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Rückleuchtenerweiterung


dvorak

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich würde gerne den unbenutzten oberen Teil der Rückleuchte auch als "Rücklicht" verwenden, da im Falle eines Lampendefekts das Rücklicht dunkel ist. Lampen - oder Birnenträger ist ja vorhanden. Außerdem bieten andere Autos mittlerweile meist grundsätzlich zwei Rücklicht-Birnen pro Leuchte an, was der Sicherheit zugute kommt. Hat jemand Erfahrung damit gemacht und was ist mit der ABE, wenn man diese Leuchte einbaut? Habe dieses Thema leider hier nicht gefunden.

 

Michael

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Hi!

 

Ich würde das mal lassen mit dem Umbau der Rückleuchten, auch wenn es auf den ersten Blick einfach zu machen sein scheint.

 

Die Rückleuchte hat eine Typ-Prüfnummer für den Zustand "so-wie-sie-ist". Veränderungen sind somit nicht statthaft, es sei denn, Du gehst das Risiko ein, mit einem nicht "zugelassenen" Fahrzeug unterwegs zu sein - mit den entsprechenden Konsequenzen (nicht nur) bei Unfällen...

 

In vorhandene Lampengehäuse z.B. Xenon reinzufummeln ist ja auch nicht erlaubt - den Thread zu diesem Thema gibt es aber auch schon hier im Forum, nebst Verweis auf "offizielle" Stellungnahmen des KBA. Sollte also sinngemäß auch für die Leuchten hinten übertragbar sein.

 

Außerdem: ich habe so meine Zweifel, dass Du die Rückleuchten mal eben umbauen kannst. Die rechte Leuchte mag ja oben noch Platz haben, aber - ich glaube (habe noch nicht nachgeschaut) - links oben steckt bestimmt die Nebelschlussleuchte drin...

 

CU!

 

Martin

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Lass bloß die Finger davon ! ! !

 

Hab den selben Gedanken auch gehabt. Ich hätte es so gemacht, das ich meine linke Birnenfassung geändert hätte und eine Birne eingeschraubt hätte mit zwei Leuchtdrähten, wie deine kombinierten Brems/Schlussleuchtbirnen ganz unten. Rechts hätte ich ne ganz normale rein (5 Watt), Nebel ist 21 Watt.

Dann hätt ich 4 gleiche Birnen gehabt und meine ganz normale Nebelschlussleuchte.

 

Aber der TÜV sagt N E I N ! ! !

 

Durch diese Änderung verändert sich die Benutzung der Lichter und das darf nicht sein. Dadurch verlierst du deine ABE. Toll, oder?

 

Hab´s dann sein gelassen.

 

gruß r.f.

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Danke an Alle, auch wenn es eigentlich im Grunde unlogisch ist das der liebe TÜV nicht mitspielt, da vier leuchtende Birnen eben einfach sicherer wären. ABE ist halt nun mal ABE! Also werde ich tatsächlich hier nichts verändern.

Grüße Michael

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@dvorak

 

Noch ein Grund es nicht zu tun:

 

Der CAN-Bus überwacht auch die Beleuchtung. Wenn auf einmal mehr Strom verbraucht wird als sonst, bekommst Du immer eine schöne fette Warnmeldung (gelbes Symbol: Beleuchtung defekt) im FIS.

 

Ich hatte dieses Problem mit der Warnmeldung auch, nachdem ich Tagfahrleuchten nachgerüstet hatte und Plus-Strom dafür von einem Schweinwerfer genommen wurde . Man muss eine Plus-Stromleitung finden, die nicht vom CAN-Bus überwacht wird.

 

Gruß

dimahl

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@ christoph

 

Die Tagfahrleuchten benötigen keinen Schalter, sie schalten sich automatisch bei Zündung an - die Rückleuchten bleiben dunkel. Der Stromverbrauch ist mit 16 W sehr gering, dadurch ergibt sich praktisch kein Mehrverbrauch.

 

Sobald man das Stand- oder Abblendlicht einschaltet, gehen die Tagfahrleuchten automatisch aus. Durch das Entfernen einer Sicherung kann man die Tagfahrleuchten komplett deaktivieren.

 

Nebelleuchten braucht man sehr selten (im Frühjahr und Herbst), da machen Tagfahrleuchten mehr Sinn. Das Thema wurde im Forum bereits lang und schlapp diskutiert (einfach mal suchen).

 

@AudiRS2

Gute Idee - ich bezweifle aber, dass man einen Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Nebellicht erkennt. Ich warte schon darauf, von der Polizei wegen Fahren mit Nebellicht angehalten zu werden :P Bei vielen Autofahrern hat sich Tagfahrlicht noch nicht herumgesprochen. Da ist noch viel Aufklärungsarbeit notwendig, deshalb hat Hella sicherlich auch die Seite www.tagfahrlicht.de angelegt.

 

Gruß an alle

dimahl

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  • 10 Monate später...

...reloaded

nochmal zurück zum Rücklicht.

Darf man in den rechten hinteren Scheiwerfer oben (wo am linken die Nebelschlussleuchte sitzt) eine Glühbirne einsetzen und mit der linken Seite verkabeln damit beide Nebelschlussleuchten an gehen? Serienmäßig leuchtet nur die Linke.

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Hallo!

 

Wenn Du in die rechte Leuchte an der gleichen Stelle wie auf der linken Seite eine Nebelschlussleuchte (NSL) einbauen willst und der Lampenkörper schon eine Öffnung für eine 20W-Glühlampe sowie einen Reflektor hat, ist es erlaubt. An die gleiche Stelle, wie weiter oben beschrieben (siehe mein dortiges Posting) etwas anderes als eine NSL einzubauen ist aber nicht erlaubt.

 

Um 100% sicherzugehen, könntest Du mal noch den Freundlichen befragen, ob Rechtslenkerfahrzeuge (die ja die NSL auf der anderen Seite haben als Linkslenkerfahrzeuge) hinten rechts eine anderen Leuchtenkörper spazierenfahren als Linkslenker. Glaube ich aber nicht...

 

Davon mal abgesehen: braucht man wirklich 2 NSL? Eine ist doch schon auffällig genug! Und 2 davon blenden doppelt - v.a. wenn tausende von Schnarchtüten die Lampen auch schon bei (Niesel-)Regen einschalten... Und bei 2 NSL besteht ja auch immer die Gefahr, dass sie beim Einschalten mit dem Bremslicht verwechselt werden.

 

CU!

 

Martin

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