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heavy-metal

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  1. Natürlich ist mir nicht entgangen, dass es die Programmversionen 1.x gibt. Diese laufen aber nur mit Interfaces mit Protokollchip. Also nicht mit den einfachen KKL-Interfaces. Daher beschränkte ich meine Aussage auf die Versionen 0.x, weil BOML ja aktuell nur das Chinakabel zu haben scheint. Für KKL-Interfaces verbleibt nach meinem Kenntnisstand also nur OBD-ScanTech. Was man damit genau machen kann, auch im direkten Vergleich zu WBH 1.x, können wir gerne mal "workshopmäßig" herausfinden. CU Martin
  2. Ich habe das nicht mehr getestet. Aber wenn wir uns das nächste Mal über den Weg fahren / laufen, könntest Du das mit meinem Kabel mal probieren. das ist nicht blau und m.W. auch nicht made in China.
  3. Welche soll das sein? Wenn Du OBD-ScanTech oder WBH-Diag 0.x meinst: die laufen beide auf WIN7 mit am USB-Port angeschlossenen günstigen KL-Interface. Aber WBH kann keine Stellglieddiagnose oder Grundeinstellungen (Drosselklappe...) vornehmen. Somit was für die virtuelle Tonne, wenn man die Software im Rahmen von umfangreichen Wartungs- oder Reparaturarbeiten nutzen will. OBD-ScanTech teste ich auch gerade. Aber primär am (BMW-) Motorrad. Bei meinem A2 hatte ich mal das "Problem", dass sie eine defekte Lambdasonde meldete, die aber "ausgerechnet" von VAG-COM nicht bestätigt wurde. Ob es Zufall war? Und bevor einer mutmaßt: nein, ich hatte im OBD-ScanTech zuvor keinen Fehlerspeicher gelöscht. CU Martin
  4. Bin auch draußen - da seit gestern Abend krank... Die Dopingmittel aus der Apotheke haben mich nicht entsprechend aufbauen können. Boml möchte: PDC hinten zu Ende verbauen kann: Frühstück machen und bei diversen Techn. Sachen mithelfen bringt mit: VCDS und Notebook, diverses Werkzeug, Brötchen was zum draufschmieren und Gürkchen Norman möchte: Hupe und Aufprallträger vorn austauschen, Benzinpumpe angucken (wegen E85), mir Schweiß von der Stirn tupen lassen. kann: mittlerweile mehr, als hier reinpasst bringt mit: Donuts (dat Zeuch von letzem Mal ... ney!) Durnesss möchte: 6x Reifenwechsel, Auspuffklappern, Handbremsseil eingefroren, Standlichtbirne kann naja bringt mit: Cola, Wärchzeuch, Opel Zafira Phoenix A2 möchte: evtl. kleinere Arbeiten erledigen kann helfen wo Hilfe gewünscht ist bringt mit: Werkzeug, VCDS + Laptop, Süßkram HERBI_14 möchte:aus spass an der sache dabei sein kann schweiß von der stirn tupfen bringt mit: Tee um die bibberkälte zu vertreiben heavy-metal möchte: am 80-B4 Ölwannendichtung wechseln; Getriebeölstand checken; Türscharnier VL wechseln; evt. Kühlsystem (Flansche) abdichten kann nicht vor 13 Uhr dabei sein; das, was er will (hoffentlich! ); helfen bei Scheibenwischerproblemen + G-Ölwechsel; bringt mit: einen frischgebackenen Kfz-Mechatroniker ; NB mit VAG-COM, Zündkerzenabzieher (BBY), 17er-Inbus, Drehmomentschlüssel tom-tom möchte: den Speicher auslesen und mal hören was die Spezis zu meinem "Elektroproblem" sagen. Das Kofferraumschloss untersuchen, die Schublade unter dem Radio reparieren (zum tausendsten mal)kann dies und das bringt mit: Frühstückskrempel Räubermutti möchte:Drosselklappe reinigen, Türfeststeller links austauschen, KSTG tauschen + anlernen kann Wiki-Anleitungen lesen und sich durchwurschteln bringt mit: weiß noch nicht
  5. Eine "genaue" Definition scheint es nicht zu geben. Zumindest nicht offiziell. An anderer Stelle habe ich aber mal gelesen, dass so mancher Hersteller die Lebensdauer eines Kfz mit 150.000 km festgelegt hat. So lange mag die "Lebensdauerfüllung" im Getriebe sicher halten. Ob das auch der Fall ist, wenn - dank guter technischer Pflege - das Auto schon 300.000 km oder mehr auf der Uhr hat, wage ich zu bezweifeln. Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass der Ölwechsel nach 100.000 km wichtig und richtig gewesen ist: das Öl sah zwar noch einigermaßen gut aus (hellgelb statt honigbraun), aber vorher vorhandene "Muh"-Geräusche verschwanden gänzlich, und die Schaltbarkeit verbesserte sich ebenfalls spürbar. Ein Techniker oder Werkstattmeister, der hier an Zufall glaubt, darf gerne nochmal den Versuch machen, mich von der Sinnlosigkeit des G-Ölwechsels zu überzeugen. CU Martin
  6. :jadas:Wir sind unserer Zeit eben voraus. Genau so, wie es der A2 zum Zeitpunkt seiner Markteinführung und noch etliche Jahre danach war.
  7. Mal 'ne Frage an die Anwesenden: wer hat von Euch auf Stahlflex-Bremsleitungen umgerüstet? Ich möchte gerne mal einen Blick drauf werfen...
  8. Nicht ganz! Aber es zeigt sich wieder einmal, dass wir mit wenigen gelieferten Fakten nur viel diskutieren, aber keinen echten Ratschlag geben können. ;)
  9. Steffen, ist schon i.O. so. Ich würde es auch genau so machen wie Du vorgeschlagen hast. Reklamieren und (versuchen zu) wandeln. Wenn es sich tatsächlich um einen Online-Kauf handelt, ist die Sache ja, so lange es sich beim Verkäufer um einen gewerblichen Verkäufer handelt und die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist, vergleichsweise einfach. Ansonsten spricht sehr viel dafür, dass bei auch einem Online-Privatkauf von Privat die Artikelbeschriebung eine zugesicherte Eigenschaft ist. Aber auch beim Kauf direkt beim Verwerter vor Ort sind die Chancen zu wandeln recht aussichtsreich, da er schon etliiche unterschiedliche Fahrzeuge auseinander genommen hat und wissen sollte, was konzernübergreifend passen kann oder nicht. Es sei denn, der Verwerter hat - was ich nicht auschließen möchte - noch nie einen A2 in seine Bestandteile zerlegt.
  10. Das habe ich auch nicht bestritten. Daher mein Hinweis auf einen etwaigen Irrtum. Aber wir dürfen hier mit Verweis auf Deinen Link nicht Internetgeschäfte mit "Vor-Ort-Geschäften" in einen Topf werfen: anders als bei Internetgeschäften kommt der Kaufvertag vor Ort erst mit Übergabe der Vergütung und Aushändigung der Sache zustande. Also nachdem (!) der Käufer die Möglichkeit hatte, den Kaufgegenstand zu begutachten. Diese Möglichkeit hat man beim Internetkauf eben nicht - bzw. erst dann, wenn der Kaufgegenstand, inzwischen längst bezahlt, vor der Tür steht. Ob hier der Internetverkäufer in Bezug auf richtige Angaben und Vermeidung von Irrtümern besonderen Sorgfaltspflichen unterliegt, weiß ich ad hoc aber nicht. Davon abgesehen: es ist heute immer noch Unsitte (natürlich lange nicht bei jedem), den potenziellen Käufer erstmal zu sich zu locken, indem bewusst falsche Angaben (z.B. zum km-Stand) gemacht werden. Und kaum sitzt man im Auto, stellt es der Interessent fest, und der Verkäufer gibt kleinlaut zu, sich vertan zu haben... Nicht ohne den Hinweis: "Nun fahren Sie doch erstmal 'ne Runde mit dem Wagen. Den Rest regeln wir schon." Ich kenne 2 Fälle, wo es so gelaufen ist bzw. laufen sollte. Es scheint anders herum auch Fälle gegeben zu haben, wo beim nicht virtuellen Kauf nicht vorhandene, aber in der Anzeige aufgeführte Ausstattungsdetails fehlten und der Käufer nach Feststellung des Fehlens trotzdem leer ausgegangen ist - weil er das Fehlen vor Abschluss des Vertrags hätte feststellen können! Wenn das mit den "zugesicherten Eigenschaften" alles immer so einfach wäre, bräuchten wir weder Gerichte noch Anwälte.
  11. Die Frage ist, ob die Anzeige Bestandteil des KV, somit die in der Anzeige gemachten Angaben zugesicherte Eigenschaften waren. Das ist (mit Verweis auf Irrtümer) nicht automatisch so, bzw. es gilt, dies zunächst zu prüfen. Wir müssten also wissen, wie genau der Anzeigentext sowie der KV formuliert waren. Ich sehe dennoch gute Chancen, den KV anfechten zu können. Insbes. dann, wenn beim Kauf ein Zeuge anwesend war, der bestätigen kann, dass die Frage nach der "Passgenauigkeit" noch einmal explizit gestellt und vom Verkäufer positiv beantwortet wurde. Und auch dann, wenn im KV irgendwas von "nicht geltenden mündlichen Nebenabreden" steht. Es ist aber auch so, dass der Käufer die Ware, so weit ihm das möglich ist, auf das Vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften prüfen muss. Auch dieser Punkt würde bei einem etwaigen Rechtsstreit zu betrachten und zu bewerten sein. CU Martin
  12. So, bin nun auch dabei. Aber wie schon zuletzt hat es unser B4 (der hochgebirgsfest gemacht werden muss) dringender nötig als der A2. Boml möchte: PDC hinten zu Ende verbauen kann: Frühstück machen und bei diversen Techn. Sachen mithelfen bringt mit: VCDS und Notebook, diverses Werkzeug, Brötchen was zum draufschmieren und Gürkchen Norman möchte: Hupe und Aufprallträger vorn austauschen, Benzinpumpe angucken (wegen E85), mir Schweiß von der Stirn tupen lassen. kann: mittlerweile mehr, als hier reinpasst bringt mit: Donuts (dat Zeuch von letzem Mal ... ney!) Fred_Wonz möchte: einfach basteln bringt mit : VCDS mit Laptop und Werkzeug kann: dies und das Durnesss möchte: Webasto verfluchtes Scheissding blödes, 6xReifenwechsel, Auspuffklappern, Dieselfilter kann naja bringt mit: Cola, Wärchzeuch Phoenix A2 möchte: evtl. kleinere Arbeiten erledigen kann helfen wo Hilfe gewünscht ist bringt mit: Werkzeug, VCDS + Laptop, Süßkram Shadout möchte: Scheibenwischer, Türfangband, gucken und quatschen kann helfen wo erforderlich bringt mit: Werkzeug, VCDS + Laptop, Flohsack. HERBI_14 möchte:aus spass an der sache dabei sein kann schweiß von der stirn tupfen bringt mit: Tee um die bibberkälte zu vertreiben heavy-metal möchte: am 80-B4 Ölwannendichtung wechseln; Getriebeölstand checken; Türscharnier VL wechseln; evt. Kühlsystem (Flansche) abdichten kann nicht vor 13 Uhr dabei sein; das, was er will (hoffentlich! ); helfen bei Scheibenwischerproblemen + G-Ölwechsel; bringt mit: einen frischgebackenen Kfz-Mechatroniker ; NB mit VAG-COM, Zündkerzenabzieher (BBY), 17er-Inbus, Drehmomentschlüssel
  13. Nun ja, ich frage mich aber seit ein paar Tagen, was nun schlimmer ist: einem Schleicher - der immerhin noch sowas wie Vorwärtsdrang hat - hinterher zu fahren oder aber wg. eines Idioten, der wg. zu geringem Abstand (oder weil er einen von einem anderen gehaltenen vergrößerten Sicherheitsabstand "zufährt") einen Unfall produziert, stundenlang im Stau zu stehen... Mal sehen, wie es am Schraubertreffentag ausieht. Wenn ich von besagten Idioten verschont bleibe, werde ich wohl erscheinen können.
  14. Es gibt auch heute noch Betriebe, die "UE" (Unterhaltungselektronik) nicht nur verklaufen, sondern auch reparieren. Das erübrigt den Paketversand und erlaubt auch in Zeiten von Facebook & Co. noch ein pesönliches Gespräch mit dem Dienstleister. Meine Empfehlung wäre von Deinem Wohnort aber wohl zu weit entfernt (ca. 200 km). Da hilft nur googlen. Oder mal in einem UE-Laden fragen: die geben ihren Kram auch nur an eine "richtige" Werkstatt weiter. CU Martin
  15. Ja, das ist zu einfach gedacht. Gem. Versicherungsbedingungen ist der Vesicherungsnehmer gehalten, kein Schuldeingeständnis abzugeben, sondern nur unverzüglih den Schaden zu melden. Alles andere gefährdet den Versicherungschutz. Die Versicherung vor vollendete Tatsachen zu stellen, kommt einem Schuldeingeständnis gleich, und die Regulierung des Schadens über die Versicherung geht zu 100% schief. Das mit der Auftragserteilung und Rechnungsstellung auf den Verursacher bzw. Auftraggeber geht nur, wenn man die Versicherung außen vor lässt. In diesem Fall ist gem. BGB der Auftraggeber auch Schuldner der Vergütung für die Werkstattleistung. Und nicht der Rechnungsempfänger! Aber - @ A2-D2: wenn der Schadenverusacher der Meinung ist, der Schaden wäre nicht höher als die Kosten für ein neues Kenzeichen, dann schlage ihm doch Folgendes vor: der Schaden wird von einem Gutachter bewertet, und die Gutachterkosten gehen zu Lasten des Unfallverursachers. Alternativ einigt Ihr Euch darauf, den Schaden so, wie von Dir beschrieben, ohne Einschaltung des Gutachters zu regulieren. Also hat es der Kollege in der Hand, Geld zu sparen, indem er den Gutachter außen vor lässt. Aber egal, wie Ihr es macht: füllt in jedem Fall einen europäischen Unfallbericht aus. Sonst wäre, sofern sich der Kollege später dennoch bei der Regliuerung querstellen sollte, die Beweisführung schwierig bis unmöglich.
  16. Ok, dann wird ja "nur" der neue DK-Spalt bzw. der Öffnungswinkel der DK neu berechnet bzw. festgelegt. Als "Sofortmaßnahme" sicher ein guter Tipp. Wohl dem, der VAG-COM / VCDS hat und den Fehlerspeicher auslesen und (!) eine Stellglieddiganose vornehmen kann. Das erspart einem dann auch den Ersatz des Saugrohrdruckgebers, der von der Markenwerkstatt wohl grundsätzlich mitgetauscht wird, obwohl es mit dem Löschen des Fehlerspeichers und alleinigem Reinigen der DK auch getan sein müsste.
  17. Bzgl. der Zulässigkeit einer solchen Schaltung (also mit separatem Ein-/Aus-Schalter): bei jedem serienmäßig mit TFL ausgerüsteten Fz. (wenigstens den aktuellen Modellen des VAG-Konzerns) kann man das TFL deaktivieren. Zwar nicht über einen Schalter, sondern über die "Menüsteuerung" im KI. Das Deaktivieren selbst scheint also zulässig zu sein. Wo soll also jetzt der Unterschied zu einem separat angebrachten Schalter sein? Davon abgesehen, ist das Fahren mit TFL in Deutschland nicht vorgeschrieben. So lange das TFL nur dann benutzbar ist, wenn Stand- oder Abblendlicht aus sind, ist doch alles i.O.! Der Vorteil der Schaltung über den Motorstart ist der, dass das TFL im Gegensatz zur Schaltung über die Zündung beim Anlassen des Motors nicht erst kurz wieder aus und dann wieder angeht. Dürfte sich stark auf die Haltbarkeit der LED-Module auswirken. Aber egal: wenn ich zum TÜV fahre, dann lege ich den Schalter eben so um, dass das TFL schon bei "Zündung ein" ebenfalls angeht. CU Martin
  18. Hallo! Ich stelle fest, dass meine Eingangsfrage auch über 9 Jahre nach Eröffnung dieses Threads nur unzureichend beantwortet ist. Und der Sinn oder Unsinn eines Feuerlöschers an Bord wird hier z.T. wenig fundiert diskutiert - oder es wird thesenartig Halbwissen verbreitet. Es geht nicht darum, ob ich mein Auto bei einem Brand löschen kann oder nicht. Sondern lediglich darum, ob man im Zweifelsfall anderen - zur Not auch sich selbst - helfen will. Den Löscher im Kofferraum unterzubringen ist jedenfalls nahezu sinnfrei. Deswegen suche ich nach 9 Jahren immer noch nach einer Möglichkeit, das Ding im Innenraum griffbereit unterzubringen. Die "Lösung" nahezu aller Automobilhersteller, auch das Verbandmaterial im Kofferraum zu deponieren, gefällt mir im übrigen auch nicht. Und überhaupt: einen Feuerlöscher zu bedienen bedarf keines umfangreichen Studiums einer Betriebsanleitung. Wer mal einen Löscher, gleich welcher Größe, in der Hand hatte, weiß, dass auf jedem (!) Löscher so ungefähr 3 Pictogramme drauf sind, die beschreiben, wie man so ein Ding entsichert und bedient. Wer das mit den Picogrammen nicht in wenigen Sekunden rafft, ist wahrscheinlich auch zu blöd zum Auto fahren... Davon abgesehen, traue ich denjenigen, die sich zum Mitführen eines Feuerlöschers entschließen, durchaus noch so viel Initiative zu, dass sie sich mit der Handhabung eines solchen Geräts vertraut machen. Aber wenn schon grundlegende Zweifel an der Bedienbarkeit des Löschers angebracht wären, könnten wir ja auch das Verbandzeuch aus dem Auto verbannen. Wer, der vor soundsoviel Jahren oder Jahrzehnten mal diesen popeligen "Sofortmaßnahmenkurs" mitmachte (und das nur deswegen, weil er von Staats wegen dazu verpflichtet wurde) weiß denn noch, wie man Druckverbände anlegt oder auch nur die stabile Seitenlage auf die Reihe kriegt? Natürlich ist es so, dass man mit einem 10kg-Löscher mehr ausrichten kann als mit einem 2kg-Löscher. Aber wie viele 2kg-Löscher hätten wir denn bei einem Brand zur Verfügung, wenn eine Mitführpflicht bestünde? Mit einem echten Notarztkoffer kann ich im Gegensatz zu einem Pkw-Verbandkasten schließlich auch mehr als nur einen bis 2 Verletzten versorgen... Die Masse macht es also. Überdies erfassen die Flammen den Innenraum eines Auto frühestens (!) nach 5 Minuten. Das ist gleichbedeutend damit, dass das Auto auch nach 5 Minuten noch nicht lichterloh brennt bzw noch nicht komplett in Flammen steht. Nicht bereits nach 2. So zumindest meine Erkenntnisse aus mehreren Brandschutzausbildungen. Und wenn "unser" A2 so schnell "abzufackeln" wäre wie so manches (Erd-)Alkalimetall im Chemieunterricht, hätte dieses Auto wohl nie eine Typzulassung bekommen. Also: wie befestige ich im A2 einen 2kg-Feuerlöscher so solide, dass er im Zweifel sofort greifbar ist und mir bei einem Crash das Ding, aus einer wenig soliden Halterung gerissen, auch nicht um die Ohren fliegt? CU Martin
  19. 19.01.2013 BOML(?) Phoenix A2 heavy-metal 26.01.2013 BOML(?) Phoenix A2 Durness Norman Fred_Wonz heavy-metal Ich weiß aber noch nicht genau, ob ich mit dem Audi (A2) oder mit dem Audi (80) kommen werde: mein A2 geht die Tage in die Audi-Werkstatt (deren Kundendienstleiter ich sehr gut kenne). Nicht zuletzt auch wg. des Zahnriemens. Alles Weitere (neue Leitung zum TFL-Schalter, evt. Einbau von Stahlflex-Bremsleitungen) ist nicht dringend. Und am 80er muss wohl vor dem Skiurlaub noch mindestens die Ölwannendichtung gemacht werden. Eigentlich auch noch das Fahrertürscharnier. Dafür bräuchte ich aber einen Helfer. Wird aber schwierig werden, weil ja jeder der Anwesenden selbst was zu schrauben hat. @ BOML: natürlich haben wir s bei Herrn Knor gut. Er aber auch mit uns. Oder kriegt der von uns kein Brötchen, Muffin etc. ab?
  20. Nun ja, ich hatte mal bei einer Brandschutzübung mit einem 2kg-Löscher arbeiten dürfen - und war erstaunt, was man mit ca. 10-12 "Sekunden" Löschmaterial so alles anstellen löschen kann. Es kommt, wie so oft, auf die richtige Löschtechnik an. Auch bei einem A2 sollte man, v.a., wenn ein Helfer noch innen an die Motorhauben- bzw. Serviceklappenentriegelung kommt, nach Lösen der Knebelverschlüsse die Motorhaube ein Stück nach vorne ziehen können, um anschließend in den entstehenden Spalt zwischen Frontscheibe und Motorraum das Löschmittel einbringen zu können. Aber das Problem ist sicher nicht, dass ein Pkw-Löscher nur 2 kg trägt. Das Problem ist, dass a) es zu viele Cobra-7-Gucker gibt, die glauben, dass ein Auto unbedingt explodieren müsse, sobald ein Zündfunke bereit steht b) nicht alle Autos einen Löscher dabei haben - hier würde es bei einer entsprechenden Vorschrift "die Masse machen" Die Regulierungswut der EU treibt ungeahnte Blüten, aber beim Thema "Brandbekämpfung im Straßenverkehr" beschränkt man sich im Wesentlichen auf Gefahrguttransporte. Oder man schreibt - vgl. Frankreich - das Mitführen von völlig ungenauen (damit unzureichenden) Alkoholtestern vor... CU Martin
  21. Sicher? An meinen SWs hatten mal alle (!) Klammern gefehlt. Das "Glas" ist dennoch nicht flöten gegangen. Evt. mag es genügen, bei diesem SW-Typ nach Lösen der Klammern das Glas mit dem Gummihammer zu lösen. Ich habe es aber nicht ausprobiert, denn: never open a sealed system! CU Martin
  22. Welche Werkzeuge hast Du denn bisher aus dem Set gebraucht? Wenn z.B. 2 oder 3 Werkzeuge für 80% der Fälle reichen, dann würde ich es mir überlegen, nicht zum "großen" Set zu greifen. Mich interessiert insbes. das Werkzeug für das Auspinnen von Leitungen am Radio-ISO- bzw. Mini-ISO-Stecker, den Superseal-Steckern und den Steckverbindungen der Schalter im Innenraum. An die Mehrfachstecker der Steuergeräte will ich z.B. nicht ran.
  23. Hallo! Forensuche negativ... Welche Auspinnwerkzeuge werden an einem A2 gewöhnlich benötigt? Es scheint da ja unterschiedliche Werkzeuge zu geben. Kaufen möchte ich auch nur die Werkzeuge, die ich tatsächlich brauche. Auf Dauer wird mir nämlich die "Fummelei" mit Nadeln, Tackerklammern etc. zu umständlich. CU Martin
  24. Man vergleiche also mal hier den cW-Wert einer modernen Mittelklasse-Limousine mit dem eines Formel-1-Wagens - oder den eines Formel-1-Wagens mit dem eines Mercedes Actros... Leider nicht gefunden habe ich eine fundierte Info, inwieweit sich der cW-Wert einer Mittelklasse-Limousine von dem ihres DTM-"Pendants" unterscheidet. In diesem Zusammenhang noch zu erwähnen: cW ≠ "Luftwiderstand"
  25. Wenn man sich den Kopftext des ADAC-Vordrucks durchliest, dann interpretiere ich dies als Verpflichtung, ein solches Dokument mitzuführen. Ich habe hierzu diese Seite im Web gefunden. Die Bestimmungen der einzelnen EU-Länder scheinen hier wohl verschieden zu sein, so dass die Eingangsfrage kaum pauschal zu beantworten ist. Aber selbst wenn es sich - ähnlich wie bei der grünen Versicherungkarte - innerhalb der meisten EU-Staaten um eine Empfehlung handeln sollte, dann dürfte ein solches Schriftstück im Falle einer polizeilichen Kontrolle die "Abfertigung" sicher beschleunigen. Das wäre mir im Zweifelsfall wichtiger als mit ausländischen Vollzugsbeamten über die rechtliche Notwendigkeit zu diskutieren - wobei man dabei sicher immer den Kürzeren ziehen wird. CU Martin
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