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Christoph

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Alle erstellten Inhalte von Christoph

  1. Tach auch müllermeier, diskutier doch einfach nicht weiter mit dem Herrn Gebrauchtwagenverkäufer rum. DU hast doch diese Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen und nicht dein Verkäufer. Der Versicherungsvertrag ist doch bestimmt in deinem Besitz und läuft auf deinen Namen und ist nicht mit dem Verkäufer verbandelt (wenn der tot umkippt, oder insolvent ist läuft die Versicherung auch weiter). Setz dich einfach mit dem Versicherer in Verbindung und spreche mit ihm die nächsten Schritte ab. Gewährleistung hättest du ja auch noch beim Verkäufer. Mit der Beweislastumkehr sollte wohl auch nicht das Problem sein, da Getriebe- und Gangstelleranfälligkeiten häufig sind ... also schon beim Kauf im inneren des Fahrzeug schlummerten. Aber da würde ich ohne Rechtschutz nicht rangehen, und du bleibst dann mit der Reparatur auf jeden Fall beim Verkäufer ... ob das so prickelnd ist bezweifel ich. Versuch das mal beim Garantieversicherer direkt! Tot ziens, Christoph
  2. Tach auch, moderne Bleiakkus werden am besten mit einem Zehntel der Nennkapazität geladen. Bei einer 80 Ah Batterie also mit 8 A, bei einer Schnelladung sollte der Ladestrom ein Drittel der Nennkapazität nicht überschreiten ... also 25 A. Moderne elektronische Laderegler berücksichtigen all diese Erkenntnisse und laden die Batterie mit einem Ladestrom der irgendwo zwischen Normalladung und Schnellladung liegt (Spannungsabhängig). Das bedeutet wenn deine Batterie fast leer ist und die LiMa mit angenommen 10 bis 20 A lädt braucht das schon so um 6 Stunden Ladezeit. In der Realität sieht das natürlich etwas anders aus. Die Batterie ist schneller wieder (fast) voll ... dafür hält sie ja auch nur ca. 5 Jahre und nicht ewig ;-) Tot ziens, Christoph
  3. Hallo China A2, nach allem was ich gelesen und vestanden habe nun mein Tipp, den du beherzigen solltest! Übergebe diese Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ... nur dieser kann dich vernünftig vertreten. Fachanwälte findest du über den ADAC oder die Anwaltskammern ... das sind seriöse Quellen. Du misst der Polizei und deren Protokoll eine vieeel zu groooße Bedeutung zu. Die Polizei hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Schadensregulierung. Das hat dir der "Polizeichef" ja auch bereits gesagt. Es ist nur Sachschaden entstanden und im Nachhinein ist so ein Protokoll nicht mehr zu ändern. Die Versicherungen haben ihre eigenen Sachbearbeiter und Gutachter. Diese bilden sich ein eigenes Urteil über den Unfallhergang. Du wirst von der Versicherung sowieso aufgefordert den Unfallhergang zu schildern, hier werden die meisten Fehler gemacht ... also zum Fachanwalt, wichtig! Die Schadensregulierung findet sowieso hinter verschlossenen Türen der Versicherer statt und muss nicht deinem Empfinden entsprechen. Sollte die Art der Regulierung nicht deinem Empfinden entsprechen könntest du dann mit deinem Anwalt diese anfechten. Also mach dich auf den Weg zum Anwalt und zwar zügig! Vergiss die Polizei und jegliche Anrufe dubioser Herkunft. Schau das du den Kram in "trockene" Tücher bekommst und harre der Dinge die da kommen. Mach nichts ohne es mit deinem Anwalt zu besprechen ... auch wegen der Reparatur deines Fahrzeuges. Viel Glück und Erfolg, Christoph
  4. Tach auch, ganau dieses Werkzeug (Grabbelkiste im Baumarkt) hat mir schon oft das "Leben" gerettet. Allerdings könnten die fisseligen "Greifer" etwas perfekter geformt sein ... Ein Muß für jeden Frickler Tot ziens, Christoph
  5. ich sach mal vorsichtisch ... ZweiMassenSchwungrad
  6. @menke: zu deinen Fragen findest du über die Suche alle Antworten. Ab Modelljahr 2003, bedeutet Baujahr Ende 2002, kaufen (einige Änderungen sind dann in die Serie eingegangen). Bis zum Modelljahr 2004 haben die 75 PS Diesel Euro3 (gelb) und einen Zahnriemenwechsel bei 90.000 km. Danach hat auch der 75 PS Diesel Euro 4 (grün) und einen Zahnriemenwecheselintervall von 120.000 km. Beim 90 PS Diesel ist das schon immer so (grün und 120.000). Der "alte" 75 PS Diesel ist haltbarer als die neuen 75 PS ab Mj. 2004 und die 90 PS. Der alte hat keinen VTG-Lader (verstellbarer Turbolader) und nicht die sehr aufwändige und leicht anfällige Abgasbehandlung um auf Euro 4 zu kommen. Allerdings deswegen auch nicht die grüne Abgasplakette (grün geht dann nur über DPF). 4 Liter Durchschnittsverbrauch sind dauerhaft utopisch (glaub es mir), gerade bei Geschwindigkeiten ab 90 km/h. Bei 100 bis 110 km/h braucht man gegen 5 Liter, bei 80 bis 90 km/h nur knapp über 4 Liter. Ich fahre meinen bei 80% Landstraße mit deutlich unter 100km/h und etwas Autobahn bei 100 km/h mit 4,5 Litern im Schnitt. Breite Reifen kosten bei deinem Streckenprofil um 0,5 Liter mehr. Kommt aber auch auf den Reifen an, die tatsächliche Reifenbreite kann variieren, ebenso der Rollwiederstand und die gefahrene Geschwindigkeit (Luftwiederstand). Tempomat geht ganz einfach und ist recht günstig. Echte Schäden, besonders an der Struktur, nur bei einem zugelassenen Spezialbetrieb. Sinvolle Austattung oder "musthave" muß jeder selbst entscheiden. Sitzheizung, Bose, Klimaautomatik, Lederlenkrad ist schon sehr schön ... manch anderer hat andere Vorlieben. Parkwarner, Nebelscheinwerfer, S-Line etc. bräuchte ich nicht. Tot ziens, Christoph
  7. Tach auch, war der Service in Deutschland?! ... oder in China Wenn ja war das deutlichst überteuert. Wenn nein ist wohl alles möglich ... allerdings frage ich immer VORHER was es kosten wird (Kostenvoranschlag) ... ich weiß, ich weiß, beim nächsten Mal wird alles besser ;-) Tot ziens, Christoph
  8. Tach auch, das stimmt! Es gibt noch Gesellschaften mit der sogenannten "unüblichen Variante" des Versicherungsjahres ... dieses gilt vom Tag der Zulassung bis zum Tag der Zulassung im nächsten Jahr. Mir war nicht bewußt, dass es das immer noch gibt ... tuts aber. Tot ziens, Christoph
  9. Tach auch, was ist eine Jahresversicherung ??? Das Versicherungsjahr bei Kfz-Versicherungen ist immer vom 01.01. bis zum 31.12. ... Hast du dein Auto am 21.11. auf einen neuen (nicht schon bestehenden) Vertrag angemeldet oder verstehe ich das falsch?! Selbstverständlich hättest du den Vertrag vom 21.11. bis zum 01.12. (nur dieses Jahr, weil der 30.11. ein Sonntag war) kündigen können. Nur hätten sich dann die Konditionen drastisch verschlechtert, da Kurzzeittarife (unter 12 Monaten) teurer sind. Nun fragst du am 04.12., da ist nichts mehr mit Kündigung zum Jahresende ... und die Kündigung 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung ist ebenfalls verstrichen (spätestens Ende November). Die Rechnung hast du ja im Oktober erhalten ... geschummelt wird nicht! Ist also nichts mehr mit Kündigung, erst zum 31.12.2009 wieder, und das bis zum 30.11.2009 ... oder du wechselst das Fahrzeug oder verursachst einen Schaden. Tot ziens, Christoph
  10. Tach auch, nein, du hast nichts anderes geschrieben ... hab ich aber auch nicht behauptet! Wollt's halt nur nochmal gesagt haben, doppelt hält halt besser Korrektur: Soll natürlich ... oder wie auch immer ist schnuppe, die Höhe des Zeitwertes bleibt gleich ... und ... Hoffentlich wird der Zeitwert einigermassen realistisch ermittelt (was ja öfters nicht der Fall ist) ... in meinen letzten Text heißen! Tot ziens, Christoph
  11. Tach auch, ich spreche nicht von Pseudoangeboten. Nochmal ... die werden zum Ende hin einen Aufkäufer haben der mehr als die besagten 1.200 Euro bezahlt, und das müssen die nicht belegen. Entweder du nimmst ihn zu dem anstehenden Preis oder der realistische Aufkäufer kommt sich den Schrott abholen ... so einfach geht das. Eventuell geht er ja wirklich für "nur" 1.200 Euro weg weil sich kein anderer Interessent meldet ... wer weiß. Natürlich steht der Restwert dem Versicherungsnehmer zu ... nur kann es ihm egal sein wie hoch der ist, er bekommt den Zeitwert für sein Fahrzeug. Ob sich der aus 50% Restwert und 50% Versicherung zusammensetzt oder wie auch immer ist schnuppe, die Höhe des Restwertes bleibt gleich. Der Versicherungsnehmer kann nur dann einen Schnitt machen, wenn er das Wrack zu einem geringen Restwert bekommt (das wollen aber viele ... Aufkäufer) und dann die Teile einzeln verscherbelt ... was ich versuchen würde. Hoffentlich wird der Restwert einigermassen realistisch ermittelt (was ja öfters nicht der Fall ist). Tot ziens, Christoph
  12. Aber meinst du wirklich die Versicherung würde den Schrott für 1.200 Euro "verschenken". Wenn es zum Ende der Abwicklung kommt haben die einen Aufkäufer der mindestens 3.000 Euro bietet (wenn nicht noch mehr). Wenn dann müsste jemand als potenzieller Käufer ins Geschehen eingreifen und den Schrott tatsächlich zu einem angemessenen Preis erwerben. Aber Vorsicht, die haben so ihre Haus- und Hofaufkäufer ... und Gewerbetreibender sollte man auch sein. Tot ziens, Christoph, der auch versuchen würde die Kiste in Teilen zu verscherbeln
  13. Tach auch, 1.200 Euro halt ich auch für etwas wenig. Aber kann dir das nicht egal sein?! Von der VK bekommst du den Zeitwert ersetzt und fertig. Lass den ruhig die Versicherung verkaufen, dann brauchst du dich um nichts zu kümmern. Für dich ändert sich an der Erstattung von der Versicherung nichts. Tot ziens, Christoph
  14. Tach auch, liest sich gut! Würd ich probieren, mit dieser Bohrlehre wird ja halbwegs sichergestellt, dass der Führungsbolzen nachher fluchtet. Bei der Haltbarkeit würd ich mir auch erst mal keine Sorgen machen. Was soll das Set kosten?! Tot ziens, Christoph
  15. Tach auch, hört sich ja echt bescheiden an. Ganz klar neues Radlagergehäuse ... alles andere wäre nicht vertretbar. Beim Gewindeeinsatz besteht die große Gefahr, daß das neue Gewinde nicht die Fluchten einhält und der Führungsbolzen nachher "schief" steht. Der Schwimm-Sattel kann sich beim Bremsen nicht mehr verschieben oder verkantet gar komplett. Mach dat neu und fahr bloß nicht damit! Tot ziens, Christoph
  16. Tach auch, nun bei 105.000 km Laufleistung fing bei mir auch die große kleine Klapperei beim einseitigen Überfahren von Kanaldeckeln oder Ähnlichem an. Fährt man mit beiden Rädern gleichzeitig ins Loch oder auf die Erhöhung klappert nichts. Also vorsorglich die Koppelstangen geordert und dann auch direkt die Stabigummis mitmachen, nun 5.000 km später, am letzten Samstag dann rann an die Sache. Mit den Bildern aus dem Thread kein auch Problem. Fahrzeug auf zwei kurze Auffahrrampen gefahren, mit dem Wagenheber Seite für Seite angehoben und Böcke untergestellt. Räder ab, Rampen und Wagenheber weg und schön gemütlich ran an den Speck. Auf beiden Seiten die Koppelstangen entfernt (16er Ringschlüssel und 30iger Torx zum Gegenhalten, danach mit 16er Nuss und Ratsche) ... das kann quasi jeder der schrauben kann und passendes Werkzeug hat. Die Stabigummis wechselt nicht jeder mehr jeder sooo einfach ... Ist aber auch kein wirkliches Problem. Gewinkelter oder gekröpfter 13er Ringschlüssel ist Pflicht, 13er Nuss mit Kreuzgelenk eine Erleichterung (alles in 3/8"). Schellen und Schrauben hätte ich nicht neu benötigt, die alten waren noch in einem topp Zustand. Die Pressung der neuen Stabigummis ist aber nicht so stark wie geschrieben. Mit beherztem Hin- und Herdrehen des Stabis bei gleichzeitigem Ziehen oder Drücken kann man den immer noch komplett verschieben. Erschreckend war allerdings, als der Faltenbalg des Stoßdämpfers nach oben flutschte, der total vergammelten Rand des Federbeinrohres (da wo die Stoßdämpferpatrone reinkommt). Dort ist ein schwarzer, runder Plastikring befestigt, der den Faltebalg unten halten soll. Unter diesem Plastikring gammelt so richtig fett die braune Pest! Und wenn das nach 6 Jahren da so aussieht, ist das in absehbarer Zeit fertig ... sprich neues Federbein. Ansonsten ist das Klappern vollständig verschwunden ... schön! Und wenn man nur die Koppelstangen tauschen muß ein absoluter Klacks. Dauert pro Seite noch nicht mal 5 Minuten. Mit Bühne beim sowieso anstehenden Reifenwechsel macht man das einfach so nebenbei ohne das es auffällt ;-) Tot ziens, Christoph
  17. ich sach ma so ... bei Audi gibt es nur die 5 Watt, auch laut ErsatzTeilKAtalog. Da wird wohl auch in unseren Breitengraden nichts Weiteres mit passieren (Anschmelzungen, Verfärbungen oder so), nur wirklich wissen tut das keiner. Fakt ist, dass vom Werk aus 3 Watt eingebaut waren und wohl auch die Funktion erfüllen. Nur wo bekommt man problemlos OSRAM in 3 Watt her?! Ich kauf halt nur OSRAM. Mach halt 5 Watt rein und wenn dir irgendwann 3 Watt vor die Füße fallen kannst du die dann immernoch tauschen ... so halte ich es. Tot ziens, Christoph
  18. da kam doch glatt der kleine Fehlerteufel ... I need four two Watt Bulbs, for what ... no two!
  19. In meinem waren auch 3 Watt Glühlampen verbaut. Nun sind 5 Watt drinne, hätte aber gerne wieder die 3 Watt zurück, nur find die mal. I need two four Watt Bulbs, for what ... no two!
  20. Es gibt keine bindende (gesetzl.) Frist für den Wechsel von Bremsflüssigkeit. Empfohlen wird alle 2 bis 3 Jahre, aber faktisch bräuchte man sie nur zu wechseln wenn der Wassergehalt die kritische Grenze erreicht. Dies lässt sich durch einfache Siedepunktmessungen in jeder Werkstatt oder beim TÜV machen. Wollte nur meinen Senf dazugeben ;-)
  21. ... isch harbe gaar kein Auto äh Airbag-Aufkleber! Bei meinem ist seit seiner Entstehung keiner drauf, und den hat auch keiner abgemacht. In Ingolstadt abgeholt und auch nie in abfummelnde Hände gegeben. Selbst auf dem AbholerAndenkenFoto ist kein Aufkleber zu erkennen. In unserem Passat ist dieser Aufkleber auch nicht und in den Firmenwagen auf unserem Parkplatz auch nicht. Anscheinend ist das wohl kein Muß ... Wäre für Rettungskräfte aber bestimmt sehr nützlich. An unserem älteren Renault Scenic war solch ein transparenter Aufkleber an der Frontscheibe mit der Anzahl der Airbags. Tot ziens, Christoph
  22. Christoph

    EURO 4 für 1.4TDI

    @Silberfuchs Mein Tipp: Abwarten und Aussitzen! Bis 2010 ist noch ein paar Monate hin. Bis dahin wird sich noch einiges in dieser Sache tuen. Beim Wegfall der "gelben Plaketten-Autos" sind wahnwitzig viele Autos betroffen. Nahezu jeder Diesel deutscher Herkunft bis Modelljahr 2003 bekommt nur die gelbe Plakette (außer bei Nachrüstung eines Augenwicherei-DPFs). Eine nennenswerte Nachrüstung der überhaupt möglichen Fahrzeuge hat bis heute nicht stattgefunden (laut ADAC) und wird auch nur schwer kommen. Da bei den Augenwicherei-Nachrüst-DPFs mit Zulassung fast immer der Kat mit getauscht werden muß (ab einer Laufleistung von 80.000 km), ist das so kostenintensiv, dass das kaum jemand machen wird ... vor allem, da es nur Augenwicherei ist und dieser ganze Feinstaubkram so nicht Einzudämmen ist. Das wären also ettliche millionen Fahrzeuge neuerer Baujahre die dann argumentationslos nicht mehr in die Städte dürften ... glaub mir, dat gibt Mecker von den Autofahrern. Vor langere, langer Zeit gab es mal einen Kat-Aufkleber ... der klebt beim heute noch fahrenden 22 Jahre alten Nissan-Micra innen an der Windschutzscheibe, war das ein Affentanz bei der Nachrüstung des ungeregelten Katalysators ... und interressiert hat es danach niemanden, einfach im Sande verlaufen! Ein ordentlicher DPF und ein ordentlicher Katalysator machen Sinn und sind wichtig für Gesundheit und Umwelt ... aber nicht so! Christoph, der sich auch über diesen Mist der Regierungen ärgert
  23. @alorenzen: Welche nennenswerte Garantie bekommt man denn vom Freundlichen wenn man dort den ZR wechseln läßt!? Außer der Mobilitätsgarantie und Garantie auf Material und Arbeit ... den Schaden am Motor zahlt man selber. Für mich wären auch solche "Workshops" interessant. Christoph
  24. Christoph

    EURO 4 für 1.4TDI

    Tach auch, Nachrüsten kann man alles. Nur rechnet sich das höchstwahrscheinlich nicht, da die Schadstoffklasse in deinen Fahrzeugpapieren auch "nachgerüstet" werden müsste. Das geht nicht nur mit einer "einfachen" Nachrüstung am Auto. Für den Motor mit Nachrüstung gibt es keine gültige Abgasprüfung mit der Einstufung in Euro 4, ersteinmal verliert dein A2 sogar die jetzige Einstufung. Diese Abgasprüfung zur Einstufung in Euro 4 willst du auch nicht bezahlen wollen (irgendeine Autosendung hat mal einen Spargolf gebaut und ist dann auch zu dieser Prüfung, dort ist auch ein Preis genannt worden ... brrrrrr, diese Prüfung ist dann letzlich auch verschoben worden wegen einem notwendigen Ausrolltest oder so). Kannste also knicken :-( Tot ziens, Christoph
  25. Tach auch, ein FW rechnet sich nie wenn du ein günstiges, eigenes Auto hast und mit dem zufrieden bist ... hast du ja und bist du ja! Der Geldwertenvorteil ist nicht unerheblich: 1% des BruttolistenNeuPreises (und das über die komplette Laufzeit) plus 0,0x% für die Kilometer vom Wohnort zur Arbeitsstätte ... in einer der letzten Warentest-Zeitungen (Finanz- oder Warentest) war ein guter Artikel dazu. Ich habe beim letzten AG aus genau diesen Gründen auf den FW verzichtet, allerdings habe ich durch den Verzicht eine ordentliche Gehaltserhöhung bekommen (entsprach dem "Wertausgleich"). Leider kann man nicht bei allen AG auf den FW verzichten oder bekommt dann keinen Wertausgleich ... also vorher abklären. Wichtiger Tipp: keine Zusatzausstattungen aus eigener Tasche dazulegen (Ledersitze, Soundsystem oder so etwas) das zahlst du doppelt, einmal direkt und dann über den Geldwertenvorteil. Wenn du dir allerdings durch den FW einen "Autotraum" erfüllen kannst, den du dir privat nie kaufen würdest/könntest ... greif zu und behalt den A2 als Zweitwagen mit nur Haftpflicht ... kost doch nix. Tot ziens, Christoph
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