Hi Mütze,
der Beweis wäre rein technisch kein Problem. Gutachter sind in der Lage mit einigem Aufwand die Alterung, und damit das Alter, des Lackes fest zu stellen.
Die Frage ist nur, ob es in für Dich vertretbarem Aufwand steht. Die Beweislast liegt nach der mittlerweile vergangenen Zeit bei Dir. Da Du die Nachlackierung nicht hast machen lassen, kannst Du mit gutem Gewissen und Wissen die Sache in Angriff nehmen und durchziehen ... nur lohnt sich der Aufwand? Du tritts erst mal komplett in Vorleistung mit allen Kosten (Gutachter, Anwalt, etc.), dann wird es ewig dauern bis das Urteil gesprochen wird, und und und ...
Für die event. vorh. Rechtsschutz-Versicherung wird der "Schaden" nicht reichen, da man, denke ich, eher von einer optischen "Unschönheit" sprechen kann (bin auf die Bilder gespannt).
Es bleibt Dir noch ein ganz wichtiger Weg offen ... die Schiedsstelle. Wird mittlerweile bei genau solchen Fällen immer häufiger genutzt und hat rechtlich bindenden Charakter. Allerdings muß das Autohaus damit einverstanden sein, und Du mußt Dir im klaren sein, dass ein Urteil, welches Dir nicht zusagt, auch für Dich bindend ist.
Tot ziens,
Christoph, der direkt an der holländischen Grenze wohnt und Diesel für 0,759 Euro tankt