Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

alcapwns a2 hats erwischt


alcapwn

Empfohlene Beiträge

  • Antworten 122
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Top-Benutzer in diesem Thema

Veröffentlichte Bilder

So ganz erkennen kann man es leider nicht,ob der Kondensator was abbekommen hat..

Son Querträger kostet neu knapp 80€.

Bekommt man mit 2ten Mann auch selber gewechselt!Muss die Stoßstange halt hab.

Falls es nicht über die Versicherung laufen sollte.

Aber ich bin auch kein Unfall Gutachter..

Wer weiß was nicht vll doch alles verzogen sein könnte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin mit meinem a2 noch nirgends reingefahren und das bleibt mir auch hoffentlich erspart, aber vll sollte man über ne Achsvermessung nachdenken...

Obwohl ich zugeben muss, dass dein Schaden eigentlich nicht so schlimm ausschaut und "vermutlich" nix an der Achse bzw Spur verstellt ist... Aber wer weiß

Bin nicht vom Fach .-cool-

p.s. Bei den momentanen Winterreifenproblematik würde ich zumindest 2x überlegen..hehe

Bearbeitet von KugelwiderWillen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die Achse hat doch nicht abbekommen und war weit genug weg vom Geschehen :D

 

Ich tippe auf Schlossträger und die Aufprallträger, dass die neu müssen plus die beschädigten Anbauteile

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die Achse hat doch nicht abbekommen und war weit genug weg vom Geschehen :D

 

Ich tippe auf Schlossträger und die Aufprallträger, dass die neu müssen plus die beschädigten Anbauteile

 

Achse is sicher noch heile! Eben nur Stoßstange, Schloss-, Aufprallträger und evtl noch der Kondensator! Ob der bzw die Kühler einen Knick oder ähnliches haben kann ich ohne die Stoßstange zu demontieren nicht erkennen... das wird dann der :) entscheiden ;)

Mal noch was anderes, wenn ich beim :) den Kostenvoranschlag machen lasse, MUSS ich das dann auch in der Werkstatt achen lassen? Ja oder?!

 

@KugelwiderWillen: Reifenproblematik?! Was meinste denn jetz?! fahr richtige WR mit Flocke :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@kurzer1906

also das einzige was mir bei deiner schilderung des unfallhergangs einfiel war "fahrerflucht" deines werten unfallgegners. hier nochemal der wortlaut Link zum Nachlesen. Wenn das ein "rechtsgelehrter" für dich durchboxt brauchste dir weniger gedanken über die kosten machen.

ansonsten schönen 4ten advent.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mid ein guter Einwand ..

 

In der Haut des Fahrzeughalters/Fahrers (der den Unfall verschuldet hat)möchte ich dann auch nicht stecken!

Das wäre dann ja Fahrerflucht im fließenden Verkehr..

Dafür gibts harte Strafen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal noch was anderes, wenn ich beim :) den Kostenvoranschlag machen lasse, MUSS ich das dann auch in der Werkstatt achen lassen? Ja oder?!

 

Nö. Manche Freundliche verlangen allerdings einen gewissen Betrag für den KVA, welcher dann bei Auftragsvergabe gutgeschrieben wird.

 

Wenn du mit einer Versicherung nach KVA abrechnest, bekommst keine MWST. bezahlt, kannst das Auto dann reparieren lassen wo du willst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Mehrwertsteuer bekommt er nachträglich bis zu ca. einem Jahr (wenn ich mich recht erinnere) erstattet wenn er Rechnungen einreicht (Lackierung, Teile, auch getrennte Rechnungen).

Wenn er gebraucht Teile unter der Hand erwirbt und selbst repariert ist ja keine Steuer abführpflichtig gewesen, daher auch keine Erstattung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So Jungs und Mädelz!

Mein KV is da...

Hab zwar mit einem höheren Sümmchen gerechnet, aber so Krass auch wieder nich...

 

@A2-D2: An einen wechsel des Klimakondensators ging kein weg ran (im Gespräch) aber siehe da, auf der Liste isser druff :)

 

nun muss ich nur noch Recht bekommen :o

Laut Pozilei dauert das aber noch mindestens bis mitte Januar bevor sich da überhaupt was tut:argh:

kotzt mich an mit nem kaputten Wagen rumzufahren

58933b468bd24_KV1.JPG.aa1f9de8c2337a55a3e1c2c41059e112.JPG

58933b4698377_KV2.JPG.0a20208e6920542157cd3d142b4a61a2.JPG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

nun muss ich nur noch Recht bekommen :o

Laut Pozilei dauert das aber noch mindestens bis mitte Januar bevor sich da überhaupt was tut:argh:

kotzt mich an mit nem kaputten Wagen rumzufahren

 

... möchte mich an dieser Stelle mal einklinken. Erstmal mein Beileid zum Kugelschaden. Ich fühle mit Dir.

Meiner Einschätzung nach und so, wie Du den Unfallhergang hier geschildert hast, wird das für Dich wohl nicht gut ausgehen. Ich weiß, die Hoffnung stirbt zuletzt. Du hast leider aber überhaupt keine guten Karten. Dein Unfallgegner hat einen Zeugen dabei. Die werden sich die Story schon passend legen. Ob der geblinkt hat oder nicht, kannst Du nicht beweisen und dass er aus einer Einfahrt ausgefahren ist übrigens auch nicht, denn Dein Schaden ist ja Klassisch "Auffahrunfall" oder? Also gerade drauf.

 

Meine Kollegen haben hier zwar auch alle Recht von wegen Fahrerflucht und Fließverkehr etc. Das nützt Dir aber im Endeffekt nichts. Denn bloß weil der Fahrerflucht begangen hat, muss er nicht automatisch dann für Deinen Schaden aufkommen.

 

Ich denke es wird wirklich schwer, zu beweisen, dass deinen Vordermann überhaupt eine Schuld trifft.

 

Ich würde die Kröte schlucken und die Kiste richten lassen. Oder was Du halt selbst machen kannst. Übrigens muss Du mit der Reparatur nicht warten, wenn der Schaden gutachterlich festgehalten wurde. Kann wahrscheinlich auch der Schadensbeauftragte vom :) erledigen. Frag´ mal nach.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... möchte mich an dieser Stelle mal einklinken. Erstmal mein Beileid zum Kugelschaden. Ich fühle mit Dir.

Meiner Einschätzung nach und so, wie Du den Unfallhergang hier geschildert hast, wird das für Dich wohl nicht gut ausgehen. Ich weiß, die Hoffnung stirbt zuletzt. Du hast leider aber überhaupt keine guten Karten. Dein Unfallgegner hat einen Zeugen dabei. Die werden sich die Story schon passend legen. Ob der geblinkt hat oder nicht, kannst Du nicht beweisen und dass er aus einer Einfahrt ausgefahren ist übrigens auch nicht, denn Dein Schaden ist ja Klassisch "Auffahrunfall" oder? Also gerade drauf.

 

Meine Kollegen haben hier zwar auch alle Recht von wegen Fahrerflucht und Fließverkehr etc. Das nützt Dir aber im Endeffekt nichts. Denn bloß weil der Fahrerflucht begangen hat, muss er nicht automatisch dann für Deinen Schaden aufkommen.

 

Ich denke es wird wirklich schwer, zu beweisen, dass deinen Vordermann überhaupt eine Schuld trifft.

 

Ich würde die Kröte schlucken und die Kiste richten lassen. Oder was Du halt selbst machen kannst. Übrigens muss Du mit der Reparatur nicht warten, wenn der Schaden gutachterlich festgehalten wurde. Kann wahrscheinlich auch der Schadensbeauftragte vom :) erledigen. Frag´ mal nach.

Wie gesagt, er kam aus einem Privatgrundstück (Bäckerei) welche sich an diesen Herrn erinnern und ihn rausfahren gesehn haben... insofern... könnt ich glück haben:confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Dein Unfallgegner hat einen Zeugen dabei. Die werden sich die Story schon passend legen. Ob der geblinkt hat oder nicht, kannst Du nicht beweisen und dass er aus einer Einfahrt ausgefahren ist übrigens auch nicht, denn Dein Schaden ist ja Klassisch "Auffahrunfall" oder? Also gerade drauf.

 

.

Ich vermute mal es geht um die Beifahrerin... ?!

Wie kommst Du dadrauf, dass der Beifahrer als Zeuge auch wirklich akzeptiert wird?

Wenn derjenige im selben Auto gesessen hat, zählt das nämlich auch nicht wirklich!

Da kannste 4 Leute im Auto haben die dies und jenes bezeugen ..

Zeugenaussagen sind meist eh mit Vorsicht zu genießen!

Jeder Zeuge sieht etwas anderes,obwohls das selbe Ereignis war!

Dazu gibts auch Studien...

Indizien und Objektive Beweismittel sind wichtiger...

Ich bin kein Jurastudent oder Richter , aber Insassen im selben PKW sind psychologisch befangen!Freunde,Verwandte ...lassen sich gewollt oder ungewollt zu Falschaussagen hinleiten.

In wieweit Richter ... solche Zeugenaussagen überhaupt zulassen weiß ich nicht!Dies häng vielleicht auch vom Fall ab und vom Richter!

Da sind unbefangene Zeugenaussagen schon aussagekräftiger, da die nicht im selben PKW gesessen haben und es kein Bekannter ist....

Aber trotzdem bleibts dabei das Zeugenaussagen mit Vorsicht zu genießen sind!Das weiß auch die Polizei und auch die Richter!

 

Am besten man installiert sich ne Kamera ins Auto!;)

 

 

Aber wie dem auch sei wer sich nach einem Unfall ausm Staub macht, macht sich strafbar!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@kurzer1906

Ich drück´ Dir auf jeden Fall die Daumen, dass die Aussage von der schönen Bäckerin ;) brauchbar ist.

 

@kugelwiderwillen

Ich war in so einer Verhandlung mal als Beifahrerzeuge geladen. Je nach Richter kann das sehr ins Gewicht fallen. Leider.

 

Fahrerflucht ist strafbar. Keine Frage. Die Stoßstange wird er deshalb trotzdem nicht bezahlen müssen, sondern einfach eine Ordnungsstrafe.

 

Kamera im Auto ist garnicht so doof! Die deutschen Datenschützer werden das allerdings erfolgreich verhindern. Wo kommen wir denn da hin, wenn das Auto hinterher petzt, wenn man unachtsam den Einkaufswagen dran gebollert hat und sich eigentlich unerkannt aus dem Staub machen wollte? :eek:

 

(Ich mach´ nur Spass. Keine Sorge.)

 

Ich wünsche Euch allen auf jeden Fall ein schönes Fest und beulenfreie Feiertage.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

voll überlesen... das werd ich mal tun :)

Wer zahlt denn den "Spaß" dann erstmal?

 

Wenn der Schaden entsprechend dokumentiert wurde, liegt es am Autohaus, wie die das abwickeln wollen. Da sich Dein Unfallgegner aber streitig stellt, wirst Du wohl in Vorleistung gehen müssen. Denn das Autohaus/Werkstatt ist ja auch nicht die Wohlfahrt. :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo kurzer1906.

 

Um von einem Auffahrunfall auf eine Vorfahrtsverletzung zu kommen muss der Gegner zunächst das Ausfahren aus dem Grundstück bestätigen.

 

Wenn er dies schon bestreitet und dort nicht zufällig wohnt sieht es ganz schlecht aus.

 

Wenn er dies zugibt, musst du darlegen, dass du bei erkennen der Situation und sofort eingeleitetem Bremsmanöver nicht mehr bei dem Anhalteweg in der Lage warst dein Fahrzeug zum stehen zu bringen.

 

Hast du eine Vollkasko? Hast du eine Verkehrsrechtschutz? Denn wenn die andere Versicherung den Anspruch ablehnt, kannst du nur noch klagen. Der Richter kann den Unfall aber auch nicht in seiner Kristallkugel sehen und wird einen Gutachter beauftragen, welcher zu den Anwalts- und Gerichtskosten noch einmal mit ca. 1200-1800 Euro zu Buche schlägt.

 

BTW: Der andere könnte trotz begangener Fahrerflucht Ansprüche an deine Haftpflicht wegen Auffahrens stellen.

 

Ich drücke die Daumen, das alles gut geht. Und schreibe bitte, wie es ausgegangen ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Abhauen ist auch eine Form der Meinungsäußerung, oder?

Er ist sich eben keiner Schuld bewußt. Da Du anderer Ansicht bist, hab´ ich das mal als "streitig" formuliert. Trifft es ziemlich würde ich sagen.

 

Und nochmal. Fahrerflucht ist eine Straftat und wird entsprechend, sofern nachweisbar geahndet. Das hat aber NICHTS mit der Schuldfrage des Unfalls zu tun.

 

Die wird separat geklärt und da denke ich stehst Du nach wie vor auf dünnem Eis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hänge gerade in einem Verfahren wegen Fahrerflucht, welches ich zunächst wegen "Hoffnungslosigkeit" gar nicht zur Anzeige bringen wollte. Mein Geld hab ich inzwischen, am 24.1. ist Verhandlung, gegen einen Strafbefehl hatte die Dame bereits Einspruch eingelegt.

 

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der zuständige Richter waren extrem hellhörig beim Thema "Unfallflucht".

 

Kann also nur jedem raten, es zumindest anzuzeigen und seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dazu genügt das Kennzeichen und der Zentralruf der Versicherer.

 

Viel Glück!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.


  • Aktivitäten

    1. 7

      Frage(n) zur richtigen Messung des Öldrucks am FSI

    2. 323

      [TDI] Pumpe Düse Abhilfe Korpushalter Sammelbestellung?

    3. 1

      Steuergerät prüfen?!

    4. 53

      [1.4 BBY] Kein TÜV, CO-Gehalt zu hoch

    5. 8

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    6. 8

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    7. 8

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    8. 2.247

      Wer ist aktueller "Kilometerkönig"?

    9. 3

      Turboreparatur-Erfahrungen

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.