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heavy-metal

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  1. Hi! Ein "richtiges" Auto hat mindestens 4 Zylinder - und somit scheiden alle beim A2 verbauten Dieselmotoren bei meiner Wahl schonmal aus. Davon abgesehen, ist für mich jeder Diesel nur 2. Wahl, der keinen Rußfilter an Bord hat. Die Tatsache, dass der A2 nur mit 3-Zylinder-Dieselmotoren angeboten wurde, hat ihm m.E. einen größeren Erfolg versagt - weil einem 3-Zylinder eben immer so was Kleinwagenmäßiges anhaftet(e). Erst recht bei dem für den A2 verlangten Preis. Ich habe zwar keine "Auswertung" der hier zu den unterschiedlchen Motoren geposteten Problemen vorgenommen, aber dennoch den Eindruck, dass der 1.4 Benziner (55 kW) aufgrund seiner "konventionellen" Bauart (ohne Aufladung, ohne Schichtladung...) immer noch der bewährteste und unkomplizierteste Motor ist: einigermaßen genügsam, aber immer noch flott genug. An Nummer 2 rangiert bei mir der FSI. Wenn es einen 4-Zylinder-Diesel mit zwischen 55 und 66 kW im A2 gegeben hätte, hätte in meinem persönlichen Ranking ein solcher Motor den FSI hinter sich gelassen. Für den 1. Platz hätte ein solcher Diesel einen Partikelfilter mitbringen müssen... CU! Martin
  2. Hallo! Bei Unfällen mit Unternehmen des ÖPNV hat man meistens sehr schlechte Karten - weil die Unternehmen häufig ganze Stäbe von Rechtsanwälten für sich arbeiten lassen... Aber grundsätzlich ist es so, dass eine Vorfahrtverletzung eine Vorfahrtverletzung bleibt. Da das so ist, verbleibt bei dem, der auf der nichtvorfahrtberichtigen Straße war, mindestens eine Teilschuld. Natürlich darf sich der Vorfahrtberechtigte nicht mal eben so durchzwängen - bzw. sich die Vorfahrt erzwingen, wenn er ein Fehlverhalten des Wartepflichtigen erkennen konnte / musste. Insofern kommt u.U. ebenfalls eine Teilschuld des Vorfahrtberechtigten in Betracht. Wenn es trotzdem kracht, kommt es aber auch darauf an, ob im vorliegenden Fall beim vorfahrtberechtigten Bus eine Vollbremsung (bzw.eine sehr starke Bremsung) überhaupt angemesen war, um den Zusammenstoß zu vermeiden. Denn wenn im Bus Fahrgäste stehend befördert wurden, würde eine Vollbremsung u.U. einen nicht unerheblichen Personenschaden unter den beförderten Fahrgästen nach sich ziehen. Und in dem geschilderten Fall wäre dann der reine Blechschaden das weitaus geringere Übel. Zu prüfen wären noch: 1. War der Bus schneller als erlaubt unterwegs? Das würde dann die Haftung zu Ungunsten des Busfahrers verschieben. Also die Tachoscheibe (bzw. bei neueren Fahrzeugen die Chipkarte des Fahrers) durcvh die Polizei sicherstellen lassen. Geht auch nachträglich, denn die Tachoscheiben müssen 1 Jahr lang aufbewahrt werden. Und die Chipkartendaten kann z.B. die Polizei jederzeit mit dem passenden Lesegerät einfach auslesen... 2. Wurde die Sicht in die Vorfahrtstraße von einem falsch geparkten Fahrzeug eingeschränkt? Dann träfe in jedem Fall den Falschparker eine nicht unerhebliche Mitschuld. Aber so, wie der Fall hier geschildert wurde, ist dieser Umstand wohl nicht berücksichtigt worden - und daher jetzt kaum noch zu beweisen... Ich gehe davon aus, dass mindestens 50% des Gesamtschadens vom Wartepflichtigen zu übernehmen sind. Eher aber mehr (ca. 70%). CU! Martin
  3. Guggsdu hier! Ein A2 wird wohl in Klasse B wiederzufinden sein. Aber aufgepasst: ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann (!) entfallen, wenn man z.B. über ein zweites, auf seinen Namen zugelassenes Fahrzeug verfügt, das nachweislich nicht regelmäßig von einem anderen benutzt wird. [off-topic] Motorradfahrer gucken z.B. regelmäßig in die Röhre, wenn sie einen fremdverschuldeten Unfall hatten, aber noch ein Auto in der Garage steht. Denn für "entgangenen Lustgewinn" bzw. ein durch einen Unfall eingeschränkte Freizeitgestaltung wird grundsätzlich nichts gezahlt. Allerdings ist hier einschränkend zu sagen, dass ein Motorradfahrer, der z.B. von so einem Dosenpenner "abgeräumt" wurde, meist im Hospital liegt und andere Sorgen hat...[/off-topic] CU! Martin
  4. Hallo! Nein. Das gilt nur bei Fernabsatzverträgen. Lt. BGB ist - immer noch - ein Rücktritt vom Vertrag nur dann erlaubt, wenn einer der Vertragsparteien seine Vertragspflichten nicht erfüllt hat oder erfüllen will. Das ist aber nicht an eine Zweiwochenfrist gebunden, sondern daran, ob die Nichterfüllung entweder 2x vergeblich angemahnt wurde, oder die nichterfüllende Vertragspartei erklärt hat, den Vertrag auch nicht erfüllen zu wollen. @ leofsi: Was steht denn genau im Kaufvertrag drin? Wenn da etwas von "Neufahrzeug" steht, gibt es schon noch die Möglichkeit der Anfechtung / Kaufpreisminderung. Wenn im Vertrag nichts Explizites bzgl. Modelljahr oder das Wort "Ausstellungsfahrzeug" erwähnt ist, könnte ein Anfwechtungsgrund wg. arglistiger Täuschung vorliegen. Ich würde es auch erst einmal mit einem gütlichen Einigungsvesuch probieren, statt sofort zur anwaltlichen Keule zu greifen. Wenn Du ADAC-Mitglied bist, hole Dir einen für Mitglieder kostenlosen anwaltlichen Rat ein. CU! Martin
  5. Hallo Fuchs! EINSPRUCH! Dass man besagte Reifengröße auf die Audi-Felge bekommt, ist unbestritten. Aber wer trägt sie mir ein? "Mein" TÜV hier vor Ort nicht, und ich habe, ehrlich gesagt, auch keinen Bock, alle im Umkreis von 20 km erreichbaren TÜV, DEKRA- oder GTÜ-Stationen abzuklappern... So weit ich informiert bin, brauche ich vom Felgenhersteller (bzgl. der "Style"-Felge ist das offiziell Audi) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die habe ich nie bekommen... Aus welchem Prospekt hast Du das denn abgeschrieben??? Was heißt hier: "gewöhnlich"? Wenn ich auf trockener Straße eine Vollbremsung hinlegen muss, kann es schon entscheidend sein, ob ich früher oder z.B. erst 2,5 m später zum Stehen komme... Das kann angesichts der noch vorhandenen Restgeschwindigkeit im 2. Fall entweder ganz schön weh tun (Fußgänger!) oder darüber entscheiden, ob das Auto unversehrt bleibt, oder eben ein wirtschaftlicher Totalschaden mit viel verbogenem Blech und ausgelösten Airbags ist. Und jetzt zählen wir mal auf, welche Reifenhersteller entweder zum Michelin- oder Conti-Konzern gehören... Da bleiben am Ende nicht mehr viele übrig, von denen man abraten müsste. Kein Konzern kann und wird es sich leisten, einen wirklich "schlechten" Reifen zu produzieren, nur um das Premiumprodukt entsprechend vermarkten zu können. Ein Skoda wird auch nicht deswegen produziert, damit die potentiellen Käufer möglichst zu Audi oder VW greifen. Hmm, ich hatte mal im TV einen Bericht gesehen, in dem der beste Winterreifen (ich meine, dass es sich um ein der schon genannten "Premium"-Winterreifen handelte) eben immer noch deutlich schlechter als ein gewöhnlicher Sommerreifen abgeschnitten hat... Also sind die beim ADAC (und auch woanders) alle blöd, oder was? Davon abgesehen, habe ich auch schon - vor Jahren! - Reifentests in div. Fachzeitschriften (inkl. der ADAC-Motorwelt) gelesen, bei denen das fahr- und Bremsverhalten der Reifen ohne abgeschaltetes ABS etc. ermittelt wurde. Wenn Du es nicht glaubst, suche ich gerne die Ausgaben-Nummern der Motorwelt (bzw. anderer Zeitschriften) raus! Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer - und die Meinung eines einzelnen Physikers noch keine Wissenschaft... Ich bin weder dumm, noch habe ich zu viel Geld! Dafür aber einen zweiten Satz Räder / Reifen in der Garage... Bis vor Kurzem stand eines der von mir bewegten Autos noch auf Conti-Winterreifen. Ich war vor der kalten Jahreszeit immer froh, wenn ich die Dinger drauf hatte - und genau so froh, dass ich sie, wenn die Temperaturen regelmäßig die 15°C-Marke überschritten, wieder einmotten konnte. CU! Martin
  6. Wenn es um den Ausbau / Ersatz der Becherhalter geht: guggsdu hier! Ob man den Halter reparieren kann, sieht man evt., wenn das Ding in ausgebautem Zustand vor einem liegt. CU! Martin
  7. @ René: ... und genau aus diesem Grund dürfte eine Klage gegen diese Art der Geschwindigkeitsüberwachung (bzw. gegen diesbezüglich evt. erhobene Bußgelder und Punkte) gute Aussichten auf Erfolg haben! Wohlgemerkt: nicht argumentieren, dass man schneller als erlaubt fahren musste, um einen Auffahrunfall zu vermeiden, sondern weil es auch für einen aufmerksamen Autofahrer kaum zu schaffen ist, einer solchen Radarfalle (im wahrsten Sinne des Wortes) zu entkommen - bzw., wie Du es treffend ausgedrückt hast, weil das alles unter den gebotenen Umständen "zeitmäßig ein bisschen knapp" wird. CU! Martin
  8. Was den A2 (bzw. dessen Motor) betrifft, gebe ich Dir recht. Das einzige, was sich nicht verhält wie in den letzten 25 Jahren, ist das Motoröl. Das Longlife-Öl, das es eben in dieser Form nicht schon seit 25 Jahren gibt, verbraucht sich leider nun einmal in erhöhtem Maße, im Gegensatz zu den etwas dickflüssigeren Schmiermitteln... Diesem LL-Öl ist es bzgl. seines Verbrauchs auch egal, ob es sich in einem A2-Motor befindet, oder aber in einem Passat-Motor von 1981... Bevor jetzt einer argumentiert, erhöhte Ölverbräuche träten nur bei Fahrzeugen auf, deren Motoren (auf der Autobahn) fast ständig hohen Drehzahlen ausgesetzt sind: ich kenne einen Golf 4 mit ebendiesem 1,4l-55kW-Benzinertriebwerk, der, fast ausschließlich in der Stadt bewegt, auch mehr (LL-)Öl verbraucht als seinerzeit mein alter Golf 3 unter den gleichen Einsatzbedingungen, aber ohne LL-Öl. CU! Martin
  9. Ich sehe schon die PN-Boxen überquellen... Nix für ungut: ich habe heute mal auf einer leeren Kraftfahrstraße, wo gem. "variabler Geschwindigkeitsbeschränkung" 120 km/h erlaubt waren, einen "Praxistest" gemacht, also von Tacho 120 auf Tacho 80 wirklich stark (!) abgebremst, allerdings ohne das ABS zu fordern. Das ist schon eine haarige Sache! Nicht unbedingt vom Fahrkönnen her gesehen. Eine solche Bremsung katapultiert alles, was z.B. auf dem Beifahrersitz rumliegt, urplötzlich und gnadenlos in den Fußraum. Und jetzt stelle ich mir vor, was passiert wäre, wenn jemand hinter mir gewesen wäre, der nur den Sicherheitsabstand eingehalten hätte... Eine Radarkontrolle, die zu ähnlichem Handeln zwänge, hätte alles bewirkt, aber nur keine erhöhte Verkehrssicherheit an ebendieser Stelle! CU! Martin
  10. Nochmal: ein A2 ist kein "Kleinwagen"! Von den äußeren Abmessungen vielleicht, aber nicht vom (inneren) Nutzwert. Bezeichne ihn als "Kompaktfahrzeug", und wir könnten uns einigen! Ich sehe im VW-Konzern gar nichts, was sich als Konkurrent zum A2 positionieren könnte: der Polo, egal welcher, ist zu klein, und der Golf Plus (viel) zu groß. Und der Fox? Außer der Höhe hat er doch nix mit dem A2 gemein. Nicht mal 4 Türen hat er! Über den Tellerrand geguckt, bleibt als A2-Konkurrent nur noch so was übrig wie die (alte) A-Klasse... CU! Martin
  11. Hallo Bruno! Kannst Du mal ein Foto von Deinem Sitz hier reinstellen? Wie genau hast Du denn die Sitze gereinigt? Nur Reiniger drauf und anschließend "ein bisschen" drübergewischt? Ich habe in meinem A2 auch die hellgrauen Sitze. Die bekomme ich immer (!) sauber, indem ich den Sitz erst einsprühe (z.B. mit einer alten Sidolinflasche, die ich nur mit Wasser fülle), anschließend (!) Polsterreiniger (Schaum) auftrage und vorsichtig mit einer Wurzelbürste verteile und einreibe. Das Ganze einige Minuten einwirken lassen und zum Schluss - ebenfalls mit Wasser aus der Sprühflasche! - nachspülen. Hernach mit viel alten (aber sauberen!) Handtüchern die Sitzfläche, so weit und gut es geht, trockenreiben. So hat das bei mir immer funktioniert! Bis die Sitze trocken sind, dauert es natürlich etwas (im Sommer mindestens 1 Tag). Wenn man also das Auto früher wieder bewegen muss, legt man ein großes Handtuch zwischen Sitzfläche und den A.....llerwertesten. In diesem Fall die Sitzheizung, sofern vorhanden, einzuschalten (Stufe je nach Belieben) beschleunigt die Trocknung. Wenn jetzt immer noch Flecken da sind, wäre es natürlich gut zu wissen, wodurch diese verursacht worden sind. Mit Flecken, die von auf die Sitzfläche fallenden Regentropfen verursacht worden sind, habe ich jedenfalls noch nie Probleme gehabt. "Problemflecken" wird man, sofern man weiß, wodurch sie verursacht wurden, wohl nur noch mit (auf den jeweiligen Fleck abgestimmten) "Fleckenteufeln" beseitigen können. CU! Martin
  12. Nirgendwo wird so viel gelogen wie in e-bay... @ Audi-IN-A2: Danke für die Info aus erster Hand. Damit sollten alle Unklarheiten beseitigt sein... CU! Martin
  13. Der im Radiogehäuse integrierte, "einfahrbare" Bildschirm hat aber auch noch andere gewichtige Nachteile: die Getränkehalter wären bei ausgefahrenem Display nicht mehr nutzbar. Ok, darüber kann man streiten. Nicht jedoch darüber, dass man dann auch nicht mehr mal eben an den Warnblinkschalter drankommt. CU! Martin
  14. Hi! Zum elektrischen Anschluss kann ich leider nichts sagen. Das mit dem "Sägen und Feilen" an der Frontblende würde ich mir aber schwer überlegen: egal, wer es macht (und wie man es macht), sieht es doch hinterher immer ein wenig wie gewollt und nicht gekonnt, oder einfach nur "verbastelt" aus! Eine einzelne, für den A2 passende Frontblende wird es wohl auch nicht als Ersatzteil geben. Wenigstens nicht bei Audi. Ich würde das A4-Radio wieder verticken und mir ein passendes Gerät holen. Das muss nicht zwangsläufig ein Radio aus einem anderen A2 sein. Es passen auch Radios aus dem "alten" A6 oder dem (in wenigen Tagen ebenfalls alten) TT. Im Gegensatz zum A2-Radio haben die Radios vom TT und dem A6 versenkbare Knöpfe (weil man sie bei diesen Fahrzeugen hinter einer Blende verstecken konnte). Optisch auch irgendwie was Feines... Ein weiteres Argument, das gegen ein "Dremeln" an der Blende spricht: wenn das Radio mal defekt ist, bekommst Du nur dann bei Audi ein einigermaßen preiswertes Austauschgerät, wenn das alte Gerät äußerlich unversehrt ist. Ansosnten müsstest Du DIr für viel Geld (ich glaube, 750 EUR) ein neues Concert2 kaufen - oder ein Fremdfabrikat besorgen. CU! Martin
  15. Hallo Ulrich! Wo hast Du das gelesen? Wenn es im Serviceplan (vgl. Bordunterlagen) so drinsteht, wird es wohl richtig sein. Ich habe schon div. lambdagergelten Fahrzeuge über eine Laufleistung von deutlich über 100 Tkm bewegt. An keinem meiner Autos wurde diese Sonde gewechselt. Zumindest stand nie ein solches Ersatzteil auf der Rechnung. Aber vielleicht gibt es ja, je nach Motor (indirekt einspritzende Benziner, FSI, Diesel...) unterschiedliche Emfehlungen. CU! Martin
  16. Ich würe eher sagen, dass es sich um "Richtlinien" handelt. Und das ist etwas anderes als eine Empfehlung. Doch! Denn wenn man dem Blitz nur dadurch entgehen kann, indem man quasi eine Vollbremsung auf das Parkett legt, mithin den nachfolgenden Verkehr gefährden würde, gibt es schon noch Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Glaube es mir! Es gibt immer noch genug Richter, denen Behördenwillkür ein Dorn im Auge ist, und die - zu Recht! - gegen die Fallenstellerei vorgehen. Noch einmal: Geschwindigkeitskontrollen sind nicht dazu da, den Kommunen eine leichte Einnahmequelle zu verschaffen. Und wenn ein aufmerksamer und sich an die Verkehrsregeln haltender Autofahrer einer solchen Art der Geschwindigkeitsüberwachung nur unter stark erschwerten Bedingungen "entkommen" kann, dann ist das ein Fall für die Juristen! Denn wir leben heute weder in der DDR, noch im Dritten Reich, noch in irgendeiner Bananenrepublik. Aber mir ist es egal: mach, was Du willst und für richtig hältst - ich bin schließlich nicht geblitzt worden! CU! Martin
  17. Hallo! Weiß zufälig einer von Euch, wo ich so eine "professionelle" Poliermaschine herkriege? Ich meine jetzt nicht so ein Biligteil aus dem Zubehörmarkt, das aussieht wie ein überdimensionierter Kartoffelstampfer, sondern so ein Ding, das ähnlich kompakt ist (und aussieht) wie ein Trennschleifer und eine stufenlose Drehzahleinstellung hat. Im Baumarkt (Obi) habe ich nichts Adäquates gefunden, bei a.t.u. auch nicht. Und bei Online-Shops will ich es nicht kaufen - weil ich es mir, bevor ich zahlen muss, nicht genau ansehen kann... CU! Martin
  18. Hallo! Ja, ich kenne diese Blitzanlage (und die kürzlich ein paar hundert Meter dahinter eingerichtete neue Anlage) ebenfalls. ich bin dort bislang immer nur vorbeigekommen, als wg. dichten (Berufs-)Verkehrs das Tempo ohnehin schon weit vor den Messtellen auf 80 km/h begrenzt war - und man aufgrund der Verkehrsdichte auch nicht wirklich schneller fahren konnte. Wenn es so ist, wie Du beschrieben hast, nämlich dass man sich vor dem Blitz nur schützen kann, indem man heftig (!) bremsen muss, auch wenn man sich vorher an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gehalten hat, dann wäre das für mich ein Fall für den Anwalt. Schließlich steht eine unter den geschilderten Umständen heftige Bremsung mitten auf der Autobahn im genauen Widerspruch zu dem, was man ja eigentlich erreichen will: nämlich eine Herabsenkung der Unfallzahlen an Gefahrenschwerpunkten, sprich eine höhere Verkehrssicherheit. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast und einen - ich denke, guten - Anwalt in Düsseldorf brauchst, sag bescheid! So lange es ohne Punkte abgeht, würde ich wohl - wg. "Geringfügigkeit" - das Verwarnungsgeld bezahlen. Bei drohenden Punkten und Bußgeld (nämlich ab 21 km/h zu viel), würde ich hingegen überprüfen lassen, ob bei den Messungen wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen, bzw. ob eine Messung unter den geschilderten Umständen überhaupt rechtens ist. ... und ich frage mich, warum wir in Deutschland keine ähnlichen Tarife haben. Dass unsere "Discounter-Preise" nicht so wirklich "fahrstiländernd" sind, sehe ich jeden Tag. Insbes. auf der Autobahn, wo ich immer wieder kurz vor den Baustellen Leute beobachte, die am Tempo-60-Schild noch fast die doppelte Geschwindigkeit drauf haben. CU! Martin
  19. Hi Frany! Es geht u.U. auch billiger: einfach eine Kopie der EWG-Konformitätsbescheinigung (auch "COC" genannt -- "COC" = Certificate of Conformity) ins Auto (Bordbuch) legen... Wenn man noch keine COC hat (ich glaube, die Kfz-Hersteller sind erst seit 2004 verpflichtet, diese zusammen mit dem Neufahrzeug auszuliefern), geht man zu seinem Freundlichen und fragt mal genau so freundlich nach. Die gibt es aber normalerweise nur umsonst, wenn man in dem betreffenden Autohaus quasi Stammkunde ist... Bei Audi kann man sich m.W. diese COC ebenfalls gg. Entrichtung einer Gebühr bestellen. Sich eine Kopie von einem Kumpel zu besorgen geht nicht: die COC ist Fg-Nr.-bezogen! Wer eine neue Zulassungsbescheinigung (früher: Kfz-Schein) benötigt / bekommt, weil er auf eine andere, vom Fz-Hersteller freigegebene Rad-/Reifenkombination umgerüstet hat (bzw. eine ABE über eine nicht vom Fz-Hersteller freigegebene rad-/Reifenkombi dabei hat), sollte auf dem Amt angeben, dass die tatsächlich montierte Reifengröße in den Schein einzutragen ist. Das nützt allerdings und wiederum nur dann etwas, wenn sommers wie winters die gleiche Reifengröße gefahren wird. Alles zu kompliziert? Beschwerden bitte direkt an die EU in Brüssel... CU! Martin
  20. ... oder einfach mal in der "Suchen"-Funktion das Wort "Muhgeräusche" eingeben. In einem der Threads sollte die Ölviskosität (und, so weit ich weiß, auch die ET-Nr.) angegeben sein. Übrigens: bei mir meldet sich die Kuh hin und wieder auch. Aber nur bei kaltem Fz. Werde wohl beim nächsten LL-Service (Jan. 07) ebenfalls einen Getriebeölwechsel vornehmen lassen. @ Ulrich: was hat denn der "Spaß" mit dem G-Ölwechsel gekostet? CU! Martin
  21. Gib mal in der "Suchen"-Funktion die Buchstabenkombiation "APS" ein. Da wird Dich geholfen...
  22. Hallo! Wenn der A2 wirklich ein "Tarnkappenauto" wäre, das eine Blitzerauslösung zu verhindern weiß, dann müssten wir mit dem A2 ebenfalls ständig an nicht auslösenden Induktionsschleifenampeln stehen... Das Problem mit nicht auslösenden Ampeln hatte ich zwar auch schon, aber (gleiche Ampel) auch mit einem konventionellen "Stahlauto". Ich bitte aber zu bedenken, dass die "Starenkästen", kpl. mit Kamera bestückt, (sehr!) teuer sind. Das bezieht sich nicht nur auf die Anschaffung, sondern gleichfalls auch auf die Wartung. So schaffen sich die Kommunen zwar viele Kästen an, aber nur wenige Kameramodule, die mal hier, mal dort eingebaut werden. Wenn man also an einem Kasten vorbeifährt, und es blitzt nicht, ja dann ist man entweder nicht zu schnell gefahren, oder das Gehäuse war leer! So einfach ist das! Dass das Konzept mit den leeren Kästen aufgeht, sieht man regelmäßig daran, dass der Gasfuß so manchen Autofahrers zur Salzsäule erstarrt - die dann ehrfurchtsvoll mit Tempo 40 (bei erlaubten 50) an so einem Kasten vorbeizockeln und 30 m hinter dem Kasten wieder "60" drauf haben... Man darf sich aber sicher sein, dass die Kästen vor Schulen, Kindergärten etc. immer (!) mit einer Kamera ausgestattet sind. Die Kästen sind ferner so eingestellt, dass sie erst auslösen, wenn man auf seinem Tacho meht als 60 km/h drauf hat. Denn im Gegensatz zu unseren niederländischen Nachbarn will man (innerorts!) nur diejenigen belangen, die deutlich (also ab ca. 8 km/h) zu schnell sind. Grob gerechnet: 61 km/h auf dem Tacho minus 2 km/h Tachoabweichung minus 2 km/h Messtoleranz ergeben gefahrene 57 km/h. Wer also knapp unter 60 drauf hat, wird in Deutschland nie geblitzt werden. das ist zumindest meine Erfahrung nach mehreren hundertausend gefahrenen km. Natürlich bin ich in meiner 25-jährigen Kraftfahrerlaufbahn auch mal geblitzt worden. Insgesamt 3x. Im Schnitt also alle 8,3 Jahre. 2x hatte deutlich zu viel Speed (ca. 12-15 km/h). Jaja, man soll sich manchmal eben doch mehr auf den Verkehr konzentrieren... Einmal kam aber kein Knöllchen: das war, als ich mit dem Motorrad an so einem Kasten frontal geblitzt wurde... Mit dem A2 hat es mich hingegen noch nie erwischt! CU! Martin
  23. Hallo! Wo tankst Du immer? An allen (!) Tankstellen in meinem Umkreis ist an der "Super"-Säule (genau so wie an der Super-Plus-Säule) ein Aufkleber: "DIN / EN ... - schwefelfrei". Oder gibt es einen Unterschied zwischen "schwefelfrei" und "schwefelfrei"? Ja, das mit den "75" ist wohl auch einer der Gründe, warum der A2 nicht gerade wie die warmen Semmeln wegging, weil mit "75 PS" heute alle nur das Synonym "lahm" verbinden. Das Leistungsgewicht (also Motorleistung dividiert durch das Fahrzeuggewicht) eines "75er" A2 ist nicht viel anders als z.B. das einer auf dem Papier deutlich kräftiger motorisierten Mercedes-A-Klasse. Insofern wirst Du Dich über mangelnde Agilität eines 75er-A2 nicht beschweren wollen. Erst recht nicht, wenn es der TDI ist. Fahr ihn mal Probe, und Du wirst, wenn Du nicht zu denjenigen gehörst, die ständig "heizen" wollen, mit den 75 PS völlig zufrieden sein. CU! Martin
  24. Was soll ich dazu noch sagen? Fz-Daten siehe Signatur, bzw. Profil. Die Handbremse funktioniert auch nach 53 Tkm noch so, wie sie (auch nach Reparaturhandbuch) soll. Und vor 7 Monaten bei km-Stand 45 T hat der TÜV auch nix moniert.
  25. Hallo! Ich persönlich würde von Direktversicherern die Finger lassen. Nicht, weil sie schlecht wären oder im Schadenfall nicht zahlen wollen, sondern weil es mir zu blöd wäre, im Schadenfall alles nur telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) machen zu können. In einem persönlichen Gespräch kann man vieles direkter und einfacher regeln. Dafür bedarf es dann aber auch keines Herrn Kaiser, der bei einem zu Hause auf 'ne Tasse Kaffee vorbeikommt. Eine Versicherung, die auf einen teuren Außendienst verzichtet, aber in der Nähe des Wohnorts ein Büro unterhält, wo man ggf. mal eben selbst vorbeischauen kann, ist m.E. ein guter Kompromiss zwischen Erreichbarkeit und Preiswürdigkeit. @ benakiba: das mit den "Preisnachlässen auf Anfrage" habe ich auch schon gehört. Ich werde es vor der nächsten Hauptfälligkeit auch mal probieren... CU! Martin
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