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Reifenindex bei Winterreifen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

hab mir heut neue Winterreifen aufziehen lassen und frag mich grad ob ich sie überhaupt fahren darf?

 

Im Schein stehen 175/60 15 81H.

Drauf sind jetzt 175/60 15 81T.

 

Gibts da Probleme???

 

Die mit T wahren die einzigen die es bei uns in der Gegend gab und auf die anderen hätt ich bis zu 4 wochen warten müssen.

Mir blieb also nichts anderes übrig

Geschrieben

T bedeutet, dass Du die bis 190 km/h fahren darfst. Im Winter darfst Du die drauf haben, im Sommer musst Du die H Reifen nehmen, da im Sommer die maximale Geschwindigkeit der Reifen 6 km/h über der Maximalgeschwindigkeit des Autos liegen muss.

 

Im Winter gilt diese Regelung nicht, da dürftest Du sogar Reifen drauf packen, die nur 120 erlauben... :rolleyes:

Geschrieben (bearbeitet)

Kein Thema. Der Buchstabe ist der Geschwindigkeitsindex. H steht für maximal 210 und T für max 190km/h. Du muß nun nur einen Aufkleber in Cockpit pappen, der darauf hinweist, dass du nur 190km/h fahren darfst (§ 36 Abs. 1 StVZO)

pic_geschwindigkeitsaufkleber_190_Winterreifen_155_65_r15_77t.jpg

Bearbeitet von hirsetier
Geschrieben

seit ihr euch sicher das die Polizei da nichts bemängeln kann wenn ich nur den aufkleber rauf mach

Geschrieben

Beim Reifenhändler der dir die Winterreifen verkauft hat.

 

Um das nochmal klar auszudrücken:

Der Aufkleber gilt nur für Winterreifen!

 

Bei Sommerreifen muss der Geschwindigkeitsindex der im Schein steht erfüllt sein, also auch auf dem Reifen stehen.

Geschrieben

ja hab ich Verstanden. Bekomm ich den Aufkleber bei jedem reifenhändler oder muss ich zu dem hin wo ich sie gekauft habe???

Geschrieben

Ich wechsel meine Reifen immer selbst und hatte bei noch keinem Auto diesen Aufkleber rein. Das interessiert ja keinen.

 

Letztendlich bekommst Du den Aufkleber idR bei jeder Werkstatt und bei jedem Reifenhändler. Druck doch selbst einen! ;)

Geschrieben
Das interessiert ja keinen.

 

Das juckt schon jemanden, den TÜV und die Versicherung bei einem Unfall durch z.B. Reifenschaden.

Geschrieben
seit ihr euch sicher das die Polizei da nichts bemängeln kann wenn ich nur den aufkleber rauf mach

 

Na, sicher! Steht doch im Gesetz, oder hast meinen Link ned gesehen? ;)

Daraus erkennt man auch, dass dies nur für die Winterreifen gilt, wie A2-701 schon treffen erwähnt hat.

Geschrieben

Von wegen, "im Sommer musst Du die H Reifen nehmen" (Bedalein).

Du kannst auch mit den Winterreifen Index "T" im Sommer fahren,

nur macht das meiner Meinung nach keinen Sinn.

Solange du dich an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 190 km/h hälst

und der "Bäbber" drin ist, haste keine Probleme, auch nicht bei der Polizei.

 

Gruß Harry ;).

Geschrieben
Von wegen, "im Sommer musst Du die H Reifen nehmen" (Bedalein).

Du kannst auch mit den Winterreifen Index "T" im Sommer fahren,....

Das ist aber wohl keine der Witterung angemessene Bereifung ;)

Zudem hat Beda das so gemeint, dass im Sommer Sommerreifen drauf sind und bei diesen ist in der Tat "H" ein muß.

Geschrieben

Das mit den Klebern juckt schon, auf einer Landstrasse hier in der nähe kontrollieren die grünen Freunde ab und zu genau darauf. Kostet glaube ich 5€ wenn man einen braucht aber keinen dran hat.

Geschrieben
Das ist aber wohl keine der Witterung angemessene Bereifung ;)

Zudem hat Beda das so gemeint, dass im Sommer Sommerreifen drauf sind und bei diesen ist in der Tat "H" ein muß.

 

Teil 2 stimmt!

 

Aber du wirst mir wohl nicht vorschreiben wollen, dass ich meine,

für den nächsten Winter nicht mehr ausreichend Profil zeigende Winterrreifen,

im Sommer nicht runterfahren darf ;)?

 

Die "der Witterung angemessene Bereifung" gilt für den Winterbetrieb.

 

Gruß Harry.

Geschrieben

Mensch Harry, fährst Du im Sommer etwa mit Winterreifen? :D

 

--> Ich muss aber auch noch ergänzen, dass ich beim A2 auch im Winter kein Bapperl beim 1.4er brauch, da der nach Schein ja weit unter 180 fährt. Somit hat ist man mitm Reifen über der Höchstgeschwindigkeit.

 

Und im Sommer darf zum Beispiel ein Auto, das eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 185 km/h auch keine Reifen fahren, die bis 190 gehen, da zwischen Höchstgeschwindigkeit des Wagens und der Maximalgeschwindigkeit des Reifens eine Toleranz von 6,5 km/h liegen müssen :crazy:

Geschrieben

Ich fahre weder im Sommer mit Winterreifen, noch im Winter mit Sommerreifen! :D

 

Aber ich bin ja nicht blöd und schmeiß' meine Winterpneus einfach nur weg,

weil sie unter 4 mm Profil haben und im nächsten Winter nichts mehr taugen.

Also werden sie im Sommer weitergefahren und erst dann entsorgt.

 

"Toleranz von 6,5 km/h"

Wer behauptet denn so einen Schwachsinn?

Und nur (!) im Sommer, ja, ...im Winter nicht...? Ich glaub', ich steh'... :kratz:

 

Gruß Harry,

 

der aus "Langeweile" während seines Studiums schon "komplette" Hinterachsen

konstruiert hat ...und das - man sollte es nicht glauben - sogar mit Erfolg! :D

Geschrieben

Das mit der Toleranz hab ich beim TÜV gelernt, nachdem ich mit nem Golf mit Höchstgeschwindigkeit von 185 km/h und neuen T Reifen angekommen sind. Es fehlen 1,5 km/h und ich solle neue Reifen kaufen. "Erhebliche Mängel, Plakette wurde nicht erteilt"

Geschrieben

Also das mit meiner "Langeweile" liegt zwar schon gut 30 Jahre zurück,

aber dass sich hier was Grundlegendes geändert haben sollte, ...?

 

"Erhebliche Mängel, Plakette wurde nicht erteilt". Haste mal beim DEKRA nachgefragt?

Ich werd's mal über die Feiertage tun, rein interessehalber. Meld' mich dann wieder.

 

Gruß Harry ;).

Geschrieben

Die beim TÜV haben gesagt, dass sie es früher nicht bemängelt haben. Allerdings gabs wohl interne Untersuchungen und irgendwie Ärger. Der TÜV Prüfer hat gemeint, dass es ihm leid tut, aber er muss es bemängeln..

Geschrieben

Harry, den Schwachsinn sieht unser Gesetzgeber vor. Der TÜVler hatte da schon recht:

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuch­staben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:

Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.

aus: http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reifen/reifenkennzeichnung_pkw/default.asp?ComponentID=124174&SourcePageID=8763#atcm:8-123830

 

 

Ich geh stark davon aus, dass der Golf vo Bedas Opa (stimmts?) einen Geschwindigkeitsindex von mindestens "H" im Schein stehen hat.

Geschrieben
Ja, der Text ist recht umfangreich. Du mußt fast ganz runter scrollen. Es steht unter dem Punkt "Geschwindigkeitssymbol (Speed Index)".

 

Hab's jetzt gefunden :), ...ist mir aber immer noch nicht klar :janeistklar:, ...ich glaub', da muss man mal grundsätzlich 'n bissl nachstochern :D.

Gruß Harry ;).

Geschrieben

Also:

Bei unserer Kugel stehen in der COC die Reifen 205/40 R17 80V.

Heißt, die Reifen sind bis 240km/h freigegeben.

Da Vmax bei 188km/h (90PS TDI) liegt, kann man auch zulässigerweise Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex draufmachen. Allerdings reicht wegen der o.g. Formel der Index "T" (190km/h) nicht aus. "H" (210km/h) muß es mindestens sein.

 

Und bevor nun Einwände kommen: Wir reden NUR über Sommerreifen. Bei Winterreifen ist das anders (siehe paar Posts weiter vorne).

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