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Eintragung der Reifen nicht mehr nötig??


A2Hesse

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Hm....

 

ich halt hier grad meine Zulassungsbescheinigung Teil I in Händen und lese die Fußnoten durch. Und da fällt mir folgender Satz auf:

 

"Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3:

Andere als die angegebene Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."

 

Bitte helft mir mal kurz beim Verständnis.

Heißt das, dass ich, sobald ich ein entsprechendes (Hersteller-)Gutachten für die Felgen in Verbindung mit der korrekten Rad-/Reifenkombination mitführe, bin ich aus dem Schneider(ok, voraus gesetzt die Fußnoten beim Felgengutachten hab ich beachtet;)) und muss weiter nix mehr eintragen lassen?

 

Oder lieg ich da total falsch?:kratz:

 

Bitte um Aufklärung

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Bezieht sich m.W.n. nur auf Felgen / Reifenkombinationen die serienmäßig vom Hersteller des Fahrzeugs angeboten wurden / werden.

 

Felgen von fremden Herstellern müssen natürlich weiterhin eingetragen werden. Wenn allerdings die Spezifikationen der Felge hinsichtlich Breite, ET usw. mit denen in der EG-Erlaubnis übereinstimmen, ist die Eintragung nur noch eine Formalität. So geschehen im Herbst 2007 bei meinem Ibiza Cupra.

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Hallo!

 

Zunächst: was erlaubt ist (Reifen- / Felgen-Kombinationen), steht in der COC-Bescheinigung (oder auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung).

 

Felgen von Fremdherstellern, die über eine ABE verfügen und den Spezifikationen entsprechen, die in der COC-Bescheinigung stehen (Größe, ET...), müssen natürlich nicht eingetragen werden. Andere Rad-/Reifen-Dimensionen bedürfen selbstverständlich der Abnahme / Eintragung.

 

Es gibt wohl manche Zulassungsstellen, die nach wie vor mehrere Radgrößen in der ZB-1 eintragen. Verlangen kann man es als Halter wohl nicht. Aber wenn man, jahreszeitlich bedingt, mehrere Größen "spazierenfährt", ist es nicht verkehrt, eine Kopie der COC-Bescheinigung an Bord zu haben. ;)

 

CU!

 

Martin

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Hallo!

 

Zunächst: was erlaubt ist (Reifen- / Felgen-Kombinationen), steht in der COC-Bescheinigung (oder auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung).

 

Felgen von Fremdherstellern, die über eine ABE verfügen und den Spezifikationen entsprechen, die in der COC-Bescheinigung stehen (Größe, ET...), müssen natürlich nicht eingetragen werden. Andere Rad-/Reifen-Dimensionen bedürfen selbstverständlich der Abnahme / Eintragung.

 

Es gibt wohl manche Zulassungsstellen, die nach wie vor mehrere Radgrößen in der ZB-1 eintragen. Verlangen kann man es als Halter wohl nicht. Aber wenn man, jahreszeitlich bedingt, mehrere Größen "spazierenfährt", ist es nicht verkehrt, eine Kopie der COC-Bescheinigung an Bord zu haben. ;)

 

CU!

 

Martin

 

So ist es. Die entsprechende Stelle in der ABE meiner Fremdherstellerfelgen lautet so:

 

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der



Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.

der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann

nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der

Fahrzeugpapiere enthält.

 

Da ich die für den A2 nicht erfasste Reifengröße 195/45R16 verwende, musste ich deshalb damit zum TÜV und muss diese Bestätigung vom TÜV mit mir führen.



Eine Änderung weiterer Papiere war aber nicht norwendig.

 

Gruß,



Stefan

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Achtung... Umkehrschluss korrekt?

 

d.h. wenn in meinem COC die Radreifenkombi der s-liner drin steht, dann kann ich jede Fremd-Felge der gleichen Dimension (mit entsprechendem Herstellergutachten / Freigabe für die Kugel is klar) fahren, ohne weitere Abnahmen?

 

 

Wo hab ich nur meine COC..... muss mal in der Mappe kramen, glaub ich;)

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Achtung... Umkehrschluss korrekt?

 

d.h. wenn in meinem COC die Radreifenkombi der s-liner drin steht, dann kann ich jede Fremd-Felge der gleichen Dimension (mit entsprechendem Herstellergutachten / Freigabe für die Kugel is klar) fahren, ohne weitere Abnahmen?

 

 

Wo hab ich nur meine COC..... muss mal in der Mappe kramen, glaub ich;)

 

Genau, allerdings stand die 205er Reifengröße in meiner COC gar nicht drin.

Das ergibt eine interessante Konstellation, da ich andererseits die originalen S-Liner trotzdem fahren darf, da Originalzubehörteil und deswegen keine extra ABE notwendig, wenn ich das richtig im Kopf habe.

 

Stefan

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Man muss aber grundsätzlich bei fremden Felgen zwischen ABE (keine Eintragung notwendig) und Gutachten (Eintragung notwenig) unterscheiden. Wenn die Felge eh ne ABE hat, dann braucht die Größe auch nicht im CoC zu stehen. ABE ist aber eher selten bei Felgen, eher gibt es Gutachten. Und da muss man immer beim TÜV vorstellig werden.

 

Es gibt neben dem CoC auch noch eine Liste aller freigegebenen Reifengrößen für das jeweilige Fahrzeug. Anhand der Fahrgestellnummer kann man dann auch da schauen, ob ich beispielsweise die S-Line Felge fahren darf OBWOHL diese Dimension nicht im CoC steht.

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Für die orig. S-lines gibt es eine ABE, mit dieser im Auto als Kopie darfst du fahren. Diese steht Mitgliedern zum Download bereit.

 

So: Alles mit ABE für den A2 darf gefahren werden! Aber es gibt nur wenig mit ABE.

Und alles in der COC eben. Und der Traglastindex muss passen.

Auch in meiner COC stehen z.B. die 195/45R16 nicht drin, die aber manche Serienmäßig im Schein haben.

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  • 11 Monate später...

Hallo -

 

habe auch die 205 / 17 / 40 original Audi S-Line Räder montiert - am Donnerstag habe ich in der Werkstatt wegen fehlender ABE die HU nicht bestanden und keine Plakette erhalten :-( ...

 

Hat jemand die ABE für die original Räder?

Den download habe ich nicht gefunden, sollte hier im Forum irgendwo sein.

 

Bin für jede Hilfe dankbar!

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  • 1 Jahr später...

Ich hänge mich hier mal ran.

 

Geht um nen Polo 9N. Wenn ich die Felgen eintragen lasse, muss dann auch ein neuer Schein her? Da steht doch eh nur die kleinste Größe drin, oder?

 

Felgen sind Borbet CA in 16 Zoll. -> 7*16 ET 38 5/100. Sind logischerweise keine Standardgrößen. Also hin zum TÜV...

 

Aber wäre gut, wenn kein neuer Schein notwendig wird.

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Mit dem Gutachten musst zum TÜV; dieser muss den Anbau abnehmen. Ob du danach nen neuen Brief/Schein brauchst, hängt vom Gutachten ab. Wenn nix drin steht, musst danach gleich zur Zulassungsstelle, neu machen lassen. Wenn drin steht, dass es erst zur nächsten Befassung der Zulassungsstelle (Ummeldung usw) zu ändern ist, dann pack den TÜV-Bericht ins Handschuhfach und gut...

 

Edit: Hab mal geschaut. Punkt 11B im Gutachten. Musst also nicht zur Zulassungsstelle.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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