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heavy-metal

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Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. Hallo Timo! Den AutoBild-Artikel (bzgl. H4) habe ich auch im Kopf gehabt, abe rnicht mehr gefunden. Insofern Danke! Und was sieht man bzgl. der Lebensdauer? - Osram standard: 252% - Osram Light @ Day (die als "Longlife" beworben wird): 304% - also gerade mal ca. 20% langlebiger als standard - und zu den sog. "Lichtflutern" (Silverstar, Cool Blue) muss wohl nichts weiter gesagt werden... Bei Philips ist die Longlife-Lampe etwa doppelt so gut wie die beste "Plus-x-%"-Lampe. Bzgl. des H7-Tests: kann denn nicht mal jemand, der die Zeitung in der Ecke liegen hat, die Ergebnisse bzgl. Lichtausbeute und Langlebigkeit kurz zusammenfassen und hier posten (ist ja noch keine Copyrightverletzung)? Aber nur, wenn der Artikel auf einem einigermaßen seriösen Fundament steht... CU! Martin
  2. heavy-metal

    Ewiges Seufzen

    Hallo! Zum Seufzgeräusch: ich weiß zwar nicht, wie das beim A2 gelöst ist. Aber ich hatte mal vor vielen Jahren einen Golf 3, der ähnliche Geräusche von sich gab. Seinerzeit war lt. Ausage des Kundendienstmitarbeiters ein sog. "Tilgergewicht" im Bereich der Motorlagerung für das Geräusch verantwortlich. Nach dessen Tausch (ob Motorlager oder Tilgergewicht, ich weiß es nicht mehr) war das Geräusch veschwunden. Zum Thema "Longlife" und Servicerückstellung: das Wartungsintervall auf "Longlife" ein- bzw. zurückzustellen erfordert ein Diagnosegerät. Möglicherweise hat ein a.t.u.-Betrieb so ein Ding nicht (weil sie sonst alle möglichen Geräte von VW / Audi, Mercedes, BMW, Ford, Opel... dahaben müssten). Und wenn man den Rücksteller nicht hat, dann kann man es eben nur manuell am Kombigerät (Instrumententräger) machen. Letzteres geht aber nur für feste Serviceintervalle (also für 15 Tkm bzw. 12 Monate). Dass der Freundliche die Serviceeinstellung nicht auf "Longlife" zurückstellen will, kann ich mir hingegen schon vorstellen, denn er hat ja 1. die Inspektion nicht verkauft, 2. will er nicht den Kopf für Arbeiten hinhalten, die andere ausgeführt haben, und 3. sind ihm solche Kunden besonders recht, die die Inspektion erst woanders machen lassen und danach nur zur Servicerückstellung die Vertragswerkstatt aufsuchen... Zurückstellen kann man sie jedenfalls jederzeit. Egal, ob manuell für feste Intervalle oder flexibel mit dem Diagnosegerät. Spaß beiseite: wenn es Dich nicht sonderlich stört, kannst Du ja nach Ablauf von 15 Tkm (bzw. nach 12 Monaten, je nachdem,was zuerst eintritt), die Serviceintervallanzeige selbst zurückstellen. Ich werde es in einem Jahr auch so machen, weil meine Vertragswerkstatt offensichtlich gepennt - und dafür bei der telefonischen Befragung einen deutlichen Rüffel sowie eine relativ schlechte Beurteilung bekommen - hat. Wie das mit der Rückstellung geht, das steht (wohl) in der Betriebsanleitung. Wenn Du sicher bist, dass beim Service auch ein nach VAG-Norm 503.00 oder 504.00 freigegebenes Motoröl verwendet wurde (und z.B. die Originalzündkerzen noch drin sind, aber noch keine 60 Tkm gelaufen sind), spricht gegen ein "eigenhändisches" Zurückstellen überhaupt nichts. Dann kommst Du insgesamt auch auf eine Laufleistung von 2 Jahren oder 30 Tkm. Und wenn die bei a.t.u. "nur" ein Öl nach Mercedes- (229.1, 229.3 / 31 oder 229.5) oder BMW-Longlifenorm (98 bzw. 01) eingefüllt haben? Hmm, dann erfüllen diese Öle strenggenommren nicht die VAG-Longlife-Norm, sondern "nur" die Norm 502.00. Wie ich aber schon an anderer Stelle hier im Forum geschrieben habe, halte ich persönlich diese Öle nicht unbedingt für schlechter als die, die die VAG-Norm 503.00 / 504.00 erfüllen (die Kfz-Hersteller treiben diesbezüglich gerne zu Lasten des Geldbeutels der Kunden ihre eigene Verunsicherungsstrategie). Ich persönlich hätte aber keine Bedenken, auch ein solches Öl, das die VAG-Norm 502.00 erfüllt, 2 Jahre im Motor zu lassen. Ok, es mag andere hier im Forum geben, die jetzt mahnend den Zeigefinger heben... Öle, die nur die Normen 500.00 oder 505.00 erfüllen, würde ich aber nicht longlifemäßig einsetzen. Kannst Du denn genau sagen, welches Öl der freundliche Herr im roten a.t.u-Kittel eingefüllt (bzw. auf die Rechnung geschrieben) hat? Wenn ich den letzten Handzettel von a.t.u. noch richtig im Kopf habe, nehmen die, wenn sie das "bessere" Öl einfüllen, ein 5W-40 Öl, das aber, bezogen auf Longlife, nur die BMW-Norm 98 und die Mercedes-Norm 229.1 erfüllt, aber eben nicht die VAG-Norm 503.00 / 504.00 (sondern "nur" 502.00). Und wenndas ein Audi-Betrieb mitbekommen hat, dann wird er alles tun, aber eben keine Longlife-Serviceintervalleinstellung vornehmen. CU! Martin
  3. Nein, weil als Referenz für die Haltbarkeit einer "Double-Life" nicht mehr die "Standard"- (also 0815-) Ausführung herangezogen wird, sondern die deutlich kurzlebigeren "Plus-x-%"-Lampen. Die Douible-Life-Dinger halten zwar auch länger als Standard-Ausführungen, aber eben nur unwesentlich. Leider kann ich es Dir nicht mehr beweisen, dass meine Ausagen richtig sind , denn die Hersteller (Philips und Osram) haben offensichtlich die technischen Datenblätter, aus denen (u.a.) die Infos zur Lebensdauer hervorgehen, von ihren Webseiten genommen. Ist ja auch klar: die Leute sollen das kaufen, woran die Hersteller am meisten verdienen. Und das klappt nur mit überteuerten "Plus-x-Prozent", oder aber mit den vollmundigen, die neue Referenz außen vor lassenden (und gleichfalls teuren) "Double-Life"-Versprechungen... Nein, weil sicher auch die gute, alte Halogenlampe noch ein wenig Verbesserungspotential (Material des Glühfadens, Gasfüllung im Kolben) hatte... Nicht viel, aber immerhin so viel, das man die Preise für solche Teile innerhalb von 5 Jahren mehr als verdoppeln konnte. Aber noch eins zum Schluss: eine deutlich höhere Lichtausbeute bei gleichzeitig spürbar längerer Haltbarkeit, das bekommt man mit der auf Mitte des vorletzten Jahrhunderts zurückgehenden Erfindung nicht mehr hin... CU! Martin
  4. Hallo siggi! Ich hatte es vor einiger Zeit mal in einem anderen Thread geschrieben: x Prozent mehr Leistung verkürzt die Lebensdauer um ca. den gleichen Faktor. Auf den Osram-Verpackungen (aber nicht - mehr? - auf allen) der "plus-x-Prozent"-Lampen ist auf der Rückseite so ein gaaanz kleines Piktogramm, das auf diesen Umstand hinweist. Das mit der Lebensdauer ist auch ein Ergebnis div. Glühlampentests. Wenn es jetzt eine sog. "Double-Life"-Lampe gibt, dann sagt das nur insofern etwas aus, dass sie eben doppelt so lange hält wie eine andere "plus-x-Prozent"-Lampe, die aber nur halb so lange hält wie die "Standard"-Ausführung. Alles klar? Nein? Also zur Auflösung: die Double-Life hält etwa genau so lange wie eine Standard-Lampe... Ist kein Scherz, weil es so ist, wie ich schrieb! CU! Martin
  5. Nachtrag: ein bekannter Elektronikversender bietet (u.a.) einen sog. "Masseschleifeneliminator" an. Also so ein "Interface", das an beiden Enden mit Cinchsteckern respektive -buchsen ausgestattet ist und zwischen meinen PDA und das Radio eingeschleift wird. Kostet so ca. EUR 17,--. Könnte das Ding ebenfalls mein Problem lösen? CU! Martin
  6. Hallo! Das mit der separaten Buchse für den Ladeadapter ist schonmal eine gute Idee. Damit gewänne ich die Bordspannungssteckdose zwischen den Vordersitzen zurück und könnte sie für anderes Zubehör nutzen. Du darfst diese Idee ruhig mit mir teilen... In meinem Freundeskreis gibt es einen Energieanlagenelektroniker. Der sollte sich mit so einem "Kleinkram" doch wohl auskennen. Aber wenn ich ihm als Laie vorab schonmal sagen kann, was er zu tun hat... CU! Martin
  7. Ja... Aus der Steckdose natürlich! Will heißen: Autoladekabel mit Mini-USB und dem Stecker für die 12V-Steckdose auf dem Mitteltunnel. Willst Du mir jetzt allen Ernstes sagen, dass ich den Strom vom Radio-ISO-Stecker abgreifen und mir ein passendes Kabel mit einem Mini-USB-Stecker zusammenpfriemeln muss, weil es keine andere Lösung gibt? Derweil werde ich mir mal die IceLink-Threads vornehmen... CU! Martin
  8. Hallo Elektroniker-Freaks! Wie in einem anderen Thread schon erwähnt, habe ich mir einen Line-in-Apater zugelegt, gem. Anleitung angeschlossen und damit den CDC-Eingang freigeschaltet. So weit läuft alles problemlos, wenn da nicht ein kleiner Schönheitsfehler wäre: immer dann, wenn ich von meinem PDA über den Media-Player (PDA-Headphone-Line-Out an Line-in-Adapter) MP3's widergebe, habe ich im Hintergrund ein dezentes, gleichbleibend hohes Pfeifgeräusch und bei laufendem Motor ein weiteres, aber deutlich dezenteres Störgeräusch, dessen Tonlage mit der Motordrehzahl variiert. Wenn ich bei der "Durchschaltung" der Navi-Durchsagen aufs Radio noch über diesen Schönheitsfehler hinwegsehen kann, so ist das beim Abspielen von MP3's selbstredend nicht mehr so der Hit. Auch wenn ich das Massekabel des Line-in-Adapters woanders als am Radio selbst anschließe: die Geräusche bleiben gleich, bzw. sie verstummen, sobald ich das Kfz-Ladekabel des PDA stromlos schalte (also aus der Bordsteckdose herausziehe) und den PDA nur über dessen eingebauten Akku mit Strom versorge. PDA-seitig ist das Ladekabel an der Mini-USB-Buchse angeschlossen. Über eine andere externe Stromversorgungsmöglichkeit verfügt mein PDA nicht. Probeweise habe ich auch mal einen reinen MP3-Player angeschlossen. Die Störgeräusche sind ebenfalls vernehmbar, sobald ich auch den MP3-Player mit dem Stromkabel verbinde. Insofern komme ich zu dem - laienhaften - Schluss, dass die beiedne Geräte sowie der Line-in-Adapter wohl in Ordnung sind und der "Fehler" im Stromversorgungskabel zu suchen ist. Was kann ich tun, um diese Störgeräusche loszuwerden? Kann man irgendwo einen Entstörfilter - entweder am Ladekabel, oder am Line-in-Adapter - zwischenlöten? CU! Martin
  9. Hallo bärentatze! Die Bremsbelagverschleißanzeige zeigt lediglich an, dass die Beläge (!) runter sind. Aber natürlich nur unter der Voraussetzung, dass - links vorne! - auch Beläge eingebaut sind, die diesen Verschleißindikator (Kabel!) haben. Es gibt nämlich auch "passende" Beläge ohne Verschleißindikator. Und die müssen ersetzt werden, wenn sie bis auf 7mm abgenutzt sind. Wenn immer nur die Beläge, aber noch nie die Scheiben gewechselt wurden, kann es theoretisch sein, dass die Scheiben ebenfalls die Mindestdicke unterschritten haben und ersetzt werden müssen. Als grobe Faustregel gilt (es handelt sich hier um meine persönlichen Erfahrungen mit VW / Audi / Mercedes), dass man die Scheiben mit 2 Belagsätzen abnutzen kann, bevor die Scheiben die Verschleißgrenze errreicht haben. Bei 90 Tkm Laufleistung (und unter der Voraussetzung, dass Dein Auto kein reines Langstreckenfahrzeug ist) gehe ich mal davon aus, dass die Beläge schon 1x gewechselt worden sind. Und unter dieser Voraussetzung spricht m.E. nichts dagegen, erst dann die Werkstatt aufzusuchen, wenn sich die Belagverschleißanzeige im Cockpit meldet. Es sei denn, der freundliche Mechaniker hat die Scheibendicke mit einer Schieblehre und nicht "pi-mal-Daumen" nachgemessen. Habe eben mal nachgeschlagen: m.W. werden im A2 (außer beim 1.2 TDI) Scheiben verbaut, die im Neuzustand eine Dicke von 22mm aufweisen. Wenn dier Scheiben eine Dicke von 20mm unterschritten haben (maximale Abnutzung also 2mm!), müssen sie runter. Nur mal so zur Info, falls Du selbst mal nachmessen willst. CU! Martin
  10. So isses! Die Mobi-Garantie ist fahrzeug-, die ADAC-Mitgliedschaft personengebunden. Wenn ich nur ein Fahrzeug hätte, das regelmäßig bei Audi gewartet wird, würde ich mir bzgl. anderer Schutzbriefalternativen auch keine Gedanken machen. Zumal die Mobi-Garantie unter den schon genannten Voraussetzungen ja quasi "kostenlos" mit der Inspektion mitgeliefert wird (bzw. sie ist im Inspektionspreis erhalten). Wer aber mit dem spitzen Bleistift rechnen will, der müsste vergleichen, ob die Ersparnis, dier er hätte, wenn er die Inspektionen in einer Fremdwerkstatt durchführen ließe (oder in Eigenregie erledigte), höher ist als der Preis für die ADAC-Plus-Mitgleidschaft bzw. den Schutzbrief eines Kfz-Versicherers. CU! Martin
  11. heavy-metal

    VAG-COM kaufen

    Dear Havank! Although off-topic, I would like to express that your German is good. However, if you have any further queries, you may post them here in English, too. We are an "international" crowd. Also French, Dutch or even Finnish posts would be answered here... Wish you good luck, much pleasure + fun with your A2! CU! Martin
  12. Hallo querk! Hier müssen wir etwas differenzieren: 1. der ADAC zahlt - wenn man nur "normales" Mitglied ist - nur die Pannenhilfe und ggf. das Abschleppen zur nächsten (Vertrags-)Werkstatt. 2. Die (Audi-)Mobilitätsgarantie zahlt Dir zusätzlich einen Ersatzwagen oder alternativ die Zugfahrt, wenn der Wagen (mehr als 50 km?) von zuhause havariert ist und am gleichen Tag nicht repariert werden kann. Das natürlich nur dann, wenn das Fz. auch bei Audi (!) gewartet und die Wartungsintervalle eingehalten worden sind. Fazit: möchte man die "Mobilitätsgarantie" auch vom ADAC haben, dann muss man schon den Schutzbrief nehmen (bzw. die "Plus-Mitgliedschaft" erwerben). Mobilitätsgarantien bieten aber auch die Kfz-Versicherer an. Frage mich aber nicht, wer am preiswertesten ist. Ich weiß es nämlich nicht. Dass man in jedem Falle die Reparaturkosten übernimmt, ist selbstredend (außer natürlich in den Fällen, wo die Gewährleistung noch greift). Wenn Du aber noch ein zweites Fahrzeug (Motorrad...) hast, für das es keine Mobilitätsgarantie gibt, weil man es, warum auch immer, selbst wartet, dann hilft natürlich nur die ADAC-Plus-Mitgliedschaft oder der Schutzbrief eines Kfz-Versicherers weiter. CU! Martin
  13. Halt! Ist es nicht so, dass die Beweislastumkehr schon ab dem 7. Monat nach dem Kauf greift? Gilt natürlich nur für die gesetzliche Gewährleistung, die m.W. für gebrauchte Ware immer noch auf 1 Jahr begrenzt werden darf. @ supermario: kannst Du das mit dem WISO-Ticker hier mal verlinken / zitieren? CU! Martin
  14. Halt! Ist es nicht so, dass die Beweislastumkehr schon ab dem 7. Monat nach dem Kauf greift? Gilt natürlich nur für die gesetzliche Gewährleistung, die m.W. für gebrauchte Ware immer noch auf 1 Jahr begrenzt werden darf. @ supermario: kannst Du das mit dem WISO-Ticker hier mal verlinken / zitieren? CU! Martin
  15. Hmm, es muss wohl genügend andere Minis geben (gegeben haben) bei denen es anders war... Wie ich schonmal an anderer Stelle hier im Forum schrieb: eine Schwalbe macht noch keinen Sommer! CU! Martin
  16. Ganz einfach: während sich Opel (und Ford...) in den letzten Jahren offensichtlich bemüht haben, die Qualiät ihrer Autos, deren Produktlebenszyklus den Peak noch nicht erreicht hat, ständig (und werbewirksam) zu verbessern, hat man das beim A2 schon seit einigen Jahren nicht mehr (oder nie?) für nötig gehalten. Dass er trotz alledem noch relativ gut dasteht, führe ich persönlich auf ein gelungenes Gesamtkonzept zurück. Davon abgesehen, hatten Opel und Ford natürlich auch einen vergleichsweise hohen Nachholbedarf in Sachen Qualität. Man darf gespannt sein, ob die Ergebnisse in den nächsten Jahren immer noch so aussehen. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Gewinner eines Jahres ein paar Jahre später zu den Loosern gehört - weil man sich auf den Lorbeeren ausgeruht hat. CU! Martin
  17. @ V-Mann: ich habe die große Keule nur deswegen rausgeholt, weil mich dieses Thema plötzlich auch brennend interesisert hat... Ja, und dann ertappt man sich dabei, dass man in alten Fahrschulunterlagen nachliest, diese aber schnell beiseite legt und doch besser mal das StGB und OWiG hervorkramt. Ja - vgl. § 142 StGB. Siehe weiter oben im meinem letzten Beitrag. Völlig richtig! Aber würde man allen Ernstes zu einer teuren Tuninglösung greifen, wenn sie zu einer marginalen Mehrleistung von, sagen wir: 2,86 PS führte? Darüber hinaus dürfen wir auch nicht vergessen, dass sich div. Tuningmaßnahmen am Motor häufig ja nicht nur auf die Leistung auswirken, sondern ebenso auf die Abgaszusammensetzung. Und wenn dann wieder gewisse Grenzwerte überschritten werden? Ja, dann müssen wir wieder im OWiG nachlesen... CU! Martin
  18. Hallo bärentatze! Wenn die Scheiben (noch dazu, wenn es die ersten sind) nach 90 Tkm Riefen haben, dann ist das alles andere als eine Katastrophe - und gleichfalls alles andere als ein typischer Audi-Mangel, der an verschiedenen Stellen hier im Forum immer wieder ins Feld geführt wird, egal, um was es geht... Wenn der Freundliche die Scheiben tauschen will, dann vielleicht nicht primär deswegen, weil sie Riefen haben, sondern weil die Scheiben insgesamt an ihrer Verschleißgrenze angelangt sind. Schließlich nutzen sich nicht nur die Beläge ab, sondern auch die Scheiben. Und wenn diese eine Mindestdicke - innen an der Scheibe messen! - unterschritten haben: runter damit! Es handelt sich hier schließlich um sicherheitsrelevante Teile. Sparen kannst Du natürlich auch hinsichtlich des Arbeitslohns und der Teilekosten, wenn Du diese Arbeiten nicht im Glaspalast, sondern bei einer freien Werkstatt machen lässt. Diese besorgen sich in aller Regel die benötigten Teile direkt vom Bremsenhersteller (also den Firmen, die auch Audi beliefern). Dieser Weg der Ersatzteilbeschaffung scheint mir jedenfalls sicherer als sich die Sachen bei e-bay zu kaufen - Produktpiraten und Plagiate lassen schön grüßen! Wenn Du von irgendeinem e-bay-Fritzen die Teile bekommst, möchte ich wetten, dass Du die gelieferten Teile nicht als "original" oder als Fälschung indentifizieren kannst - weil Du keine Vergleichsmöglichkeit hast und, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, i.d.R. gar nicht wissen kannst, wie das Original (bzw. deren Verpackung) aussehen muss. CU! Martin
  19. Hallo Mr. DJ! Hast Du Dir die COC auch wirklich richtig angeguckt? Unter Pkt. 32 steht in meiner COC auch was von 165/65-15, Aber unter Pkt. 50. tauchen div. andere Rad-Reifen-Kombis auf. U.a. auch die, die ich sommers (175/60-15) wie winters (155/65-15) montiert habe. CU! Martin
  20. Hallo! Die Antwort auf die Frage, ob die vorsätzliche Inbetriebnahme eines Fz. ohne Betiebserlaubnis eine Straftat ist, lässt sich schnell beantworten, indem wir flugs einen Blick in unser StGB werfen. Hier interessieren uns als Kraftfahrer insbes. die §§ 315-323 (sowie die §§ 142, 222, 230 und 248b). Alle Taten, die nicht im StGB aufgeführt sind, erfüllen somit nicht den Straftatbestand. Die Abwicklung von Verwarnungs- und Bußgeldsachen regelt das OWiG (Ordungswidrigkeitengesetz). Wenn ich alles richtig gelesen habe, gehört die Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Kfz nicht zu den Straftaten (da nicht im StGB ausdrücklich erwähnt). Die schon angesprochene zivilrechtliche Seite (Schadenersatz, Regress) ist hier nicht relevant, aber für den Betroffenen meist von höherer - finanzieller - Bedeutung als die dieser Angelegenheit vorausgegangene Verurteilung wg. einer Ordnungswidrigkeit. Trotzdem müssen wir etwas über den Tellerand hinausblicken. Denn die Inbetriebnahme eines Fz. ohne (bzw. mit erloschener) Betriebserlaubnis führt unter Juristen nicht zwangsläufig zum Verlust des Versicherungsschutzes - bzw. nur dann, wenn z.B. eine nicht zulässige Modifikation (mit-)ursächlich für einen eingetretenen Unfall war. Dass die für einen Unfall nicht zugelassene Modifikation nicht (mit-)ursächlich war, das muss dann aber der "Hobbytuner" beweisen. Wie schon gesagt: so weit bewegen wir uns immern noch im Ordungswidrigkeitenbereich. Aber: wenn man nun seiner Versicherung diese potentielle Gefahrerhöhung (sagen wir mal: das im Raum stehende Chiptuning) nicht mitgeteilt hat, läge der Tatbestand des Versicherungsbetruges vor. Und wie mit Betrügern umzugehen ist, das steht - richtig! - im StGB!! Es handelt sich also hierbei um eine Straftat. Für diesen Tatbestand muss es also nicht einmal zu einem Unfall gekommen sein! Klar, man könnte seiner Versicherung das nicht zugelassene Tuning ja mitteilen - in der Hoffnung, trotzdem noch Versicherungsschutz zu genießen. Die Hoffnung stirbt aber bekanntlich zuletzt, denn vorher wird die Versicherung bereits angekündigt haben, nur das zu versichern, was auch eine Zulassung (bzw. Betriebserlaubnis) besitzt. Also, Jungs (und Mädels ): immer schön sauber bleiben! CU! Martin
  21. Ich glaube nicht, dsss man diese Aussage statistisch fundiert belegen kann. Sonst müssten z.B. alle Audi ab einem gewissen Fahrzeugalter (bzw. Laufleistung) in der TÜV-Statistik weit oben stehen, also deutlich über dem Durchschnitt liegen. Das ist mitnichten der Fall - bzw. es würde der Fall werden, wenn man die Fahrwerksabteilung von Ford abwerben würde. Ja, und wa Silas zum Thema "Aufwand bei der Fahrwerkskonstruktion" und möglicher Defekte geschrieben hat: dem ist nichts hinzuzufügen. Am alten Käfer ist früher auch nie was an der Elektronik kaputtgegangen: der hatte nämlich keine! CU! Martin
  22. Der ist - mit Verweis auf krallos Herkunft (Signatur) - 300 km von Deutschland entfernt! :D Spaß beiseite: ich finde den Vorschlag gut, wenn das mal einer aus dem Forum "crosschecken" kann, damit einem anderen die Lauferei / Fahrerei erspart bleibt. CU! Martin
  23. Natürlich geht das! Wenn beim nächsten Service "Longlife"-Komponenten (u.a. entsprechendes Öl nach Norm 504.00 / 507.00 - bzw. "alter" Norm 503.00 / 506.00) verwendet werden bzw. die entsprechenden Longlife-Zündkerzen (von NGK) noch vorhanden sind und die Laufleistung von 60 Tkm noch nicht erreicht haben, spricht absolut nichts dagegen. Im Serviceheft erfolgen, je nachdem, welcher Service durchgeführt worden ist, dann die entsprechenden Einträge. Die Serviceintervallanzeige kann aber i.d.R. nur der Freundliche auf "Longlife" zurückstellen. Es sei denn, man verfügt über ein VAG-COM. Manuell am Instrumententräger kann man selbst ohne Hilfsmittel nur auf feste Inspektionsintervalle (jährlich bzw. 15 Tkm) zurückstellen. CU! Martin
  24. Hi! Vorab: ich kenne weder das Blaupunkt Lucca, noch das Cradle. Aber ich kenne div. Line-in-Adapter, mit denen man z.B. einen MP3-Player am CD-Wechsler-Eingang betreiben kann. im Elketronikfachhandel gibt es einen Adapter, der nur für Blaupunktradios geeignet ist. Ein für ein Audi-Radio geeigneter Adapter hat zwar den gleichen Stecker (Mini-ISO) dran, aber außerdem noch ein kleines Interface. Und nur mit diesem speziellen Interface gelingt es, einen handelsüblichen MP3-Player (oder ein Navi mit Kopfhörer- / Line-out) am CDC-Eingang des Audi-Radios zu betreiben. Somit möchte ich annehmen, dass am Lucca-Cradle kein spezielles, für Audi-Radios geeignetes Interface dran ist. Ich habe mir eben einen solchen Line-in-Adapter (also den mit dem Interface) eingebaut und mein Navi sowie einen MP3-Player probeweise angeschlossen. Ergebnis: Tonqualität gut (Navi) bis sehr gut (MP3). Allerdings trotz höchster Lautstärkekeinstellung am angeschlossenen Gerät etwas leiser als der Radioton bzw. der von CD. Bereut habe ich jedenfalls nichts - ganz im Gegenteil. Zu diesem Thema gibt es natürlich schon ein paar Threads hier im Forum - wir A2-Fahrer sind ja schließlich nicht von gestern! Einfach mal unter "Suchen" den Begriff "Line-in" engeben (aber bitte die Suche auf die Rubrik "Hifi- Handy - Navigation" beschränken ). CU! Martin
  25. Eien Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Sommer - und ein Thread über einen abgerissenen Spoiler den A2 nicht in Gänze ungeeignet für eine Portalwaschanlage. Die 2-3 hier im Forum genannten Fälle sind bezogen auf die 175.000 produzierten Einheiten m.E. völlig unrepräsentativ. Übrigens sind auch schon andere Fahrzeugtypen in Portalwaschanlagen beschädigt worden... Schönes Wochenende - CU! Martin - der keine Angst hat, seinen A2 auch in einer Portalwaschanlage waschen zu lassen
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