährst reicht das für eine anmeldung nicht aus. ausschlaggebend für die berechnung der gebühren ist der halter auf den das KFZ zugelassen ist. sofern der ein konto bei der GEZ hat ist alles paletti. natürlich darf der halter laut regelung der GEZ das KFZ nicht für ein gewerbe nutzen.
  16. ich nutze eine GSM-FB mit einer kostenlosen SIM drinnen. das funzt wunderbar und meldet auf wunsch per anruf auch zurück, wenn die eingestellte einschaltzeit abgelaufen ist. wenn ich den anruf nicht annehme entstehen selbst für die rückmeldung keinerlei kosten auf der SIM.
  17. apropos: wie sieht das eigentlich mit ausländischen kennzeichen aus? außer hier in germany gibts diese umweltplaketten doch nirgendwo, oder? wenn ich jetzt mit einem A-kennzeichen in deutschland fahre, brauche ich dann ein plakette passend zum kennzeichen?
  18. der freundliche nimmt glaube ich um die 120€ netto für den tausch.
  19. das fahrzeug wird "zwangsversetzt" weil es sich aus eigener kraft nicht aus der umweltzone bewegen darf. und das darf die komune durchaus anordnen. insofern wird es schwierig zu argumentieren. auch schon deswegen, weil die verwahrstellen das auto erst nach bezahlung vor ort herausgeben. und auch von umgesetzte fahrzeuge wird der standort erst dann mitgeteilt, wenn die kosten beglichen sind. mitteilung übrigens durch die polizei. ob das zunächst rechtens ist sei mal dahin gestellt. kosten und ärger hast du auf jeden fall damit.....
  20. dazu gibts aber auch einen punkt und das ist auf dauer nicht zu empfehlen, bei einmaliger reise aber sicherlich verschmerzbar. zudem drohen viele komunen mit umsetzen bzw. schleppen zum nächsten verwahrplatz. wenn du diese kosten hochrechnest wirst du schon auf die kosten für die bahnreise kommen. das ist dann auch noch umweltfreundlicher und schohnt die nerven.
  21. nur leider ist es (trotz R87 auf den hella) so ohne zulassung. auf den abdeckungen stehen die kürzel für nebler..... optisch aber nach wie vor die reizvollste lösung, wenn man nicht den oberen scheinwefer auseinander nehmen kann. aber auch der einsatz dort wäre illegal
  22. naja, vielleicht kommst du ja nochmal dazu. habe auf jeden fall noch interesse daran
  23. anders als früher hat die funktion "blinken" im relais nicht die selbe funktion wie "warnblinken". wenn du das blinkerrelais ausbaust und öffnest, wirst du für beide funktionen separate schaltungsteile finden. es ist also durchaus möglich, dass das eine ohne das andere funktioniert. tippe da auf verschleiß.
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