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Warum ist die Anhängelast so niedrig


ralflz

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In einem anderen Thread hat A.Mundt von seiner Neuerwerbung C3 berichtet. Bei der Auflistung der technischen Daten bin ich dann über folgendes gestolpert:

 

Original von A.Mundt

 

Gewichte :

Leergewicht 1147 kg

Zul. Gesamtgewicht 1539 kg

Zuladung 392 kg

Anhängerlast gebremst 1176 kg

 

 

 

Lt. KFZ-Schein hat meine 90 PS Kugel

 

Leergewicht 1105 kg

Zul. Gesamtgewicht 1545 kg

Zuladung 440 kg

Anhängelast gebremst 1000 kg

 

Woher kommt die immerhin um 176 kg höhere Anhängelast beim C3 bzw. warum ist die Anhängelast beim A2 so niedrig? Bei gleicher Leistung und 3,8 % höherem Leergewicht aber minimal geringerem zul. Gesamtgewicht hat der C3 17,6% mehr Anhängelast!

 

Nach welchen Regeln bestimmt sich die zul. Anhängelast eigentlich? An der mangelnden Leistung kann es beim 90PS TDI nicht liegen...

 

Hat da jemand Infos??? :ver

 

Gruß

 

Ralflz

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Liegt nicht an der Leistung. Das ist zwar mit ein Kriterium, aber nicht das Entscheidende.

 

Ich zitiere mal die Richtlinie 92/21/EWG:

 

"3.3.3 Ein Kraftfahrzeug, das einen Anhänger zieht, muß diese Fahrzeugkombination – beladen bis zu ihrer Höchstmasse – an einer Steigung von mindestens 12% innerhalb von fünf Minuten fünfmal anfahren können."

 

Welche Anhängelast an das Prüffahrzeug gehängt wird, entscheidet der Hersteller. Wenn 1000kg eingetragen sind, kann das Auto eventuell trotzdem mit 1100kg die Vorschriften erfüllen, es wurde nur nie offiziell danach geprüft.

 

Der Hersteller gibt die 1000kg z.B. an, weil er evtl. technische Bedenken hätte, wäre die Anhängelast höher. Manche Hersteller gehen da lieber auf Nummer sicher, andere reizen es halt aus.

 

Es gibt aber auch die Möglichkeit, die maximale gebremste AHL zu erhöhen, sofern der Hersteller dafür eine entsprechende Bescheinigung z.B. in Form eines Teilegutachtens oder einer gutachtlichen Stellungnahme vom TÜV o.Ä. hat erstellen lassen. In diesem Fall mal nachfragen.

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Erstmal schönen Dank für die Antworten.

 

An der verwendeten Alu-Kupplung kann es ja eigentlich nicht liegen, schließlich wird eine Alu-Kupplung beim A4 auch verbaut und der darf je nach Motorisierung bis zu 2000 kg ziehen. Oder gibt es da so riesige Unterschiede?

 

In der EWG Richtlinie steht ja nicht wirklich viel zu dem Thema drin. Ist das alles oder gibt es da noch 1000 andere Dokumente? Wenn nicht gibt es für mich momentan zwei mögliche Gründe:

 

1. Der A2 ist so konstruiert, dass Audi der Karosse nicht mehr als 1000 kg zutraut.

 

2. Audi traut den anfangs nur angebotenen 75 PS Versionen max. 1000 kg Anhängelast zu und hat sich bei den nachgeschobenen 90 bzw. 110 PS Versionen eine erneute Prüfung gespart.

 

@audi-man18: Das Problem ist, dass die Rennleitung die Überschreitung der Anhängelast gar nicht gern sieht. Da hilft es nicht denen dann zu sagen Audi hätte da schon noch Reserven drin. Abgesehen davon sollte der Hersteller die Grenze festlegen, ob der mündige Autofahrer die dann überschreitet liegt in seiner persönlichen Verantwortung da muß Audi meiner Meinung nach keine Toleranz einbauen.

 

 

Interessant finde ich auch folgendes:

 

Nach der von 2001 A2 1,4 zitierten Richtlinie hängt die Anhängelast von der Festlegung des Herstellers, vom zulässigen Gesamtgewicht und von der Festigkeit der Anhängekupplung selber ab.

 

Die technischen Daten des Audi A4 1.9 TDI und Audi A4 1.9 TDIe:

 

zul. Gesamtgewicht

 

TDI 2000 kg, TDIe 2000 kg

 

Anhängelast bis 8% Steigung

TDI 1500 kg, TDIe 1300 kg

 

Anhängelast bis 12% Steigung

TDI 1700 kg, TDIe 1500 kg

 

Waren bei den e-Modellen nicht nur die höheren Gänge länger übersetzt (mal abgesehen von aerodynamischen Optimierungen,...)?

 

Beim A3 ist es noch krasser. Da steht im Internet bei Audi für das e-Modell gar keine Anhängelast!!!

 

Logisch finde ich das alles nicht!

 

:ver

 

Gruß

 

Ralflz

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Anhängelast ist NIE mehr als Leergewicht (bei PKW) (darf nicht mehr als Leergewicht inkl. Fahrer sein).

Und der A2 1.4 ist mit 970 leer angegeben und Audi hat scheinbar nicht mehr Gutachten machen lassen. Außerdem bestimmt der Hersteller, ob es (wegen Untermotorisierung, s. die Opel Astra Caravan mit Benzinermotor) noch weniger ist.

Und außerdem aus Alu und es gibt keine Langzeiterfahrung zur Ermüdung von Alu im PKW.

Aber es gibt Bilder von Kugeln, die riesen 1000kg Wohnwagen ziehen.

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? "darf nicht mehr als leergewicht + fahrer sein"?

 

dann bitte erklär mir mal, wie ein Discovery III AHL von 3,5to haben kann? Oder warum ein Forester (Leer 1485, zulässiggesamtgewicht 2000), 2000kg AHL hat?

 

Bret

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Original von erstens

Anhängelast ist NIE mehr als Leergewicht (bei PKW) (darf nicht mehr als Leergewicht inkl. Fahrer sein).

Und der A2 1.4 ist mit 970 leer angegeben und Audi hat scheinbar nicht mehr Gutachten machen lassen. Außerdem bestimmt der Hersteller, ob es (wegen Untermotorisierung, s. die Opel Astra Caravan mit Benzinermotor) noch weniger ist.

Und außerdem aus Alu und es gibt keine Langzeiterfahrung zur Ermüdung von Alu im PKW.

Aber es gibt Bilder von Kugeln, die riesen 1000kg Wohnwagen ziehen.

 

So ein Schmarrn ;).

 

Die ungebremste vielleicht, aber die gebremste kann sehr wohl über dem Leergewicht liegen, z.T. deutlich.

 

Tatsache ist, dass der Hersteller entscheidet, wieviel er seinem Fahrzeug zumuten möchte. Das muss dann halt gemäß der zitierten Richtlinie geprüft werden.

 

Die Kupplung mag die gleiche sein wie beim A2, das ist nicht das Problem. Das Problem ist die Struktur des Fahrzeuges und die ist beim A4 sicher stabiler als beim A2.

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Ich habe von normalen PKW gesprochen! Nicht Geländewagen! Also Autos mit besonders viel PS und Fahrwerksfestigkeit.

Erst wenn ihr mir nachweißt, dass es schmarrn ist, sehe ich es ein;)

 

PS die ungebremste ist bei keinem Auto (das ich kenne) mehr als 500kg.

Und ich rede von Deutschland, ist klar, also Fahrzeuge, die ihre BE in D bekommen haben vom TÜV.

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meine Erfahrung:

 

- nur weil's gross ist heisst kein grosser AHL; der Ford S-Max hat nur 1500, der neue Mondeo 1800 und mehr. Der alte Galaxy hatte 2000, der neue teilweise auch nur 1500.

- kleiner als ein City-SUV oder E-Klasse / 5er / Mondeo / A6 / Passat gibt's *sehr* selten 1800kg, es sei denn es hat ein fetten Motor und Allrad oder Hinterradantrieb (330d, C320T)

- Allrad und oder Automatik erhöht der AHL normaleweise um 100-200kg.

- die normale höchstgrenze für bremsenlose Anhänger ist mMn 750kg (siehe http://www.subaru.de/forester-spec-19.pdf)

- ein Skidoo + hänger kommt auf die 750 ;)

 

vieles hängt also vom Hersteller ab, ob er sich das den Rahmen vermuten will. Letzten Endes, wir haben ein Leichtbaufahrzeug, statt ein 2,6to Disco III. Wem wundert's wirklich?

 

Bret

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Bis vor einigen Jahren galt die Regel. War glaube ich sogar Vorschrift. Die müßte man mit gooogle finden hab aber keine Zeit.

Besonders motorstarke liegen drüber aber eben kein Astra Kombi etc. selbst mit dem größten Motor nicht. Allradler und SUVs dagegen schon.

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Vielleicht hätte Audi bei größeren Stückzahlen noch über eine Anhängelasteröhung nachgedacht, bei eingeschränkter Steigfähigkeit, z.B. 8%.

Wäre im Einzelfall auch beim TÜV machbar, falls die Kupplung einen entsprechend hohen Belastungswert hat.

 

Ich möchte den A2 aber gar nicht über längere Strecken mit mehr als 1000 kg bewegen. kurzer Radstand + hoher Aufbau= Seitenwindempfindlich=erhöhte Schlingergefahr, am Berg wirds beladen problematisch, Räder drehen gnadenlos durch.

 

Zur Befestigung der Kupplung an den hinteren "Aluhölmchen"müßten diese für höhere Lasten deutlich verstärkt, oder eine entsprechend schwere Kupplung mit anderen Befestigungspunkten verwendet werden. Die Leichtbau-Spaceframekonstruktion setzt hier wohl auch einige Grenzen.

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  • 2 Monate später...
Bis vor einigen Jahren galt die Regel. War glaube ich sogar Vorschrift. Die müßte man mit gooogle finden hab aber keine Zeit.

Besonders motorstarke liegen drüber aber eben kein Astra Kombi etc. selbst mit dem größten Motor nicht. Allradler und SUVs dagegen schon.

 

Nö, da gab es keine Vorschrift - der Volvo 264 / 265 durfte in den 80ern schon (mit Ölkühler) 2600kg ziehen.

 

Du bringst das durcheinander mit dem Führerscheinrecht - da darf man, wenn man keinen BE hat, max einen Anhänger ziehen, dessen zGg </= Leergewicht des Zugfahrzeuges ist.

 

Im Ende hängt es nicht davon ab, was ein Fahrzeug ziehen kann, sondern was es im Stande ist zu bremsen - 8% bergauf ist für die meisten kein Thema aber die Last auch wieder 8% bergab zu fahren ist die gefährlichere Sache.

 

Das wird auch von den Automobilfirmen mit eingerechnet in die Anhängelast - kein Hersteller wird sich da was am Zeug flicken lassen wollen.

 

Gruss, Zurbel

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Ich habe von normalen PKW gesprochen! Nicht Geländewagen! Also Autos mit besonders viel PS und Fahrwerksfestigkeit.

Erst wenn ihr mir nachweißt, dass es schmarrn ist, sehe ich es ein;)

 

PS die ungebremste ist bei keinem Auto (das ich kenne) mehr als 500kg.

Und ich rede von Deutschland, ist klar, also Fahrzeuge, die ihre BE in D bekommen haben vom TÜV.

 

Also, mein Audi V8 den ich zuvor hatte der durfte bei einem eingetragenen Leergewicht von etwas über 1700 kg Anhänger bis 2100 kg ziehen. Ungebremste waren bis 715 kg möglich.

 

Grüßle

Frank K.

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die stvzo sieht bei Allrad- angetriebenen Fahrzeugen vor das sie das 1,3 Fache des zul. Gesamtgewichts des Zugfahrzeuges ziehen dürfen.

 

Normal angetriebene Fahrzeuge, also Front oder Heck, dürfen das zul. Gesamtgewicht des fahrzeuges nochmal hinten ran hängen. Mit Ausnahme es bestehen Konstruktionsbedenken. Deswegen wurde unser Ackerdiesel auch auf 1to. begrenzt. Und das reicht total!!! Denn die Kugel ist nicht mehr im Stande eine ordentliche Traktion zu gewähren wenn man mehr anhängt. (z.B. mit vollausgeladenen Zug bergab in ner Kurve ordentlich bremsbar)

 

Zudem sind bei allen Fahrzeugen die zul. Stützlasten zu beachten, welche bei Anhängerbetrieb als "Zuladung auf das Zugfahrzeug " aufgerechnet werden muss. Also vorsicht falls man Zugfahrzeug 100 % ausladen möchte und trotzdem einen Anhänger fährt.

 

Fahrzeuge mit einer Zweileitungs- Druckluft Bremsanlage darf man mit einem Anhänger ausrüsten der das 1,5 fache zul. Gesamtgewicht erreicht als das Zugfahrzeug (12to. Maschine -> 18to. Anhänger)

 

 

Hoffe ein wenig Licht in´s Wirrwar gegeben zu haben.

 

Gruß Richard

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..

PS die ungebremste ist bei keinem Auto (das ich kenne) mehr als 500kg.

Und ich rede von Deutschland, ist klar, also Fahrzeuge, die ihre BE in D bekommen haben vom TÜV.

 

Der Passat meines Dads (bj. 92 mit 115PS) darf 750kg ziehen (ungebremst). Auch mein BMW E36 (150PS) durfte 750kg ziehen. Beides sind, sag ich mal, Allerweltsautos. Zudem würde es sonst ja auch wenig Sinn machen, Anhänger herzustellen, die keiner ziehen darf.....;)

 

 

 

 

Wenn man den § 42 StVZO aufdröselt, kommt man zu folgendem Schluss (bei Betrachtung "normaler" PKWs, keine Geländewagen):

 

Ungebremste Anhänger:

Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

 

Gebremste Anhänger:

Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen, ..., weder das zulässige Gesamtgewicht, ..., des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.

 

 

 

@friedel.kronach: Ich weiß, du hast das schon ähnlich niedergeschrieben, nur war mir das eben ein inneres Bedürfnis ;). Und dein 1,3 faches ist bestimmt ein Tippfehler, ist nämlich das 1,5 fache..

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Ja ist ja gut ich sehe schon, dass meine eigenen Erfahrungen kein Gesetzt sind, sondern nur für >80% der Autos in Deutschland gelten.

Vielleicht waren das auch früher üblicherweise 500kg und jetzt 750kg. Weiß net.

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