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KFZ Versicherung: Wie steigt ein "Neuling" ein, der kein Fahranfänger ist?


klaba

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

mich interessiert für eine andere Person folgendes: Wie steigt man eigentlich bei der KFZ Versicherung ein, wenn man zwar den Führerschein schon einige Jahre besitzt (8-9 Jahre), aber niemals selbst einen Wagen besessen hat und somit auch nie einen eigenen Versicherungsvertrag hatte? Gelten hier noch die damals obligatorischen "125 Prozent" für Fahranfänger, oder kann man durchaus niedriger einsteigen?

 

Gruß

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Reine Verhandlungssache. Anhaltswert: Bei der HUK habe ich für meine Zweitwagen immer SF4 bekommen, der Erstwagen bei denen hat mittlerweile SF10.

 

Der Halter des bisher von dir gefahrenen Fahrzeugs kann dir den Rabatt aber übertragen.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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Wobei dann auch nur maximal die SF-Klasse bekommen kann die man seit Erwerb des Führerscheins auch selbst hätte erreichen können.

 

Theoretisch ja, praktisch hat meine 30-jährige Freundin SF25. Man muss nur mal etwas bestimmter dreinschauen, es gibt genug Versicherungen...

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Danke euch für die Antworten. Aber eben dieses "übertragen" wollte ich direkt außen vor lassen, da es nichts zu übertragen gibt. Also eben: Neuvertrag eines nicht-Führerschein-Neulings. Oder anders gesagt: Jemand, der den Führerschein schon 8-9 Jahre besitzt, legt sich zum ersten Mal ein Fahrzeug zu und möchte dieses versichern, ohne von jemand anderem die SF Klasse zu übernehmen.

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Moin!

 

Das Thema hatte ich im Frühjahr auch! Wenn Du nichts zum übernehmen hast, dann steigst Du bei 140% ein! Ich habe bei mehreren Versicherungen (HUK, RV24, HDI) nachgefragt. Die 8-9 Jahre Praxis bringen Dir in dem Fall gar nichts.

Wir haben dann einen alten Vertrag meines Opas ausgegraben und den konnte ich dann übernehmen. Dieser war bei SFK 31 und ich landete mit meinem 12 Jahren Führerschein dann in SFK 12.

 

Gruß

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Bisher habe ich sehr gute Erfahrung mit der Umwandlung von Motorradverträgen gemacht. Damit kommt man ja maximal auf SF 10, egal wie lange der Vertrag schon läuft. Umgewandelt in einen Pkw-Vertrag ergibt das 45%. Mit dem Motorrad fängt man dann halt wieder bei 100% an, was bei den Kleckerbeträgen für ne Motorradhaftpflicht im Gegensatz zu den Pkw-Verträgen nicht wirklich ins Gewicht fällt.

 

Niemand in der Verwandtschaft der ein Motorrad angemeldet und den Vertrag übertragen würde?

 

Gruß Axel

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Bin auf 85% eingestiegen mit ähnlichen Rahmendaten, habe etwas betont, was ich so beruflich mache... Da sind Spielräume ohne Ende, tritt seriös auf, sei freundlich, dann geht das schon. Und vergleiche.

 

Machst du sowas telefonisch oder suchst du eine Filiale auf?

Mich wird nämlich in ein, zwei Jahren exakt die gleiche Problematik treffen wie klaba und deshalb interessiert mich das Thema doch extrem. :)

Bearbeitet von Nagah
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Danke für die interessanten Antworten! Das müsste man wohl mal abklären, ob da irgendwo noch ein alter Vertrag schlummert, der dann vielleicht übernommen werden könnte. Auch der Tipp mit dem Motorrad ist gar nicht schlecht, so eines dürfte auch irgend wo herumstehen ;)

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Hi klaba,

 

Ich kann Dir die 85%- Variante ebenfalls bestätigen. Die Versicherungen haben da in aller Regel Spielraum. Bei Direktversicherungen beißt man an der Stelle meist auf Granit. Hier zieht die 140%-Variante.

 

Mein Tipp: Geh zum Versicherungsvertreter, bei dem Du schon andere Versicherungen abgeschlossen hast. Da sollte das in aller Regel ohne Probleme mit den 85 % klappen.

 

Das andere, was die Schreiber hier so mit Vorvertrag beschreiben, ist die sogenannte SF-Abtretung. Hierbei überträgt der seitherige Versicherungsnehmer seine "Prozente" an den neuen Versicherungsnehmer.

 

Noch ein kleiner Hinweis:

Einige Versicherer haben die sogenannte "Zweitwagenregelung". Die besagt, dass ein zu versichernder Zweitwagen mit der gleichen SF eingestuft wird, wie der erste Wagen. Voraussetzung: Halter des Erst- und Zweitwagens muss identisch sein... evtl. könnte man auch da etwas tüfteln...

 

Gruß A2Hesse

Bearbeitet von A2Hesse
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(...)

Noch ein kleiner Hinweis:

Einige Versicherer haben die sogenannte "Zweitwagenregelung". Die besagt, dass ein zu versichernder Zweitwagen mit der gleichen SF eingestuft wird, wie der erste Wagen. Voraussetzung: Halter des Erst- und Zweitwagens muss identisch sein

(...)

 

So ist es bei mir gerade. Das Fahrzeug läuft als Zweitwagen auf meinen Schwiegervater in Spe. Nur bringt einen das nicht weiter da man so niemals seine eigenen Prozente runterbekommt. Und irgendwann möchte ich mein Auto schon auf mich selber versichern...

 

Aber eine Frage habe ich noch:

Wenn jemand seine Prozente überträgt wie hier schon so oft angesprochen wurde, verliert dieser dann seine Prozente und gibt sie ab oder wie darf ich mir das vorstellen?

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...Aber eine Frage habe ich noch:

Wenn jemand seine Prozente überträgt wie hier schon so oft angesprochen wurde, verliert dieser dann seine Prozente und gibt sie ab oder wie darf ich mir das vorstellen?

 

Genau !

Den Vertrag mit dem SF-Rabatt gibt es immer genau für ein Kfz.

Bei der (geplanten) Übertragung aber aufpassen, es gibt bei den verschiedenen Versicherungen unterschiedliche Bedingungen, wann und wie ein SF-Rabatt übertragen werden kann - nachfragen !

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Danke soweit.

Aber nochmal für mein Verständnis:

 

Person A hat zwei (2) Fahrzeuge (Erst-Fzg & Zweit-Fzg).

Er überträgt den SF Rabatt des Zweitwagens auf Person B.

 

Was passiert denn nun wenn Person A sich wieder ein Zweit-Fzg besorgt? Das kostet ihn doch dann nicht 140% (da ja auch die SF Einstufung nach dem Erst-Fzg richtet.)

 

Oder ist es so daß wenn Person A die Rabatte abtritt selber wieder als Fahranfänger zählt? Das hiesse ja dann daß es nur Sinn macht Rabatte abzutreten wenn man selber nicht mehr fährt.

 

Bitte entschuldigt die unbedarften Fragen, aber ich versteh das System einfach nicht.

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Was passiert denn nun wenn Person A sich wieder ein Zweit-Fzg besorgt? Das kostet ihn doch dann nicht 140% (da ja auch die SF Einstufung nach dem Erst-Fzg richtet.)

 

Doch, die Einstufung des Erstwagens hat mit dem Zweitwagen erstmal nix zu tun. Entweder hat man einen Vertrag mit einer SF-Klasse, auf den man den neuen Wagen anmelden kann, oder eben nicht. So fuhr meine Mutter 35 Jahre lang das Auto, welches auf meinen Vater angemeldet war, weil dieser einen Geschäftswagen zur Verfügung hatte.

 

Als mein Vater in Rente ging und sich selbst ein Auto kaufte, übernahm er natürlich die Schadenfreiheitsklasse aus seinem anderen Vertrag, da er den neuen Wagen ja Vollkasko versichern wollte. Die alte Möhre meiner Mutter brauchte folglich ne neue Versicherung, meine Mutter hatte jedoch trotz 35-jähriger Autofahrerkarriere keine SF-Einstufung, da der Wagen ja auf den Vater lief. Bei der Württembergischen hätte sie "kulanterweise" SF1/2 (125%) bekommen, wenn der neue Wagen auch bei ihnen versichert wäre.

 

Ergebnis: Beide Autos sind nun bei der HUK, Papas mit SF25 und Mamas mit SF4. Und die Württembergische hat nen guten Kunden weniger.

 

Drum merke: Manche Versicherungen sind kulant und stufen den Zweitwagen eines Kunden, dessen Erstwagen bereits bei ihnen versichert ist, günstiger ein. So bekommt man zum Beispiel bei der HUK24 generell die SF4, wenn der Erstwagen mindestens SF4 hat und alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.

 

Ich kann empfehlen, mal den Tarifrechner von HUK24 zu nutzen und die Situation da einzugeben. Der Rechner zeigt dann selbst Möglichkeiten auf, wie man das Fahrzeug einstufen, bzw. wie man andere Rabatte übertragen könnte. Ein Klick aufs gelbe "I" neben dem jeweiligen Begriff schafft dann vollends Klarheit.

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Motiviert durch diesen Thread (ich hatte für meine Freundin gefragt), habe ich mir mal Gedanken über meine eigene Versicherungseinstufung gemacht und direkt mal bei unserem "Makler" (eher "Vergleicher") angerufen. Mein A2 läuft noch auf den Vertrag der "Frau Mama", was eigentlich gar keinen großen Sinn mehr macht aus heutiger Sicht. Habe daher mal direkt nachgefragt, wie das nun liefe, wenn ich den Vertrag auf mich übertragen würde (sie fährt kein Auto mehr). Und da hat man mich dann doch ein wenig verwirrt:

 

Vertrag hat SF10 momentan, da ich aber den Führerschein erst knapp 10 Jahre habe, würde ich SF8 oder maximal SF9 bekommen, wegen der Zeit des Führerscheinbesitzes. Das habe ich auch schon im Rechner der HUK gelesen. Doch kennt nicht jeder irgend einen 18 jährigen Fahranfänger, der den Vertrag vom Opa übernommen hat und direkt bei 35% eingestiegen ist? Oder hat man mir damals immer Märchen erzählt? ;)

 

Edit: Oder verwechsele ich gerade die zwei Möglichkeiten "Vertrag auf sich selbst laufen und SF übernehmen" mit "auf Zulassung und mit dem Vertrag von jemand anderem fahren" miteinander?

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Also, ich war persönlich da, hab da ne Hausrats- und eine private Haftpflicht-Versicherung. (Summe keine 12 Euro im Monat). Etwas Smalltalk gehalten, Signalwörter fallen lassen und erzählt, dass ich bei meinen Eltern regelmäßig gefahren bin, dann ging das sehr fix und einfach. ;)

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Hatte auch das Problem und eine Versicherung gefunden, die nur nach Leistung des Kfz einstuft. Bei "unsererm" Versicherungsvertreter konnte man nur die 85% anbieten, die allerdings (ich glaube) 3 Jahre lang fest wären. Mit der anderen spare ich einiges und die Prozente gehen genau so runter ;)

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Hallo,

Halter und Versicherungsnehmer können verschiedene Personen sein.

Mein 18 jähriger Sohn bekommt die SF 8 ( 50%) von meinem Motorrad. Er ist Halter des Fahrzeugs. (Er soll der seinenes eigenen Punktekontos sein).

Natürlich muss man angeben das der jüngste Fahrer erst 18 Jahre alt ist.

Mein Motorrad 88PS kostet jetzt 40,-€ mehr mit SF 1/2.

 

Gruß

 

 

mirc4

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