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TÜV und Reifengröße


moik

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ein kleines Anliegen: Ich hatte bei der vergangenen TÜV-Vorführung einen besonders aufmerksamen (Dekra-)Prüfer, dem aufgefallen ist, dass ich statt der Reifen in der Größe 175/60R 15 81T die ich meinte auf meinem 1.4er Benziner drauf zu haben tatsächlich mit 175/65R 15 84T rumfahre. Keine Plakette wegen nicht zugelassener Reifengröße, ällebätsch.

(ansonsten: Auch nach 9 Jahren noch absolut mängelfrei, meine Knutschkugel :) )

 

Nun kann mir ein Kollege einen Satz Reifen "leihen", die nach meiner Info ebenfalls von der Größe her zugelassen sind. Das wäre die 165/65R 15 81 T.

Allerdings hat er keine Originalfelgen, sondern nur Winterreifen auf Stahlfelgen. Wisst Ihr vielleicht, ob es auch für die Felgen besondere Vorgaben gibt, oder ob das "passen" müsste, wenn der Kollege einfach Standard-Stahlfelgen auf den Reifen der richtigen Größe (bzw. andersherum ;) ) drauf hat?

 

Danke im Voraus für Eure Antworten. Anbei ein Foto der Felgen/Reifen des Kollegen.

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Die für deinen A2 zugelassenen Felgen- und Reifen-Kombinationen findest Du in Deinen Papieren (CoC oder KFZ Schein). Wenn du mit anderen Felgen fährst verhält es sich so wie mit den nicht eingetragenen Reifen: keine Plakette. Wenn du andere als die eingetragenen Reifen / Felgen fahren möchtest, brauchst du i.d.R. eine Abnahme, z.B. beim TÜV.

 

Schaust du mal hier nach mehr Informationen. Es gibt auch zahlreich andere threads zu dem Thema.

 

Das weißt du eh' schon selbst: mit nicht zugelassenen Reifen /Felgen zu fahren findet nicht nur der TÜV nicht gut, sondern auch Deine Versicherung oder die gegnerische Versicherung oder der Staatsanwalt, wenn Du in einen schwereren Unfall verwickelt wirst.

 

Das alles wegen 300 Eur für einen Satz neuer 175/60/R15, die du auf deine zugelassenen Originalfelgen ziehst?

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Heute mit meinem 2003er anstandslos durch den TÜV gekommen. Allerdings hatte ich vorher die Scheiben gewechselt, weil sie die Verschleissgrenze erreicht hatten.

Meine Neureifen 195/50 R15 statt früher 175/60 R15 (im CoC steht 165/65) haben nicht weiter interessiert.

 

Nb. Meine Frage an den Prüfer, ob der A2 besondere Anfälligkeiten bei der HU hätte. Antwort:"Nein. Der ist sogar besser als Porsche."

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Das Versicherungsproblem wurde hier bereits mehrmal angesprochen. Mein Versicherungsfuzzy sagt dazu Folgendes: Die Versicherung kann sich nicht mit der Erlöschung der Betriebserlaubnis rausreden. Sie muss nachweisen, dass z.B. ungeeignete Reifen am Schadensfall schuld waren oder den Schaden vergrössert haben. Wenn man nachweist, dass der Reifen durch eine Sachverständigen-Abnahme (z.B.TÜV) eintragungsfähig gewesen wäre (was hier ja der Fall ist), gilt der Versicherungsschutz uneingeschränkt.

Gleichwohl - die Prüfung auf andere als im Brief/CoC angegebenen Reifengrössen macht Sinn, da ohne diese Prüfung auch nicht geeignete Reifengrössen verwendet würden.

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Trotzdem erlöscht deine Betriebserlaubnis!

 

Finde mal einen Sachverständigen, der nach einem Unfall mit Verletzten dir bescheinigt, dass die Reifengröße schuldlos war ...

 

Regel das doch einfach im Vorfeld, kostet nur die Abnahme und Eintragung!

 

Im Anschluss an einem Unfall (wo du eventuell selber im Krankenhaus liegst) das Gutachten zu beauftragen ist mit Sicherheit aufwendiger und teurer.

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Sie muss nachweisen, dass z.B. ungeeignete Reifen am Schadensfall schuld waren oder den Schaden vergrössert haben.

Die Versicherung muss gar nichts. Die reguliert nicht. Dann kannst du klagen.

Ich kenne persönlich keinen Fall wo jemand gegen den Versicherer gewonnen hat. Immer stand zum Ende eine Teilschuld mit Hochstufung alle Beteiligten auf dem Programm. Meist als Vergleich, weil die Richter gar keinen Bock auf die Verhandlung haben.

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Ja, die Reichweite des Tatbestandes von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO wird oft unterschätzt und die Rechtsfolge (= Betriebserlaubnis -BE- erloschen) möchte man nicht gerne für den eigenen 8Z haben.

 

Habe hier im Forum von einem ehemaligen TDI-Fahrer mal kurzentschlossen einen fast neuwertigen Satz (eine Saison gelaufen) Winterräder (Felgen mit Decken) gekauft und konnte kaum glauben, dass ich mit meinem FSI damit zur §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO - Abnahme zum TÜV musste.

Die Prüfung hat - dank Original-Felgen und Herstellerunbedenklichkeitsbescheinigung für die Decken - 2 Minuten gedauert, war auch relativ gebührenfreundlich und der Prüfer hat den Sinn aus technischer Sicht auch nicht wirklich verstanden.:rolleyes:

 

Bei der letzten HU (vgl. § 29 StvZO) dieses Jahr im Januar musste ich dem Prüfer hinsichtlich der montierten Räder tatsächlich die Lesestelle auf auf der Zulassungsbescheinigung zeigen. Damit begann die Prüfung ja schon mal gut. :huh:

 

Die bestehende Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist Grundlage für jeden Fahrzeugversicherungsvertrag. Bei Unfall wird die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners zwar regulieren. Ist die BE wegen einer Änderung am Fahrzeug aber erloschen, wird sie versuchen, den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

 

@hoch2: Tja, anderer Prüfer, anderer Prüfungsschwerpunkt. Ohne den Eintrag der Räder hätte ich im Januar keine neue, gelbe Plakette mit der 15 in der Mitte bekommen.

 

Mittelholsteinische Grüße

8zinSH

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