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1 Werkstattbesuch


Frau Schulz

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

da mein A2 beim jeder Unebenheit unangenehme knatschende knaxende und quietschende Geräusche von sich gibt, hab ich gestern im Autohaus angerufen wo ich den kleinen vor 4 Monaten gekauft habe.

Nun kann ich ihn Freitag "bringen". Die gute Frau meinte, das wäre in 2 Stunden erledigt. Da ich in einer anderen Stadt wohne, sollte ich doch da in der Nähe in der Zwischenzeit ein bißchen shoppen gehen.

 

Ich war noch nie mit meine Auto in der Werkstatt, nun meine Fragen:

1. Ich geb ihn da ab, dann werden die wohl eine Probefahrt machen, oder?

2. Angenommen die müssen ein Teil tauschen, haben die sowas da? Oder komm ich nach 2 Stunden zurück und die sagen mir dass ich nochmal wieder kommen muss?

3. tauschen die einfach was, ohne mich zu fragen? Komm ich dann wieder und krieg ne Rechnung über 500 Euro (im schlimmsten Fall)?

4. Was ist wenn die was reparieren und die Geräusche sind nicht weg? Muss ich die Reparatur dann bezahlen?

5. Zahlt man sowas generell auf Rechnung? Oder muss ich direkt bezahlen?

6. wenn ich einen Leihwagen bekomme, muss ich den dann bezahlen?

 

Danke schonmal

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Hallo Frau Schulz,

 

es wäre gut zu wissen, wie alt der Wagen ist, was er für eine km-Laufleistung hat, was für einen Motor, etc. Dann kann man besser helfen ;)

 

zu 1.: das kommt auf die Werkstatt an. Ich würde auf einer Probefahrt bestehen, bei der ich genau sagen kann, welche Geräusche ich meine

 

zu 2.: das ist anzunehmen. Den Geräuschen nach zu Urteilen wird das wohl der Stabi und/oder die Koppelstangen sein (mit der Such-Funktion des Forums oben in der Leiste lassen sich diverse Themen dazu finden). Koppelstangen sind schnell gewechselt, Stabi dauert etwas länger und die Spur muß danach eingestellt werden ==> dafür wird höchstwahrscheinlich ein zweiter Besuch notwendig sein

 

zu 3.: Einfach sagen, dass sie anrufen sollen, wenn sie wissen, was es ist und dann fragen, was das in etwa kostet (nach 4 Monaten würde ich auf jeden Fall mindestens auf einer Kostenteilung bestehen (zB 50/50), wenn nicht sogar da drauf, dass die Werkstatt komplett zahlt. Stabi und Koppelstangen machen sich bemerkbar bevor es zum Dauerproblem wird, ein Werkstattmensch mit entspr. Erfahrung sollte das beim Checken des Autos vor dem Verkaufen bemerkt haben...

Auf jeden Fall sich die alten Teile geben lassen und die Rechnung entsprechend kontrollieren. Wegschmeissen kann man die dann immer noch.

 

zu 4.: Im Zweifel §unter Vorbehalt" auf die Rechnung schreiben und auf jeden Fall Terz machen. Das hilft oft. Aber man bekommt sein Auto meist nur dann wieder, wenn man die Rechnung bezahlt hat.....

 

zu 5.: Die meisten Audi-Werkstätten bestehen auf sofortiger Zahlung, geht aber meistens per EC/Maestro-Karte. Manche nehmen auch Kreditkarten.

 

zu 6.: Wenn die Werkstatt einen guten Service hat, dann ja. Für den kurzen Zeitraum würde ich nach einer Probefahrt mit einem interessanten Auto fragen (zB Cabrio oder sowas). Das geht meistens, halt nur idR nicht über Nacht. Aber auch da gilt: Nach 4 Monaten sollte nichts an dem Wagen dran sein, also können die sich ruhig auch etwas strecken....

 

 

Eigentlich muss man die Leute nur nett anlächeln und bestimmt sagen, was man will. Dann klappt das schon.

 

 

LG

Anika

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Hallo Frau Schulz!

 

Wenn seit dem kauf des Autos gerade mal 4 Monate vergangen sind, ist ja noch gesetzliche Gewährleistung drauf. Selbst bei einem Gebrauchtwagen. Somit besteht - theoretisch - erstmal keine Gefahr, auf irgendwelchen Kosten sitzenzubleiben.

 

Ich würde bei Abgabe des Autos auf diesen Umstand - noch bestehende Gewährleistung - hinweisen, damit der freundliche Kundendienstmeister erst gar nciht auf die Idee kommt, eine Rechnung auszustellen.

 

Mit evt. benötigten Ersatzteilen ist das so eine Sache: wenn es sich um Teile der Innenverkleidung handelt, möchte ich fast davon ausgehen, dass diese Teile - Stichwort: "schlanke Lagerhaltung" - eben nicht vorrätig sein werden. Man wird sicher die vorhandenen Teile ab- und (evt. mit "Unterfütterung") wieder anbauen. Problematisch ist dabei, dass die Innenverkleidungsteile eigentlich nicht dafür konzipiert sind, dass man sie quasi beliebig oft demontieren kann. Schnell brechen hier und da Klipse ab. So lange man diese ersetzen kann - und das in der Werkstatt auch wirklich tut! (manchmal ist der Monteur ja auch nur zu faul, zum ET-Lager zu gehen und sich neue zu holen) - ist das alles halb so wild. Wenn aber ein Grobmotoriker in der Werkstatt die Teile einfach so abreißt, besteht u.U. die Gefahr, dass nicht nur Klipse kaputtgehen, sondern am demontierten Teil auch Haltenasen abbrechen.

 

Egal: wenn ein Reparaturversuch fehlgeschlagen ist, dann hat man natürlich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Und wenn nachweislich Teile beschädigt wurden (die z.B. jetzt weniger gut halten als vorher oder noch mehr / immer noch klappern), dann natürlich auch auf neue Teile.

 

Und jetzt nochmal die genauen Antworten auf Deine Fragen:

 

1. das ist zu wünschen - ansonsten auf eien gemeinsame Probefahrt bestehen

 

2. s.o. - also eher nein: nochmal wiederkommen wohl nur in dem Fall, dass wirklich ein Teil, das nicht da war, getauscht werden muss. Wenn der KD-Berater aber schlau ist, erkundigt er sich u.U. bei einer anderen Werkstatt in der Nähe, ob ein erforderliches Teil dort rumliegt. Und wenn er ganz besonders kundenfreundlich ist (und das regionale Teilelager ganz in der Nähe ist), schafft er er es, das Teil innerhalb weniger Stunden zu besorgen.

 

3. wen es sich um Gewährleistungsreparaturen handelt, wird man wohl kaum fragen, ob man was tauschen soll. Ansonsten immer vereinbaren, dass man angerufen wird, bevor etwas getauscht werden soll.

 

4. / 5. s.o. Aber bezahlen wird man außerhalb der Gewährleistungsfrist in jedem Fall vor Abholung, wenn man sein Auto sofort mitnehmen will. Gute / bekannte Kunden dürfen auch überweisen. Wenn Du also was bezahlen sollst, lohnt sich die Frage, ob Überweisung genehm ist, immer... ;)

 

6. normalerweise ja - ist aber auch manchmal Verhandlungssache. Wenn man gerade mal 2 Std. irgendwo hin muss und nur wenige km fährt, wird die Werkstatt häufig auf eine Berechnung des Ersatzwagens verzichten. Aber: Ersatzwagen sind gefragt! Man muss sich den i.d.R. vorher reservieren. Alternativ zahlt meine Werkstatt z.B. auch ein Taxi (one way!), damit ich nach Hause / zum Arbeitsplatz komme.

CU!

 

Martin

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Hi,

erstmal danke für deine Antwort.

Das Auto ist 4 Jahre alt (MJ 2002), ein 1,4 Benziner und hat ca. 71.000 km gelaufen.

Im februar war der noch in der Inspektion und im März beim Tüv als ich ihn gekauft habe.

Ich hoffe auf jeden Fall dass die Kosten von der Werkstatt wenigstens anteilig wenn nicht ganz übernommen werden. Ich hab allerdings auch nur die normale Gebrauchtwagengarantie und keine CarLife Plus oder sowas. Ich befürchte dass die sagen werden dass das normal Verschleißteile sind und ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Was würd denn ein Stabi bzw Koppelstangen kosten?

Die Frau am Telefon hat mir direkt einen Leihwagen angeboten, aber wenn ich den bezahlen muss, will ich keinen.

 

Grüße

Frau Schulz

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So, ich komme grad vom "Freundlichen".

Der Stabi ist kaputt. Er hat es mir auch gezeigt, der ist total angerostet.

Ich habe ihn gefragt wer das denn bezahlen würde. Ja, das wäre dann jetzt die Frage. Was ich denn für eine Versicherung abgeschlossen hätte. Ich meine ich habe gar nichts abgeschlossen. Auf mein Fragen hin damals beim Autokauf hat der Verkäufer mir gesagt sowas könnte ich noch nach einem Jahr abschließen, erstmal hätte ich ja 1 jahr von ihnen die Gebrauchtwagengarantie.

Grad meinte der Verkäufer allerdings ich hätte die CarLife Versicherung. Leider habe ich dazu aber nie Unterlagen erhalten, bzw was unterschrieben und der Verkäufer hatte nun grad keine Zeit nachzuschaun.

 

In meinem Kaufvertrag steht: 12 Monate Gebrauchtwagengarantie gemäss den beigefügten Garantiebedingungen der CarGarantie.

Beigefügt ist ein Heft mit den Bedingungen von der CarLife. Hab ich nun eine CarLife oder nicht?

 

Ich hab dann grad nachgefragt was mich denn der Spaß kosten würde, falls ich die CarLife nicht habe oder die nicht zahlt: 402 Euro, Arbeitszeit ca. 3 stunden!!! ?ver

Ist das nicht ein bißchen viel :ver

 

Ich hab ihn dann nochmal drauf hingewiesen dass der Stabi ja nicht von heute auf morgen kaputt gegangen sein kann. Nee meinte er, ich hätte es nur jetzt erst gemerkt. Sag ich so: Also kann der schon kaputt gewesen sein, als ich den A2 gekauft hab. Ja, aber wenn sie das nicht gemerkt haben....

 

Kann mir jemand sagen was ich nun machen soll? 402 Euro ist mir echt viel Geld.

 

Viele Grüße

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das sehe ich ebenso. Nimm bei extremem Unwillen des Verkäufers mal das Wort "Rechtsanwalt" und vielleicht auch noch "gegen das Gesetz" in den Mund. Die versuchen es einfach manchmal und werden dann doch noch vernünftig, wenn sie merken, dass man sich nicht veräppeln läßt.

 

 

LG

Anika

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Hallo,

ich hab nochmal da angerufen. Plötzlich behauptet er, er hätte nie gesagt das ich das bezahlen muss. Er müsste noch was mit dem Verkäufer besprechen, dann würde er sich bei mir melden.

Was hat denn der Verkäufer damit zu tun?

Eins weiß ich, die sehen mich da nach der Repartur nicht mehr wieder!!!! :WUEBR:

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So, weiter gehts....

Angeblich wird bei dem Händler jedes Auto vor dem Verkauf von der Dekra überprüft und damit wäre dann auch bewiesen dass das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs 100% tig in Ordnung war.

Das heißt, ich muss selber zahlen!!!

 

Woher weiß ich denn, ob die Dekra nicht bloß drüber geguckt hat, oder ob die sich wirklich auch den Stabi angesehen haben????

Vielleicht wurde der ja gar nicht geprüft?

 

Weiß vielleicht noch Jemand Rat????

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Was sagt er denn nun dazu, dass per Gesetz innerhalb der ersten 6 Monate der Schaden als bereits im Produkt bei Vertragsabschluss enthalten gilt? Das Dekra-Gutachten hat darauf keinen Einfluss m.M.!

 

Unabhängig davon: Bestätigt das DEKRA-Guthaben, das dir natürlich vorgelegt werden muss, explizit keinen Rost am Stabi? Für später, kann aber teuer werden: Ist es überhaupt möglich, dass sich der Rost innerhalb so kurzer Zeit am Stabi gebildet haben kann?

 

Was ist nun mit der CarLife-Garantie, die Dir laut Vertrag zusteht? Mir drängt sich der Verdacht auf, dass "vergessen" wurde (im besten Fall), eine solche abzuschließen, und sich der Verkäufer nun darum drücken will, für die Behebung des Schadens selbst aufzukommen, den ansonsten die Versicherung gezahlt hätte.

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Der Leiter der Gebrauchtwagenabteilung hat gesagt dass mit dem DEKRA Gutachten bewiesen wäre, dass das auto 100%tig in Ordnung war, sprich der Stabi nicht kaputt.

Leider habe ich ein Gutachten niemals gesehen.

 

Wegen dem Rost, da nahm er sich gar nichts an. Der Rost würde die Funktion des Stabis nicht beeinträchtigen. Es wären wohl die Hülsen (?) kaputt, deswegen das Knacken.

 

Ich habe nur die normale CarGarantie (keine CarLife, die war laut Verkäufer ja nicht notwendig) und darin ist der Stabi "natürlich" nicht enthalten.

 

Jetzt hab ich mit der Dekra telefoniert, der zuständige Prüfer guckt sich mein Auto Freitag selbst nochmal an. Als ich erzählt habe, wo ich das Auto gekauft habe, hörte ich nur ein lautes Seufzen... glaub das sagt schon alles.

Er möchte sich auch lieber nicht bei dem besagten Händler mit mir treffen sondern bei einem anderen Autohaus.

 

gruß

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...hier auch noch ein wenig Senf von mir: Das Gutachten als ihr "Beweis" müssen sie Dir auf jeden Fall vorlegen - wenn sie das nicht können, sind sie den Beweis ohnehin schuldig. Selbst wenn sie es vorlegen können, glaube ich kaum, dass der DEKRA-Prüfer ihm tatsächlich Mängelfreiheit bescheinigt hat. Selbst bei der HU steht grundsätzlich nur so etwas wie "keine offensichtlichen Mängel" drunter - und damit ist das keinerlei Beweis, dass der Stabischaden nicht bereits vorlag!

 

NICHT ABWIMMELN LASSEN!

 

Meine Kugel hat auch direkt vor dem Kauf noch neuen Tüv bekommen und das wurde NIE als scheinbarer Beweis der Mängelfreiheit aufgeführt - mit Einschreiben an den Geschäftsführer unter Nennung von §476 BGB war die Sache erledigt und ich habe mein Geld bekommen. Du mußt nur hart bleiben. Wenn alle Stricke reißen: Du hast nicht zufällig einen Anwalt in der Bekanntschaft? Dann hätte sich das Problem sofort erledigt - man sollte aber die Stimmung nicht vermiesen, bevor man nicht "auf friedlichem Wege" alles probiert hat.

 

Nochmals viel Glück

Leo

 

Edit: Um es nochmal klar zu sagen: §476 BGB besagt, dass davon auszugehen ist, dass ein Schaden, der im ersten halben Jahr nach Kauf eintritt, bereits bei Kauf vorhanden war. Das Gegenteil muss bewiesen werden - und da gilt mit Sicherheit keine "Pauschalaussage", dass der Wagen in Ordnung war!

 

Edit 2: Ich würde mich überhauot nicht darauf einlassen, mich mit irgendeinem Gutachter zu treffen - der kann gar nichts mehr tun, denn der Schaden ist ja bereits eingeteten und es muss bewiesen werden, dass er VOR VIER MONATEN noch nicht da war - was logischerweise nicht geht. DU musst im Grunde gar nichts tun, der Händler ist in der Beweispflicht. Und er kann nicht beweisen, dass der Schaden noch nicht vorhanden war!

 

Edit 3: Mann, regt mich das schon wieder auf! Muss man denn immer mit dem Anwalt ankommen, bevor man das bekommt, das einem zusteht?

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Hallo!

 

Original von Frau Schulz

Der Leiter der Gebrauchtwagenabteilung hat gesagt dass mit dem DEKRA Gutachten bewiesen wäre, dass das auto 100%tig in Ordnung war, sprich der Stabi nicht kaputt.

Leider habe ich ein Gutachten niemals gesehen.

Halt! "Bewiesen" ist mit einem Gutachten erstmal gar nichts. Ok, lt. Gutachten kann "allem Anschein nach" davon ausgegangen werden, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Aber auch ein Gutachter kann einen Mangel, insbes. wenn er sehr geringfügig, aber eben dennoch vorhanden war (versteckte Mängel eben), übersehen haben. Auch wenn ein Gutachter im Gegensatz zu einem Laien viele Mängel mit Hilfe von speziellen Prüfinstrumenten entlarven kann: er baut ja nicht das Auto auseinander (und wieder zusammen), um jedes Teil auf Abnutzung und zulässige Toleranzen zu vermessen. Nur wenn er das täte, könnte man von nahezu absoluter Mängelfreiheit ausgehen.

 

Wenn sich der Verkäufer auf Mängelfreiheit beruft, warum hat er das Gutachten dann nicht zum Vertragsbestandteil gemacht? Will der Verkäufer weiter behaupten, dass der Stabi bei Übergabe i.O. war, dann müsste er beweisen, dass er diesen vorher genau (!) untersucht und nicht, wie es üblich ist, nur einer Sichtprüfung unterzogen hat. Das wird er aber nicht können.

 

Wenn ein "Gutachten" wirklich beweisen würde, dass ein Auto mängelfrei ist, dann hätte man auch beim Kauf eines Neuwagens schlechte Karten, weil ja im Werk sowohl während, als auch nach der Fertigung Kontrollen durchgeführt (und protokolliert!) werden.

 

Fakt ist: der Verkäufer muss kostenlos nachbessern...

 

CU!

 

Martin

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Ich hab dem Leiter der Gebrauchtwagenabteilung ja alles genau erklärt und ihn auch auf §476 BGB hingewiesen. Das hat ihn alles nicht interessiert. Gegen sowas würden sie sich eben mit diesem Dekra Gutachten absichern.

Damit war sie Sache für ihn gegessen! Er zahlt nicht!

 

Die Einzige Möglichkeit die ich sehe besteht noch darin, dass mir die Dekra bescheinigt dass bei diesen angeblichen Gutachten, der Stabi nicht so überpfrüft wird, dass man den Schaden hätte feststellen können.

 

Was könnte ich noch machen? Ein Anwalt wäre doch bestimmt sehr teuer.

 

Grüße

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...ich würde auf den Schriftweg umschwenken, das Ganze kurz schildern, nochmal mit Hinweis auf §476 BGB versehen, eine Frist setzen, mit Anwalt drohen und den Brief per Einschreiben an den Chef des Autohauses schicken. Dann sind sie im Zugzwang, denn den Nachweis sind sie dann auch schriftlich schuldig, und den können sie nicht bringen.

 

Tut mit echt leid, dass das so schwierig ist - ich drücke die Daumen!

 

Gruß

Leo

 

P.S. Der Gutachter wird Dich vermutlich nicht weiterbringen, weil Du ja nicht beweispflichtig bist, sondern das Autohaus. Und das will ja offensichtlich keinen Beweis erbringen.

 

Edit 1 und 2: Noch ein Hinweis: Wenn gar nichts geht und Du den Anwalt vermeiden willst: Bei Audi direkt Beschwerde einreichen - soll auch schon Wunder gewirkt haben. Oder vielleicht Deinen o.g. Brief gleich in Kopie an Audi schicken und das auch erwähnen.

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Original von Frau Schulz

 

Was könnte ich noch machen? Ein Anwalt wäre doch bestimmt sehr teuer.

 

Ist der Händler in der KFZ-Innung?

Dann wäre noch die Möglichkeit der KFZ-Schiedstelle gegeben.

Kostet nix und einen Versuch ist es Wert.

 

KFZ-Schiedsstelle

 

 

Hast Du das Dekra Gutachten eigentlich schon gesehen?

 

 

Gruß

Lutz

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Original von Frau Schulz

Ich hab dem Leiter der Gebrauchtwagenabteilung ja alles genau erklärt und ihn auch auf §476 BGB hingewiesen. Das hat ihn alles nicht interessiert. Gegen sowas würden sie sich eben mit diesem Dekra Gutachten absichern.

Damit war sie Sache für ihn gegessen! Er zahlt nicht!

 

...das hieße ja, dass der Händler seiner Pflicht einer Sachmängelhaftung schlicht nicht nachkommt, sondern sie quasi schon bei Kauf ausschließt - und das ist nicht zulässig. Diese Aussage ist meiner (Nichtjuristen-) Ansicht nach einfach unfug.

 

Gruß

Leo

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Hallo,

 

ich denke auch, da kommt man nur schriftlich weiter, mit Fristsetzung und Kopie an Audi.

Mit einem Anwalt würde ich noch nicht drohen, mit ausgesprochenen Drohungen setzt man sich auch selber unter Zugzwang.

 

Das Schreiben hätte bei mir neben der Anschrift

 

- die Anschrift an den die Kopie geht.

 

und würde so enden

 

Die Audi AG (genau Beschreibung des Empfänger der Kopie) bekommt eine Kopie dieses Schreibens.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Unterschrift

 

Die Kopie würde ich mit einem Anschreiben, in dem ich mich über diesen Händler beschwere, an Audi senden.

 

Viele Grüße

rowdy

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Danke, ich denke dass ich wirklich einen Brief mit Kopie an Audi schicken werde.

 

Lutzmich: an die Schietsstelle hab ich mich schon gewandt, die ist leider nur morgens besetzt, ich versuch es morgen früh nochmal.

Ich denke schon dass das Autohaus in der KFZ Innung ist, es ist immerhin eine größere Kette.

 

Nein, das Gutachten habe ich nicht gesehen. Laut dem Händler ist es mir aber beim Kauf ausgehändigt worden. Ich hab sowas allerdings nie bekommen. Das einzige was ich habe, sind die Tüv Belege und die Protokolle vom LongLifeService.

Blöd wäre jetzt nur wenn ich dem Händler unterstelle dass es kein Gutachten gibt und die halten es mir dann unter die Nase.

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Frau Schulz,

 

ich würde den Brief richten an

 

Dr. Winterkorn

Vorstandsvorsitzender der Audi AG

Ingolstadt.

 

Er wird den Brief sicher nicht selbst lesen, aber mit dieser Anschrift ist gewäjrleistet, daß sich dort jemand der Angelegenheit mit Sicherheit annimmt und der Brief nicht untergeht (dieser Weg ist erprobt).

 

Gruß

Nat41

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  • 3 Wochen später...

Nur so zur Info... ich fahre immernoch mit kaputtem Stabi und der Händler weigert immernoch die Kosten zu übernehmen.

Eine Bekannte hatte letzte Woche auch den Stabi kaputt, der wurde sofort repariert (anderer Händler) und der Händler hat die vollen kosten übernommen! plus einen kostenlosen Leihwagen.

Das nenn ich Service.

Ich weiß nun leider nicht mehr weiter. Wahrscheinlich muss ich die Reparatur wirklich selber übernehmen.

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Original von Frau Schulz

Nur so zur Info... ich fahre immernoch mit kaputtem Stabi und der Händler weigert immernoch die Kosten zu übernehmen.

Eine Bekannte hatte letzte Woche auch den Stabi kaputt, der wurde sofort repariert (anderer Händler) und der Händler hat die vollen kosten übernommen! plus einen kostenlosen Leihwagen.

Das nenn ich Service.

Ich weiß nun leider nicht mehr weiter. Wahrscheinlich muss ich die Reparatur wirklich selber übernehmen.

 

 

Hallo Frau Schulz,

 

da hilft dann wohl doch nur ein Anwalt.

 

§ 476

Beweislastumkehr

 

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

 

Daraus geht doch ganz klar hervor,

- entweder der Händler kann mit dem Gutachten belegen, dass der Stabi bei Gefahrenüberganz 100% in Ordnung war

- oder der Händler zahlt die Reparatur.

 

Aus dem Dekra Gutachten ist mit Sicherheit nicht von einer besonderen Begutachtung des Stabi die Rede.

 

Viele Grüße

rowdy

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Das Problem ist allerdings das der Anwalt wahrscheinlich teurer wäre als die ganze Reparatur.

Dass andere Händler sowas von sich aus kostenlos reparieren sagt mir doch, dass ich im Recht bin!

 

Dieses angebliche Dekra Gutachten von meinem Auto hab ich ja noch nie gesehen.

 

Ich habe einen Brief an Audi an Dr. Winterkorn geschrieben, mit dem Namen des Händlers der es bei mir nicht bezahlen will und dem Namen des zuständigen Leiters der Gebrauchtwagenabteilung.

Vielleicht bringts was.

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So, ich habe am Montag einen Brief an Audi bzw an Dr. Winterkorn geschrieben. Darin hab ich meine Situation geschildert, dass bei mir das Autohaus xy die kosten nicht übernehmen will, aber Autohaus abc das sehr wohl bei einer Freundin gemacht hat.

Daraufhin hat mich grad eine Frau angerufen und mir erklärt dass sie mir nicht helfen kann. Die Autohäuser wären eigentständig und gehörten nicht zur Audi AG. Die könnten selber bestimmen was auf Kulanz gemacht wird und was nicht.

Beweislastumkehr gilt "angeblich" auch nur bei Neuwagen. :ver

 

Ich glaub das was mein erster und letzter Audi!!!

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Ein Anwalt nimmt wahrscheinlich schon für einen einzigen Brief 200 Euro.

Eigentlich würd ich dem Händler gerne einen reinwürgen und zum Anwalt gehen und denen zeigen dass ich mich nicht verarschen lasse und dass sie mir das eigentlich zahlen MÜSSEN, aber ich hab echt keine Lust mehr mich mit denen rumzustreiten.

Ich hab morgen einen Termin bei den anderen (freundlichen) Händler. Der schaut sich das mal an.

 

Die Gebrauchtwagengarantie gibt mir das Autohaus, oder? Also kann man die nicht auf einen anderen Händler überschreiben lassen?

 

LG

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