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heavy-metal

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Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. Hallo Forumisti! Das habt Ihr doch bestimmt schon immer gesucht? Hier gibt es eine Übersicht aller Rückrufe von verschiedenen Kfz-Herstellern. Die Übersicht enthält sowohl Pkw als auch Motorräder. Sie stammt zwar aus den USA, sollte sich aber auch auf "europäische" Verhältnisse übertragen lassen. Nach Einträgen zum A2 werdet Ihr aber vergeblich suchen. "Fiat", "Citroen" und "Peugeot" sind übrigens auch nicht vertreten. Zufall??? CU! Martin
  2. heavy-metal

    Graffiti

    Hallo Leute! Ich weiß nicht, warum die Lackpolituren und Lackreiniger zuvorderst als Graffiti-Entferner genannt wurden. Eddings u. dgl. bekommt man immer noch am besten mit Lösungsmitteln aus dem Haushaltsschrank ab. Und das, ohne den Lack anzugreifen. Von lackierten Oberflächen habe ich bis jetzt noch alles mit einem Stift Aufgetragene entweder (und in dieser Reihenfolge) mit Speiseöl, Isopropylalkohol (Spiritus), Reinigungsbenzin oder stinknormalem Ottokraftstoff abbekommen. Natürlich ist es erforderlich, die zu behandelnde Fläche vorher zu waschen (sie also von den kleinen Staubteilchen zu befreien), und genau so natürlich lässt man die Lösungsmittel nicht minutenlang auf dem Lack einwirken. Was nicht sofort wirkt, wird eben ebenso sofort wider mit einer Seifenlauge abgespült. Nur dann, wenn der Farbstift (z.B. durch Pigmente oder eingeschlossene Staubpartikel) Kratzer auf dem Lack hinterlassen hat, würde ich noch mit einem Lackreiniger nacharbeiten. Denn auch diese hinterlassen feinste Kratzer auf dem Lack. Dass man hingegen die gereinigte Fläche mit Hartwachs versiegelt, sollte selbstverständlich sein. CU! Martin PS: wenn ich einen erwischen sollte, der Autos graffitiert, dem würde ich die E.er abreißen!!!
  3. heavy-metal

    Nylongarage

    Hi! Ich würde es bleiben lassen mit der Stoffgarage, wenn der Wagen draußen geparkt wird: die vom Wind bewegte Stoffgarage schmirgelt Dir unbarmherzig feine Kratzer in den Lack. Insbes. dann, wenn man das Auto nicht täglich durch die Waschanlage fährt (wer macht das schon?) und sich innen auf dem Stoff schon feine Schmutzpartikel angesammelt haben. Wenn es (nur?) um die Eisfreiheit der Frontscheibe geht, dann tut es auch eine Folie (z.B. ein an den Längsseiten aufgetrennter Gelber Sack), die über die Scheibe gelegt und in den vorderen Türen durch Einklemmen fixiert wird. Nimm bloß keine Pappe! Wenn die zufällig vom Regen durchweicht wird und später auf der Scheibe festfriert: Prost Mahlzeit!!! - denn die gefrorene Pappe kriegste dann u.U. nicht mal mehr mit dem Eiskratzer ab... CU! Martin
  4. Hallo Dani! Ich nicht... Wenn Du Dir mal einen Golf oder einen New Beetle (oder eine Mercedes A-Klasse) hernimmst: die liegen im Stadtverbrauch nach DIN nochmal um mind. 1-1,5 l höher... Ein Opel Meriva braucht ebenfalls mind. ca. 1 l mehr als der A2, und auch Japaner liegen oberhalb des A2-Niveaus. Auch, wenn wir das Thema schon mal hatten: der Verbrauch ist natürlich von den Einsatzbedingungen des Fz. abhängig. Grobe Richtwerte: - Stadt mit viel Stop-and-Go-Anteil: 7-7,5 l - Landstraße (um Tempo 80-100): ca. 5 l - Autobahn (bis max 130 km/h): knapp unter bis gerade 6 l - Autobahn (V-max): über 10 l CU! Martin
  5. Ist es das wirklich, was im Leben eines A2-Fahrers zählt (oder zählen sollte)? Oder anders: was wollen uns diese Videos sagen? Dass man mit dem A2 auch rasen kann? Mein 1.4i rennt, wenn ich es unbedingt drauf ankommen lassen muss (muss ich aber nicht... ), bei Gefälle auch Tacho 210... Und wenn jetzt einer, ob A2 oder S-Klasse, schneller ist? So what!! Hmm, drücken wir es mal anders aus: so ziemlich alles, was bei you-tube so exhibitioniert wird, ist alles andere als sehenswert... Wenn ich die technischen Voraussetzungen nicht hätte, um diesen vorpubertären Kram zu empfangen: ich hätte nichts verpasst! Aber wahrscheinlich denke ich wieder nur zu rational! So, und jetzt knüppelt los! Ist mir egal... CU! Martin
  6. Das ist normalerweise alles richtig, dass man nach Zulassung noch einmal zur Versicherung rennt und die wesentlichen Fz-Daten (Hersteller-/Typ-Schlüssel-Nrn., FG.-Nr., amtl. Kennzeichen) nachträgt bzw. verifiziert und den genauen Umfang der Versicherung festlegt. Dass die Kaskoversicherung vom Versicherer grundsätzlich nicht per Doppelkarte abgeschlossen bzw. zugesichert wird, ist richtig. Das kann man aber vermeiden, wenn man den Sachbearbeiter der Versicherung bittet, eine schriftliche Zusage über den Kaskoversicherungsschutz ab Zulassungsdatum zu gewähren. Das macht, allerdings eben nur auf Antrag, fast jede Versicherung (und kostet normalerweise nichts extra). Ein formloses Schreiben Deines Versicherers genügt in diesem Falle als Nachweis, wenn es wider Erwarten auf dem Weg von der Zulassungsstelle zur Versicherung doch einmal zu einem selbst verschuldeten Unfall (Vollkaskoschaden) oder zu einem Steinschlag in der Windschutzscheibe (Teilkaskoschaden) kommt. CU! Martin
  7. Das lässt m.E. die Vermutung zu, dass vor dem Auftragen des Speziallacks die Oberfläche der Bremstrommeln nicht sorgfältig genug gereinigt / entfettet, offensichtlich aber auch keine temperaturbeständige Grundierung aufgetragen wurde... Diesbezüglich würde ich mit der Werkstatt noch einmal ins (aber noch nicht vors ) Gericht gehen - und auf eine sorgfältigere Arbeit drängen. CU! Martin
  8. Ganz einfach: Angenommen, die alten Beläge haben zusammen mit den Scheiben die gleiche Laufleistung hinter sich. Sagen wir mal, 70 Tkm. Mögen die neuen Beläge ebenfalls wieder (theoretisch) 70 Tkm halten: die Scheiben werden es mit allergrößter Sicherheit nicht schaffen. Irgendwann aber nur die Scheiben zu wechseln und die alten Beläge weiterzuverwenden macht man (eigentlich) nicht, da es i.d.R. am besten ist, wenn sich neue Beläge nur einmal auf neue Scheiben "einlaufen" müssen. Insbesondere ist der Anfangsverschleiß eines neuen Belags auf einer alten Scheibe höher (der neue Belag muss sich ja auf einer relativ rauhen, riefigen Scheibe einlaufen), als wenn man gleich neue Scheiben verwendet. Beim Wechsel der Scheiben wären also wieder neue Beläge fällig, innerhalb von (geschätzten) 20 Tkm nach dem 1. Belagwechsel also zum 2. Mal. Ich habe das Ganze so schonmal (aus Unwissenheit) bei meinem damaligen Golf 2 erlebt. Freute ich mich darüber, dass nach 75 Tkm anl. einer Jahresinspektion "nur" die Beläge gewechselt wurden, so habe ich mich 1 Jahr später darüber geärgert, dass der Freundliche die Scheiben ersetzt hat (ersetzen musste) - und eben die fast neuen Beläge gleich mit! CU! Martin
  9. Ach Rossi, Du hast Probleme! Kannst ja mal ein halbes Jahr mit meinem Motorrad fahren: da ist nach 8.000 km der hintere Reifen runter... Ersatz kostet inkl. Montage so ungefähr EUR 160. Wohlgemerkt, es handelt sich hier nur um einen Reifen! Mal im Ernst: ich muss Dir recht geben, denn den gleichen Goodyear hatte ich auch auf meinem damaligen Golf 2 (mann, das war noch ein nahezu unkaputtbares Auto, fast wie mein A2! ). Die Dinger musste ich allerdings nach ca. 80 Tkm wechseln: weil ich seinerzeit noch keine Winterreifen hatte und mir manche Experten rieten, die Räder nicht regelmäßig von der Vorder- auf die Hinterachse (und umgekehrt) umzumontieren, hatten die hinteren Reifen trotz intakter Achsen / Stoßdämpfer hässliche Sägezähne und Profilauswaschungen. Sonst hätte ich mit diesen Langläufern auch die 100 Tkm schaffen können. Warum das heute nicht mehr möglich ist? Ich denke, dass die Reifenhersteller stärker als früher auf Sicherheit (auf trockener und nasser Fahrbahn) konstruieren. Haftung ist schon immer zu Lasten der Haltbarkeit gegangen. Und das Zusammenbacken vieler kleinerer (Reifen-)Hersteller zu immer größeren Konzernen hat sich selten positiv auf die Verbraucherpreise ausgewirkt... Die Federn, die die Reifenhersteller bei der ebenfalls wachsenden Nachfragemacht der immer multinationaler werdenen Automobilhersteller bei der Erstausrüstung lassen müssen, die holen sie sich dann vom kleinen Autofahrer im Ersatzgeschäft wieder zurück! Ich denke, das kann man so nicht verallgemeinern. So weit ich mich erinnere (Reifentests), sind die Pirelli bzgl. Haftung auch nicht besser als Michelin... Und bzgl. Langlebigkeit liegen zwischen den Reifen dieser beiden Hersteller auch keine Welten. 1. Hmm... 2. Aber Pizza und Eis essen gehen tust Du noch? 3. Und worum handelt es sich dann bei Toyo, Kumho, Marshall, Barum, Marangoni u dgl.? ;) CU! Martin - der dem "stile italiano" sehr viel abgewinnen kann!
  10. Hallo! Das mache ich auch so, aber nur mit 2 Steinen und auf der Seite, auf der der Heber nicht angesetzt ist) ... brauche ich nicht (und habe es auch noch nie vermisst). ... habe ich nicht. Der Zuweg meiner Garage hat ein sehr leichtes Gefälle. Meiner schon... Kommst Du zum Treffen am 02.12.??? Mit dem schief im Graben hängenden Auto wird es in jedem Fall schwierig. Selbst in der Reparaturanleitung meines Käfers stand mal drin, dass man den Wagen nur auf einigermaßen ebenem und festem Untergrund aufbocken sollte. Zusammenfassung: mit dem Bordwagenheber geht es doch völlig problemlos, selbst vor meiner Garagenzufahrt. Mit einem Hydraulikwagenheber aus'm Obi (nee, Bauhaus ) geht es ebenso unspektakulär. Und nicht nur damit, sondern auch mit dem vorbeifahrenden Verkehr. Bevor ich auf der Landstraße oder auf dem Seitenstreifen der Autobahn auf der linken Fahrzeugseite ein Rad wechsele, würde ich lieber - vorsichtig und mit eingeschalteter Warnblinkanlage - weiter bis zu einer Stelle fahren, wo ich relativ ungefährdet das Rad wechseln kann. Um den Reifen würde ich mir keine Sorgen mehr machen. Der ist im Regelfall sowieso hin. Und wenn nicht: lieber einen Reifen zu Müll fahren, statt sich den Ar... von anderen abfahren zu lassen. CU! Martin
  11. Na, Du bist gut! Ich wollte mich jetzt nicht unbedingt drangeben, Räder und Bremstrommeln zu demontieren. Ist - erstens - viel Arbeit. Und - zweitens: wenn ich alles demontieren würde und mir hernach selbst ein Bild von den Trommeln und den Belägen machen kann, brauche ich ja nicht mehr im Forum zu fragen - weil ich dann ja selbst die Ursache feststellen kann... Etwas anderes wäre es, wenn ich alles auseinandergebaut hätte und fragen würde: "Ist das normal?" Dann ginge tatsächlich ohne ein (selbst)erklärendes Foto nix! Oder anders: mir meiner Frage wollte ich erstmal verhindern, dass ich alles auseinanderbaue, weil ich auf entsprechende Erfahrungsberichte gewartet habe. Ok, Deine Anmerkung bestärkt mich in meiner Ansicht, dass es sich wohl eher um ein geringfügiges Problem handelt. CU! Martin
  12. Nö, die Flecken sind oberhalb der Armlehne...
  13. ... und noch'n Problem: seit kurzem ist, wenn ich das noch kalte Fz. abbremse, ein leichtes Schleifgeräusch (nun, ein "Quietschen" ist es noch nicht...) zu vernehmen. Nach einigen stärkeren Bremsungen (oder wenn man das Auto beim Zurollen auf eine roten Ampel zu einem großen Teil nur mit der Handbremse verzögert) ist das Geräusch verschwunden. Tippe mal auf Feuchtigkeit innen in den Trommeln, bzw. auf den Bremsbacken. Aber warum eigentlich? War ja früher nicht so, und die Bremsen haben gerade mal 56 Tkm hinter sich... Gewechselt wurde jedoch an der Bremse noch nichts. Auch die vorderen Beläge, die ja immer eher verschleißen, sind noch die Werksoriginalen. Die Trommelbremsen hinten wollen doch nicht etwa genau so schnell vergammeln wie die an anderen A2-Modellen verbauten hinteren Scheibenbremsen? Oder wird das Geräusch möglicherweise durch Bremsstaub verursacht, der nicht vollends aus der Trommel entweichen kann und sich nach Abstellen des Fz. wieder auf den Belägen absetzt?? CU! Martin
  14. Hi! Vielleicht tritt ja das Phänomen nur bei den hellen Innenausstattungsfarben zu Tage... Die Türverkleidung der vorderen rechten Tür weist div. Flecken auf, die mittels Reiniger nicht wegzubekommen sind. Da das Fz. aber (meistens) in der trockenen Garage geparkt wird und überdies der Innenraum weder muffig riecht, noch irgendwo Feuchtigkeitsspuren oder -ränder zu erkennen sind, möchte ich ein "Verfaulen" irgendwelcher Stoffe hinter der Verkleidung eigentlich als Ursache ausschließen. Bevor ich die Innenverkleidung rausreiße: hat hier irgendwer ein ähnliches Problem? Vielleicht sogar eine Erklärung oder Lösung? CU! Martin
  15. :D :D :D :D (Selten so gelacht!) Nö, ich dachte da eher an "Autokleiderbügelbenutzer"... Aber Rossi ist doch keiner mehr...
  16. 1. Manfred 2. Anita 3. Audi TDI (zum Ohren langziehen großes Grinsen ) 4. Annette 5. Ulrich ..helfe Ohren ziehen ;-) 6. Herr Rossi 7. Mike aus IN 8. A2speedster (siehe oben) 9. Noberty 10. Susanne (mit den Möpsen - nicht Lachen heißen Lennox & Molly) 11. Durnesss 12. Bret (PS: kann jemand diesmal den Schnee abbestellen? würde gerne tatsächlich in Dü landen... ) - Hotel nehme ich dann den 'hof Augenzwinkern 13. rotes Sofa (oh Mann, habe am 30. und 1. eine W-Feier, das wird ein hartes WE ;-)) 14. A Silverline 15. velofahrer 16. 2001 A2 1,4 17. Zerbus (vielleicht) . . . 18. - mit Anhang <--- wessen Anhang??? 19. heavy-metal
  17. Mannomann! Diese Dinger sehen ja voll Opa-mit-Hut-mäßig aus! Passt doch gar nicht zu Dir, Rossi! Wenn so ein Teil in einem versifften Opel montiert ist (oder in so einem biederen Toyota der "50-statt-erlaubte-70-Fahrer-Fraktion", oder in einem Kaffeefahrtenreisebus...), ich könnte es noch verstehen. Ich lege meine Jacke ggf. auf den Sitz, oder in den Kofferraum, oder hänge sie an den Aufhänger des hinteren Haltegriffs... By the way: da fällt mir gerade ein neues Synonym für "Weichei" ein... CU! Martin
  18. Hallo René! Richtig: Deine Versicherung kannst Du immer zum Jahreswechsel kündigen (bei Hauptfälligkeit 01.01.). Kündigungsfrist 1 Monat vor Vertragsende, also muss die Kündigung bis 30.11. auf dem Tisch der bisherigen Versicherung liegen. Fax - vor dem Versenden unterschreiben! - ist ausreichend. Per E-mail geht auch, aber die Kündigung ebenfalls unterschreiben und als Anhang (eingescannte pdf) mitsenden. Ansonsten besteht immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer, egal um wie viel, bezogen auf die gleiche (!) SF-Klasse, die Prämie erhöht. Sollte also die Versicherung erst nach dem 30.11. die neue Prämienrechnung schicken, kann man im Falle der Prämienerhöhung auch noch nach diesem Stichtag zum Jahreswechsel kündigen. CU! Martin
  19. Hi Tom! Nun mach es doch nicht so kompliziert! Weiter oben habe ich doch schon geschrieben, was lt. Audi für den A2 freigegeben ist. Die Kombi 175/60-15 auf einer 5J-Felge gehört jedenfalls nicht dazu. Allenfalls nach Einzelabnahme beim TÜV. Die 155/65-Größe ist die A2-Standardgröße für Winterräder. Was hast Du denn für Papiere? Ist es zufällig der neue Kfz-Schein ("Zulassungsbescheinigung Teil1")? Da steht womöglich nur eine Reifendimension drin. Besorge Dir in diesem Fall eine EWG-Konformitätsbescheinigung (ist fahrgestellnummergebunden!) z.B. beim Freundlichen und lege Dir eine Kopie ins Auto. Sollte reichen für den Fall, das Du in eine Polizeikontrolle gerätst. Wenn Du den "alten" Kfz-Schein hast, dann möchten ich wetten, dass in diesem die 155er-Größe aufgeführt ist. "Schlimmstenfalls" unten im großen Feld mit den Bemerkungen. Und was den "Grip" betrifft: die 155er sind besser als ihr Ruf! Jedenfalls nach meinen Erfahrungen. Und ich pflege einen Fahrstil, der dem eines Verkehrshindernisses alles andere als entspricht. CU! Martin
  20. @ Rossi: isses ja auch! @bielefeld126: Richtig! Über die Serviceklappe geht es nicht. Also: Motorhaube (nach Öffnen der Serviceklappe und Drehen / Ausrasten der beiden Knebelverschlüsse) runter. Der Rest geht dann wie bei Deinem klapperigen Escort mit der Spindel. Aber warum überhaupt der ganze Hokuspokus, wen das Auto "zufällig" regelmäßig von einer Fachwerkstatt gewartet wurde? Das Kühlsystem ist geschlossen, und wenn nicht ständig fehlendes Wasser ohne den entsprechenden Frostschutzzusatz aufgefüllt worden ist, sollte das Kühlmittel auch nach Jahren nichts von seiner Kälteresistenz eingebüßt haben. Und wenn doch nur Wasser aufgefüllt worden ist bzw. regelmäßig fehlt? Dann ist Ursachenforschung angesagt - und dies fast immer ein Fall für den Fachmann. CU! Martin
  21. "NIMM IHN!!!" - frei nach der Skoda-Werbung... Was heißt hier "nur Standard"? Im Style- und Advance-Paket ist doch alles enthalten, was man braucht (und was nicht), inkl. solcher Gimmicks wie Lederlenkrad und Leichtmetallfelgen! Und sonstiges Zubehör? - Wenn der EZ 2003 z.B. "nur" ein Chorus-Cassettenradio drin hat, dann besorgt man sich ggf. für wenig Geld ein gebrauchtes Concert (2!!!) Radio. Ist ja bald Weihnachten, und e-bay rührt ja auch schon wieder die Werbetrommel! Aber Achtung: es passen (ohne Dremelei) nur solche Audi-Radios in den Schacht, die vorher in einem "alten" TT bzw. A6 (oder natürlich in einem A2) drin waren. - OSS? Hmm, nach allem, was ich über dieses Aussatttungsdetail hier im Forum gelesen habe, bin ich froh, das nicht in meinem Auto zu haben... - (z.B.) Nebelscheinwerfer, EFH hinten, den Bodcomputer etc. halte ich persönlich für entbehrlich, bzw. ich würde auf diese Features verzichten, wenn die Alternative ein besser ausgestattetes, aber auch qualitativ schlechteres Modell (Koppelstangen...) aus den beiden ersten Baujahren ist, das zudem noch wesentlich mehr km auf der Uhr stehen hat - und bei dem evt. in Kürze teure Reparaturen anstehen könnten (Auspuff, Bremsen...). Thema Bremsen: es ist ja nicht damit getan, wenn (z.B.) nach 70 Tkm nur die Beläge gewechselt worden sind. Denn vielfach müssen die neuen schon viel früher als nach weiteren 70 Tkm gewechselt werden, weil die Bremsscheiben die Verschleißgrenze erreicht haben (neue Bremsscheiben mit den "alten" Belägen, diese Kombination macht kein vernünftiger Mensch). - Und sonst? das A2 EZ 2003 hat u.a. den größeren (42l-)Tank, der ältere nicht. Jaja, die Schüler von heute! Als ich kurz vor dem Abi stand, hatte ich nicht einmal Geld für einen klapperigen Käfer! Bzw. das Geld hätte ich noch gehabt, aber eben nicht mehr, um das Auto klapperfrei zu bekommen und (trotz Ferien- / Nebenjobs) die Unterhaltskosten zu zahlen... ;) Haue bekommt hier nur einer, der was von Yaris & Co. schreibt. Ein Yaris (und z.B. auch ein Honda Jazz) sind für mich die letzten Plastikschüsseln und Klapperkisten. Habe die Dinger mal (als Mietwagen) gehabt. Fazit: never ever! Und: meinen A2 würde ich für diese Blechdosen nie hergeben! Glaube ich nicht... Es soll auch Leute geben, denen es egal ist, ob (z.B.) die Koppelstangen ein wenig klappern... Sind ja nicht alle so Flöhe-husten-Hörer" wie die meisten hier im Forum (mich eingeschlossen). Was die Bremsen betrifft: siehe meine Ausführungen weiter oben. Einspruch! Ich habe jemandem in meinem Bekanntenkreis, der bei der Programmierung der Fertigungsanlage in Ingolstadt dabei war. Zum Thema "A2" sagte er mir, dass ich mit einem Bj. 2003 eine gute Wahl getroffen habe, denn in den ersten beiden Fertigungsjahren seien viel zu viele Probleme beim Schweißen der Alu-Karosserie aufgetreten ("Spannungen"), die sich mitunter heute noch in Klappern äußern können, aber im nachhinein kaum mehr in den Griff zu bekommen sind. CU! Martin
  22. Hallo Rossi(ni)! Das merkwürdige(?) Urteil wurde gem. Deines Zitats vom OLG Köln gefällt. Vor dem OLG Düsseldorf wäre das ganze wohl praxisnäher ausgefallen... Aber vielleicht habe ich ja auch nur etwas falsch verstanden... Hmm, ist es nicht noch immer so, dass derjenige, der eine Behauptung aufstellt, sie auch beweisen können muss? Es kann (und darf) nicht sein, dass erst ein Gutachter nach einem Unfall den Nachweis erbringt. Denn dann ist es zu spät... Aber wenn Du mir noch sagst, worauf sich Deine im Zitat erwähnte Aussage stützt: dann könnte ich wohl auch noch etwas hinzulernen... Nun, "einfach" etwas zu unterstellen,, darum geht es nicht. Denn: der Fz-Hersteller hat doch bereits ausgiebig getestet, welche Rad-/Reifenkombis "fahrstabil" sind! Wo ist das Problem, wenn man davon ausgeht, dass eben alles andere, nicht vom Fz-Hersteller Freigegebene möglicherweise (!) erst einmal nicht den Erfordernissen an die Fahr- und Verkehrssicherheit entspricht? Wenn das alles egal wäre, dann sollten wir uns die Verhältnisse in Afrika oder die in den Bananenrepubliken zu Eigen machen. Aber da passieren, relativ gesehen, deutlich mehr Unfälle als hier, die auf technische Mängel zurückzuführen sind... Unter "absolut identisch" verstehe ich ein Fahrzeug des gleichen Typs (also z.B. Audi A2) und mit der gleichen Motorisierung - sagen wir mal 1.4i (was sonst? )? Dass sich das Fahrverhalten u.U. mit einem anderen Motor (selbst bei gleicher Leistung) verändert, weil z.B. ein Dieselmotor schwerer als der gleichstarke Benziner ist oder möglicherweise eine geringfügig andere Einbaulage hat, das sollte hinreichend bekannt sein. Aber bleiben wir ruhig einmal beim Eingangsbeispiel: da haben wir 2 A2-1.4i-Benziner mit 55 kW. In den Papieren des einen Fz. steht z.B. eine Rad-/Reifenkombi (sagen wir mal: die 17'-Bereifung) nicht drin, die aber in den Papieren des anderen Fz. erwähnt ist. Dann stimme ich Dir zu, dass beim ersten Fz. die Betriebserlaubnis nicht automatisch erloschen ist. Aber genau diesen Fall habe ich ja auch gar nicht gemeint, sondern den folgenden: Wenn eine z.B. für den Polo eingetragene Rad-/Reifenkombi am A2 montiert wird, die gem. Werksvorgabe aber für den A2, egal mit welcher Motorisierung, nicht freigegeben worden ist, dann würde ich mal scharf davon ausgehen, dass die Betriebsanleitung für den A2 erlischt / erlöschen muss, da sich auch eine geringfügig andere Felgeneinpresstiefe auf das Fahrverhalten des Autos auswirken bzw. das Rad möglicherweise unter Extrembedingungen an Karosserieteilen schleifen kann. Mit anderen Worten: die am Polo montierten Räder wurden am A2 eben nicht auf Eignung getestet! Haben wir die nicht schon längst? Was erlaubt ist, steht - je nach Serienzustand und -erkenntnis - in den Kfz-Papieren (Kfz-Brief und -Schein). Aber auch in der EWG-Konformitätsbescheinigung. Wenn aufgrund der Serienentwicklung (neue Motorisierungen...) andere Rad-/Reifenkombinationen getestet, also später mal und für gut befunden werden: ok, dann wird es schwierig. Es sei denn, man kann bei der Neuvorstellung eines neuen Fz-Typs in die Zukunft schauen (und wissen, mit welchen Motorisierungen und Rädern der betreffende Fz-Typ mal unterwegs sein wird)... Ok, die Bürokratie treibt (nicht nur) in Deutschland schonmal ungeahnte Blüten. Aber wir dürfen bei dem, was erlaubt ist, auch nicht unsere Ordnungshüter vergessen. Die müssen (!) eine verlässliche Basis für ihr Tun bekommen. Das bekommen sie - z.B. - über die behördlichen Einträge in den Kfz-Papieren. Unsere Polizei ist jedenfalls nicht dafür da, vor Ort mit den Betroffenen est noch lange darüber zu diskutieren, ob eine montierte, aber im Kfz-Schein nicht eingetragene Rad-/Reifenkombination nun zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt oder nicht, nur weil sie in den Papieren des Kumpels von nebenan erwähnt wird. Natürlich: wenn im Rahmen der Serienentwicklung eines Fz-Typs irgendwann mal andere Räder zugelassen werden, dann müsste es möglich sein, dass die Behörden ebendiese Räder ohne Einschalten des TÜV, also nur aufgrund einer Freigabe des speziellen Rades für ein später produziertes Fz. des gleichen Typs (s.o.) eintragen. Aber vielleicht macht man das ja auch deswegen nicht so, weil sich heutzutage irgendwelche, nicht mehr im Original unterschriebene Bescheinigungen leicht fälschen lassen... Ich finde aber die geltende Praxis gar nicht so schlimm! Jedes Auto ist im Serientrimm (bzw. mit den Hestellerfreigaben) fahrstabil genug, so dass es, technisch gesehen, keinerlei Nachrüstung bedarf. Wer der Meinung ist, dass er das letzte Quäntchen Fahrdynamik aus seinem fahrbaren Untersatz herausholen muss, der soll gefälligst den Nachweis führen, dass die ins Auge gefasste Umrüsteritis anderen Verkehrsteilnehmern nicht zum Nachteil gereicht. Ob man das durch eine Einzelabnahme erwirkt, oder ob man an den begehrten "Eintrag" auch ohne TÜV-Vorführung gelangt: diese Frage stellt sich erstmal nicht. Wohl aber die, dass bei einem Verzicht auf eine technische Überprüfung die für einen Eintrag erforderlichen Unterlagen manipulationssicher sein müssen. CU! Martin PS - @ Rossi: wo ist denn Dein zitiertes OLG-Urteil im Wortlaut (und komplett!) nachzulesen? Im Web habe ich es nicht gefunden...
  23. Hallo lector! Bzgl. Reifen-/felgenkombinationen guggsdu am besten mal in Deinen Kfz-Schein (oder in die EWG-Konformitätsbescheinigung, oder in die Betriebsanleitung... ) - oder in die von erstens - der "Hund" macht mal wieder seinem Alias alle Ehre und war mal wieder schneller! - schon erwähnten Links. Alles, was Du wissen musst, ist dies: - 155/65-15: auf Felge 5Jx15-ET28 - 165/65-15: auf Felge 5.5Jx15-ET34 oder 5Jx15-ET28 - 175/60-15: auf Felge 5.5Jx15-ET34 oder 6Jx15-ET37 Für "Dummies" (nicht böse gemeint): (z.B.) "5J" bezieht sich auf die Felgenbreite (in inches, zu deutsch: Zoll), "ET" ist die Einpresstiefe der Felge. Aber was noch fehlt: der "Lochkreisdurchmesser" (LK). Der muss für den A2 - 5 Radbolzen! - 100 mm betragen (also: LK = 100/5). Das ist alles, was Du für (D)eine Bestellung wissen musst. Wenn der Reifenhändler Deines Vertrauens das mit der Bestellung nicht auf die Reihe kriegt, dann könntest Du den ganzen Kram noch im Internet bestellen (z.B bei www.reifendirekt.com). Wenn Du dann alles geliefert bekommen hast, fährst Du nur noch zu einem Reifendienst, der alles fach- und sachgerecht montiert. Aber Achtung: die meisten freuen sich eben nicht über Deinen Besuch, wenn Du "nur" zur Montage hinfährst, also dort nichts gekauft hast. Deshalb gibt es m.W. bei Reifendirekt auch eine Abfragemöglichkeit (mitels PLZ-Eingabe), welche Monteure mit diesem Onlinehändler kooperieren. Bzgl. Lieferschwierigkeiten: ja, das kann schonmal vorkommen. Der November kommt ja immer urplötzlich, und genau so plötzlich fällt Gott und der Welt ein, dass man ja mal wieder die Räder wechseln sollte (oder Winterräder braucht)... Aber dafür, dass der A2 serienmäßig auf ziemlich exotischen Rad-/Reifenkobinationen unterwegs ist (die sich die Händler natürlich ungern zuhauf ins Lager legen), können weder die Kunden, noch die Händler etwas. Bei Audi wirst Du immer sofort, wenigstens aber von heute auf morgen fündig werden. Aber zu welchen Preisen!? CU! Martin PS - @ erstens: wie machst Du das eigentlich, fast immer der erste mit einer Antwort zu sein? Hast Du nix zu tun, so dass Du Deine Freizeit immer vor dem Rechner verbringst, oder bekommst Du die Forenbeiträge mobil mittels GSM (GPRS, UMTS) auf ein PDA / PMA...? Die Frage ist auch nicht böse gemeint, aber es interessiert mich jetzt!
  24. Hallo! Ich wurde kürzlich mit einer Aussage konfrontiert, die mich ein wenig verwundert hat. Da behauptete doch jemand, dass ein Reifen der Geschwindigkeitsklasse "V" tendenziell schneller verschleißen würde als einer der Klasse "H" oder "T". Kann man das so stehen lassen, oder ist eine solche Behauptung grober Unfug? Wohlgemerkt: die Betonung liegt auf "tendenziell"! Dass es weniger langlebige "T"-Reifen gibt und "V"-Reifen, die genau so lange (oder länger?) halten, will ich nicht ausschließen. Und warum mich diese Frage so sehr beschäftigt? Ganz einfach: die 55 kW-Versionen des A2 werden ja schon ab Werk mit "V"-Reifen (175/60-15) ausgeliefert, obwohl es lt. Betriebserlaubnis auch "T"-Reifen tun würden. "T"-Reifen sind meistens günstiger, und wenn diese auch noch länger halten, hätte man doppelt gespart... Und jetzt seid Ihr dran! CU! Martin
  25. Halt, Rossi! So einfach ist das auch wieder nicht. Denn sonst würde in Deutschalnd jeder schrauben und montieren, was ihm gefällt, wenn der Nachweis der "Untauglichkeit" erst von einem Dritten, möglicherweise Geschädigten, geführt werden müsste (was aber nur in den seltensten Fällen und mit mitunter viel technischem Aufwand gelänge). Die Sache ist doch ganz einfach: erlaubt ist das, was der Fahrzeughersteller fregegeben hat (und was in der jeweiligen, vom Fahrzeughersteller beantragten Betriebserlaubnis drinsteht) oder von einer anerkannten Prüfstelle (TÜV...) nachträglich für gut befunden wurde. Also: alles, was nicht eingetragen ist, muss vorher "abgesegnet" werden. Ansonsten ist die Betriebserlaubnis erloschen! Derjenige, der also ein Teil an seinem Fahrzeug montiert, das für dieses Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat, muss eben den Nachweis führen, dass eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen (bzw. nicht zu erwarten) ist. Und genau das macht er, indem er - z.B. - zum TÜV fährt und das "abnehmen" lässt. Ich habe hier bewusst nicht mehr das Thema angesprochen, dass in den neuen Kfz-Scheinen standardmäßig nur noch eine Reifengröße eingetragen wird. Da es aber wohl inzwischen gängige (und geduldete) Praxis ist, eine Kopie der EWG-Konformitätsbescheinigung mitzuführen, aus der hervorgeht, welche Reifengrößen explizit freigegeben sind, dürfte der Nachweis, dass auch eine im Schein nicht eingetragene Reifengröße freigegeben ist, jederzeit geführt werden können. Tja, und dann ist da die Haftungsfrage: were einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht (und das Fahren ohne Betriebserlaubnis gehört eindeutig dazu), von dem holt sich dier Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadens wieder zurück! Und das ist gut so! Dass eine Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto nicht zahlt, ist selbstredend. Auch das ist gut so! Damit hätten wir aber auch nur die zivilrechtliche Seite der Medaille angesprochen. Meist liegt in der Benutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs (bzw. eines ohne Betriebserlaubnis) auch ein Staftatbestand zugrunde. Und das geht dann richtig ins Auge! Also: alle Reifengrößen, die nicht in der Konformitätsbescheinigung drinstehen, sollte man aus eigenem Interesse eintragen lassen. Und wenn das keiner macht: Finger weg von den Teilen! Oder aber das nicht unerhebliche Risiko eingehen... CU! Martin
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