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w126fan

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  1. Das sind dann diese never-ending stories in der Bucht, wo der Mindestpreis 10,- € unter dem Sofort-Kaufen liegt. Und dann muss man immer ins Kalkül ziehen, daß der Verkäufer noch einen Hochbieter im Hintergrund hat oder selber ein zweites Profil hat, über das er den Preis puscht. Die Auktion wird dann abgebrochen oder die Ware ist zerstört etc etc. Zwei Tage nach der Auktion ist das Fzg dann wieder drin und es geht von vorne los. Ebay selber interessiert das nicht wirklich, die sind ja nur Vermittler und steht eher auf Verkäuferseite. Ebay ist für mich keine Option mehr, es ist über die Jahre immer schlechter geworden und wer glaubt, mit Paypal abgesichert zu sein, der irrt gewaltig. Ein kleiner Formfehler und die zahlen nicht und grundsätzlich gehen die Verkäufer vor. Und da die Gesellschaft in Luxemburg ihren Sitz hat, kann man rechtlich auch kaum gegen die vorgehen. Wenn an dem Fzg ernsthaftes Interesse besteht, würde ich den Typen direkt kontaktieren und schauen, was geht.
  2. Anfechtung wg Irrtums des Käufers wäre denkbar, aber Sachmängelhaftung geht vor. Das ist in meinen Augen in den meisten Fällen eine romantische Vorstellung, die häufig an der Lebenswirklichkeit scheitert. Klar kann ich klagen, aber das dauert eine halbe Ewigkeit und macht nur Sinn, wenn man als Kläger eine Rechtsschutzversicherung hat. Denn der Kläger muss hinsichtlich der Gerichts- und Anwaltskosten in Vorleistung gehen. Wenn dann die Klage so nach einem/anderthalb Jahren durch ist, muß beim Beklagten etwas "zu holen" sein. D.h. er muss die Kosten des Verfahrens plus den vormaligen Kaufpreis zur Verfügung haben (wollen) und herausrücken. Wenn der nicht feiwillig zahlt, muß gegen ihn die Vollstreckung betrieben werden. Das Drama fängt meistens nach einem gewonnenen Prozess erst an.
  3. Wenn man das hier liest: Audi A2 Colour Storm im top gepflegtem Zustand vom Kfz-Meister zu verkaufen. Es wurden in den letzten 3 Jahren umfangreiche Reparaturen durchgeführt: Zahnriemensatz inkl. Wasserpumpe und Keilrippenriemen, Kupplungssatz inkl. Nehmerzylinder, Doppellager im Getriebe, Wischerarm vorne, Bremse vorne und hinten,Stoßdämpfer vorne, Koppelstangen vorne, Batterie ersetzt, Sommerreifen mit neuen schwarzen Felgen und Winterreifen ersetzt, Handbremsseile, Blinkerrelais, Kennzeichenleuchten, Windschutzscheibe, Gasdruckfeder Heckklappe und und und.... Alle Rechnungen und Fotos der Reparaturen sind dazu vorhanden! Alle Inspektionen wurden pünktlich durchgeführt, scheckheftgepflegt bei Audi! Die komplette Reparaturhistorie ist vorhanden. Es besteht absolut kein Reparaturstau, HU in 01/21 fällig. Auf Wusch und gegen gesonderte Bezahlung kann diese gerne erneuert werden. dann finde ich das Angebot ok. Wenn der Verkäufer für die durchgeführten Reparaturen/Wartungen Belege hat, dann kann man auf jeden Fall mitbieten. Ser Sofort-Kauf Preis erscheint etwas hoch, aber das ist ja nur die Maximalvorstellung des Verkäufers. PS: Es gibt noch ein weiteres Argument, auf diesen A2 zu bieten. Das möchte ich aber nicht öffentlich breitreten, falls jemand aus dem Forum Interesse an dem Fzg hat, lege ich das gerne via PN dar.
  4. Das hast Du richtig gemacht. Man muss einfach ein gutes Gefühl haben, wenn man ein Gebrauchtfarhzeug kauft. Die von Dir geschilderten Probleme lassen darauf schließen, daß nicht wirklich sorgfältig mit dem Fzg umgegangen wurde und es mit der Wartung nicht genau genommen wurde.
  5. Genau, der hat nämlich nur eine ZS. Der BBY hat vier separate, wie wir in Bayern sagen. Ein Versuch kostet nichts.
  6. Bis zum Schmilzen gibt es noch das Stadium des Erwärmens. Weil der Threadersteller ja anführt, daß und da erscheint es mir doch ein gangbarer Weg, das corpus delicti vorsichtig zu erwärmen, um zu prüfen, ob es die Zündspule ist oder nicht bzw. ob eine höhere Temperatur derselben zu einer Reaktion führt.
  7. Scho klar, aber bei beiden ist Navi angekreuzt, deshalb. Ich auch. Ein ehrliches Fahrzeug, wie wir Gebrauchtwagenhändler sagen würden.
  8. Ich finde es immer wieder erstaunlich, welche Preisspannen es bei nahezu identischen A2 gibt bzw. Verkäufer vorgeben. ZR&WaPu bei beiden gemacht, fast identische Kilometer, beide EZ 08/2005. Dieser hier hat tatsächlich das "kleine" Navi: 2.950,- € Dieser hier hat ein "mobiles Navi": 4.900,- € Der erste steht im Norden, der zweite im Süden. Das macht schon viel aus, wie ich die letzten Monate festgestellt habe. Selbst die ungepflegte Krücke, die ich neulich in Ulm angeschaut hatte, ist in der Zwischenzeit weggegangen. Ursprünglich wollte der Verkäufer 5,6 k€ für das Teil. Feststellbremse war festkorodiert, Scheiben vorne rappelten beim Bremsen, Innenraum war ungepflegt. "Kleinigkeiten"
  9. Ist das schon erfolgt? Ich bin schon echt gespannt, wie diese Geschichte ausgeht. Nach Problemen mit der Kraftstoffversorung im weitesten Sinne hört sich das bei Dir nicht an. Wenn da irgendetwas wäre, würde der Motor unrund oder gar nicht laufen. Du könntest die Zündspule im Stand doch mal mit einem Heißluftfön erwärmen und schauen, ob sich etwas tut. Nix!
  10. Stelle mein Fzg ebenfalls zur Verfügung und lege noch zwei Leberkäs-Semmeln obendrauf. Ingolstadt wäre für die im Süden beheimateten Foristen natürlich tippi.
  11. Genau das habe ich doch auch geschrieben. Letztendlicher KÄUFER ist nicht das Forumsmitglied, sondern der unbekannte Dritte. Es ist zunächst ein Kaufvertrag mit dem Forumsmitglied zustande gekommen, dessen Erfüllung durch den Eigentumsübergang auf Käufer Nr. 2 unmöglich geworden ist. Es handelte sich ja um eine Stück- und nicht um eine Gattungsschuld.
  12. Auf Erfüllung klagen? Das Eigentum ist auf den Käufer übergegangen, also ist die Erfüllung des ursprünglichen Kaufvertrages unmöglich. Also Klage auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages? Der Käufer hat einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Nichterfüllung des Kaufvertrages durch den Verkäufer entstanden ist. Und der wäre in diesem Fall wie hoch? Wenn unser Käufer ein absolut gleichwertiges (schon hier tut sich ein Problem auf) Fzg für einen höheren Kaufpreis erworben hätte, wäre diese Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis der sog. Nichterfüllungsschaden. Ist hier nicht passiert, ist in der Praxis bei Gebrauchtfahrzeugen auch so gut wie unmöglich, den Schaden gerichtsfest zu belegen. Ersatz sonstiger Aufwendungen? Klar, wenn der ursprüngliche Käufer hingefahren wäre, könnte er die Fahrkosten einklagen, aber er kann es auch lassen. Will man wegen ~ 100,- € klagen? Wer schon einmal einen Zivilprozeß wegen was auch immer durchgefochten hat, weiß, wie langwierig so etwas ist und erspart es sich danach wg.Kleinscheiß zu klagen. Selbst wenn man 100% sicher ist, daß man Recht bekommen wird, gilt "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Und das ist wahrlich kein dummer Spruch. Mein zweites Gebrauchtfzg, welches ich erworben habe, war ein Volvo 740 Kombi, bei dem der Kat gefehlt hat und er hatte einen größeren Unfallschaden, den der Verkäufer mir verschwiegen hattte. Alles kam raus, weil die Krümmerdichtung gewechselt werden mußte -platsch platsch platsch. Ich hatte auf Wandlung = Rückabwicklung geklagt und war frohen Mutes, binnen weniger Monate meine Kohle zurückzubekommen. Es hat zwei Jahre gedauert.
  13. Hier gibt es ein Set Meguiar's G2970EU Headlight Restoration Kit Das Produkt darf nicht an Fahrzeugen verwendet werden, die für die Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zugelassen sind oder zugelassen werden sollen. Der Einsatz des Produktes kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Bei einem geplanten Betrieb des Fahrzeuges außerhalb Deutschlands erkundigen Sie sich bitte vor der Verwendung des Produktes nach den dort geltenden Bestimmungen. Dann werde ich das wohl nicht einsetzen.
  14. Ich habe die Ausführungen der Allianz, respektive des TÜVs, durchgelesen und kann nur mal wieder den Kopf schütteln. Das hätte denen die Lobby der Schweinwerferhersteller direkt in die Feder diktiert haben können. Apropos, welche(s) Politur(set) wird denn hier von den Experten empfohlen? Meiner hat zwar gerade erst die HU anstandslos bestanden, aber nach dem TÜV ist vor dem TÜV.
  15. Bei meiner Suche (pingelig ...) habe ich die Erfahrung gemacht, daß die meisten Händler wenig bis kein Interesse an Scheckheft oder sonstigen Nachweisen haben. Fragen danach werden meistens als nervig quittiert. Wenn es sich um Fzge handelt die unter 2,5 K€ kosten sollen, dann kann ich das ja noch gerade so verstehen, aber insbesondere bei hochpreisigen Fzgen (6.950,- € für eine nackte Karre ohne Nachweise ist schon echt stark.), wie dem hier in Rede stehenden, sollte alles dabei sein und der Händler auch sehr auskunftsfreudig sein. Ist er das nicht, sollte er die Karre behalten. Das sehe ich grundsätzlich erstmal nicht als Problem an, es handelt sich ja um ein älteres Fzg, da ist das häufiger der Fall. Aber in Verbindung mit fehlenden Nachweisen ist es eines. Das ist in jedem Fall der korrekte Ansatz. Man findet relativ viele Fzge für ~ 3 k€, die komplett durchrepariert sind und die Eigentümer ordnerweise Beleg haben.
  16. Ist das so/warum ist das so? Wenn die Streuscheiben ihren Dienst tun?
  17. Aber für das viele Geld, was der Händler aufruft, hat die Kiste wenig Inhalt, sozusagen. Der ist ziemlich nackt, außer dem OSS.
  18. Sehe ich auch so, machen. Was hast Du denn für einen Vertrag mit VW? Die Kugel dort reparieren zu lassen, wäre natürlich ein betriebswirtschaftlicher Super-Gau. Bremsen, Dämpfer, Handbremse sind doch sehr überschaubar. Das macht Dir wirklich jeder Schrauber umme Ecke für kleines Geld. Und irgendwelche Pneus bekommt man doch auch für kleines Geld. Hat der Prüfer keine AU gemacht oder konnte er sie nicht durchführen wg. Fehler? Mal den Fehlerspeicher auslesen (lassen), dann wüßte man mehr. Ob man alles für 500,- € inkl. Teile gemacht bekommt, finde ich etwas ambitioniert, aber 800,- € sollten ausreichen.
  19. Meine ursprünglichen Fragen lauteten: Moderator: Hier wurde etwas gelöscht. @w126fan Wir können auch eine Auszeit vereinbaren wenn das so weitergeht...ich wiederhole aber vorher gerne nochmal die Bitte um Sachlichkeit. Vielen Dank, Michael
  20. Du hast es doch schon gemacht/machen lassen oder habe ich Dich da falsch verstanden? Moderator: Unsachliches entfernt.
  21. Aha .... und was soll ich mit dieser Info anfangen? Das es nicht "ohne" ist, war mir klar. Und weiter? Oder ist das Geheimwissen?
  22. Finde ich nicht, denn Türverkleidungen beledern zu lassen, ist etwas anderes als ein Lenkrad und meine Frage bezog sich auch auf den Münchner Sattler. Und dazu habe ich noch nichts im Forum gefunden. Normalerweise muss man in Muc Faktor 2 bezahlen, was man im Rest der Republik bezahlt, geschweige denn in Polen.
  23. Danke, für den Hinweis, ich werde da mal nachfragen. Wer hat denn schon Teile dort beledern lassen? Gibt es Bilder/Erfahrungen?
  24. Das wäre nett und hilfreich. Ich schicke Dir meine Adresse via PN. Was´n, wo denn? Dann muss ich wohl mal mit dem freundlichen Polen konferieren.
  25. Tachschön allerseits, getreu de Motto "wer rastet der rostet", arbeite ich natürlich schon an Optimierungen für mein Fzg. Im Rahmen der Diskussionen um eine Neubelederung des Lenkrades, evtl. in einer anderen Lederfarbe, habe ich angefangen, daüber nachzudenken, die Türverkleidungen komplett beledern zu lassen. Das wäre wirklich mal ein optisches und haptischer Schritt nach vorne. Ich habe auch schon ein paar freundliche Polen angeschrieben und das günstigste Angebot liegt bei ~800,- €. Das wäre mir die Sache gerade noch so wert. Nun kommt das ABER. Bei einer Komplettbelederung würde das Leder bis in die Kanten der Aussparungen für die Griffschale und die Fensterheber hineinlappen und wharscheinlich auch über den Seitenrand überlappen oder sehe ich das fasch? Damit bekäme man Probleme, die Schalen wieder reinzubekommen und es ist fraglich, ob die Türverkleidung wieder an die Tür zu klippsen sein würde. Hmm .... Gruß, Kai
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