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heavy-metal

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  1. Update meinerseits: A2magica (1Pers.,1Auto, 1DZ mit seinelektriker Fr.-Mo. -Hotel bestätigt , Sa.-So. Essenpaket, Fähre TRA-15.02./HEL-20.02. bestätigt) seinelektriker (1Pers.,1Auto, 1DZ mit A2magica Fr.-Mo. -Hotel bestätigt, Sa.-So. Essenpaket, Fähre TRA-15.02./HEL-20.02. bestätigt) durnesss + TheHebel97 Direkfähre HIN DO 0200, 1 DZ FR-MO mit Essenpaket, Rückweg über Schweden AL2013 + Jörn (Direkfähre HIN DO 0200, 1 DZ FR-MO mit Essenpaket, Rückweg über Schweden) karlchen (1Pers.,1Auto, 1EZ Fr.-So., Essenpaket) HerrMausD (3 Personen, 1 Auto. Tra/Hel 15/19.02, Track Sa.-So., Essenspaket) A2Hesse + Nachwuchs (2 Pers., 1 Auto, 1DZ Fr.-Mo., Track Sa.-So.,Essenspaket, Hin TRA-15.02.0200 / HEL-19.02.) HellSoldier + Anhang (2 Pers., 1 Auto, 1DZ Fr.-Mo., Track Sa.-So.,Essenspaket, Hin TRA-15.02.0200 / HEL-19.02.) McFly + 1 (2 Fahrzeuge) mit Flieger, 2 EZ FR-MO, Hotel gebucht, mit Essenspaket A2Hesses Bruder (2 Pers., 1 Auto, Zimmer mit A2Hesse und Sohnemann, Fr.-Mo., Track Sa.-So.,Essenspaket, Hin TRA-15.02.0200 / HEL-19.02.) heavy-metal (1 Person, 1 A2) - Buchung auf der "Gustloff" über das Nordstream-Leck klärt sich gerade mit @A2Hesse . Also bei mir dann auch wie folgt: 1 A2, 1 EZ Fr-Mo, TRA 15.02. - HEL 19.02., Track Sa-So, Essenspaket Pater B (1 Person, 1 Coupe, 1 EZ Fr-Mo, Track Sa So, Essenspaket, Hin TRA-HEL 15.2. / HEL-TRA 20.2. Ansonsten - was soll ich noch sagen? Ick freu' mir!
  2. Darum ging es mir nicht. Die Frage war, ob man einen Kunden pauschal für einen Motorschaden infolge gerissenem ZR verantwortlich machen kann. Diese Frage muss man verneinen. Also zusammengefasst: wenn der Kunde etwas nicht in Auftrag gibt, ist es sein Verschulden. Wenn er den "Service nach Herstellervorgabe" in Auftrag gibt, dann wäre es u.U. anders. Man kann von einem Fahrzeugnutzer nicht verlangen, dass er weiß oder abschätzen kann, wann der ZR zu ersetzen ist. Was man aber im Zuge seiner Entscheidungsfindung erwarten darf, ist der Blick ins Serviceheft, wo der Inspektionsumfang angegeben ist - und wo ggf. die durchgeführten Inspektionen dokumentiert sind. Wer dann immer noch unsicher ist, lässt vom Fachmann prüfen oder gibt den ZR-Wechsel gleich in Auftrag. Wo das ZR-Wechselintervall von "160 Tkm oder 72 Monaten" herkommen soll, weiß ich auch nicht. Unser Forum scheidet als Infoquelle wohl aus, zumal das Wechselintervall selbst innerhalb einer Modellreihe eines Herstellers unterschiedlich sein kann (und das beim A2 ja bekanntermaßen auch so ist).
  3. Ich versuche es mal mit einer Erklärung, wenngleich ich kein Lichttechniker / -physiker bin: Lumen [lm] bezeichnet die "Lichtmenge", die eine Lichtquelle insgesamt emittiert. Dieselbe "Lichtmenge" kann nun, wie z.B. bei einer Glühlampe, über die Glühwendel in einem Winkel von ca. 360° emittiert werden. Oder eben bei der LED in einem erheblich kleineren Winkel. Also trifft auf denselben Punkt bei Verwendung einer LED mehr Licht als bei Verwendung einer Glühlampe mit identischer Lumenzahl. Die "Lichtmenge", die auf einen bestimmten Punkt trifft, wird in "Lux" [lx] gemessen. Ein bisschen mehr rausholen kann man noch, indem das Leuchtmittel so konstruiert wird, dass die in der ECE-Regelung festgelegte oberste zulässige Streuung nach oben (i.d.R. 10%) mittels sehr engen Fertigungstoleranzen ausgenutzt wird, also die Emission knapp oberhalb von 1.500 lm liegt.
  4. Nun, ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht. Klar: jeder ist seines (Un-)Glückes Schmied. Am Ende kommt es also darauf an, was bei der Werkstatt in Auftrag gegeben wurde. Im vorliegenden Fall wurde die Werkstatt offensichtlich nur mit den "Basics" beauftragt. Da ist dann bzgl. ZR nichts zu machen. Hätte der Auftrag gelautet: "Inspektion gem. Herstellerinspektionsplan", dann hätte man sich in der Werkstatt den ZR natürlich ansehen müssen, weil der ZR wie im Link erwähnt gem. Werksvorgabe ja einer Sichtprüfung zu unterziehen ist. Aber auch dann wäre es schwierig, der Werkstatt ein Versäumnis nachzuweisen, was Grundvoraussetzung für deren Haftung ist. Die Werkstatt würde u.U. behaupten, bei der Kontrolle keine Auffälligkeiten festgestellt zu haben, und die Beweislast läge beim Fahrzeugbesitzer. Für die Beweisführung ist es dann hilfreich, Fragmente vom gerissenen ZR sicherzustellen. Wäre er auffällig zerfranst, käme ein Versäumnis der Werkstatt zwar in Betracht. Da aber die Werkstsatt sicher nicht freiwillig zahlt, bliebe am Ende wohl nur der Klageweg - mit entsprechend unsicherem Ausgang. Womit wir wieder am Anfang wären: selbst ist der Mann / die Frau, denn am AUA bzw. BBY mal die Abdeckung vom ZR abzubauen (sind ja nur ein paar Clips / Schnappverschlüsse), ist nun wirklich kein Hexenwerk. Zur Not findet man jemandem im Bekanntenkreis, der ein wenig Sachverstand mitbringt. Oder man lässt - weil es nicht schaden kann, auch als Laie mal einen Blick ins Serviceheft zu werfen und sich über den Inspektionsumfang zu informieren - die Kontrolle in der Werkstatt machen, wenn man selbst noch neben dem Auto steht. Sagt man dann dem Mechatroniker, man wisse nicht, wie alt der ZR tatsächlich ist bzw. welche Laufleistung er auf den Zähnen hat, darf man indes sicher sein, dass zum Wechsel des ZR geraten wird und die Werkstatt aus naheliegenden Gründen den Zusatzauftrag "abfischt". Trotzdem immer noch besser, als mit übelsten mechanischen Geräuschen und Geklappere auf dem Seitenstreifen der Autobahn auszurollen.
  5. OK, dann wird wohl keine offizielle Freigabe für die Philips-LEDs zu erwarten sein. Warten wir mal ab, ob / was Osram diesbezüglich noch bringen wird. DIe haben ja bei der H7-LED eine etwas schmaleren Kühlkörper. @Morrisaudi: Wie viel "Dremelei" an den Blinklampenaufmahmen ist denn überhaupt erforderlich, damit es passt?
  6. Das kann ich Dir nicht sagen. Auch habe ich noch keine Abmessungen vom H3-Retrofit gefunden. Ich probiere es aber auch nicht aus, ob die Teile reinpassen: 1. habe ich keine NSW, und 2. habe ich gerade neue - legale - H3-White Visions drin.
  7. Ich habe leider keine Infos. Auch nie eine komplette Verkaufsmappe vom A2 gehabt. Im Wiki steht nix, im A2-Buch auch nicht, und das A2-Museum hat seine Internetpforten wohl geschlossen. Somit sind wir wohl auf diejenigen User angewiesen, die über eine Lederausstattung verfügen und im Serviceheft mal den Innenausstatungscode nachsehen. Oder kann das hier Deine Frage beantworten?
  8. Ja, ich betrachte das alles auch alles vor dem Hintergrund meiner beruflichen Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Da habe ich gefühlt jeden 1,7. Tag mit "individuellen Leistungsvoraussetzungen" des Menschen zu tun. Nachdem ja nun seit dem letzten Schraubertreffen in Legden die LEDs korrekt in der Höhe eingestellt sind und ich seit heute die WhiteVision Ultra im Fernlicht habe, hatte ich eben eine längere Probefahrt ganz bewusst auf wenig befahrenen und unbeleuchteten Straßen gemacht. Es ist richtig, dass das Fahren mit dem LED-Abblendlicht weniger ermüdend für die Augen ist. Deswegen bin ich bislang nachts auch immer so gerne mit meinem A4 mit Xenon und Adaptive Light unterwegs gewesen. Jetzt habe ich mit dem A2 wieder eine Alternative. Die WhiteVisions im Fernlicht harmonieren jedenfalls deutlich besser mit den Abblendlicht-LEDs und sind fürs Auge deutlich angenehmer aufgrund der geringeren Differenz zwischen den Farbtemperaturen von Abblend- und Fernlicht. Insofern kann ich diesbezüglich allen, die auf das Fernlicht nicht verzichten wollen, die WhiteVision nur wärmstens empfehlen. In meinem A2 bleibt hingegen das Standlicht wie es ist, da es vom Abblendlicht überstrahlt wird und ich auf optische Gimmicks gerne verzichten kann. Das kann ich nach meinen heutigen Fahrversuchen bestätigen. Da gibt es ja schon etwas von Philips. Ist aber nicht zugelassen. Ob da noch was kommt? Da müssen wir wohl als Club auch noch bei Philips vorstellig werden. Ok, wenn das so ist, dann können wir ja wieder zur Tagesordnung übergehen.
  9. Ich habe mal ein wenig gegoogelt.: Reichweite des Glühlampen-Abblendlichts: ca. 50-60 m Reichweite des LED-Abblendlichts (also im dafür konstruierten Scheinwerfer): ca. 80 m Reichweite des Glühlampen-Fernlichts: mindestens 150 m Reichweite des LED-Fernlichts: ca. 240 m Ein guter Xenonscheinwerfer kommt in etwa auf das Niveau des LED-Scheinwerfers. Und dabei geht es um die sichtbare Reichweite, nicht um die in div. Abbildungen gezeigte Hell-Dunkel-Grenze bei 1 lx. Die kann das Auge nämlich gar nicht wahrnehmen, sieht auf den Abbildungen und Werbeprospekten / Verpackungen reichweitenmäßig aber immer "toll" aus. Und genau da bin ich nicht in Gänze Deiner Meinung bzw. habe absolut gegenteilige Erfahrungen gemacht. Auch nach dem Einbau der LEDs und trotz der stark abweichenden Farbtemperaturen von LED-Abblend- und Glühlampen-Fernlicht. Ich stelle nicht in Frage, dass man mit den LED-Retrofits (Teil-) Bereiche sieht, die man zuvor nur mit Fernlicht erreichen konnte. Dennoch erhellt das Fernlicht weiterhin Bereiche, die über das, was mit LED erreicht wird, hinausgehen. Selbst mit "gelbem" Licht. Nochmal: das mit den Retrofits erzeugte LED-Abblendlicht wird mit Verweis auf obige Daten niemals das Glühlampen-Fernlicht ersetzen können. Der Reichweitengewinn des Fernlichts ist weiterhin vorhanden und faktisch nicht zu leugnen. Außer evt. bei eingeschränktem individuellem Dämmerungssehvermögen, von dem wir wissen, dass es mit steigendem Lebensalter stark abnehmen kann.
  10. Die OEM-H3 von Philips liegen ca. +30% über dem Mindeststandard. Die Osram CoolBlue Intense ("CBI") bringen lt. Datenblatt +20%. Insofern hast Du Recht. Verbessern wird sich mit den CBI damit bzgl. der Lichtausbeute ggü- OEM-H3 eher nichts. Ok, wir reden, auch bzgl. der PHilips-H7, über marginale Differenzen. Was heißt: "in Deinem Fall"? Unsere Autos haben baugleiche Scheinwerfer. Die in meinem A2 sind quasi im Neuzustand. So lange die H7-LEDs im Abblendlicht korrekt eingebaut und eingestellt sind, so lange leuchten auch die Fernscheinwerfer des A2 die Straße aus. Das ist Fakt und gem. ECE auch erforderlich. Sonst hätten die LEDs nie eine Zulassung bekommen. Das Abblendlicht mit LED-H7 ist objektiv betrachtet zwar geringfügig besser als das von OEM-H7 und macht Objekte marginal früher erkennbar. Insofern ist die Differenz bei der Leuchtweite von Glühlampen-Fern- und LED-Abblendlicht zwar etwas geringer geworden. Mit Fernlicht werden jedoch weiterhin Objekte sichtbar, die mit LED-Retrofit-Abblendlicht verborgen bleiben. Am Ende ist es aber auch eine Frage der gefahrenen Geschwindigkeit, ob man Objekte früh genug erkennen und rechtzeitig anhalten kann. Wir können uns gerne mal treffen und Vergleichsmessungen zwischen 100 und 150 m vor unseren Fahrzeugen machen. Dann vergleichen wir "Dein" H7-LED-Abblendlicht mit "meinem" H3-Glühlampen-Fernlicht. Ich bringe auch ein professionelles Luxmeter mit.
  11. Egal, ob H7-LED oder Glühlampe: das Fernlicht setzt bzgl. Reichweite in jedem Fall noch einen drauf. Die Ostam-LEDs können in keinem Fall das Fernlicht kompensieren. Sonst würde es ja vor dem LED-Abblendlicht auch nicht "gelb" leuchten. Ich habe mir inzwischen fürs H3-Fernlicht die Philips WhiteVision Ultra gekauft. Bei einem Aktionspreis von EUR 8 pro Stück war die Ausgabe überschaubar. Lt. Datenblatt erreicht bzw. übertrifft sie die Farbtemperatur von 4.000 K, ist diesbezüglich also deutlich näher an den LEDs. Die Philips sind die einzigen zugelassenen "Blaulichter", die ggü. dem ECE-H3-Mindeststandard eine Verbesserung (+60 %) erzielen. Somit liegen sie bzgl. Lichtausbeute knapp oberhalb des Niveaus der H3-OEM-Ausführungen. Es ist also zu erwarten, dass das Fernlicht ggü. den in meinem A2 vorhandenen OEM-Glühlampen nicht schlechter wird. Am WE baue ich die Dinger ein und werde berichten.
  12. @A2Hesse : nein, ich habe buchungstechnisch noch nichts unternommen. Klar, es käme außer mir noch mein A2 dazu. Wie wollen wir weiter verfahren? Checkst Du bei Finnlines, ob eine Erweiterung der Buchung möglich ist? Alles Weitere können wir dann auch per PN klären.
  13. So: mein Urlaubsantrag ist genehmigt. Es steht einer Anmeldung zum IT somit nichts im Wege. Dennoch eine Frage: es muss ja die Fähre gebucht werden. Ein "EZ" dürfte, sofern überhaupt verfügbar, wohl den Kostenrahmen sprengen. Von daher: wie genau vorgehen? Oder gibt es hier Teilnehmer, die auch alleine anreisen und dasselbe "Problem" haben wie ich? "Zur Not" lege ich mich auch mit Winterschlafsack und 'ner Thermoskanne Jagatee, Glühwein, Glögg, Kinderpunsch o.ä. in den Liegestuhl auf dem Achterdeck.
  14. @A2 HL jense : Danke für die Initiative und die gute Idee. Grundsätzliches Interesse habe ich, zumal manche gebrauchte Ledersitzgarnituren nicht wesentlich billiger, in jedem Fall aber nicht weniger abgerockt sind als diejenigen Sitze, die wir im Auto haben, Für mich käme das Angebot in Frage, sofern der Lederbezug in (quasi) derselben Farbe wie ab Werk ist. Am Ende stellt sich somit die Frage, wie viele Aufträge wir pro Farbcode zusammen bekommen. Wobei ich die Idee noch etwas weiter spinnen möchte: mit Umrüstung auf Leder werden sicher noch gut erhaltene Stoffbezüge bzw. Teile davon übrig bleiben. Die könnte der Sattler ggf. verwenden, um bereits verschlissene Stoffbezüge zu reparieren und so noch ein paar Zusatzaufträge zu erhalten. Hierzu müssten sich jedoch Spender und Empfänger zuvor einig werden.
  15. @Dr. Desmo : ja, ich hatte auch überlegt, beim Fernlicht auf H3 mit höherer Farbtemperatur umzurüsten. Die "Blaulichter" mit entsprechend eingefärbtem Glas scheiden aus, da sie in der Lichtausbeute jeder Klarglaslampe genau so klar unterlegen sind. Bei den Nightbreakern sieht das ja anders aus, wobei ich keine Angabe zur Farbtemperatur finden kann. Die ab Werk verbauten H3 sind jedenfalls Standardlampen ("Original Line"), deren Lichtausbeute besser ist als bei den "Ultra Life"-Ausführungen. Auch wenn ich ständig mit Fernlicht fahre - außer, wenn mir jemand entgegen kommt oder vor mir her fährt : ich habe auch noch nie die Fernlichtlampen ersetzen müssen. Insofern dürfte die Lebensdauer der High-Performance-Lampen immer noch ausreichen.
  16. Ich räume gerade meine Garage auf und verkaufe eine gebrauchte Original-Audi-A2-Anhängerkupplung inkl. Befestigungsteilen (OEM AL-KO). Steuergerät und Kabelsatz für das Fahrzeugheck. Nicht dabei ist der Kabelsatz für die Lampenüberwachung am FIS. Da ich seit Längerem einen A4 habe, der mit AHK ausgestattet ist, habe ich vom Einbau besagter AHK an meinem A2 Abstand genommen. VB EUR 450 - Barzahlung bei Übergabe oder 30% Anzahlung per PayPal for Friends bei Reservierung. Angebote bitte per PN. Wg. des Gewichts und der Größe kein Versand. Nur Selbstabholung oder Übergabe anl. eines Schraubertreffens in Legden oder Lippetal oder beim nächsten Stammtisch in Essen. Alternativ Forentransport. ---------- Und hier der Disclaimer: dies ist ein Privatverkauf. Gesetzliche Gewährleistung und Rücknahme sind ausgeschlossen.
  17. Ich suche für meinen BBY (der mit den "neuen" Waschdüsen ausgestattet ist) die Schlauchleitungen, die das vom Waschwassertank führende Wellrohr mit den Scheibenwaschdüsen verbinden. Vorzugsweise komplett mit den Anschlusstücken / Schlauchstutzen (L-bzw. T-Stück) für die Waschdüsen. Angebote bitte per PN an mich.
  18. Ich hänge mich mal hier dran, weil ich aus den vielen hier geposteten Werten vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehe: wer weiß bzw. bestätigt, welche Werte beim BBY im VCDS - immer bei kaltem Motor - angezeigt werden bei Ölstand max. (55 mm?) - also bei 3,4 l Ölmenge Ölstand min. lt. Peilstab (?? mm?) Anzeige der Minimum-Warnung im FIS (31 mm?)? Neben den reinen Werten in mm interessieren mich auch die "Übersetzungen" in Volumen. Also: wie viel Öl fehlt, wenn der angezeigte Ölstand lt. VCDS (z.B.) 47 mm beträgt? Ist diese Funktion linear (oder - wg. der Form der Ölwanne - vielleicht nicht)?
  19. Ich hatte gestern in Ledgen die Scheinwerferhöhenweinstellung überprüft. Es waren zwar nur geringe Anpassungen nötig (das konnte ich zu Hause an meinem Garagentor erkennen), die aber für eine sichtbare Verbesserung sorgen. Dennoch bleibe ich dabei: man sollte beim Verbau der LEDs keine Quantensprünge erwarten, denn am Ende ist die Lichtemission auch der H7-LED-Retrofits gesetzlich auf 1.550 lm begrenzt, so dass sich die "+220%" auch nur auf die ECE-Mindestanforderungen beziehen - wie bei der H7-Glühlampe eben auch (die gleichfalls als "+200%"-Version erhältlich ist und physikalisch quasi dasselbe Ergebnis wie die LED liefert). Vieles unterliegt der optischen Täuschung, nämlich darin, dass die Hell-Dunkel-Grenze wg. der höheren Farbtemperatur der LED einen höheren Kontrast aufweist. Die Verteilung des Lichts auf der Fahrbahn verbessert sich mit den LEDs also nicht, da diese ja von der Scheinwerfergeometrie bestimmt wird - und natürlich von der Position der Lichtquelle (Glühwendel bzw. LED), die in der ECE genau definiert ist. Verbleibt am Ende der Vorteil der LED, dass sie neben der geringfügig höheren Reichweite voraussichtlich wesentlich länger durchhält als jede H7-Glühlampe - wobei der Einbau neuer Leuchtmittel nun auch nicht besonders zeitaufwändig ist. Ich bin dann mal auf Berichte gespannt, ob die Scheinwerfer mit LED wg. der geringeren Wärmeentwicklung im strengen Winterbetrieb schneller vereisen. Ich werde es kaum testen können, da mein A2 in der trockenen Garage überwintert.
  20. Eíne H9-Glühlampe, die 2.100 lm emittiert, hat in etwa dieselbe Lebensdauer wie eine H7-Glühlampe in OEM-Qualität, die 1.500 lm emittiert. Im Vergleich zur leistungsgesteigerten H7-Glühlampe schneidet die H9 bzgl. Lebensdauer deutlich besser ab. Quelle? Habe ich das irgendwo in Frage gestellt? Oder gar Dir in Abrede gestellt? Ich hatte zuvor bereits +130%-H7-Leuchtmittel verbaut. Insofern relativiert sich die Verbesserung der +220%-LEDs. Aber wie ich schon schrieb: ich prüfe noch einmal die Höheneinstellung der Scheinwerfer, wo aktuell die LEDs drin sind. Danach sehen wir (bzw. ich) weiter. In jedem Fall empfinde ich (!) die unterschiedlichen Farbtemperaturen bei gleichzeitiger Verwendung von Abblend- und Fernlicht als störend, zumindest aber als sehr gewöhnungsbedürftig.
  21. Es ist zwar richtig, dass ab 2.000 lm eine SRA vorgeschrieben ist. Das ist aber nicht der Wert, an dem sich OSRAM und Philips bei den H7-Retrofits orientieren dürfen. Ein H7-Leuchtmittel darf maximal 1.500 m emittieren. Diese Grenze darf auch die LED-Variante nicht überschreiten. Hier gibt es mehr Infos, nämlich die, dass es div. Halogenleuchtmittel gibt, die die 2.000-lm-Grenze erreichen und somit sicher auch die H7-Retrofits übertreffen.
  22. Warum? Ich glaube, Schumi wäre froh, wenn er heute noch Werbung, für was auch immer, machen könnte...
  23. Erstmal , dass Du es gemacht und geschafft hast. Und sieh' es positiv, dass Du nunmehr terminlich unabhängig bist. Sei auch froh, dass Du dieselbe Arbeit nicht an einem Fahrzeug der Mittelklasse oder gar an einem SUV machen musstest. Gegen deren Räder sind die Räder des A2 wahre Leichtgewichte. Zumindest, so lange 15-Zoll-Schmiedelreichträder gegen Winterräder aus Stahl zu tauschen sind.
  24. Also mich machen die Dinger nicht glücklich. Ich habe zwar nicht erwartet, dass die Retrofits ähnliche Ergebnisse liefern wie das Xenonlicht meines A4 oder das "Standard"-LED-Licht unseres Firmen-eSoul. Die H7-LEDs - die im übrigen in fast neuen Scheinwerfern ihren Dienst tun - leuchten nur weißer, nicht weiter und geben ein streifiges Licht ab, so dass ich überlege, wieder auf Glühlampe zurückzurüsten. Am kommenden Samstag in Legden wird nochmal die Scheinwerferhöheneinstellung geprüft. Sofern die Höheneinstellung nicht korrigiert werden muss, ich insofern also keiner "optischen Täuschung" unterlegen bin, fliegen die Dinger wieder raus. Wer sie haben möchte, kann schon mal per PN Interesse anmelden. Idealerweise wechseln sie dann in Legden ihren Besitzer.
  25. Nanana... Der Multipla war ein Auto mit ähnlich hohem Nutzwert wie der A2. Auch der Multipla basierte auf dem Space-Frame-Konzept. Auf knapp 4,10 m Länge und 1,90 m Breite war es möglich, bis zu 6 (in Worten: sechs!) Personen komfortabel (!) von A nach B zu befördern. Die Variabilität des Autos wurde insbes. von den italienischen Taxifahrern geschätzt. Auch wenn der Multipla doppelt so lange wie der A2 produziert wurde: es wurden davon mehr Autos hergestellt als vom A2. Nicht mitgerechnet die Anzahl der in China in Lizenz produzierten Fahrzeuge. Dem Multipla konnte man eigentlich nur einen "Nachteil" attestieren: das Design der Generation bis Mj 2004. Das Facelift kam zu spät: da war der Ruf bereits ruiniert. Zu guter Letzt: wer Kritik eines anderen an just demjenigen Automodell persönlich nimmt, dem ist nicht zu helfen. Ich jedenfalls kaufe mir dasjenige Auto, von dem ich (!) überzeugt bin. Und nicht, um einem anderen einen Gefallen zu tun. Und das sicher nicht zum letzten Mal. Wetten? Die "Billig"-Apps machen das, was sie sollen: sie greifen aufs Motorsteuergerät zu, und das war es dann auch. Sie erfüllen insofern die Grundforderung der EU, dass jeder - und nicht nur der jeweilige Kfz-Hersteller - in der Lage sein muss, eine Inspektion druchführen zu können, ohne vom jeweiligen Kfz-Hersteller abhängig zu sein. Wer mehr haben und Steuergeräte codieren will, kauft sich eine vernünftige Vollversion wie VCDS. Ob es z.B. mit Carly, OBD-Eleven oder was auch immer günstiger oder "besser" geht? Wohl kaum. Entweder lassen Bedienkomfort oder Funktonsumfang Wünsche offen, oder man abonniert im Jahesrhythmus kostenpflichtige Updates. Wer Zugriff auf (nahezu) alle Steuergeräte haben will, für den tut es auch ein normaler Scanner. Z.B. diese hier. Die sind dann u.U. auch für Fahrzeuge anderer Hersteller geeignet.
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