Zum Inhalt springen

heavy-metal

A2-Club Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    4.318
  • Benutzer seit

Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. Na dann guck mal hier! :D
  2. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass der Verkaufspreis seiner Ware identisch ist mit den Kosten, die beim Einkauf / Import entstehen. Sobald der Unternehmer einen Mehrwert schöpft, wird eine Steuer abzuführen sein - nämlich die Differenz zwischen Vor- und Umsatzsteuer. Entscheidend in der Argumentation von Liqui-Moly (und Trigema) ist doch, welcher (prozentuale) Teil des Wertes eines Produkts hier in Deutschland geschöpft wird. So gesehen, steht ein Unternehmen, welches nicht nur importiert, sondern auch vor Ort weiterverarbeitet / produziert, plötzlich deutlich besser da als ein reiner Importeur - Stichworte: Einkommensteuer, Sozialversicherung. CU Martin
  3. Wo steht das mit der Zulassung? So weit ich mich erinnere, ist nur in der Betriebsanleitung ein dezenter Hinweis (den genauen Wortlaut müsste ich mal raussuchen). In den Zulassungsunterlagen (ZB1 / ZB2 oder COC) - die ich der Polizei ggf. bei einer Kontrolle aushändigen muss - ist hingegen kein entsprechender Vermerk. Heißt für mich so viel wie: Audi rät von Schneeketten auf den 165ern ab, aber explizit verboten ist es auch nicht, so lange bei montierter Kette genug Freiraum zwischen Radhaus und (voll eingefedertem bzw. voll lenkungseingeschlagenem) Rad verbleibt. Aber es könnte ja mal jemand offiziell bei Audi nachfragen, was man denn jetzt mit seinem A2 tun soll, wenn man winters ins Hochgebirge fährt und voraussichtlich auf Ketten angewiesen sein wird, aber keine 155er-Reifen mehr bekommt. Wäre ja gelacht, wenn da nicht so eine Antwort kommt wie: "Kaufen Sie sich doch ein neues Auto. Wir machen Ihnen auch ein supergünstiges Finanzierungsangebot für einen A1!" CU Martin
  4. Hallo! Ist das Wechseln der Domlager eigentlich auch eine eher diffizile Angelegenheit, bei der es sehr darauf ankommt, das Lager nicht zu stramm aoder zu locker anzuziehen? Wer unter uns ebenfalls Motoradfahrer ist und weiß, dass z.B. das Wechseln eines Lenkkopflagers eine nicht so einfache Sache ist, der weiß, worauf ich hinaus will. Mit anderen Worten: kann das jede Werkstatt annähernd gleich gut, oder bin ich ähnlich wie beim Motorrad-Lenkkopflagerweschsel darauf angewiesen, auf einen Schrauber zu treffen, der möglichst viel Erfahrung mit dem Domlagerwechsel hat? CU! Martin
  5. @ KugelwiderWillen: Nun, das mit dem Spurwechsel müssen wir etwas genauer betrachten. Richtgeschwindigkeit hin oder her. Natürlich trifft den 180 km/h schnellen Überholer grundsätzlich eine Mitschuld. Aber wer auch nur als 130 km/h schneller Fahrer beim Spurwechsel nach links nicht mit ganz Schnellen rechnet, der tauscht Rücksichtnahme ggü. dem Einscherenden gegen Menschenleben, auch gegen sein eigenes. Dessen sollten sich die Spurwechsler einmal bewusst werden. Der Spurwechsel ist immer dann tabu, wenn ein anderer, egal wie schnell er ist, gefährdet werden könnte. Thema "Wiedereinscheren": hier ist ebenfalls zu beachten, dass das Wiedereinscheren nur dann erlaubt ist, wenn der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird. Kommt es also unmittelbar nach dem Wiedereinscheren aufgrund einer starken Bremsung zum Unfall, war das Fahrmanöver eben nicht frei von Gefährdung. Bei starkem Verkehr braucht sich der Auffahrende sicher auch keine Sorgen zu machen, dass es keine Zeugen gibt, die in seinem Sinne aussagen könnten. Bzgl. Abstandsmessungen: es wird keine "Momentaufnahme" gemacht, sondern i.d.R. über eine Strecke von ca. 400 m beobachtet. Und: wenn jemand ca. 15 m vor mir auf meine Fahrspur wechselt, dann gehe ich instinktiv vom Gas und fahre eben nicht eine längere Strecke mit einem gleichbleibendem Abstand von 15 m vor ihm her. Ok, ich halte dann auch nicht unbedingt den Sicherheitsabstand ein. Das steht so aber nicht in der StVO... Was sollte auch dagegen sprechen, am Tag mit Standlicht zu fahren, wenn die Sicht- und Witterungsverhältnisse eigentlich gar keine Beleuchtung erfordern? Weder wird dadurch jemand geblendet, noch wird man mit Standlicht besser gesehen. §17/2 erwähnt explizit nicht "am Tag". Vielmehr ist §17/2 hier in direktem Kontext zu §17/1 und /3 zu betrachten. Heißt so viel wie: wenn die Benutzung der Beleuchtung während der Fahrt erforderlich ist, dann darf das Standlicht allein nicht benutzt werden. So hat es mir seinerzeit auch mal mein Fahrlehrer beigebracht. CU Martin
  6. Nein, auch unter Gewerbetreibenden gibt es das Gewährleistungsrecht. Es gestaltet sich nur etwas anders. Aber zurück zur Fragestellung: ein gewerblicher Händler kann sich eben nicht auf "gekauft wie besichtigt" berufen. Wenn er den Kauf nur vermittelt, wäre dies etwas anders. Aber nur dann, wenn der eigentliche Verkäufer, in dessen Namen der Händler auftritt, ein Nicht-Kaufmann ist. Wäre der Verkäufer in besagtem Fall z.B. ein Gewerbebetrieb (egal welcher), dann müsste dieser ebenfalls in die gesetzliche Gewährleistung eintreten. Und: natürlich dürfen "Verschleißteile" von der Gewährleistung ausgenommen werden. Diese müssen aber im Vertrag i.d.R. einzeln aufgeführt werden, denn der Käufer darf schon noch erwarten, dass 1. die Sache bei bestimmungsmäßigem Gebrauch 6 Monate durchhält 2. ein gewerblicher Verkäufer so viel Sachverstand besitzt, das Fz. vorher einer eingehenden technischen Begutachtung zu unterziehen bzw. unterziehen zu lassen (u.a. dafür zahlt man schließlich i.d.R. einen höheren Kaufpreis als beim Kauf von Privat) CU Martin
  7. Um eine bauliche Trennung handelt es sich diesmal natürlich nicht, weil die rechts von dieser Markierung Fahrenden sie ja überfahren dürfen. Trotzdem darf hier rechts schneller als links gefahren werden. Den Grund hast Du ja schon genannt. Wie genau? Und nichts mehr für diejenigen, die von der EU im Rahmen von geänderten Zulassungsvorschriften einen "Lkw"-Spiegel an ihr Auto "verordnet" bekommen haben. Mal im Ernst: viele halten den Schulterblick genau deswegen inzwischen für überflüssig. Natürlich: die größeren Spiegel erlauben eine bessere Sicht nach hinten (ich schreibe jetzt ganz bewusst nicht: "Rücksicht"). Aber auch damit schaltet man den toten Winkel nicht aus. Das hatten wir schon etwas weiter oben. Wenn genug Platz ist und sich keiner auf der Überholspur mit hoher Geschwindigkeit nähert, ist das beschriebene Verhalten i.O. Aber wie oft habe ich schon erlebt, dass jemand aus falscher Rücksichtnahme die Spur wechselt und mich zu einer zumindest starken Bremsung zwingt. Davon abgesehen: ich habe es bis jetzt noch immer geschafft, auf dem Beschleunigungsstreifen so stark zu beschleunigen, dass ein Spurwechsel des Nachfiolgenden rechts Fahrenden gar nicht nötig ist. Als rechts Fahrender nur mal den Gasfuß zu lupfen, um dem auf die Autobahn Auffahrenden das Einfädeln zu ermöglichen, reicht in den allermeisten Fällen völlig. Oder man fährt halt langsamer. Besonders bei Schnee... Übrigens musst Du beim Wiedereinscheren nicht darauf achten, dass der Sicherheitsabstand zu Deinem Hintermann eingehalten ist. Es reicht, wenn Du ihn beim Wiedereinscheren nicht behinderst (weil der Sicherheitsabstand aufgrund Deiner höheren Geschwindigkeit ja unverzüglich wiederhergestellt wird). Mein Fahrlehrer empfahl damals, erst dann die Spur zu wechseln, wenn man das überholte Auto komplett im INNEN-Spiegel sieht. Trotzdem aber noch den Schulterblick riskieren. CU Martin
  8. Ich setze noch einen drauf: wer weiß schon, dass auch bereits 2 durchgezogene auf der Fahrbahn aufgebrachte Mittellinien als "bauliche Trennung" gelten? Aber auch nochmal zurück zum grünen Ampelpfeil: viele wissen auch nicht, dass jedes einzelne (!) Fahrzeug an der Haltlinie (!!) anhalten muss, bevor man (natürlich ohne Gefährdung / Behinderung anderer) rechts abbiegen darf. Als Zweiter hinter einem anderen anzuhalten und gleich mit ihm durchbrausen / abbiegen kostet EUR 50. Für das Geld bekommt man dann aber wenigstens noch 3 Gedenksteine in Flensburg. Und nochmal Rotlicht: stellt Euch vor, Ihr fahrt als Linksabbieger (bei "grün") in eine Kreuzung und müsst (z.B. hinter einem ebenfalls abbiegen wollenden Fz.) warten, ohne aber die Fahrbahn des Querverkehrs erreicht / blockiert zu haben. In der Zwischenzeit springt die Ampel, für Euch denoch ersichtlich, auf "rot" um. Wer der Meinung ist, jetzt noch weiterfahren / abbiegen zu dürfen, sollte ebenfalls schonmal EUR 50 bereit halten, für die er dann ebenfalls Besitzer von 3 Steinen in Flensburg wird. Sollte indes die Ampel schon länger als 1 Sek. "rot" gewesen sein, dann kostet das weitere EUR 75 Aufpreis, für den man auch noch einen Stein mehr bekommt. Über die Sünden (und darüber, dass man in besagtem Fall ja keine Kreuzung "freimachen" musste, weil man ja den Querverkehr nicht oder nur unwesentlich behindert hätte) kann man danach bei einem 1-monatigen Zwangsfußmarsch nachdenken... That's life - CU! Martin
  9. Nun, das wäre nur dann richtig, wenn in beiden Werkstätten dieselben Leute arbeiteten. Es ist oft schon so, dass Du in derselben Werkstatt, aber mit 2 unterschiedlichen Schraubern, völlig unterschiedliche Erfahrungen machen kannst. Übrigens ist die beste Werkstatt, die ich für den A2 empfehlen kann, eine Selbsthilfewerkstatt in Bocholt - nämlich die, wo bisher immer das "Schraubertreffen West" stattgefunden hat. Einziges "Problem": man muss schon selbst Hand anlegen. An den Zahnriemen habe ich mich aber auch noch nicht getraut. Also wird das an meinem Auto wohl entweder besagter "Clubdealer" machen - oder evt. doch ein freier Schrauber. CU Martin
  10. Nun, hier ein kpl. Konzept vorstellen zu wollen würde den Rahmen sprengen. Aber wie ich schon schrieb: ein E-Auto, das im Vergleich zu einem "Verbrenner" deutlich mehr kostet und darüber hinaus noch mit den schon erwähnten Handling-Nachteilen behaftet ist, will heute niemand haben. Also ist insbes. an diesen Punkten zu arbeiten, bevor man überhaupt eine sinnvolle Kommunikationspolitik betreiben kann. Es sei denn, man vertitt (wie man aktuell den Eindruck haben muss) auf Herstellerseite die Meinung, dass irgendwann die Zeit kommt, wo ein E-Auto automatisch "salonfähig" wird, wenn nämlich fossile Brennstoffe nahezu unbezahlbar werden. CU! Martin
  11. Warum soll man das nicht erwarten dürfen? Heute muss das E-Auto (noch) mit den verbrennungsmotorgetriebenen Fz. konkurrieren. Handling- oder Preisnachteile wird ein Hersteller kaum mit "ökologischen" Argumenten ausgleichen und den Verbraucher zum Umdenken bewegen können. Das hat ja schon beim 3l-A2 nicht geklappt. Beim 3l-Lupo eben auch nicht. Von der früheren "Formel-E" will ich schon gar nicht reden. Ja, natürlich alles richtig! Aber man kann auch den Eindruck gewinnen, dass der Aufpreis für die E-Technologie bewusst hoch gehalten und "hochargumentiert" wird, nur um dieses Konzept (noch) nicht auf den Markt bringen zu müssen. Wer als Hersteller schon heute ein E-Auto verkaufen will, der muss ein gutes Marketing-Konzept haben, mit dem er die Leute überzeugen kann. Das hat aber keiner (bzw. es will keiner haben), weil dieselben Hersteller ja auch diesen automobilen Unsinn à la SUV im Programm haben, mit dem man heute noch mehr verdienen kann als mit E-Autos für ein paar unverbesserliche - oder weitsichtigere? - Ökos (das mit den "Ökos" ist jetzt nicht abwertend gemeint). Und aus demselben Grund scheitern auch Versuche oder Ansätze, das E-Auto über den Preis attraktiv zu machen. Das, was wir heuer auf der IAA bewundern können, ist nichts anderes als "gekonnt, aber nicht gewollt". CU Martin
  12. Gut, wenn es irgendwann die Möglichkeit gibt, einen Akku innerhalb von ca 3 Minuten von "fast leer" auf "ganz voll" aufzuzladen, der außerdem dann gut für eine Fahrstrecke von ca. 600 km ist, sehen wir weiter. Nur dann wäre (den Kaufpreis erstmal außen vor gelassen) ein E-Auto auch verkaufbar. Es möge auch niemand mit dem Argument kommen, dass man ein Auto statisisch ja im wesentlichen nur für die Fahrt ins Büro nutzen würde (wo man es nach Ankunft nur an die Steckdose hängen müsse). Wer das sagt, der "muss" sich sofort einen Smart Fortwo zulegen, denn statistisch nehmen in einem Auto ja auch nur 1,4 Personen im Durchschnitt Platz. Sicher müssen die Autofahrer in Bezug aufs E-Mobil umdenken. Aber das wird länger dauern als nur bis zur Markteinführung des E-A2. Hatten wir das nicht schonmal in ähnlicher Form? Auch der 3l-A2 wurde als revolutionär angepriesen und als "interessant" eingestuft, war aber spürbar teurer als konventionelle Autos. Gekauft haben ihn (bzw. auch alle anderen Modellvarianten) viel zu wenig. Der Ausgang ist bekannt. Und weil das alles so ist,wird ein neuer A2, sofern er tatsächlich nur als E-Mobil auf den Markt kommen sollte (und seiner Zeit weiter voraus wäre als das, was wir hier im Forum lieb gewonnen haben), ebenfalls keine Chance haben. Ich behaupte bis zum Beweis des Gegenteils, dass der neue A2 längst auch mit Verbrennungsmotor geplant und serienreif ist. Sich in der öffentlichen Diskussion nur auf den E-Antrieb zu beschränken ist nichts anderes als mal abzutesten, wie weit man gehen kann. CU! Martin
  13. Wie schon gesagt wurde: wenn sich sowohl auf dem Beschleunigungsstreifen als auch auf den Fahrspuren der Autobahn der Verkehr staut, dann braucht man ja keine Vollbremsung zu machen - und lässt, sobald es vor einem weitergeht, einfach eine Lücke, damit jemand vom Beschleunigungsstreifen einfädeln kann. So weit so gut. Ich stimme Dir jedoch zu 100% zu, dass das Gebremse und wilde Spurwechseln bei fließendem Verkehr sehr kontraproduktiv (weil oft hochgefährlich) ist. Da hatte die alte-DDR-Regel, dass man, auf der rechten Autobahnspur fahrend, in Höhe eines Beschleunigungsstreifens nicht die Fahrspur wechseln darf, um jemandem das Einfädeln zu ermöglichen, durchaus noch was Gutes. Genau so wie der grüne Ampelpfeil. Aber das war's dann auch schon mit dem Guten aus der Ostzone... Einzige Ausnahme: die Gegenfahrbahn ist baulich gertennt von der Fahrbahn, auf der der Bus hält (Grünstreifen etc.). Dann darf man auf besagter Gegenfahrbahn auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.CU! Martin
  14. @ A2RJ: nein, ich will auch nicht schulmeistern - aber es wäre aus urheberrechtlichen Gründen besser, wenn Du die Quelle Deiner Infos noch enthüllst (könnte dann ein Mod in den von Dir jetzt nicht mehr zu editierenden Beitrag einfügen)... ... und noch was: Du befährst einen Kreisverkehr, den Du (nach rechts abbiegend) verlassen möchtest. Die Frage ist jetzt nicht, ob Du rechts blinken musst (natürlich muss man das - aber es macht kaum einer), sondern die, ob Du einem Fußgänger, der erkennbar die "Ausfahrt" überqueren möchte, Vorrang einräumen musst. Natürlich muss der Autofahrer warten. Auch dann, wenn kein Verkehrszeichen ("Fußgängerüberweg") aufgestellt ist. Und noch etwas weiter gedacht: die Straße, die auf den Kreisverkehr zuführt, hat eine "Insel" in der Mitte. Der Fußgänger, der also erst die Ausfahrtspur überquert, hat zwar Vorrang vor den den Kreisverkehr verlassenden Fahrzeugen, muss aber auf der Mittelinsel den sich von rechts dem Kreisverkehr nähernden Fahrzeugen Vorrang gewähren. Und weil das so viele Pappnasen nicht wissen (sowohl auf Fußgänger- wie auf Kraftfahrerseite), stellen die Kommunen eben entsprechende Verkehrszeichen auf und malen weiße Balken auf die Fahrbahn... Thema "Autobahn": 1. es darf auch dann rechts schneller als links gefahren werden, wenn zwischen der rechten und der mittleren Spur diese Doppelmarkierung (links durchgezogen, rechts unterbrochen) auf der Fahrbahn aufgebracht ist, die von den auf der mittleren Spur Fahrenden ja nicht überquert werden darf. 2. auch wenn sich der Verkehr in Höhe eines Beschleunigungsstreifens staut, gilt an dessen Ende beim Einfädeln NICHT das Reißverschlussprinzip, weil der Verkehr auf den Fahrspuren der Autobahn Vorrang hat. Auch das wissen viele Pappnasen nicht - und lassen einen manchmal eben doch einfädeln. Aber es soll ja auch viele geben, die das wissen - und trotzdem einem sich auf der Beschleunigungsspur befindlichen Fahrzeug das Einfädeln ermöglichen. Wem das Einfädeln ermöglicht wird, dem bricht sicher auch kein Zacken aus der Krone, wenn er sich artig per Handzeichen bedankt (aber gutes Benehmen ist inzwischen im Straßenverkehr ja auch nahezu ausgerottet...). CU Martin
  15. Bist du Dir mit dem "Q" so sicher? Meine 155er sind "T"-Reifen (Dunlop Wintersport M2). Ansonsten stimme ich Dir zu, wg. der Verfügbarkeit auf 165er zu setzen. Ja, das ist so eine Masche der großen Reifenhändler: bei Standardware sind sie günstig. Aber sobald es speziell wird, wird es teuer. So teuer, dass der markengebundene Betrieb wieder konkurrenzfähig wird. CU! Martin
  16. Wenn ich über EUR 400 für eine Stabi-Reparatur einsacken könnte, hätte ich auch Zweifel, ob es auch mit dem Austausch von Gummilagern für ca. EUR 15 + 30 Minuten Einbauzeit getan wäre. Und wenn er dann schon am Werkeln ist, wird er Dir sicher auch noch ans Herz legen, die Koppelstangen gleich mit zu machen - und zur Sicherheit (aber überflüssigerweise) auch noch die VA zu vermessen... Im Ernst: ich habe besagte Gummilager ebenfalls vor ca. 15 Tkm in Eigenregie beim West-Schraubertreffen gewechselt. Bin inzwischen ebenfalls auch in Geschwindigkeitsbereichen gefahren, wo der Stabi seiner Funktion nachkommen durfte / musste (u.a. recht zügig angegangene 270°-Turns in Autobahnkreuzen). Alles ohne Probleme. Ich wüsste bisher nicht, warum ich mich an die offizielle Reparaturempfehlung von Audi hätte halten sollen. CU! Martin
  17. Ich stehe vor demselben Problem - und werde, da hier niemend über Schneekettenprobleme mit 165ern berichtet hat, wohl auch 165er-WR montieren. Die 165er haben darüber hinaus ggü. den 155er-Exoten den Vorteil, dass deren Profilgestaltung und Gummimischung i.d.R. auf dem aktuellen Stand gehalten wird. So ist das jedenfalls bei Dunlop. Ist nicht erlaubt... Jedenfalls dann nicht, wenn ich einen Blick in die Unterlagen meines Fz. werfe. CU Martin
  18. Die Frage stellt sich bei mir schon eher, wie die gummierte Felge nach Veschmutzung wieder sauber zu bekommen ist. Eine metallische (oder "hart"-lackierte) Oberfläche behandele ich mit Hochdruckreiniger oder Bürste. Das wird beim Gummilack so sicher nicht funktionieren - und es werden hässliche Schmutzreste auf der Oberfläche verbleiben, die ich von einer "normalen" Felge locker wegbekomme. Und: vor dem Auswuchten des Rades muss die Beschichtung ziemlich sicher runter. Das Auswuchtgewicht, nur auf die Gummierung geklebt, wird sicher auch nicht dauerhaft halten. CU! Martin
  19. Hallo! Die Frage ist doch nicht, ob sich eine VK wg. des Alters eines Autos nicht mehr lohnt, sondern die, was man dafür bezahlen muss... Heißt so viel wie: wenn man einen hohen SF-Rabatt bekommt, ist eine VK (je nachdem, welche SB man wählt) kaum teurer als eine TK, für die es ja keine SF-Rabatte gibt. Und wie schon geschrieben wurde: wer die Kohle hat, um sich bei Totalverlust ein neues Auto kaufen oder jedewede Karosseriereparatur aus eigener Tashe bezahlen zu können, braucht keine Versicherung. Wer eine Versicherung nicht als eine Einrichtung versteht, die einen vor unkalkulierbaren Risiken schützt, macht etwas falsch. TK mit SB lohnt sich m.E. nie. Denn wie oft kommen Glasbruchschäden vor? Ich hatte in meinem Autobesitzerleben (also grob in den letzten 25 Jahren) schon 7... Natürlich ist es richtig, dass man so manchen Schaden trotz VK besser selbst bezahlt. Aber wer glaubt, dass Vandalismusschäden Peanuts sind, der hat noch keinen Vandalen erlebt. Ein über die gesamte Fz-Länge eingeritzter Lack ist nicht mit Smart-Repair hinzubekommen, sondern schlägt ganz locker mit einer 4-stelligen Summe zu Buche. CU! Martin
  20. @ AlMg3: E-Mail-Adresse folgt per PN! @ erstens: es geht nicht um die Verkleidung, die ab muss, wenn man z.B. an die Kennzeichenbeleuchtung ran will, sondern nur um das Teil innen an der oberen Heckscheibenkante. CU! Martin
  21. Ihr müsst einfach leiser essen! Dann ist es dort auch nicht so laut. Wir könnten ja auch in die Kirche gehen. Da ist es leiser. Aber essen dürfen wir dort wohl nicht. Wenn es richtig ist, dass das Geräuschempfinden am Rand eines Raumes günstiger ist als mitendrin, dann hätten wir bei Reservierung eines entsprechend platzierten Tisches eine (Teil-)Lösung. CU Martin
  22. Das war wohl das Problem: m.W. muss hitzebeständiger Lack bei erhöhter Temperatur (z.B. im Backofen) aushärten. Das aber auch nicht über 3 Tage. Heißt jetzt so viel wie: alten Lack wieder runter (geht am besten mit Abbeizer), Oberfläche entfetten (geht auch mit Bremsenreiniger) und neu lackieren. CU! Martin
  23. So, werde die Tage dann mal zur Tat schreiten... Wie genau muss ich besagte Verkleidung denn demontieren, und wo genau sitzen die Clips?
  24. Mach das mal so! Dann habe bestimmt auch ich wieder Gelegenheit, daran teilzunehmen - mit wieder instandgesetztem Unfall-A2. Letzte Woche habe ich es beruflich bedingt leider nicht geschafft. Den schmutzigsten A2 möchte ich auch gerne mal sehen. Sieht der aus wie in der Werbung nach der Probefahrt??? CU! Martin
  25. Hallo! Wie schon erwähnt: "Betrug" setzt den Vorsatz (der nachzuweisen ist!) voraus. Das wird schwierig... Die Werkstatt zu wechseln bedeutet m.E. auch nur, vom Regen in die Traufe zu kommen. Ich kenne keine Werkstatt, an der ich nichts auszusetzen hätte. Ich würde - @ velofahrer - jetzt auch erstmal den Weg der De-Eskalation wählen und das Gespräch mit der Geschäftsführerin suchen. War vielleicht auch ein Fehler, dem Kundendienstfuzzi gleich die Messwertblockausleseergebnisse zu präsentieren. Niemand hat es gerne, wenn man beim Pfusch ertappt wird. Eine Formulierung wie: "Ich habe den Eindruck, dass...", verbunden mit der Bitte, das doch nochmal zu überprüfen, führt manchmal eher zum gewünschten Ergebnis. Ich hatte das Thema "richtige Einstellung der Serviceintervallanzeige" auch schonmal gehabt - und wie geschildert lösen können. Übrigens - betr. "Dabeisein, wenn repariert wird": wir sind hier nicht in einer Selbsthilfewerkstatt. Ich hätte auch keine Lust darauf, wenn ständig jemand um mich herumschwänzelt, der sein Wissen, womöglich aus irgendwelchen Internetforen gewonnen, zum Besten gibt. Die Haftungsfrage wurde ja schon angesprochen. Der Frage, ob man sich "das auch mal eben mit angucken" darf, ohne gleich ein ISO9000-Audit beim ausführenden Mechniker durchführen zu wollen, stehen dennoch viele Werkstätten aufgeschlossen gegenüber. V.a. dann, wenn so eine klitzkleine Aktion wie das Zurückstellen der Serviceintervallanzeige oder das Auslesen des Fehlerspeichers draußen auf dem Hof gemacht werden kann. CU! Martin
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.