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Autokauf bei ebay Rechtsfragen


Caine

Empfohlene Beiträge

H Leute vielleicht weiß jemand von euch ja bescheid: Ein Freund von mir hatt neulich ein Fahrzeug bei ebay erworben (ohne vorher zu besichtigen),er hatte mit dem Verkäufer abgemacht, daß er eine Anzahlung leistet,und den Rest bei Übergabe, da das Fahrzeug recht weit entfernt steht, gute 600 km.

Auf den Fotos des Fahrzeuges war ein Radio im Innenraum zu erkennen.In der Beschreibung stand darüber nichts.Jetzt stellt sich raus, daß der Verkäufer das Radio ausgebaut hat,sowie sämtliche Lautsprecherentfernt wurden

In wie weit kann man vom Kaufvertrag zurücktreten? Verkäufer ist uneinsichtig und sagt,gekauft wie gesehen, oder auch nicht.:)

Wären angeblich ältere Fotos gewesen,damals noch mit Radio.

Normalerweise würde ich sagen daß man zurücktreten kann.Allerdings ist wie gesagt in der Artikelbeschreibung auch nichts von einem vorhandenem Radio erwähnt. Nur halt auf den Fotos. Vom Ausbau samt Lautsprecher stand natürlich auch nichts drin.

Und wie sieht das mit der Anzahlung aus, die ist vermutlich Pfutsch,oder?

Bearbeitet von Caine
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"gekauf wie gesehen" bezieht sich meiner meinung nach auch auf bildmaterial.

wenn darauf etwas abgebildet ist, gehört es zur ausstattung bzw. dem lieferumfang.

es sei denn es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich um mehrausstattung oder ein beispielbild handelt.

ist ein radio abgebildet und wird nicht darauf hingewiesen, dass es nicht dazugehört, bleibt es drinnen.

die lautsprecher samt kabel kann man nicht sehen, auch wenn man sie bei vorhandenem radio zu recht vermuten würde.

wenn die der verkäufer ausbaut, dann kannst du da ohne besichtigung vorort nichts machen.

 

bei nicht zustandegekommenem kaufvertrag, den der anbieter zu verschulden hat, muss er die anzahlung herausgeben.

wenn du daran schuld hast (z.b. angebot falsch verstanden), kann er versuchen den wagen anderweitig zu veräußern.

die differenz zwischen deinem gebot/preis und dem letztlich erzielten erlös kann er dann von der anzahlung abziehen.

in der regel läuft das dann darauf hinaus, dass die differenz genau deiner anzahlung entspricht. so selbst erlebt.

 

ob das alles nun im endeffekt berechtigt, vom kauf zurückzutreten kann ich nicht sagen.

zumindest wäre eine entsprechende preisminderung von ca. 150€ (ja nach radio, eher weniger) angemessen.

im zweifel direkt an EBAY oder über einen anwalt an den verkäufer wenden.

 

im übrigen: man sollte solche dinge nie ungesehen kaufen, aber für diesen tipp ist es jetzt zu spät....

Bearbeitet von vfralex1977
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Ich meine auch dass das was auf den Bilder zu sehen ist auch mit dazu gehört. Er kann ja nicht z.B. die Sitze ausbauen und sagen, aber ich habe in der Beschreibung nicht geschrieben dass die Sitze mit dazu gehören, ob wohl auf den Fotos diese noch zu sehen waren...

Ein Radio und Lautsprecher gehören nun mal zur Serienausstattung, wie ein Auspuff, das Lenkrad,...

 

Ich hatte auch mal einen ebay Fahrzeugfall, und wenn du beim ADAC angemeldet bist, dann kannst du oder dein Kollege dort einem Anwalt per mail den Fall schildern und ihr bekommt schnell eine kompetente Antwort. Hat mir damals auch sehr geholfen!

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Ein Radio und Lautsprecher gehören nun mal zur Serienausstattung, wie ein Auspuff, das Lenkrad,...

Also Radio ist keine Serienausstattung. ;)

Aber gekauft wie gesehen ist schon korrekt. Falls man die nicht vorhandenen Löcher der Lautsprecher auf dem Bildern erkennen konnte, dann gehören die ebenfalls dazu.

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Also Radio ist keine Serienausstattung. ;)

Aber gekauft wie gesehen ist schon korrekt. Falls man die nicht vorhandenen Löcher der Lautsprecher auf dem Bildern erkennen konnte, dann gehören die ebenfalls dazu.

"Gekauft wie besehen" würde ich niemals lediglich über ein irgendwo veröffentlichtes Bild als Vertragsbestandteil akzeptieren, selbst wenn das als rechtlich korrekt anzusehen wäre.In jedem Fall sollte man sich das Objekt selbst genau ansehen und einen Vertrag erst nach einer ausführlichen Probefahrt unterschreiben , damit so etwas wie hier oben geschrieben nicht passiert. Ich würde den Vertrag auf jeden Fall über einen Anwalt anfechten:LDC

Grüße vom

Dieter

Bearbeitet von modellmotor
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Also Radio ist keine Serienausstattung. ;)

Aber gekauft wie gesehen ist schon korrekt. Falls man die nicht vorhandenen Löcher der Lautsprecher auf dem Bildern erkennen konnte, dann gehören die ebenfalls dazu.

Gab es den A2 ohne Radio und Lautsprecher zu kaufen?

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"gekauf wie gesehen" bezieht sich meiner meinung nach auch auf bildmaterial.

wenn darauf etwas abgebildet ist, gehört es zur ausstattung bzw. dem lieferumfang.

es sei denn es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich um mehrausstattung oder ein beispielbild handelt.

So isses!

 

Und was folgt daraus? Dem Auto ohne Radio und Lautsprecher fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Heißt so viel wie: Kaufpreisminderung oder Wandelung. Bei Wandelung ist eine Anzahlung vom Verkäufer selbstverständlich zurückzuerstatten.

 

Gekauft wie besichtigt? Hmm, da ist auch was dran! Problematisch wird es aber nur dann, wenn man in Kenntnis des - sichtbaren! - Rechtsmangels das Fz. dennoch komplett bezahlt und mitnimmt...

 

CU

 

Martin

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