Ich hänge gerade in einem Verfahren wegen Fahrerflucht, welches ich zunächst wegen "Hoffnungslosigkeit" gar nicht zur Anzeige bringen wollte. Mein Geld hab ich inzwischen, am 24.1. ist Verhandlung, gegen einen Strafbefehl hatte die Dame bereits Einspruch eingelegt.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der zuständige Richter waren extrem hellhörig beim Thema "Unfallflucht".
Kann also nur jedem raten, es zumindest anzuzeigen und seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dazu genügt das Kennzeichen und der Zentralruf der Versicherer.
Viel Glück!