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Gebrauchtwagengarantie


müllermeier

Empfohlene Beiträge

ein klangvolles wort, beruhigend solange nicht passiert, horror im fall der fälle.

 

im mai 2008 kauften wir einen 1.2er, bewusst (haha) vom händler, weil wir gegen böse überraschungen gefeit sein wollten.

nun ist nach inzwischen gelösten (und in der police ausgeschlossenen) gangstellerproblemen letzten sonntag das getriebe übern jordan. nach dem ersten schock, kam zunächst gefühlsmäßige linderung, da die gwg (nix geringwertige wirtschaftsgüter, gebrauchtwagengarantie ;)) schäden an motor, getriebe und differential abdeckt: lohnkosten zu 100%, materialkosten ohne verschleißteile und betriebsmittel bei laufleistung>100k km zu 40% bis zu einer gesamtsumme von 2000.- €

ziemlich schnell landete ich beim getriebedienst altona, der eine generalüberholung des getriebes für 880.- incl. 2 jahren garantie, an- und abtransport von pforzheim nach hamburg und zurück für 130.- per spedition anbietet. ein audi-überholtes getriebe sollte knapp 1900.-, ein neues über 3000.- kosten.

diese recherchen teilte ich meinem gebrauchtwagenverkäufer mit, der mich jedoch unbedingt zu seinem getriebereperateur in seiner region vermitteln will. nix dagegen, nur kann oder will mir diese firma erst nach ansicht des getriebes einen kva erstellen.

mein problem ist nun: stell ich mich quer, lasse von der werkstatt meines vertrauens ein-und ausbauen was altona zu überschaubaren kosten überholt hat, oder geh ich auf das angebot des gebrauchtwagenhändlers ein, die kugel zu ihm zu überführen, das getriebe von der werkstatt seines vertrauens reparieren zu lassen, ohne vorherigen kva, bzw. erst nach vorlage des getriebes.

der leiseste versuch seinem vorschlag zu widersprechen (mit hinweis auf gute erfahrungen bzgl. 1.2er usw.) wurde mit persönlichen beleidigungen und unterschwelligen drohungen beantwortet. pfuscher, gutachter in weiteren garantiefällen, kontakt künftig nur über rechtsanwalt und abschließend mit der bemerkung: "machen sie mal was sie nicht lassen können, cih schau mir die rechnung dann genau an und werde entscheiden ob und was bezahlt wird" beantwortet.

was tun?

ich tendiere grade aufgrund des verhaltens des VK zu dem von mir recherchierten weg, habe allerdings mangels rechtsschutz kein gutes gefühl. oder soll ich auf seine variante eingehen?

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Dem Händler muss man innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf zuerst Gelegenheit zur Reparatur geben (Gewährleistung). Die sind bei dir aber schon vorbei und jetzt liegt die Beweislast bei dir. Da wird jeder Händler sehr zugeknöpft sein. Mich wundert, dass er überhaupt was für dich machen will...

 

Jetzt sollte die Gebrauchtwagengarantie greifen. Was sagt denn das Kleingedruckte deiner GWG? Bei mir war es so, dass der Garantiegeber innerhalb von 24h vom Schaden zu informieren ist und dort entschieden wird, was der nächste Schritt ist. Auf jeden Fall bevor irgendwas aufgemacht wird!

Die gucken natürlich zuerst aufs Geld und werden vielleicht deinem günstigen Weg mit dem Getriebedienst Altona zustimmen...

Bearbeitet von AlMg3
Tippfehler
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es geht nicht um die 6 monate gewährleistung, über die sind wir ne woche raus, (dazu war die auskunft nach wenigen sekunden: das geht mich nichts an, hab ich das auto gebaut?) sondern um eine 2-jährige gwg. diese wurde vollmundig als sicherheit mitverkauft, schließt aber so ziemlich alles aus was jemals passieren kann, bzw. greift nur bei motor-getriebe-differentialschaden, jedoch nicht bei thermischer überlastung, ölmangel, undichtigkeit, einwirkung von aussen usw., dazu beschränkt wie oben geschrieben.

die vorgehensweise ist ähnlich der von dir beschriebenen: reparatur erst nach kva und freigabe, ausgebaute teile müssen zwecks begutachtung aufbewahrt werden, reparatur nur durch meisterbetrieb.

pampig wurde der gute mann erst, als ich, statt seinem werkstattvorschlag zu folgen, angefragt habe, und zwar jederzeit freundlich und hilfesuchend, ob auch der oben geschilderte weg über meine werkstatt (ein + ausbau mit plan) und den getriebedienst altona (plan lt. diesem und anderen foren) denkbar wäre. ab diesem moment wars aus mit nettigkeiten..

als beispiel mag die kommunikation dienen: seit montag versuchte ich die vorgehensweise abzustimmen, montags die aussage: mittwoch helfen wir ihnen weiter, mittwoch abend bekam ich auf meinen! anruf gegen 17.00 die antwort es sei zu spät, man werde sich donnerstag melden, donnerstag waren die unterlagen nicht da, man rufe freitagfrüh zurück, freitag, heute also, musste auch wieder ich x-mal anrufen um den herrn mal ans telefon zu bekommen.

es ist nicht so, dass ich etwas gegen die von ihm vorgeschlagene Werkstatt hätte, im gegenteil, ich wollte nur überschaubare reparaturkosten und zeitnah mein auto wieder. die von ihm vorgeschlagene werkstatt will sich jedoch vor sichtung weder zeit- noch preislich festlegen, erforderlich ist zudem, dass das komplette auto 200 km weggeschleppt wird und ich auf gedeih und verderb dem händler und seiner um-die-ecke-werkstatt ausgeliefert wäre. genau dazu sagt mir mein bauch : lass es!

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Tach auch müllermeier,

 

diskutier doch einfach nicht weiter mit dem Herrn Gebrauchtwagenverkäufer rum.

 

DU hast doch diese Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen und nicht dein Verkäufer.

Der Versicherungsvertrag ist doch bestimmt in deinem Besitz und läuft auf deinen Namen und ist nicht mit dem Verkäufer verbandelt (wenn der tot umkippt, oder insolvent ist läuft die Versicherung auch weiter).

 

Setz dich einfach mit dem Versicherer in Verbindung und spreche mit ihm die nächsten Schritte ab.

 

 

Gewährleistung hättest du ja auch noch beim Verkäufer.

Mit der Beweislastumkehr sollte wohl auch nicht das Problem sein, da Getriebe- und Gangstelleranfälligkeiten häufig sind ... also schon beim Kauf im inneren des Fahrzeug schlummerten.

Aber da würde ich ohne Rechtschutz nicht rangehen, und du bleibst dann mit der Reparatur auf jeden Fall beim Verkäufer ... ob das so prickelnd ist bezweifel ich.

 

 

Versuch das mal beim Garantieversicherer direkt!

 

 

Tot ziens,

Christoph

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Tach auch müllermeier,

 

diskutier doch einfach nicht weiter mit dem Herrn Gebrauchtwagenverkäufer rum.

 

DU hast doch diese Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen und nicht dein Verkäufer.

Der Versicherungsvertrag ist doch bestimmt in deinem Besitz und läuft auf deinen Namen und ist nicht mit dem Verkäufer verbandelt (wenn der tot umkippt, oder insolvent ist läuft die Versicherung auch weiter).

 

 

Tot ziens,

Christoph

 

Leider ist genau das nicht der Fall, sondern die Gebrauchtwagengarantieversicherung (Perfect Car Pro) ist eine Rückversicherung für die Werkstatt, die der Garantiegeber ist!

Ich hatte damals mit dem VVD zu kommunizieren versucht, als ich den Motorschaden hatte, und wurde immer wieder an den Händler als Versicherungsnehmer verwiesen. Insofern ist das Verhalten des Händlers nachvollziehbar, er wird die Rep selbst durchführen wollen. Etwas anderes ist es, wenn Du räumlich zu weit vom Versicherungsnehmer entfernt bist, dann kannst Du in die nächste Vertragswerkstatt gehen. Muss aber m.M.n. auch ein Audi Betrieb sein, denn die Garantieversicherung gilt ja auch nur bei lückenlosem Scheckheft.

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  • 2 Wochen später...

Grüezi mitteinand ;-)

 

Gute Nachricht für alle A2 Exporteure aus D in die Schweiz. Eine vorhandene VVD Perfect Car Duo etc. gilt weiter bzw. kann vom Käufer übernommen werden. Zwei Voraussetzungen: 1: Die Garantienehmende Werkstatt bestätigt den Übergang an den neuen Besitzer (am besten noch vor dem Export). 2: Der Wagen muss in einem Garantiefall in die dt. Werkstatt.

 

Erfahrungswert: Die garantienehmende Werkstatt wird sich zunächst sträuben. Der beharrliche wird aber belohnt.

 

Übrigens: Der Wagen muss nicht in der garantienehmenden Werkstatt repariert werden, z.B. wenn der Wohnort wg. Umzug zu weit weg liegt. Eine Abtretung an eine andere VAG ist möglich. Vor der Reperatur Freigabe einhlen, das vermeidet einen evtl. Ärger.

 

Grüsse

P.

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Die Freigabe holt sich die Werkstatt in der das Auto dann repariert werden soll so oder so von der Werkstatt bei der man die PerfectCar abgeschlossen hat, sonst wird nicht repariert. Die Entfernung muss übrigens mindesten 50km betragen.

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  • 2 Wochen später...

habe mich lange nicht gemeldet, weil es aus meiner sicht nichts neues zu vermelden gab.

das fahrzeug war nicht vom freundlichen gekauft, insofern habe ich nur die gebrauchtwagengarantie eines gebrauchtwagenhändlers mit allen ausschlüssen und begrenzungen die da eben so die regel sind.

inzwischen läuft die geschichte über rechtsanwälte, mein fazit steht aber bereits fest: der a2 1.2 hätte mein herz im sturm erobern können, jedoch ist mein restleben zu kurz, um mich von nem ^^audi^^ psychisch wie finanziell ruinieren zu lassen.

die knapp 9000 € waren ein unerwartetes und unerwartet hohes lehrgeld.

ich will von a nach b und das möglichst zuverlässig und günstig für alle beteiligten. mein a2 war ein netter gescheiterter versuch, mehr nicht. meine schuld, hätte mich informieren sollen.

meiner derzeitigen stimmung nach wird er auch nicht geschlachtet werden, sondern wie es sich gehört nach allen regeln komplett eingestampft, mein letzter dienst an die automobile gesellschaft.

 

man sieht sich, kann sein, dass ich von meiner über 30 jahre alten guzzi aus auch mal nen a2 grüße, aber immer nur mit einer träne im auge.

gehabt euch wohl.

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