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Artur

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Alle erstellten Inhalte von Artur

  1. Artur

    Bei mir plätschert es

    Issjasüß . Das muss ich jetzt direkt reposten.
  2. Wenn es wirklich dieser Schlauch ist, was ich auch vermute, dann können diese Arbeiten von jeder freien Werkstatt durchgeführt werden.
  3. Nicht die. A2-EV. Steuer geht, bei nicht steuerbefreiten Elektrofahrzeugen, nach Gewicht und davon die Hälfte, macht 45-49 EUR/Jahr bei einem Elektro-A2 und das mal 10 Jahre = 450-490 EUR Steuerersparnis insgesamt. Mir sollte, lt. Aussage einer Dame vom HZA Saarbrücken, versehentlich ein Steuerbescheid über 500 EUR/Jahr in die Post flattern. Sollte eigentlich schon längst da sein. Genauso wie eine schon gewährte Befreiung und zwei Rücknahmen dieser Bescheide. Aber nada.
  4. Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO). Aus dem Fzg. Schein geht nicht hervor wann das Fzg. erstmalig als Elektro-Fahrzeug zugelassen wurde. Nur aus dem TÜV Bericht. Aber auch aus diesem ist nicht so richtig ersichtlich, was sich alles geändert hat. Da steht nur bei Antrieb Elektro und die Akkus im Freitext. Und der TÜV Bericht ist keine Grundlage für die Besteuerung. So langsam kann ich mich in die Gehirnwindungen des HZA hinein arbeiten. Ich schöpfe etwas Zuversicht dass ich die richtigen Argumente bei der Zulassungsstelle vorbringen kann. Vielleicht kann ich die tatsächlich zu einem zusätzlichen Eintrag bewegen. Zumindest zu einer Bescheinigung. Ich werde berichten.
  5. Ja, die Dame vom Zoll ließ diese Option offen: Bringe ich die Zulassungsstelle dazu dies im Freitext zu vermerken, dann sollte die Befreiung kein Thema mehr sein. Nur das Feld EZ ist m.M.n. heilig. Das rühren mit Sicherheit nicht an. Wobei ich diese Vorgabe als schwachsinnig empfinde. Die Erstzulassung als Elektrofahrzeug geht aus dem TÜV Bericht hervor. Wozu also diese Gängelung und der Verweis auf eine andere Behörde? So werden doch nur die Verantwortlichkeiten hin und her geschoben. Ich gehe diese Woche mal zur Zulassungsstelle und frage die mal. Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht.
  6. Artur

    Bei mir plätschert es

    Da fällt mir spontan dieser Fred ein: Goldfische im Heck / Wasser im Batteriekasten - A2 Forum Aber bei dir ist ja alles trocken im Batteriekasten.
  7. Mit Verlaub, aber die EZ bei der Zulassungsstelle ändern zu wollen ist großer Bullshit. Den Präzedenzfall, zumindest könnte er es sein, gibst es schon längst. Der "Strodthoff" beruft sich auf ihn, auch wenn kein direkter Verweis auf das Aktenzeichen gegeben ist, so meine Vermutung. Und was ist an diesem Satz: eigentlich so unklar?
  8. Interessant in dieser Hinsicht auch die Frage der Dame vom Zoll, wie ich auf die Idee gekommen bin ein Benzinfahrzeug auf Elektro umzurüsten. (Lady, bei allem Respekt, aber was tut das zur Sache? Es wird langsam einfach nur lächerlich. Und was soll dieses schrille Gelächter? Klingt ein wenig, ähh...) Ach ja, ich habe ihr auch ein Kennzeichen eines Forumskollegen nachgereicht. Sie schaute nach und befand dessen Befreiung für... ...falsch! "Aber das lassen wir mal so wie es ist, ne?" (wieder dieses schrille Gelächter. So langsam aber sicher wird mir das etwas unheimlich...) Auf die Frage ob ich ihr noch ein paar Fälle mit erfolgreicher Befreiung nachreichen soll, hieß es nur: "Ne, ne, nicht notwendig. Die sind alle auf falscher Grundlage entschieden worden! So wird es keinen Beschluss mehr geben!" Wenn der Amtsschimmel wiehert, uahhh....
  9. Nein. Aufgrund des durchgehend hohen Drehmomentverlauf des Asynchronmotors, hat die Gangwahl, im Stadtverkehr, keinen (entscheidenden) Einfluss auf den Verbrauch. D.h. zweiter oder dritter Gang reichen völlig aus. Erst ab 70-80 km/h lohnt sich die Umschaltung in den vierten oder fünften Gang. In der Stadt ist es eine quasi Automatik. Kein kuppeln oder schalten notwendig. Gang einlegen, Kupplung loslassen, Gas geben, Bremsen und stehen bleiben ohne auskuppeln, wieder Gas geben zum Losfahren. Passt. Abgesehen davon ist der Umbau eines 3L nicht zu empfehlen (zu geringe Zulademöglichkeit, wg. Akku). Und schon gar nicht mit seinem automatisierten Getriebe.
  10. Kennt jemand den "Strodthoff"? Der "Strodthoff" ist ein Handbuch (Kommentar zum Kraftfahrzeugsteuergesetz), enthält Verfahrenshinweise und gilt Standardwerk im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer der auch in gerichtlichen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit bis hin zum BFH gerne zur Zitierung herangezogen wird. (So der Haufe Verlag) Darin heißt es unter § 3d Randziffer 12: und weiter: Mit der Schlussfolgerung:
  11. Ähm, ja, Recht du hast, das war Akkustrom. Also stimmt es doch mit den Kilowatt, gell? (Der Elchtest hat meine Gehirnwindungen durcheinander gebracht. )
  12. Fehlerkorrektur: Was ich abgelesen habe, waren die Amperezahlen. Ich habe sie einfach mit 100V multipliziert und in kW angegeben. Das nehme ich zurück, da ich nicht weiß welche Spannung am Motor anlag. Also, beim anfahren im ersten Gang werden über 500A gezogen, im fünften max. 100A Die Leistungsaufnahme reiche ich noch mit einem kleinen Videoclip nach.
  13. Alder, isch schwöre! Mei Ehrenword, oda glahbst mir net? Willst du Problem, oda was?
  14. Alles klar! Hier die Auflösungen: (Anm. die waren auch für mich überraschend.) Bis ca. 3.000rpm spielt die Gangwahl beim Verbrauch keine Rolle. Sowohl im ersten als auch im fünften Gang waren es ca. 1,8kW Eindeutig im ersten. Da komme ich locker über 50kW, während es fünften max. 10kW waren.
  15. Ähm, ja, mein Stichwort. Ich frage mich ob ich das als Videobeweis einstellen soll?
  16. Ich wollte es gerade schreiben. So eine Asynchronmaschine gibt es ja in der IE3- und IE4-Ausführung als hoch-/höchst-effizienter Antrieb (Wirkungsgrad η > 95 %)
  17. Eine direkte Ansteuerung der Schrittmotoren. Unabhängig von der Firmware. Soweit klar. Oder irre ich mich jetzt?
  18. Interessant. Kennst du die? Sind die auch in der Lage eine komplett neue Firmware zu schreiben?
  19. Dann bleibt nur der Weg in Form einer neuen Tachoscheibe.
  20. Und das lässt sich mit VCDS nicht um kodieren?
  21. Schaut vorher nach ob der Bit-Einsatz 1/2" XZN M16 - mit Bohrung, benötigt wird.
  22. 胆小鬼 [膽小鬼 Wieso? Ist doch nur lustig! Gerade weil nicht so viel auf dem Spiel steht, kann man die Sache ganz locker weiter verfolgen. Ich füttere die Mal mit Kennzeichen die eine Befreiung erhalten haben. Eine habe ich schon durchgegeben, morgen folgen weitere. Ich bin doch nicht der einzigste in der Republik mit einem Elektro-Umbau. Außerdem haben die ein schlechtes Gewissen, das spüre ich. Die brauchen nur bessere Argumente, damit das vor der Revision standhalten kann. Und die werden geliefert. Und A2-EV schickt mir bestimmt noch eine Kopie seines Bescheides, oder?
  23. Erneuter Anruf des HZA Saarbrücken: Sie: Ja, Sie hatten leider Recht. Die Zulassungsstelle will das EZ Datum nicht ändern. Deswegen können wir Ihnen keinen positiven Bescheid geben. Ich: Sie: Moment, ich gebe Ihnen meine Kollegin, die den Einspruch eigentlich bearbeitet. Chefin: Äh, ja, haben Sie meinen Steuerbescheid eigentlich schon erhalten? Darin habe ich Ihnen den Steuerbefreiung anfänglich gewährt. Den muss ich leider zurück nehmen. Ich: Chefin: Ja, es tut mir Leid. Und meine Kollegin hat Ihnen aus Versehen auch einen Steuerbescheid über 500,- EUR zugeschickt. Den können Sie aber ignorieren. Ich: WTF? Chefin: Ja, es tut mir Leid. Ihnen bleibt jetzt leider nur der Rechtsweg. Ich: Sie können doch nicht einmal so und einmal so urteilen? Wo bleibt die Gleichbehandlung? Chefin: Ja, ich weiß. Das ist ein gutes Argument. Holen Sie sich Hilfe beim ADAC, vielleicht können die etwas erreichen. Ich brauche Hilfe in Form eines positiven Bescheides. Wer kann helfen?
  24. Nicht mehr viel.
  25. Also mein HZA Saarbrücken scheint den Einspruch vergessen zu haben. Bis heute keine Antwort. Erst nach einer freundlichen Erinnerung, letzte Woche, meldete sich heute eine freundliche Dame am Telefon: Sie: Ja, das mit der Steuerbefreiung ging deswegen schief, weil die bei der Zulassungsstelle einen Fehler gemacht haben. Die hätten als Erstzulassung das Umbaudatum eintragen müssen und nicht die Erstzulassung als Benzinfahrzeug. Wenn ich das korrigieren lasse, dann könnte man mir die Steuerbefreiung zukommen lassen. Ich: Ähh, ich glaube nicht dass diesem Argument folgen werden und das einfach so ändern. Sie: Na gut, ich versuche das mal mit der Zulassungsstelle direkt zu klären und melde mich wieder. Ich: Aber sie haben doch bestimmt doch auch andere, ähnlich gelagerte Fälle, gelöst? Zumindest kenne ich einen Forumskollegen, der auch ein Benzinfahrzeug umgerüstet hat, dem eine Steuerbefreiung ergangen ist. Sie: Aber Sie wissen nicht ob er eine Änderung der EZ vorgenommen hat? Ich: Glaube ich zwar nicht, aber nein, weiß ich nicht. Aber, ähm, könnten sie denn nicht bei so einem Einspruch nachschauen? Sie: Ja, aber dazu bräuchte ich ein Kennzeichen. Ich: Ähh, habe ich nicht. Aber ich frage mal nach. Sie: Ich muss Ihnen auch etwas gestehen. Ich habe aus Versehen einen falschen Steuerbescheid initiiert und kann diesen nicht mehr stoppen. Schicken Sie ihn mir einfach zurück, ja? Ich: Aha, ok, schaue ich mir erstmal an. Sie: Ich melde mich gleich wieder... Das war Teil I. Teil II folgt zugleich...
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