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Anhängerkupplung für Kartanhänger A2 1.4 TDI


oekofuchs

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

ich würde gerne wissen ob ich mit meinem 1.4 TDI einen Kartanhänger ziehen könnte, wie schwer der Anhänger maximal sein dürfte, was die Kupplung mindestens kosten würde und auf was man beim Hängerkauf achten muss damit man damit 100km/h damit fahren darf.

 

Kennt sich damit jemand von euch aus ?

 

Gruß

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Also,

laut meinem Schein:

 

maximale Anhängelast gebremst = 1000 Kg

maximale Anhängelast ungebremst = 540 Kg

 

Sehe ich das richtig dass ich einen Anhänger mit dem Daten GG=200Kg LG=450Kg ziehen dürfte und dann umgebremst noch 100Kg zuladen dürfte ? Für was ist die Angabe GG 2000 ?bei den zusätzlichen Angaben (22) im Schein steht bei mir noch "...Bis 1 235*ZU F.1/F.2;+50 B.ANH-BETR.WW.AHKLT.EGTG/ABE..."

 

Ist das für mich in diesem Fall zufällig noch irgendwie wichtig ?

 

Kennt jemand von euch eine günstige Quelle (z.B. Onlineshop ) bei der ich die AHK einzeln kaufen kann oder ein sehr günstiges Angebot für eine AHK+Einbau in der Region Konstanz-Friedrichshafen-Singen ?

 

Bei dem Link von Wikipedia werde ich hieraus nicht so recht schlau:

 

...bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren. Hierfür sind folgende Voraussetzungen durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen:

 

  • Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Anhänger ohne Bremse oder Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer:

zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,3 × Leermasse des Zugfahrzeugs

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Hat der Kart-Anhänger eine Bremse und wenn er mit Bremse ist, hat er hydraulische Stoßdämpfer?!

 

Ich habe noch keinen Anhänger gekauft. Ich muss erst wissen was er für Eckdaten haben müsste und ob sich die Ausgabe dann überhaupt lohnt.

Der Anhänger muss plus Kupplung so preisweet wie nur irgendwie möglich sein damit es sich lohnt, am besten auch gebraucht. Gut wäre natürlich wenn er zumindest eine Plane drüber hat so dass man das Kart nicht sieht und wenns geht auch 100Km/h darf.

Bearbeitet von oekofuchs
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Bei dem Link von Wikipedia werde ich hieraus nicht so recht schlau:

 

Macht ja nix, dröseln wirs doch mal auf:

 

  • Zugfahrzeug mit ABS

 

 

Hatter, hatter.

 

 

  • in Verbindung mit Anhänger ohne Bremse

 

 

Das ist, wenn der Anhänger keine Bremse hat :D

 

 

 

  • oder Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer:

 

 

Das ist, wenn der Anhänger zwar eine Auflaufbremse, aber z.B. nur ne Drehstabfederung oder eben keine Federung hat.

 

 

zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,3 × Leermasse des Zugfahrzeugs

 

Fahrzeugleergewicht findest du hier:

 

Fahrzeugdatenträger - A2 Wiki

 

Also, mit diesem Beispiel: zulässige Masse des Anhängers (also Anhänger und Kart und alles andere was drauf ist zusammen) ≤ 0.3*996kg = 332kg . Also ist es pupsfidelegal ob der Anhänger eine Bremse hat oder nicht, wenn du 100 km/h fahren willst bleibst du eh unter der ungebremsten Anhängelast von 540kg.

 

dass ich einen Anhänger mit dem Daten GG=200Kg LG=450Kg ziehen dürfte

Das ist etwas seltsam. Das Gesamtgewicht sollte nicht niedriger als das Leergewicht sein. Ich vermute mal, du meinst (wie du ja später schreibst) GG = 2000kg. Wenn der Anhänger keine Auflaufbremse hat, dann darfst du 540kg (Anhängelast ungebremst) - 450kg (Leergewicht des Anhängers) = 90kg zuladen. Wenn der Anhänger gebremst ist, dann darfst du auf den gleichen Anhänger 1000kg - 450kg = 550kg wuchten.

 

Ist das für mich in diesem Fall zufällig noch irgendwie wichtig ?

 

Nö. Musst halt nix ausladen, wenn der Karren eigentlich voll ist und dein Hänger sich mit max. 50kg auf der Deichsel abstützt, das ist alles.

 

 

Also, ich glaube, mit einem unbedämpften Anhänger wird das nix, rund 340kg sind schon ziemlich knapp für Anhänger und Kart, oder?

Bearbeitet von herr_tichy
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wie schwer ist denn das Kart?

Dann kannst Du den Rest ja recht einfach berechnen.

 

Ich z.B. ziehe mit meinem A2 einen gebremsten Wohnanhänger, zul GG 1100 kg, belade den Wohnanhänger dann halt nicht voll, da ich mit dem A2 1000 kg gebremst ziehen darf. Die 100 km/h-Zulassung würde ich damit nicht bekommen, da

a) Anhänger Leergewicht bei ca. 820 kg, also deutlich mehr als 1/3 der Masse des Zugfahrzeugs, auch wenn der A2 ABS hat.

b) Drehstabfederung am Anhänger.

c) die Schlingerbremskupplung zwar ´ne Menge bringt, in dieser Rechnung aber zulassungstechnisch nichts verloren hat.

 

Trotzdem ist es erfahrungsgemäß auf freier, idealerweise abgesperrter Strecke ohne Wind und ähnliches ohne weiteres möglich, das Gespann problemlos mit über 100 km/h zu bewegen.

 

Mein zweiter Anhänger ist ein ungebremster mit zul GG 800 kg, LG 240 kg.

Den darf ich mit 300 kg beladen, um ihn mit dem A2 noch ziehen zu dürfen (Anhängelast ungebremst 540 kg), können kann er natürlich mehr, aber darüber reden wir hier ja nicht.

 

Ist halt auch eine Frage, was Du ausgeben willst.

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billiger als die hier wird's wohl nicht gehen.

klick mich

 

Habe die gleiche. Von der Qualität her wirklich top. Der Einbau selbst ist schon ein ziemlicher Akt, da wirklich das halbe Fahrzeug zerlegt werden muß.

 

Gegenteilige Erfahrungen sind häufig im Forum anzutreffen...

 

- Bret

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... Ich vermute mal, du meinst (wie du ja später schreibst) GG = 2000kg. Wenn der Anhänger keine Auflaufbremse hat, dann darfst du 540kg (Anhängelast ungebremst) - 450kg (Leergewicht des Anhängers) = 90kg zuladen. Wenn der Anhänger gebremst ist, dann darfst du auf den gleichen Anhänger 1000kg - 450kg = 550kg wuchten....

 

...Mein zweiter Anhänger ist ein ungebremster mit zul GG 800 kg, LG 240 kg.

Den darf ich mit 300 kg beladen, um ihn mit dem A2 noch ziehen zu dürfen (Anhängelast ungebremst 540 kg), können kann er natürlich mehr, aber darüber reden wir hier ja nicht....

 

Anhänger mit einem Zul. GG von über 750kg sind in der Regel gebremst (Heutzutage, Ausnahme bilden sicherlich ältere Modelle).

 

Preislich sind ungebremste Hänger billiger (auch beim TÜV). Die KFZ-Steuer richtet sich nach dem zul. GG (in 200kg Schritten).

 

Wenn man einen Hänger nicht so oft braucht, tus auch ein "Baumarkthänger".

Wir haben einen STEMA-Hänger im Haushalt (750kg, ungebremst), der es schon seit 12 Jahren tut.

 

Wie oben schon erwähnt, liegt das zul. GG beim ungebremsten Hänger bei rund 350kg, wenns mit 100er-Zulassung sein soll (je nach dem, wie schwer letztendlich deine leere Kugel ist).

Aber:

Es reicht nicht, den Hänger nur bis zu diesem Gewicht zu beladen! Hast du nen ungebremsten Hänger mit einem zul. GG von 600kg, mußt du ihn vom TÜV auf eben diese ~ 350kg ablasten lassen.

Wird der Hänger nun an ein anderes Auto gehängt (Passat z.B.), darf der Hänger dennoch nur max. diese ~ 350kg wiegen.

Bearbeitet von hirsetier
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